Tragende Wände

Diskutiere Tragende Wände im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; an die experte, ich habe vor in der zukunft grössere veränderungen an meinem haus vorzunehmen. - tragende wände entfernen - eingangstür...

  1. #1 baldosa, 11.01.2013
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    an die experte,

    ich habe vor in der zukunft grössere veränderungen an meinem haus vorzunehmen.
    - tragende wände entfernen
    - eingangstür versetzen
    - innentreppen erstellen

    daß ich einen architekten und statiker brauche ist mir klar.
    muss ich die veränderungen mir aber unbedingt genehmigen lassen?
     
  2. #2 Baufuchs, 11.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sagt dir der Architekt, den du beauftragen willst.
     
  3. #3 baldosa, 12.01.2013
    baldosa

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    ich formuliere es mal anders.
    handelt es sich um eine nutzungsänderung wenn ich aus drei räumen einen mache und durchbrüche von einem stock ins andere mache.
    kann diese von der gemeinde/stadt verwährt werden?
     
  4. #4 Gast23627, 12.01.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Ooh Mann,

    die Antwort hat Baufuchs doch schon geschrieben :winken

    Gruß
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    zu 1) Vielleicht. Aber auch wenn nicht, brauchst Du einen Bauantrag.
    zu 2) Ja! Ausserdem wird Dir nichts verwehrt, sondern nicht genehmigt.
    Grosser Unterschied! Bauamt gewährt oder verwehrt nichts, sondern genehmigt, wenn sie nix finden, was ihnen das Verbieten möglich macht/erfordert.
     
  6. #6 baldosa, 13.01.2013
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    danke erstmal. also würde es sinn machen zuerst den bauantrag zu stellen und dann erst den architekten zu bemühen.
     
  7. #7 feelfree, 13.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Für den Bauantrag brauchst Du den Architekten!
     
  8. Julius

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    Natürlich nicht.
    Denn den Antrag erstellen darf nur ein Bauantragsberechtigter.
    Also nicht Du, sondern z.B. ein Architekt.
    Außerdem: Was sollte man in den Antrag schreiben, wenn die Planung noch gar nicht erstellt ist?
    Es reicht ja nicht der Satz "Mauer soll weg", sondern dazu gehören auch gezeichnete Pläne!
     
  9. #9 baldosa, 13.01.2013
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    ok, leuchtet mir ein, aber wenn alles durch den architekten gezeichnet und berechnet wurde warum brauche ich dann noch die genehmigung vom
    bauamt? prüfen die nur ob alles richtig geplant wurde oder gibt es noch andere kriterien weshalb so ein antrag abgelehnt werden könnte?
     
  10. H.PF

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    Manche Fragen sind echt deppert...

    Dein Archi hat SO zu planen, das es genehmigungsfähig ist...
     
  11. #11 tanzbaer, 13.01.2013
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    Was muß denn da im Kontext des Fragestellers genehmigt werden? Ist dessen Auflistung nicht auch in Niedersachsen genehmigungsfrei?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2013
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    Fehler meinerseits. Du brauchts einen Planer, der prüft, ob Du einen Bauantrag/eine Bauanzeige brauchst.
    Nach alter NBauO hättest Du alleine schon eine Genehmigung gebraucht, weil Du in die Standsicherheit eingreifst. Nach der neuen (ich kann sie noch nicht auswendig, daher der Fehler :o) sind verfahrensfrei nach § 60 NBauO 2012 die in der Anlage genannten Dinge

    Die Anlage besagt:
    § 59 NBauO besagt:
    Standsicherheitsnachweis ist also weiter notwendig
     
  13. Julius

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    Da er aber auch die Eingangstür (da "mein Haus", nehme ich an, daß die Haustüre gemeint ist)versetzen will, könnte eine Außenwand betroffen sein.
     
  14. #14 baldosa, 13.01.2013
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    richtig julius, mit der eingangstür war die haustür gemeint. demnach bräuchte ich nur für die eingangstür/haustür eine genehmigung.
    durch das anzeigeverfahren für genehmigungsfreie vorhaben im innenbereich könnte ich theoretisch mit den anderen sachen anfangen.
     
  15. #15 tanzbaer, 13.01.2013
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    Öffnungen in Wänden werden unter Punkt 13 behandelt. So wie ich das lese kann er auch Fenster und Türen ändern / neu machen. Bekomme den Text nicht kopiert, ist aber einfach im Netz zu finden.
     
Thema: Tragende Wände
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  1. veränderungen an der tragenden Außenwand von innen baurecht

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