Falsches/ unvollständiges LV - wer haftet für Mehrkosten

Diskutiere Falsches/ unvollständiges LV - wer haftet für Mehrkosten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; wir nähern uns so langsam dem kern und du hast recht Manfred.

  1. #141 Gast036816, 12.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wir nähern uns so langsam dem kern und du hast recht Manfred.
     
  2. LaZi

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    @ Exilsachsen

    Gibt es neue Erkenntnisse? Wo steht die Sache jetzt?
    Oder war das ganze fiktiv, um zu sehen, wie die Reaktionen ausfallen würden?
     
  3. bento

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    Ist es nicht so, dass der alte Preis bis 110% der Ursprungsmasse gilt und der neue Preis darüber?
     
  4. #144 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    NEIN! Es ist so wie oben beschrieben!
     
  5. bento

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    Hallo Ralf,

    hab gerade mal nachgeschaut.

    Wenn es so ist, wie du sagst, nämlich dass der neue EP für alle Massen gilt, die über die Ursprungsmasse hinausgehen, dann müssen aber einige VOB-Kommentare überarbeitet werden und einige Sachverständige neu geschult werden. Dort geht man nämlich davon aus, dass der alte EP bis 110% der Ursprungsmassen gilt und erst darüber hinaus angepasst wird.
    Siehe z.B. hier: http://http://www.michael-floerecke.de/kommentare/vobb-s23-3.html
    oder hier: http://http://www.bkpv.de/ver/pdf/mit12000/zusammenfassung/bau0300.pdf
     
  6. #146 Gast036816, 25.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja - und jetzt muss darüber diskutiert werden, dass 0,6 stück zum alten preis und 0,4 stück zum neuen preis abgerechnet werden.
     
  7. bento

    bento

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    Ging ja eigentlich ums Prinzip, aber für den speziellen Fall mache ich mal einen Vorschlag: 6,6 Stück zum alten Preis und 30,4 Stück zum neuen Preis.
    Wer hat bessere Vorschläge?
     
  8. #148 Gast036816, 25.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vereinbare mal in der praxis einen neuen preis mit dem unternehmer.
     
  9. Jom0815

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    VOB B §2 Abs.3
    Tatsächlich hätte der Elektriker die Mehrmengen (theoretisch) vorher anzeigen müssen. Aber so viel Übersicht hat man i.d.R. in der Praxis nicht (Zeitfrage). Vergessen wird auch oft (vom Bauherrn), daß Hausbau keine "von-der-Stange-Produktion" ist, sondern immer von normalen (fehlerbehafteten) Menschen meist unter Zeitdruck individuell stattfindet.
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Steht wo? Bei Mehrmengen und EP-Vertrag gibt es keine Verpflichtung, dies vorher anzuzeigen. Auch theoretisch nicht.
     
  11. bento

    bento

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    Ich gebe dir insofern recht, dass es in der Praxis kein Planer freiwillig macht, weil es mit Aufwand verbunden ist, das Verhältnis zum Unternehmer "gestört wird" und oftmals wegen fehlender Kalkulationsunterlagen überhaupt nicht durchziehbar ist. Zudem würde es auch nur Sinn machen, wenn die Gesamtauftragssumme weit überschritten wird.
    Im Einfamilienhausbereich rechnet sich allein schon wegen der relativ guten Kosteneinschätzung und des relativ geringen Auftragsvolumens kein Verlangen nach § 2 Nr.3 (2) VOB/B.

    Anders sieht es bei größeren und meist auch komplizierteren Bauvorhaben aus. Allerdings habe ich hier auch noch nie davon gehört, dass ein Planer eine Neuberechnung des Einheitspreises anstrebt. Da sind es dann die Baufirmen, die im Zuge ihres professionellen Nachtragsmanagements auf eine Erhöhung der Einheitspreise wegen Massenunterschreitungen drängen und die haben kein Problem, einen neuen Einheitspreis mit dem Planer bzw. Bauherrn abzusprechen.
    Und wenn der Bauherr dann fragt, was es damit auf sich hat, dann erklärt der Planer, dass das alles seine Richtigkeit hat, weil es im § 3 Abs. 3 (3) VOB/B so vorgesehen ist.
     
  12. #152 Manfred Abt, 03.12.2012
    Manfred Abt

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    ist bei uns durchaus üblich, grundsätzlich kann man aber sagen:
    • der Aufwand ist enorm
    • ein guter Preis bleibt ein guter Preis, ein schlechter Preis bleibt ein schlechter Preis
    stimmt
    stimmt nicht
     
  13. bento

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    Ja o.k., es war § 2 Abs.3 (3) VOB/B!
     
  14. #154 Manfred Abt, 04.12.2012
    Manfred Abt

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    das mit dem anderen Paragraphen meinte ich doch gar nicht, die Nummern von Paragraphen merk ich mir nur selten.

    Ich wollte aber klarstellen, dass es zumindest in unserem Bereich absolut nicht üblich ist, Mehrvergütungsverlangen der Baufirmen seitens des Planers/Bauüberwachung einfach durchzuwinken.
     
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