Grundstücksgrenzen falsch

Diskutiere Grundstücksgrenzen falsch im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, folgende Problematik. Wir haben letztes jahr ein Grundstück gekauft und bebaut. Jetzt wurde das Nachbargrundstück vermessen und...

  1. #1 stufi111, 15.04.2013
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    Hallo,

    folgende Problematik.

    Wir haben letztes jahr ein Grundstück gekauft und bebaut.
    Jetzt wurde das Nachbargrundstück vermessen und dabei wurde festgestellt, dass da die Grundstücksgrenzen nicht stimmen.

    Wir haben jetzt einen Termin bekommen zur Grenzfeststellung oder so ähnlich.

    Können die jetzt so einfach die Grenzen wieder ändern, wenn die jetzt zig Jahrzente falsch waren und es keinen gestört hat?
    Was würde das für mich bedeuten? Muss man das so hinnehmen, kann man sich ggf vom Verkäufer Geld wieder zurück holen, wenn das Grundstück jetzt kleiner wird? Vom Kauf zurücktreten ist ja nicht mehr, das es ja bereits bebaut ist.
     
  2. #2 TillDieter, 15.04.2013
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    Achtung Laienmeinung: Wir hatten einen ähnlich gelagerten Fall beim Grundstückskauf. Es wurde also.ei. Grenzfeststellungstermin bekannt gegeben, zu welchem der Grenzverlauf lt. Katasterunterlagen zunächst erläutert wurde und dann die Grenzabmarkung zwischen allen Beteiligten ausdiskutiert wurde. Dabei ging es recht lebhaft zu, und es war sehr gut, dass wir tatsächlich beim Termin vertreten waren! Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird die Grenzziehung im Kataster als Unsicher bzw. strittig eingetragen. Ersatzansprüche oder finanz. Ausgleichamaßnahmen haben m it der Grenzziehubg aber erstmal nichts zu tun. Unter Umständen kann aber auch eine Grenzziehung von Amts wegen vorgenommen werden und muss dann so.hingenommen werden. Es empfiehlt sich daher, sich mit dem Nachbarn einigermaßen gütlich zu einigen. Vom Verkäufer kann.man.in der Regel keine Rückerstattung erwarten, sofern man ihm ein bewusstes Verschweigen des tatsächl. Grenzverlaufs nicht nachweisen kann (wäre dann Betrug), was sicher nur schwer möglich ist. Wurde im Grundstückskaufvertrag eine Skizze aus dem Grundbuch o. ä. aufgeführt, oder eine verbindliche Grundstücksgröße (also keine Angabe mit "ca.") gemacht?

    Grüsse
    Till
     
  3. #3 stufi111, 15.04.2013
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    Wie das genau im Kaufvertrag festgehalten wurde muss ich erstmal prüfen. Aber danke schonmal für die Info.
     
  4. #4 Geodesy, 15.04.2013
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    Na, wenn da die Grenzen nicht stimmen, heißt es noch lange nicht, dass bei Euch was nicht stimmt. Es kann auch gut sein, dass ein grenzpunkt der Eure Grenze berührt nur falsch steht, das hat aber keine Veränderung zu Eurem Nachteil.

    Einfach mal nachfragen was passiert ist.

    Eine verbindliche Grundstücksgröße gibt es nicht. Die Größe nimmt nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil.
     
  5. Markul

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    Sowas ist auf jeden Fall immer spannend. Berichte bitte wie es ausgeht. Hier bei uns in der Gegend gibt es sowas immer wieder bei Feldern. Da "wandern" über die Jahre die Grenzen schon mal um 15-20 Meter....
     
  6. #6 Der Bauberater, 15.04.2013
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    und wo wandern die hin? 15-20m ist schon ein Wort :respekt
     
  7. #7 Inkognito, 15.04.2013
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    Inkognito Gast

    Die modernen Kriege unserer Zivilisation hat das mal jemand genannt - da werden Grenzsteine versetzt im Irrglauben, dass es am Ende keiner merkt, es geht ja nur um "ein paar" m² - und dann misst einer nach und alle stehen mit langen Gesichtern da und wundern sich.
     
  8. #8 stufi111, 16.04.2013
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    na wir werden sehen!

    so wie ich das jetzt vorab verstanden habe, ist mein unterer Grenzpunkt richtig und der obere von dem Grundstück in erster Reihe um einen knappen Meter falsch. Somit ist da ein Keil der wohl noch zu dem Nachbargrundstück gehören würde, welches jetzt vermessen wurde. insgesamt auf den zwei Grundstücken ist das eine Einbuse von ca. 50qm. Wobei das vordere Grundstück da mehr betroffen ist.
     
  9. oberh

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    Hi!

    Du hast keine Einbuße - Du "glaubst" nur, Du hättest eine.

    Für eine fachliche Beurteilung liegen hier aber zu wenig Informationen vor.

    Erkundige Dich bitte genauer im Grenztermin.
     
  10. #10 stufi111, 17.04.2013
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    Wie soll ich das jetzt verstehen?

    nähere Informationen gibts am Freitag, Morgen ist der Termin.
     
  11. #11 Kater432, 17.04.2013
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    Na das damit gemeint ist, das du ein Gründstück mit 1000m2 gekauft hast, aber durch die falsche Grenze es vermutlich 1050m2 sind. So könnte es sein. Dein Grundstück wird objektiv kleiner, aber der Teil hat dir vermutlich dann nicht gehört und du hast das auch nie gekauft.
     
  12. #12 Gast036816, 18.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann warte den termin ab, ggf. musst du auch noch die auswertung abwarten. dann sieht man weiter.
     
  13. Markul

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    Und, was ist rausgekommen?

    @Bauberater: Betrifft ja Felder. Der eine Bauer ackert mal zu weit nach links und pflanzt an..... Das nächste Jahr dann wieder.. Und so "wandert" dann die Grenz. Bis dem anderen Bauern das mal auffällt und der dann wieder "zurück" ackert. Oder eben neu vermessen lässt, wenn der "andere" Bauer, welcher schon immer falsch ackert, glaubt das wär jetzt sein Feld.... usw.
     
  14. #14 stufi111, 22.04.2013
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    So da bin ich wieder!

    Der arme Vermesser tat mir am Anfang fasst leid!
    Aber er gibt sich Mühe und kann ja eigentlich auch nichts dafür.

    Es ist nun so, das meine rechte Grundstücksgrenze um ca. 25cm über die komplette Länge weiter in meine Richtung verrückt werden müsste. Also von den Grenzpunkten her. Da dies nicht in seinem Auftrag inbegriffen ist, wird er seine Erkentnisse dem zuständigen Amt melden. Diese würden dann wohl diese Korrektur beauftragen, bzw. durchführen.

    also gehen mir jetzt ca. 10qm verloren, welche ich bezahlt habe. nun muss ich mal sehen wie ich jetzt wieder an des Geld komme. Der Verkäufer hat ja auch nur auf den Grundlage der letzten Vermessung verkauft und damit ja eigentlich nicht in der Schuld.

    Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?
     
  15. oberh

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    Hi Stufi!

    Jetzt sind wir auch nicht schlauer geworden ;-)

    Wieso muss die Grenze "verrückt" werden?

    War sie bereits festgestellt?
    (dauerhaft vermarkt & gesichert aufgemessen & von den Beteiligten anerkannt - so in NRW)

    Wohl eher nicht ...

    Sie wird wohl aus "Ur" kommen - also um rund 1830 herum.

    Damals waren die Anforderungen an die Genauigkeiten bei Weitem nicht so, wie heute.

    Flächen wurden graphisch oder halbgraphisch ermittelt.
    Bei einer 1: 2.500 - er Urkarte ist ein Meter gerade noch so zu erkennen unter der Lupe ;-)
    Es wurden aber zumeist nur immer die Flächen vorn Trennstücken ermittelt - bei dem verbleibenden Rest wurde dann "Rest durch Abzug" angewandt.

    Aus solchen Gründen nimmt die Fläche im Grundbuch - auf die Du Dich ja im Kaufvertrag beziehst - NICHT am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil.
    Was bedeutet dies? - Ganz salopp:
    Alles im Grundbuch stimmt! - Und wer das Gegenteil behauptet, der trägt die Beweislast.

    Für diesen Fall darf ich mich selber noch mal zitieren:
    Du hast keine Einbuße - Du "glaubst" nur, Du hättest eine.
     
  16. #16 stufi111, 23.04.2013
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    Also, dann jetzt noch einmal genauer. Ich versuch mal das wirrwar zu lösen, denn ich seh da auch nicht mehr durch.

    Das Grundstück wurde 2007 oder 08 vermessen wegen Teilung. Das Grundstück in 2. reihe ist jetzt meine. Damals gab es wohl so wurde mir erzählt auch schon einen Grenzfeststellungstermin und alle haben dabei abgenickt. Ich hatte damals noch nichts mit dem Grundstück zu tun. Die Vermessung damals wurde auf grundlage irgendwelcher Daten aus DDR-Zeiten vorgenommen und damals hatte man einfach irgendwann den bestehenden Zaun als Grenze angenommen.

    Der jetzige Vermesser hat es etwas genauer genommen und irgendwelche Ur-Steine gesucht und gefunden und hat die komplette Vermessung von neuem Aufgezogen anhand von ganz alten Karten und Rissen die irgendwann wahrscheinlich von 1850 oder so waren.
    Dabei hat er auch alte Grenzsteine wieder gefunden welche die bei den letzten vermessen nicht finden konnten und wollten.
    Er gibt das ganze jetzt wohl ans Amt weiter und die werden das ganze dann wohl irgendwie berichtigen.

    Ich hoffe das erleutert das Ganze ein wenig, so habe ich es zumindest verstanden.
     
  17. Julius

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    Etwa so haben wir uns das auch vorgestellt.
    Dann stimmt aber, was man Dir bisher gesagt hat:
    Du warst bisher nur irrtümlich der Meinung, die betreffenden Teilflächen würden zu Deinem Grundstück gehören.
     
  18. #18 stufi111, 23.04.2013
    stufi111

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    Nein, denn selbst der Vermesser hat gesagt das in meinem/unseren Fall es wirklich so wäre, das ich dann die ca. 10qm zuviel gekauft hätte. weil die ja efektiv die Grenzmarken verrückt haben.

    Ich sag ja, das ist etwas kompliziert zumindest sehe ich nicht mehr durch und warte auf eine Aussage von dem Amt.
     
  19. KlausK

    KlausK Gast

    Wie viel Fläche hast Du gekauft und worauf basiert diese Flächenangabe?
     
  20. Julius

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    Kann man überhaupt eine bestimmte Flächengröße kaufen...?
     
Thema: Grundstücksgrenzen falsch
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