Sauberkeitsschicht Beton mit/ohne Eisen

Diskutiere Sauberkeitsschicht Beton mit/ohne Eisen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, muß man in eine 10cm Sauberkeitsschicht aus Beton eine Bewehrung einbauen, oder kann man Beton in allen Dicken gießen? Hintergrund:...

  1. #1 PeterAlois, 11.09.2012
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    Hallo,

    muß man in eine 10cm Sauberkeitsschicht aus Beton eine Bewehrung einbauen, oder kann man Beton in allen Dicken gießen?

    Hintergrund: Wir planen ein normales EFH mit WeißerWanne, 5cm Styrodur und einer Sauberkeitsschicht aus Beton auf hartem Fels.
    Weil der Baggerer 5cm zu tief gebaggert hat, wollen wir nun 5cm mehr Sauberkeitsschicht gießen (10 cm statt geplanter 5cm). Kann man das so einfach?

    Der Kellerbauer sagt: "No Problem".

    Mein bauch sagt: "Lieber mal nachfragen"

    Danke
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  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ich stell mich auf die Seite des Kellerbauers und sag auch "no problem"
     
  3. archi3

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    Schliesse mich Josef an, aber wenn nun schon 5 cm zu tief ausgehoben wurde sollte man m.E. prüfen, ob das Geld für die 5 cm mehr Sauberkeitsschicht nicht besser in eine 5cm stärkere WäDä investiert wäre.........
     
  4. #4 JamesTKirk, 12.09.2012
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Sauberkeitsschichten sind immer unbewehrt :winken
     
  5. Martl

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    Oder in 5 cm mehr Geschosshöhe im KG

    Einzige Einschränkung: Treppen, Entwässerung,.......
     
  6. #6 Gast036816, 12.09.2012
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    Gast036816 Gast

    mein bauch sagt sauberkeitsschicht ohne bewehrung geht in ordnung - no problem. mir sind 10 cm sauberkeitsschicht lieber als 5 cm!
     
  7. Yilmaz

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    pack da noch 5 cm drauf nennen manche Bodenplatte :)
     
  8. #8 Gast036816, 12.09.2012
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    Gast036816 Gast

    was sind 5 cm sauberkeitsschicht bei ebenheitstoleranzen von +/- 2 cm im feinplanum. im worst-case bleiben nur noch 30 mm sauberkeitsschicht! ein büsschen dünne.
     
  9. H.PF

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  10. #10 wasweissich, 12.09.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und noch andere nehmen :mauer no :mauer pen :mauer bahn :mauer
     
  11. #11 Corinna72, 12.09.2012
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    Hm, wenn ich das so lese, fürchte ich, wir haben gar keine Sauberkeitsschicht.
    Bei uns wurde nach dem Herstellen des Schnurgerüstes in der Baugrube und erfolgter Schalung die Bewehrung eingelegt und sofort die Bodenplatte gegossen.
    Beim Boden sollte ich vielleicht noch sagen: reiner Kiesboden.
    Welche Probleme kann das nun mit sich bringen?
     
  12. #12 Gast036816, 13.09.2012
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    Gast036816 Gast

    die frage solltest du dem ausführenden unternehmen und deinem beauftragten bauleiter stellen. die müssen dir mitteilen, welche vorkehrungen sie getroffen haben, dass die bewehrung nicht nach unten durchgedrückt wird etc. wie können aus der ferne nur raten.
     
  13. #13 Corinna72, 13.09.2012
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    Danke für die Erklärung!
    Das heißt dann aber doch auch, dass es schon ohne Sauberkeitsschicht geht, wenn entsprechende Abstandshalter verwendet werden?
    Ist ein gut verdichteter Kisboden auch hilfreich? (Das war er nämlich augenscheinlich)
     
  14. #14 RMartin, 13.09.2012
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    Eine Sauberkeitsschicht heißt Sauberkeitsschicht, weil man da sauber drauf weiter arbeiten kann.
    Die Bewehrung kann entspr. lage-, plankonform und sauber verlegt werden.

    Weiter kann der eigtl. Beton der Bodenplatte nicht 'ausbluten'.

    Das sind die Hauptgründe für das (im Regelfall) notwendige Vorhandensein einer SK-Schicht.

    Bei Dir nun so weitermachen wie rolf schon schrieb.
     
  15. #15 Gast036816, 13.09.2012
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    Gast036816 Gast

    auch das gute verdichten vom kiesboden solltest du dir genau erklären lassen. verdichten von kies bereitet eigentlich nur probleme. wie genau zu verfahren ist, muss in deinem bodengutachten stehen.
     
  16. #16 Corinna72, 13.09.2012
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    Gibt leider kein Bodengutachten. In unserem Falle sei der Untergrund so unproblematisch, dass man keines brauche, sagte der GU.
     
  17. #17 RMartin, 13.09.2012
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    Aber es gibt Ausführungsunterlagen (u.a. Pläne, wo dann was von Planum und SK-Schicht steht)? Oder ist auch das Haus so unproblematisch, dass man diese nicht brauchte?
     
  18. #18 Gast036816, 13.09.2012
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    Gast036816 Gast

    das ist das erste mal seit 1995, dass ich lese, der berliner baugrund sei unproblematisch.

    dass der berliner ´untergrund´ unproblematisch ist, glaubt in berlin sowieso niemand!
     
  19. archi3

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    Arglist bei unterlassener Bodenuntersuchung

    Jüngst hat der BGH (Urteil vom 8.3.2012 – VII ZR 116/10) erneut bestätigt, dass ein Auftragnehmer einen Gründungsmangel arglistig verschweigt, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und die damit verbundenen Risiken nicht hinweist.

    Ein Bauunternehmen errichtete im Jahre 1987 auf dem Gelände einer ehemaligen Industriebrache zahlreiche Reihenhauszeilen. Um die erforderlichen Gründungsmaßnahmen zu verwirklichen, hätte nach der zu dieser Zeit geltenden DIN eine Bodenunteruntersuchung durchgeführt werden müssen. Das Bauunternehmen unterlässt jedoch die Vornahme einer solchen Untersuchung und wählt indes eine Gründung, die in der Nachbarschaft ausgereicht hat und von der das Unternehmen ausgeht, dass sie auch für das konkrete Bauvorhaben ausreichen würde.

    Nachdem die fünfjährige Gewährleistungsfrist abgelaufen war, kam es zu Setzungen und damit einhergehenden Rissen. Der Bauherr verlangte Schadenersatz.

    Der BGH entscheidet, dass das Bauunternehmen im vorliegenden Fall einen Gründungsmangel arglistig verschwiegen hat, da die Vornahme der gebotenen Bodenuntersuchung unterlassen wurde. Das es sich bei dem Baugrund um eine Industriebrache mit äußerst heterogenen Bodenverhältnissen gehandelt hat und eine ordnungsgemäße Gründung nur durch eine Bodenuntersuchung gewährleistet werden konnte, war dem Bauunternehmen durchaus bewusst. Der BGH bestätigt in seinem Urteil erneut, dass es gerade nicht ausreicht, wenn man generell auf den Zustand des Nachbargrundstückbodens vertraut und gezielt von einem notwendigen Bodengutachten Abstand nimmt. In solchen Fällen geht der BGH von einem vorsätzlichen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik aus. Hierauf hätte der Auftragnehmer bei der Abnahme nämlich hinweisen müssen.

    Der BGH betont weiter, dass diese Grundsätze auch dann gelten, wenn das Unternehmen den Verstoß gegen die Pflicht zur Bodenuntersuchung nicht bewusst begangen, jedoch billigend in Kauf genommen hätte. Es reicht aus, dass der Auftragnehmer die Vertragswidrigkeit und das sich daraus resultierende Risiko erkannt und seinem Vertragspartner treuwidrig nicht mitgeteilt hat, denn der Glaube daran, dass es ausreichen werde, lediglich die ausgeführte Gründung zu realisieren, entlastet den Auftragnehmer nicht. Die Grundsätze des Urteils sind bei entsprechender Auslegung auch auf Architekten und Ingenieure übertragbar, für die folgerichtig nichts anderes gelten kann.

    Im Ergebnis ist also generell die vorherige Einholung eines Bodengutachtens unumgänglich. Planungen aufgrund getroffener fiktiver Annahmen, bloße Erkenntnisse aus der Nachbarschaft, Aussagen Dritter oder eine Inaugenscheinnahme der geöffneten Baugrube sind ungeeignet und reichen keinesfalls aus. Entsprechend eindeutig lautet hierzu der Grundsatzgedanke des BGHs, der im vorliegenenden Fall erneut bestätigt wurde. Die Nichtbeachtung derart grundlegender Erkenntnisse führt demzufolge im Ergebnis zu einem Versicherungsausschluss wegen bewusst pflichtwidrigem Abweichen von grundlegenden Vorschriften bzw. pflichtwidrigem Verhalten, den Arglist ist zweifelsohne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
     
  20. #20 PeterAlois, 16.09.2012
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    Abschließend vielen Dank an alle Antworten des Forums, auch gerade Josef!
     
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