Zahlplan

Diskutiere Zahlplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir wollen bauen (wer hätte das gedacht :shades ) und sind zur Zeit noch in unverbindlichen Verhandlungen mit einer Baufirma. Das...

  1. #1 Uulmann, 29.01.2013
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    Hallo!

    Wir wollen bauen (wer hätte das gedacht :shades ) und sind zur Zeit noch in unverbindlichen Verhandlungen mit einer Baufirma. Das Grundstück ist bereits gekauft, es geht nur um das Haus (inkl. Keller), und da haben wir angehängten Zahlungsplan vorgeschlagen bekommen.

    Wir gehen m.M. nach mit 5% der Bausumme in Vorleistung (die ersten beiden Posten), ich weiss, aber abgesehen davon, ist die Prozentverteilung so in Ordnung? Man sollte ja mit 50%-55% bis Fertigstellung des Rohbaus rechnen, das wäre doch hier ganz gut getroffen?

    Grüsse,
     

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  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
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    Wer sagt denn, der Rohbau sei bei Anforderung der Rate "Richten des Dachstuhls" fertig???
    Aus dem Zahlplan zumindest geht das nicht hervor!

    Ich stell Dir einen Dachstuhl auch auf eine wandlose EG-Decke! Und von den Kellerwänden, soweit sie nicht tragend sind, steht da auch nichts drin. Nur das EG hat alle Wände!
    Treppen????
    Dacheindeckung???
    Fliesenarbeiten???
    Sanitärobjekte und Schalterprogramm

    Danach steht da ein Haus ohne Dacheindeckung, Sanitär, Schalter, Steckdosen Fliesen & Treppen und ist zu 92 % bezahlt.
    OK - das ist die fiese Lesart, aber ......
     
  3. #3 Baufuchs, 29.01.2013
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    Na ja, in Vorleistung geht ihr bei den ersten beiden Positionen nicht, denn die sind ja erst nach Fertigstellung Bauantrag/Bodenplatte fällig.

    Ansonsten wie Ralf D.: Zahlplan zu ungenau/zu wenig differenziert.

    Stellt der Unternehmer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von mind. 5% vor Anforderung der ersten Teilrate?
     
  4. #4 Uulmann, 29.01.2013
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    Hallo,

    kleiner Fehler meinerseits: Ich habe die Ausbaustufen hier nur stichwortartig für die Excel Tabelle zusammengefasst. Natürlich ist da noch sehr viel mehr in der Bauleistungsbeschreibung. Mir ging es aber erstmal nur um den Zahlungsplan und ob ich damit so überhaupt zu Bausachverständigen gehen brauche (werde ich so oder so machen, aber dann mit vernünftiger Vorverhandlung). Die Bauleistungsbeschreibung wird dann später noch mal ein Thema für sich allein.

    Vertragserfüllungsbürgschaft wird angeboten, Gewährleistungsbürgschaft (Einbehaltung von jeweils 5% auf ein Treuhandkonto) ebenso.
     
  5. #5 Baufuchs, 29.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Natürlich steht da mehr in der Baubeschreibung, findet sich aber im Zahlungsplan nicht wieder.

    mal ein Beispiel ohne Prozentsätze:
    (Malerarbeiten Eigenleistung)

    - X % bei Fertigstellung des Bauantrags
    - X % nach Betonierung der Kellersohle
    - X % nach Betonierung der Kellerdecke
    - X % nach Fertigstellung Innenwände EG und Betonierung EG Decke
    - X % nach Fertigstellung Wände DG und Richten des Dachstuhls
    - X % nach Dacheindeckung und Montage Dachrinnen/Fallrohre
    - X % nach Einbau der Fenster
    - X % nach Elektro-/Sanitär-/Heizungsrohinstallation
    - X % nach Dämmung DG inkl. Trockenbauarbeiten
    - X % nach Fertigstellung Innenputz
    - X % nach Fertigstellung Außenputz
    - X % nach Fertigstellung Estrich
    - X % nach Fertigstellung Wand-/Bodenfliesen u. Einbau der Sanitärobjekte
    - X % nach Elektrofeininstallation und Inbetriebnahme der Heizung
    - X % nach Einbau Holztreppen
    - X % nach Einbau der Innentüren
    - X % nach endgültiger Fertigstellung und Abnahme aller Arbeiten gem. Baubeschreibung
     
  6. #6 Gast036816, 29.01.2013
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    Gast036816 Gast

    aus meiner sicht sind 52% bis zum dachstuhl incl. baugesuch zu hoch gegriffen. welche gewerke stecken noch in den 8% nach fertigstellung drin?
     
  7. #7 Thomas B, 29.01.2013
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    Nach dem Estrich kommt idR noch Folgendes:
    - Alle Bodenbelge
    - Alle Fliesenbeläge
    - Fertiginstallationen (Heizung/ Sanitär/ Elektro),...also Waschbecken, Schalterverdrahtung und Schalter,....
    - Wärmedämmung der Heizleitungen, WW, KW, Zirkulation, soweitfreiliegend
    - Innentüren
    (- ggf. Treppenbelag oder sogar die ganze Treppe); abhängig von der Bauart der Treppe
    - Außenputz
    - Malerarbeiten

    ...aber Du hast vorher schon 92% der Knete abgedrückt....naja......
     
  8. #8 Uulmann, 29.01.2013
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    Hallo,

    ich habe und muss bis jetzt noch gar keine Knete "abdrücken", es ist noch ganz lange nix unterschrieben.

    Ich ging davon aus, dass man sich bei 50-55% bei Fertigstellung des Rohbaus "trifft". Wie ist denn ein Rohbau definiert? Mit oder ohne Fenster?

    Und die Gegenfrage:
    @ Thomas B: Du bist ja Architekt, was wäre denn ein vernünftiger Zahlplan?
    @ Baufuchs als GU/GÜ: Gleiche Frage? Wie könnte man deine "X"e mit vernünftigen Zahlen füllen?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
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    Fenster sind Ausbau, aber allein Deine Fragestellung zeigt, dass Du den Sinn hinter unseren Aussagen noch nicht erfasst hast!

    Thomas kann Dir als Architekt sicher auch keinen Zahlungsplan geben/nennen/zeigen, weil beim Bauen mit Architekten, das bezahlt wird, was auf der Baustelle da ist. Nach detailiertem Nachweis und rechnerischer und sachlicher Prüfung!
    Wenn 0,5 m² Wand fehlen, dann gibts keinen Streit darum, ob ein Bautenstand erreicht ist, dann wird das vom BU entweder nicht berechnet oder bei der Prüfung der Rechnung gestrichen!

    Auch Baufuchs wird Dir das nicht so sagen können, weil das eigentlich vom Haus abhängt.
    Ein Haus mit Carara-Marmor an Wänden und auf den Böden braucht eine höhere Rate "Fliesen" als ne Hütte mit Teppichboden überall.
    Dito für allen anderen Gewerke!
     
  10. #10 Uulmann, 29.01.2013
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    Da bin ich nun, ich armer Thor, und bin so klug als wie zuvor ;-)
     
  11. #11 Thomas B, 29.01.2013
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    Aber nein, Du bist doch nun klüger, weil Du nun weißt, daß der Dir vorgelegte Zahlungsplan sehr unternehmerfrendlich ist, Du also sehr wahrscheinlich deutlich mehr wirst zahlen müssen, als an Leistung bereits erbracht wurde.

    Ein solcher Zahlungsplan stellt Dich in eine schlechte Verhandlungsposition, wenn -wir wollen es nicht hoffen- etwas scheif geht und man sich mit dem AN überwirft oder ein anderer Dissenz die Laune verhagelt. Da er dann ja schon mehr Geld eingesackt hätte, als er an Leistungen erbracht hat, sind die Mittel (=Geld) zur ordnungsgemäßen und zügigen Beendigung der Baustelle eher in Form von gutem Zureden und mitleidheischen, die Dir blieben.

    Einen sog. Sicherheitseinbehalt kann ich nicht erkennen. Eher das genaue Gegenteil. Dieser Sicherheitseinbehalt (beim bauen mit Architekt) zieht der A. von der bisher geleisten Arbeit ab. Bsp. Fenster für 10.000 EUR geliefert und eingebaut. rechnung wird entsprechend mit einem Sicherheitseinbehalt geraniert und 9.500 EUR werden zur Zahlung freigegeben. Zickt dann der Fensterbauer irgendwann wegen irgendwas herum ist man in einer eher günstigen Verhandlungsposition. Etwas verkürzt das Ganze, ich weiß...muß aber jetzt und hier reichen.....
     
  12. #12 Baufuchs, 29.01.2013
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    Baufuchs Gast

    Nur zur Klarstellung:
    Der Architekt hat nichts abzuziehen, denn er ist nicht Vertragspartner des BU
    Sicherheitseinbehalt grundsätzlich auch nur möglich, wenn vertraglich vereinbart.
    Stellt der Unternehmer Sicherheit in Form von Bürgschaft vor Anforderung der ersten Rate, gibt's keinen zusätzlichen Sicherheitseinbehalt in Form von Kürzung von Zahlungen.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
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    Nur zur Klarstellung ;) Ein klares Jain :D

    Der Architekt hat (wenn denn beauftragt) im Rahmen der Rechnungsprüfung einen vertraglich vereinbarten Einbehalt zu berücksichtigen (so er Kenntnis davon hat) und diesen von der ermittelten Zahlsumme abzusetzen.

    Alle Prüfungsergebnisse der Rechnungsprüfungen durch den Architekten sind IMMER nur "Vorschläge" für den Bauherren, der mehr, genau die festgestellte Summe oder weniger überweisen kann.
    Berücksichtigt der Architekt solche vereinbarten Einbehalte nicht und der Bauherr übersieht es, besteht ein Haftungsrisiko.

    So - ich hoffe, nu is alles drin!
     
  14. #14 Thomas B, 29.01.2013
    Thomas B

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    Ich hatte doch auch geschrieben: "Etwas verkürzt das Ganze, ich weiß...muß aber jetzt und hier reichen..... "
     
  15. #15 Baufuchs, 29.01.2013
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    Baufuchs Gast

    Verkürzen ist ja OK, sollte aber kein falsches Bild geben.
     
  16. #16 Uulmann, 29.01.2013
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    Nochmal zurück zum Thema:
    Was wäre denn, wenn man sich am gesetzlichen Zahlungsplan für Bauträger orientiert?
    http://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__3.html

    PS: Wie man etwas NICHT macht, das wird einem hier recht schnell von vielen dargelegt (ist ja auch nicht schlecht). Aber wie man etwas macht, dass kann einem dann wieder keiner sagen...?
     
  17. #17 Gast036816, 29.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dazu müsste man von deinem vorhaben mehr wissen, den vertrag, den ausbaustandart, welche leistungen der vertrag beinhaltet. aus deiner bisherigen darstellung kann niemand etwas genaues ablesen, also wirst du auch keine genauen angaben erhalten. dein vorgestellter zahlungsplan verdient eigentlich nicht einmal den namen. Baufuchs hat dir einen detaillierten zahlungsplan dargestellt. damit ist dein postscriptum flüssiger als wasser.
     
  18. #18 Thomas B, 30.01.2013
    Thomas B

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    Das wäre mE grober Unfug!

    Bei einem BT wird ja durch die einzelnen Zahlungen anteilig auch das erworbende Grundstück mit bezahlt. Das ist ja bei Dir nicht so:
     
  19. #19 Friesin, 30.01.2013
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    Wir haben mit GÜ gebaut und hatten folgenden Zahlungsplan (den wahrscheinlich die Experten auch ganz schrecklich finden):

    10 % nach Aushändigung der Bauantragsunterlagen
    5 % Fertigstellung Bodenplatte
    15 % Erdgeschossdecke
    20 % Richten des Dachstuhles
    20% Fenster
    5 % Innenputz
    10 % Estrich
    10 % Fliesenarbeiten
    5 % nach mängelfreier Abnahme
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2013
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    Der Vorwurf
    ist nicht fair, weil hier:
    die ANtwort steht.

    Wenn die Dir nicht genau genug ist, dann hier noch eine:
    Bau mit Architekt und Einzelvergabe, dann bist Du schlimmstenfalls pari mit Zahlsumme und errichtetem Bauwerk, in der Regel wird aber mehr Wert auf der Baustelle stehen als Du bezahlt hast, weil erst nach Errichtung die Rechnungslegung, Prüfung und Bezahlung kommt!
     
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