Baugenehmigung/Brandschutz/Fluchtwege

Diskutiere Baugenehmigung/Brandschutz/Fluchtwege im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich und mein Freund überlegen, eine ETW in Berlin zu kaufen. Es gehört ein Dachboden ohne Baugenehmigung dazu den man eventuell ausbauen...

  1. #1 Sabine1986, 10.03.2013
    Sabine1986

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    Hallo,

    ich und mein Freund überlegen, eine ETW in Berlin zu kaufen. Es gehört ein Dachboden ohne Baugenehmigung dazu den man eventuell ausbauen könnte. Nun haben wir uns von einem Architekten beraten lassen der sagte, dass die Berliner Bauordnung verlangt dass die Feuerwehr in jedem Fall mit einer mobilen Leiter an das Dachgeschoss herankommen muss, sonst erhält man keine Baugenehmigung. (Leiterwagen fällt flach, da Seitenflügel mit sehr kleiner Tür in den Hof.) Für die mobilen Leitern ist der Dachrohling leider zu hoch (fünfter Stock), das wird also vermutlich auch nicht genehmigt werden.

    In der Bauordnung steht aber:

    Das klingt mir so, als gäbe es da doch noch die Möglichkeit eines Fluchtwegs, z.B. wenn man eine Treppe an die Fassade anbringt.

    Kennt sich jemand aus und kann mir diesen Satz in der Bauordnung interpretieren? Ich habe auch nirgends die Definition einer 'notwendigen Treppe' finden können.

    Vielen Dank!

    Sabine
     
  2. H.PF

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    Feuerschutztreppen sind in öffentlichen Gebäuden eine normale Sache... Warum nicht auch im privaten Wohnungsbau?
     
  3. DirkZ1

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