Baugutachter: Was muss er niederschreiben...

Diskutiere Baugutachter: Was muss er niederschreiben... im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir haben letztens Kiesnester in der Bodenplatte festgestellt, konnten damit nichts anfangen und haben zur Sicherheit eine staatlich...

  1. stebud

    stebud

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    Hallo! Wir haben letztens Kiesnester in der Bodenplatte festgestellt, konnten damit nichts anfangen und haben zur Sicherheit eine staatlich geprüften und vereidigten Sachverständigen (IHK) beauftragt sich dies anzuschauen.
    Der Mann kam, schaute drauf und meinte, ist nicht schlimm. Schaute sich noch ein paar andere Punkte an (Steine ohne Versatz, Kimmsteine) und machte ein paar Anmerkungen.
    Unsere Erwartung war, dass er mit Rechnungsstellung aufschreibt, was er gesehen hat.
    Was wir bekommen haben, war jedoch außer einer fetten Rechnung nur Hinweise, die vielleicht hilfreich sind (Schallschutz, Untersuchung Rohre wegen schweren Geräte), aber nichts mit den beauftragten und festgestellten Themen zu tun haben.
    Auf Nachfrage, warum dem so ist habe ich folgende via Email die Aussage bekommen, dass eine schriftliche Dokumentation nicht beauftragt worden ist. Diese könne gegen Aufwand erstellt werden.
    Gehören die Leistungen nicht zusammen?
    Stefan
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    nein.
    kannst du aber vereinbaren.
     
  3. #3 JamesTKirk, 05.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Hat er denn die schriftliche Ausarbeitung angeboten ? Ich führe sowas im Angebot immer mit auf und verrechne es dann entsprechend (fett :shades). Wenn der Kunde das ausdrücklich nicht beauftragt, dann gibts auch nix schriftliches.
     
  4. stebud

    stebud

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    nicht ausdrücklich beauftragt... aber...

    Ok, aber man hätte ja fragen können, oder?
    Was kostet bei Euch das Runterschreiben?
    Danke, Stefan
     
  5. #5 JamesTKirk, 05.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Kommt drauf an, was runterzuschreiben ist. Nur eine Zustandserfassung ohne weitere Bewertung kostet natürlich weniger als eine Beurteilung bzw. Gutachterliche Stellungnahme mit Instandsetzungskonzept, für das ich als Planer eine Haftung übernehmen muss.

    Über Geld spricht man nicht ... :shades
     
  6. #6 vollmond, 05.05.2013
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    Man kann ja wohl von einem Laien erwarten dass er sich vorher über jedes Detail informiert bevor er einen Experten um Rat fragt......
     
  7. Stoni

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    Eben - alles andere kostet extra.
    Wenn ich mein Auto auf Reserve in die Werkstatt zur Durchsicht bringe kriege ich es ja auch nicht vollgetankt wieder.
    Wobei ein Hinweis auf die Extra - Leistung vom Gutachter angebracht gewesen wäre.

    Gruß Stoni
     
  8. Roth

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    Vielleicht fällt es ihm schwer, seine Meinung in Schriftform zu fassen? Dann müsste er sich nämlich eindeutig festlegen.
     
  9. #9 JamesTKirk, 05.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Wegen Kiesnestern in der Bodenplatte ???? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein Problem für einen Sachverständigen ist. Und wenn er Schwierigkeiten hat, ein paar Fakten und seine Gedanken dazu nieder zu schreiben, dann ist er definitv falsch in seinem Job.
    Wie ein Chirurg, der kein Blut sehen kann ... :shades
     
  10. #10 Gast036816, 05.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    für welches fachgebiet ist denn der sachverständige unterwegs?

    wenn du etwas schriftliches haben willst, musst du das vorher beauftragen. ich frage meistens vor der beauftragung zu welchem zweck die untersuchung dienen soll. daraus ergibt sich dann automatisch, ob eine schriftliche ausarbeitung notwendig wird oder nicht.
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

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    nebenbei bemerkt: es gäbe auch die möglichkeit, ein
    protokoll zu führen. kann jeder, der schreiben kann ..
    und wenn ich auf der baustelle bin (oder an einem
    anderen tatort), sehe ich kein problem, ein protokoll
    zu unterschreiben. mein 'mls' schaff ich noch :p
     
  12. #12 OBommel, 05.05.2013
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    Das ist doch diese Story,oder?
     
  13. #13 JamesTKirk, 06.05.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Gehe ich mal von aus.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 06.05.2013
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    Naja - Ihr (= die "nicht beauftragt" Denker) habt ja einerseits recht. Aber eben nur einerseits.

    Bei mir gibts im Gegenzug KEINE Ortsbesichtigung OHNE zumindest ein Stichpunktprotokoll! Warum?
    Nun, dann kann ich beweisen, was ich gesagt habe. OK - im Gegenzug könnte der Kunde auch beweisen, was ich nicht gesagt habe, aber da (Achtung Arroganz :p) habe ich wenig Sorge.

    Nehmen wir mal an, ich sollte solche Kiesnester besichtigen und sage dem Kunden - muss zerstörend untersucht werden - was der erstmal nicht will.
    Später sackt die Bude weg und der will mir an die Karre fahren, dann ziehe ich mein Schreiben und sage - da stehts.
    OK, dann kann noch die Orgie mit nicht bekommen, nicht verstanden usw folgen, aber das ist ein anderes Blatt.

    Von daher verstehe ICH den SV nicht
     
  15. #15 Manfred Abt, 06.05.2013
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    wie Ralf, Ist m.E. sebstverständlich, dass man das dokumentiert, zu dessen Beurteilung man gerufen wurde.
     
  16. #16 Thomas B, 06.05.2013
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    Gebe Euch beiden Recht, aber......

    ...vielleicht ist es auch genau gewollt sich hier im Ungefähren zu bewegen. Das Honorar wurde kassiert, ein paar nebulöse Bemerkungen wurden gemacht, alles ist -speziell im Nachhinein!!!- nicht mehr nachvollziehbar. Das könnte (haftungstechnisch!!!) evtl. deshalb sogar gewollt sein. Passiert hinterher was, stellt sich eine der Beurteilungen als falsch heraus ("...und meinte, ist nicht schlimm."), so ist diese Aussage später kaum beweisbar. Denn gerade die damals gezeigten Fotos haben, zumindest bei mir, sehr wohl den Eindruck hinterlassen, daß da so einiges absolut falsch und auch schlimm war. Wäre man hier als SV "tiefer" eingestiegen, hätte man auch tiefer gehen müssen. Alles aufwendig, anstrengend und ach so unbequem.

    Mit ein paar halbgaren Sätzen, die dem TE mE nicht wirklich geholfen haben (und die aus der Ferne betrachtet auch höchst fragwürdig sind!), ist das Geld schnell verdient....

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
     
  17. Hfrik

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    Ist mir in meinem - nicht Hochbau-Gewerk auch noch nie untergekommen, dass ich für einen Kunden etwas begutachte, und das Ergebnis nicht zumindest Stichwortartig in einem Protokoll niederlege. Die Begutachtung ist ja sonst für den Kunden recht Sinnfrei - und im allgemeinen wird nicht davon ausgegangen, dass etwas sinnfreies angeboten wird. (Stichwortprotokoll als unentgeltliche, obligatorische Nebenleistung?)
     
  18. uban

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    So wie es aussieht hat der Kunde keinen Anspruch auf ein schriftliches Ergebnis des Vorort-Termins wenn es im Vorfeld nicht schriftlich beauftragt wurde. Da wird der ahnungslose Laie wohl zuerst ein SV benötigen nur um den Umfang der Fragestellung/Bauftragung festlegen zu können.
     
  19. #19 Gast036816, 06.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    im termin der 1. besichtigung gar nicht viel sagen über die herangehensweise. sagt man da zu viel, geht der ag sowieso mit diesem wissen zum nächsten sv und dann wird nur lamentiert ob das gut oder schlecht ist. ich sage in der regel nur muss untersucht werden oder sollte untersucht werden. wie untersucht wird, sage ich ganz selten beim ersten termin. alles weitere steht dann im angebot. auch der hinweis, ob gefahr im verzug ist oder handlungsbedarf besteht. aber ja nichts sagen, ob zerstörend untersucht werden muss. da nimmt man schon zu viel vorweg. trotzdem interessiert mich immer noch das fachgebiet des sv der ihk.
     
  20. #20 Carden. Mark, 06.05.2013
    Carden. Mark

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    Ja - mich auch.
    Die Aussage von dem kann ich nicht nachvollziehen

    Ich meinerseits mache auch eine Protokollierung des OT.
    Für MEINE Akten - zahlen tut aber auch diese der AG mit mind. 1/2 Stunden.
    Ich würde den AG aber immer zu einem Kurzgutachten raten.
    1. Gut für mich = Beweis des gesagtem.
    Gut für den AG = die als (fast immer) Laien dann ectl. besser verstehen / verinnerlichen was ich gesagt habe.
    Sind wir doch ehrlich.
    Wie läuft so etwas denn ab?
    SV läuft durch den Bau, erschlägt AG mit Vielen, vielen Feststellungen und noch mehr Fachjargon, Laie sitzt abends auf dem Sofa, läßt Tag Revue passieren und stellt fest - nix verstanden, noch weniger gemerkt.
     
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Baugutachter: Was muss er niederschreiben...

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