Grenzbebauung bei Doppelhaushälfte ohne Nachbarzustimmung?

Diskutiere Grenzbebauung bei Doppelhaushälfte ohne Nachbarzustimmung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich habe eine Frage, auf die ich im Internet keine wirkliche Antwort gefunden habe, daher hoffe ich, hier Auskunft zu bekommen....

  1. #1 PomFitz, 27.05.2013
    PomFitz

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    Hallo zusammen,
    Ich habe eine Frage, auf die ich im Internet keine wirkliche Antwort gefunden habe,
    daher hoffe ich, hier Auskunft zu bekommen.

    Mein Mann und ich überlegen anzubauen.
    Am liebsten wäre es uns, einfach die bereits bestehende Terasse herzunehmen und dort den Anbau von max. 2m hinzusetzen. (Südausrichtung)
    Wir müssten natürlich an die Nachbargrenze anbauen, da es sich um eine Doppelhaushälfte handelt.
    Wenn wir die drei Meter Abstand einhalten, könnten wir gerade mal 2,3m breit bauen. So einen Schlauch wollen wir nicht, zumal wir nicht wissen, wie lang der dann sein dürte...

    So, nun das Problem:
    Wir haben heute mal vorsichtig beim Nachbarn angefragt, wie er zu einem Anbau von max. 2m Tiefe im Erdgeschoss stehen würde. Seine Antwort war klar, da stimmt er nicht zu, da wir ihm dann die Sonne wegnehmen.
    Aktuell steht ein ca.3m breiter und 2m hoher Sichtschutzzaun dort, wo die Mauer wäre. Er nimmt sich also schon selbst etwas die Sonne weg...
    Aber, muss er dem überhaupt zustimmen?
    Ich habe jetzt so viel gelesen, und bin verwirrt.
    Gilt ein Doppelhaus an sich schon als Grenzbebauung, so dass weitere Grenzbebauungen durch einen Anbau auch ohne Nachbarzustimmung möglich sind?
    Baurechtlich ist es möglich so anzubauen, wie wir es uns vorstellen, da in der Nachbarstraße(baugleiche Häuser und Grundstücke) genau so ein Anbau wie von uns gewünscht, errichtet wurde.

    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und bekomme hier ein paar Infos, die mir weiterhelfen.
    Der Herr vom Bauamt der Gemeinde hat nämlich grad Urlaub...
    Danke!
     
  2. #2 baufix 39, 27.05.2013
    baufix 39

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    PomFritz. wer hat sich denn das ausgedacht???, lustig

    als Nachbar würde ich da auch nicht zustimmen.
    bis 3m zum Nachbarn wäre machbar.

    Bauamt würde da auch nur den Kopf schütteln, bin ich sicher
     
  3. #3 PomFitz, 27.05.2013
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    Wieso soll das Bauamt den Kopf schütteln?
    Sie haben ja genau so einem Anbau schon zugestimmt in der Nachbarstraße.
    Nur nochmal zum Verständnis.
    Es soll ähnlich aussehen, wie ein Wintergarten, nur eben nicht aus Glas, sondern gemauert.
    Und wieso würdet du als Nachbar nicht zustimmen?

    Und meine eigentliche Frage, muss er denn zustimmen?
     
  4. #4 ManfredH, 27.05.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Gute Erklärung :28:
    Und eine massive Wand ist dann sowas ähnliches wie ein Fenster, nur nicht aus Glas...

    Die erste Frage ist doch, ob es einen Bebauungsplan gibt, ob und wie darin die Baugrenzen oder evtl. sogar Baulinien festgesetzt sind und ob es sonst irgendwelche Festsetzungen betreffend aneinandergebaute Gebäude gibt.

    Da du in Nürnberg wohnst, erfährst du das nicht bei einem "Herrn vom Bauamt der Gemeinde, der gerade in Urlaub ist", sondern beim Stadtplanungsamt bzw. DLZ (Dienstleistungszentrum) Bau in der Lorenzer Str. 30.
     
  5. #5 Gurkensalat, 27.05.2013
    Gurkensalat

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    Ich frage mich, wo Du die Sicherheit hernimmst. Ein paar Kilometer nördlich von Nürnberg gibt es ein ganzes Baugebiet, das voll ist von solchen Konstruktionen. Sehr kleine Doppelhäuser aus den 30er Jahren, die nach hinten in den Garten mit riesigen Anbauten (dementsprechend natürlich in Grenzbebauung) erweitert wurden.
     
  6. #6 baufix 39, 27.05.2013
    baufix 39

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    ganz einfach: beide haben zugestimmt, dann geht das schon
     
  7. #7 grubash, 28.05.2013
    grubash

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    Hi,
    musste bei mir die Grenzen auch nicht einhalten beim Anbau. Jedoch hatte der Nachbar zugestimmt. Im ersten Moment war auch der Einwand bzgl. Sonne und Licht. Hatten dann mal zusammen ausgelotet wo der Schatten hinfallen würde und die Sache war dann absolut nicht mehr dramatisch. Habe dann nur noch zugestimmt, dass er bei einem evtl. Anbau seinerseits diesen dann auch nicht torpediere. Es gibt jedoch keinen Bebauungsplan und zu DDR-Zeiten bzw. in der Nachwendezeit hatte in der Siedlung jeder irgendwie an- und umgebaut. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten hatte das Bauamt auch von der Eintragung von Baulasten abgesehen.

    Vll. kann man ja mal zusammen ausloten (Plane, Latte, ect.) wie die Einschränkungen sein werden. Evtl. hilft ja auch Geld.

    Ciao Christian
     
  8. #8 Der Bauberater, 29.05.2013
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    Manfred hat es in #4 bereits geschrieben.
    Wenn du innerhalb des Baufensters bist, dann MUSST du auf die Grenze.
    wenn es außerhalb ist, dann ist es ein kann!! und das klärt die untere Baubehörde im DLZ
     
Thema: Grenzbebauung bei Doppelhaushälfte ohne Nachbarzustimmung?
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