Pavatex-Platten durchfeuchtet und mit Schimmel überzogen

Diskutiere Pavatex-Platten durchfeuchtet und mit Schimmel überzogen im Dach Forum im Bereich Neubau; @Bauschaden:Eingetretene Stellen lassen sich dauerhaft dicht und auch sauber wieder einflicken. mit den richtigen Produkten ist das alles kein...

  1. #21 bauschaden, 28.01.2013
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    Die eingetretenen Stellen sind hier nicht das Problem. Auf den Bildern ist großflächig Schimmel zu sehen. Sollen die Platten auch von oben ausgetauscht werden?
     
  2. #22 bauschaden, 28.01.2013
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    Das, was auch Architekten für ihren Auftraggeber wollen. Einen Werkerfolg und nicht nur die Erfüllen des Bausoll.
    Keine Sanierung vor der Abnahme des Neubaus.
     
  3. #23 Neutal, 28.01.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.01.2013
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    Den Schimmel bekommt man weg, den sogar von innen. Eine Sanierung des Schimmels ist aber nur bei geringem Befall und mit Einverständnis des Bauherren möglich. das ist zwar aufwendig ist aber mit den richtigen mitteln machbar und wirtschaftlicher als ein totalaustausch. Nur mit den Baumarktmittelchen sollte man hier nichts versuchen, sondern die Beseitigung von Profis machen lassen.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
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    Hääää??? Können Sie das mal näher erläutern.

    Ach - Sie haben also in Ihrem gesamten Arbeitsleben nie auch nur einen einzigen Fehler gemacht??? Wirklich nicht?
     
  5. Neutal

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    So, nach meinem Irrtum in einem vorangegangen Post nochmal etwas deutlicher.
    Die Sanierung von Schimmel auf Holzweichfaserplatten ist NUR bei einem leichten Befall und mit einverständnis des Bauherren möglich. Dem Bauherren ist dann also bewußt das noch Sporen, wenn auch abgetötet, verbleiben können. Diese abgetöteten Sporen können wie der aktive Pilz ähnliche symptome hervorrufen und sind ebenfalls gesundheitlich bedenklich. Bei stärkerem Befall ist bei diesen Platten keine wirksame Methode vorhanden um noch ein Mängelfreies Werk abliefern zu können. Dann also totalaustausch aller befallenen Platten und Behandlung des Dachraumes.
     
  6. #26 bauschaden, 30.01.2013
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    Jetzt wissen Sie auch, weshalb ich mich so kritisch geäußert habe. Zusätzlich hätte ich noch gefragt, woran Sie als Zimmermeister auf der Baustelle beim Beseitigen des Schimmelpilzbefalles mit Wasserstoffperoxid feststellen, dass Sie den Schimmelpilz vollständig beseitigt haben?

    Das Problem sind nicht nur die Schimmelpilzsporen als Fruchtkörper des Pilzes. Ein Pilz besteht immer aus einem sichtbaren Teil und beim Schimmelpilz mit dem bloßen Auge nicht erkennbaren Pilzfäden, den Hyphen. Die Holzweichfaserplatten (SB=Softboards) sind mit ihrer lockeren Struktur ein geeigneter Nährboden für Schimmelpilze. Die Pilzfäden dringen - für das menschliche Auge nicht erkennbar - tief in die Platten ein. Deshalb auch die von Ihnen bisher nicht bekannte "wirksame Methode".

    Ihrer Feststellung, dass es sich hier um einen Totalschaden handelt, kann ich Ihnen nur beipflichten. Können wir auch die Fundstelle Ihrer Feststellungen erhalten?

    Gruss vom Bauschaden
     
  7. #27 bauschaden, 30.01.2013
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    Es geht hier nicht darum, ob ICH einen Fehler gemacht habe, sondern nur darum, was einem Bauherrn nach dem geschlossenen Bauvertrag zusteht. Die Ablieferung eines Flickwerkes als abnahmefähige Leistung ist nicht zu akzeptieren. In diesem Fall ist die Unterdeckung so abzuliefern, wie es im Bauvertrag und in den Verlegeanleitungen des Herstellers vereinbart und aufgeführt ist.

    Den Unterschied zwischen Werkerfolg und Bausoll sollten Sie sich zunächst selbst erarbeiten, wie Flocke mit dem Schimmelpilz. Gern hilft Ihnen auch der Syndikus Ihrer Kammer weiter.
     
  8. #28 bauschaden, 30.01.2013
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    Gibt es schon eine Rückantwort vom Hersteller?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2013
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    Doch - genau darum geht es. Jeder kann einen Fehler machen und muss das Recht bekommen, diesen zu beheben. Dabei ist das Gebot der Verhältnissmäßigkeit zu beachten, dass durchaus ein von Ihnen so geschimpftes "Flickwerk" hinterlassen kann!

    Ach - und den Bauvertrag kennen Sie, dass Sie hier bestimmt sprechen können???


    Diese Antwort gründet entweder auf der Tarnung von eigenem Nichtwissen oder einem sehr hohen Ross.
    Mein Gott, wollen Sie uns alle hier einzeln examinieren oder was sollen solche Antworten??

    Menschlich wie fachlich ist so eine Antwort nach meiner sehr bescheidenen Meinung unmöglich.
     
  10. #30 bauschaden, 30.01.2013
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    Das Recht haben Sie schon. Aber die Verhältnismäßigkeit muss auch den Werkerfolg im Auge haben.

    Mit Sicherheit steht nicht im Werkvertrag, dass die Unterdeckung geflickt abgeliefert wird.

    Der Einzige, der gern in diesem Forum examiniert, sind Sie selbst.

    Nach meiner sehr bescheidenen Meinung geht es in diesem Forum nicht darum, aufgezeigte Mängel zu bagatellisieren, sondern zutreffende Lösungswege aufzuzeigen.
     
  11. uban

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    Überspitzt:


    Mir tut nur der potentielle Bauherr leid, er zahlt viel Geld (schimmelfrei) für einen Planer/Handwerker und wenn es zum Schaden kommt dann darf mehr oder weniger nachhaltig nachgebessert werden.
    Der Bauherr ist sein Geld sofort los und unter Umständen hat er keine späteren Mängel. Wenn das ganz vor Gericht ausgetragen wurde dann kann er sich zu Recht gekniffen fühlen.
    Technische Verarbeitunsgvorgaben? Egal, hauptsache es hält die ersten Jahre mängel und regressfrei.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2013
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    Ich kenne ihn nicht, daher werde ich einen Teufel tun, über den Inhalt zu spekulieren, aber selbst wenn Sie Recht haben sollten, mögen Schadenminderungspflicht und Verhältnissmässigkeit diesen Passus sozusagen nachsetzen!
    UNd wo sind Ihre fundierten Lösungswege??? SIe schreien immer nur - MUSS NEU; MUSS NEU!
    http://www.bauexpertenforum.de/show...hutz-notwendig&p=764066&viewfull=1#post764066
    http://www.bauexpertenforum.de/show...Klebeband-bei-Dampfsperre&p=767379#post767379
    http://www.bauexpertenforum.de/show...-mit-Schimmel-%FCberzogen&p=767367#post767367
    http://www.bauexpertenforum.de/show...-impr%E4gniert&p=516244&viewfull=1#post516244
    http://www.bauexpertenforum.de/show...und-wie-weiter&p=614902&viewfull=1#post614902

    :bef1017:
     
  13. Neutal

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    So, nun noch einmal zum Thema bauschaden. Mit vielen Ihrer kenntnisse über Schimmel liegen sie falsch. Es gibt Sanierungsmöglichkeiten bei denen die Oberfläche abgefräst wird und die verbleibende Fläche behandelt wird. Tatsächlich gibt es aber nur wenige Firmen die dieses Verfahren Anwenden, von daher will ich auf dieses Verfahren nicht weiter eingehen.
    Was ich nicht verstehe ist die Art Ihrer Argumentation. Entweder sie wissen wovon Sie sprechen und können hier konstruktive Beiträge liefern, oder Sie sind ein notorischer Besserwisser und zweifeln lediglich bestehende Vorschläge an ohne aber einen besseren Vorschlag machen zu können.
    Ich habe vor meiner Handwerklichen Karrire div. Semster Biotechnologie studiert und bin mit Aufbau, wachstum und Stoffwechsel von Pilzen und anderen leckereien bestens vetraut.
    Was die Wndlung meiner Aussage anbelangt war schlicht die tatsache, das mir noch alte Unterlagen eines namenhaften herstellers von Weichfaserprodukten vorlagen und hier noch das kräftige Abbürsten der Oberflächen beschrieben war. Nach aktueller Normung sind die Anforderungen aber etwas strenger geworden.
     
  14. #34 bauschaden, 04.02.2013
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    Der bessere Vorschlag ist die Entsorgung der Schimmel-Platten und keine "Neubau-Sanierung" a la Dühlmeyer. Kosten spielen dabei keine Rolle. Es geht um die Gesundheit der zukünftigen Hausbewohner.

    Keiner spricht Ihnen Ihre durch Studium erworbene Qualifikation ab. Nur beantworten Sie mir die Frage nicht, wie Sie auf der Baustelle nachvollziehbar beweisen, dass Sie den Schimmel vollständig beseitigt haben. Ich sehe da keine praktikable Lösung.

    Können Sie mir die Fundstelle der von Ihnen zitierten aktuellen Normung nennen?
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2013
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    UNd Sie belegen nicht, dass der Bauherr Ihre z.T. aberwitzigen Forderungen auch durchsetzen kann. Fordern kann ich auch ne Freikarte für Im Himmel ist Jahrmarkt. Spannend ist die Frage nach dem woher
     
  16. #36 bauschaden, 04.02.2013
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    Eine Freikarte für: "Im Himmel ist Jahrmarkt" muss es nicht sein, aber die vereinbarte Beschaffenheit ist nicht "verschimmelte Unterdeckplatten". Also müssen sie vollständig ausgebaut werden. Weigern kann sich der AN immer und gern. Aber nützen wird es ihm nicht. Beim Durchsetzen kommt es auf die richtige Mängelrüge an. Das wissen Sie selbst gut genug.
     
  17. mls

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    ich ergänze:
    "Beim Durchsetzen kommt es neben vielen anderen Bedingungen auf die richtige Mängelrüge an"

    was durchsetzbar ist und was für durchsetzbar gehalten wird, sind 2
    verschiedene paar stiefel.
    urteile, wie bspw. das seilsägenurteil (nachträgliche herstellung des
    geschuldeten schallschutzes zw. 2 dhh durch aufsägen der "fuge"
    zwischen den beiden mw-wänden) lassen vermuten, was möglich
    sein kann - aber von da an zu extrapolieren, finde ich mutig.
     
  18. #38 bauschaden, 04.02.2013
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    Bei der Formulierung der Rüge wird ein tüchtiger Architekt gern helfen. Der kennt sich aus.

    Etwas Mut und Ausdauer ist immer hilfreich. Bei den Mängeln ist es wie beim Tiere quälen. Wollen Sie in einer Schimmelbude wohnen?
     
  19. uban

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    Jetzt wird gekniffen? Wenn der Gerichts-SV den Sachverhalt so sieht wie die Architekten hier im Forum dann wird in diesem Fall auch eine noch so klug formulierte Rüge nicht helfen.

    Dem Wohnklima ist es nach meinem Laienverständnis egal ob hinter einer luftdichten, isolierenden Dampfsperre noch ein paar Sporen in den Platten enthalten sind, das 'gesunde' und vertraglich geschuldete Wohnklima dürfte innen demnach gegeben sein.

    Und jetzt? Rechtsstreit über mehrere Instanzen? Warten bis in 10 Jahren die massgeblichen SV/Richter ein anderes Rechtsempfinden bzw aRdT entwickeln???
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2013
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    Sie drücken sich weiter fleissig davor, ihre großspurigen Forderungen mit entsprechenden belastbaren Beweisen zu untermauern!
    Ein GUTER Architekt wird seinen Bauherren in so einem Fall und bei solchen Ansprüchen an einen guten Baurechtsanwalt verweisen und nicht so dämlich sein, solche Rügen selber zu verfassen!
     
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