Baugenehmigung bzw. Hausplanung ohne vermessenes Grundstück?

Diskutiere Baugenehmigung bzw. Hausplanung ohne vermessenes Grundstück? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wenn ein Haus errichtet wird, muß es doch vorher in das Grundstück eingemessen werden, dazu wiederum braucht der Vermesser die...

  1. #1 Projektante, 19.10.2012
    Projektante

    Projektante

    Dabei seit:
    09.10.2012
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Brandenburg
    Hallo.

    Wenn ein Haus errichtet wird, muß es doch vorher in das Grundstück eingemessen werden, dazu wiederum braucht der Vermesser die Grenzsteine.
    Müssen das die Grenzsteine des Baugrundstückes sein, oder könnten es - z.B. in einem frisch erschlossenen Baugebiet - auch die Grenzsteine des gesamten Gebiets sein, wenn es nicht zu groß ist?

    Kann/darf überhaupt für ein noch nicht vermessenes (aber in den Abmaßen geplantes, vom ET=Eigentümer/Erschließungsträger) Grundstück eine Bauplanung gemacht weden und ein Bauantrag eingereicht werden? Ist der genehmigungsfähig?

    Hintergrund: Es handelt sich um ein Baugebiet mit grundsätzlich variablem Grundstückzuschnitt. Wir kaufen eins gemäß Vorschlag des ET, andere später vielleicht nicht. Insofern ist noch keine Teilungsvermessung erfolgt, anscheinend will der ET das erst machen, wenn alle Grundstücksstückelungen feststehen...

    Danke für Ihre Informationen.
    Gruß Projektante
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    So lange die konkrete Grundstückslage nicht definiert ist, kann kein Bauantrag gestellt werden, denn das Bauvorhaben ist auf dem konkreten Flustück darzustellen.
    Das Einmessen ohne Grenzpunkte/steine hingegen ist, wenn das Grundstück festgelegt ist, gar kein Problem. Und das nicht erst seit den Zeiten von GPS.
    Die Grenzsteine wachsen ja auch nicht aus dem Boden hoch. Deren Punkte werden ja auch ausgemessen - und zwar nicht (nur) durch das Messen von Grundstücksecke zu Grundstücksecke, weil die Fehlerquote durch die Toleranzaddition viel zu hoch ist!
     
  3. #3 Thomas Traut, 19.10.2012
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Die Stichworte sind "amtlicher Lageplan" und "objektbezogener Lageplan". In diese können auch geplante Teilungsgrenzen eingezeichnet werden. Allerdings wird es ohne Teilungsvermessung keine Baugenehmigung geben, eventuell wird der Bauantrag (kostenpflichtig) zurückgewiesen. Es müssen ja auch vorhandene und geplante Geländehöhen sowie daraus resultierende Abstandsflächen eingetragen werden. Das geht nicht ohne amtl. LP.
     
  4. #4 Projektante, 19.10.2012
    Projektante

    Projektante

    Dabei seit:
    09.10.2012
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Brandenburg
    Danke.
    Genau das hatte ich befürchtet....
     
  5. PeterB

    PeterB

    Dabei seit:
    05.03.2008
    Beiträge:
    1.355
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    Rimpar/ Underfranggn
    Und ich würde kein Grundstück kaufen, das nicht in allen Abmessungen genau festgelegt ist.
    Ebenso würde mich schon auch interessieren, wie meine zukünftige Nachbarschaft parzelliert ist.
    Somit würde ich erst nach Abschluß der Teilungsvermessung endgültig kaufen, ob ein Vorvertrag mit Ausstiegsklausel möglich ist ? Keine Ahnung!?
     
  6. #6 Projektante, 31.10.2012
    Projektante

    Projektante

    Dabei seit:
    09.10.2012
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Brandenburg
    Wenn ich darauf warten wollte, könnte ich evtl. noch lange warten, da aktuell außer mir kein anderer "frischer" Interessent vorhanden ist. Demnächst werden "meins" und die 4 verkauften aber noch nicht teilungsvermessenen Grundstücke vermessen. Es bleiben aber Flächen übrig. Aufgrund deren GEsamtgröße und Lage und der ortsüblichen Bebauung sowie B-Plan hält sich das Bebauungsrisiko aus den "offenen " Flächen aber in Grenzen.

    NOchmal @ alle:

    Wenn also die Teilungsvermessung erfolgt ist und ich eine Erschließungsverpflichtung (über die Fertigstellung der Reste, mit Termin dafür) des Verkäufers habe (der diesbezüglich ohnehin in engem Kontakt mit der Gemeinde steht) - dann könnte ggf. - im B-Plangebiet - eine Baugenehmigung erteilt werden? (Den Tip mit der Erschließungsverpflichtung habe ich hier aus dem Forum) Vom Wohlwollen der Gemeinde kann ich ausgehen, so wie sich die bisherigen Kontakte anlassen...
     
  7. #7 Thomas Traut, 01.11.2012
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Verstehe ich das richtig - der B-Plan ist rechtskräftig, aber die Erschließung ist noch nicht vorhanden?
     
  8. #8 Der Bauberater, 01.11.2012
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Eine Baugenehmigung ist Grundstücksbezogen! Ohne grundbuchmäßig erfasstes Grundstück ist eine Baugenehmigung eigentlich unmöglich oder wie will die Behörde die Abstandsflächen prüfen?!?!
     
  9. #9 Projektante, 01.11.2012
    Projektante

    Projektante

    Dabei seit:
    09.10.2012
    Beiträge:
    244
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Brandenburg
    Nicht ganz. Sie ist vorhanden, mit Baustraßen. Aber Frisch- und Abwasseranlagen entsprechen der Ursprungsplanung, welche deutlich dichtere Bebauung als EFH's vorsah. Die sind nun überdimensioniert und werden ohne Rückbau so nicht von den Ver- und Entsorgern akzeptiert. Es geht um diesen Rückbau und die Verpflichtung dazu, diesen Rückbau in der Frist X durchzuführen.

    @ Der Bauberater: Die Vermessungsfrage hat sich inzwischen erledigt, es sieht so aus als ob "mein" Grundstück doch extra vermessen wird. Habe ich heute erfahren.
     
Thema: Baugenehmigung bzw. Hausplanung ohne vermessenes Grundstück?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bauantrag ohne vermessung

    ,
  2. nicht vermessenes grundstück kaufen

    ,
  3. bauantrag ohne vermessenes grundstück

    ,
  4. Bauantrag Grundstück nicht vermessen,
  5. grundstücksvermessung toleranz,
  6. noch zuvermesendes grundstück,
  7. bauen ohne vermessen,
  8. vermessung baugenehmigung,
  9. baugenehmigung ohne vermessung,
  10. Baugrund Grenzsteine verkäufer
Die Seite wird geladen...

Baugenehmigung bzw. Hausplanung ohne vermessenes Grundstück? - Ähnliche Themen

  1. Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung

    Glasbausteine ersetzen durch Fenster und Mauerwerk - Baugenehmigung: Hallo zusammen, an meinem Haus möchte ich die in den 70ern eingebauten Glasbausteine gegen drei Fenster mit Milchglas ersetzten. Die relativ...
  2. 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

    2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?: Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...
  3. Baugenehmigung

    Baugenehmigung: Hallo, es geht um ein Haus, Baujahr 1830. Das Haus wurde kernsaniert, und eine Maisonette Wohnung ausgebaut,das Haus wurde vorher nicht bewohnt....
  4. Fehler in der Baugenehmigung?

    Fehler in der Baugenehmigung?: Liebe Experten, in unserer Baugenehmigung (2015) steht unter "Planungsrechtliche Grundlagen" der relevante Bebauungsplan mit der Festsetzung:...
  5. Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand

    Nachträgliche Baugenehmigung: Tragende Wand: Ich habe 2021 in meiner Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg eine tragende Wand entfernen lassen. Dies wurde durch die WEG...