Gezielte Frage zu Unterdruckwächter

Diskutiere Gezielte Frage zu Unterdruckwächter im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Vertippt: Heißt also, das mein Schorni nicht wirklich recht hat, DAS ich unbedingt beides brauche.

  1. Witten

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  2. #22 pasta basta, 07.06.2013
    pasta basta

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    Nö, das Ding kontrolliert ja lediglich, ob ein Fenster offen ist oder nicht. Unterdruck wird da nicht gemessen.
     
  3. #23 Gast56083, 07.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Verzeihung, aber das kenne ich anders. In §4 der FeuVo von 2008 für NRW steht

    (2) Die sichere Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von
    Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen,
    Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner nicht beeinträchtigt werden. Dies gilt
    insbesondere als erfüllt, wenn
    a) ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der Luft absaugenden Anlagen durch
    Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
    b) die Abgasabführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird,
    c) die Abgase der Feuerstätten über die Luft absaugenden Anlagen abgeführt,
    oder
    d) anlagentechnisch sichergestellt ist, dass während des Betriebes der Feuerstätten kein
    gefährlicher Unterdruck entstehen kann.


    Der Umkehrschluß, dass falls die Feuerstätte selbst DIBT zertifiziert RLU ist, keine Sicherungsmassnahme nötig ist, kann daraus nicht gezogen werden.
    Der Schorni kann immer argumentieren, dass z.B. die DIBT zert. nur für eine gewisse Anzahl Öffnungs und Schließvorgänge gilt, und dann? Oder der Schornstein verstopft ist oder oder...
    Die meisten Schornis lassen sich darauf ein, wenn DIBT RLU, müssen aber nicht.
     
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    Du brauchst die Abnahme von Bezirksschornsteinfeger. Das ist auch deshalb richtig und wichtig, weil diese die Gesamtinstallation abnehmen muss. Die Zertifizierung von DIBT ist dafür nur Voraussetzung, reicht aber nicht aus. Es geht auch um die Luftdichtigkeit und ausreichende Dimensionierung der Anschlüsse etc.

    Wenn er Dir die Anlage nicht abnimmst, solltest Du Dich schon mit den Gründen beschäftigen. Persönlich kenne ich das eben nur, dass manche per se einen Unterdruckwächter fordern, das ist nicht korrekt. Eine ordnungsgemäße Installation (einschließlich Schornstein), Zertifikat und Außenluftzuführung sollte im Regelfall für eine Abnahme reichen. Kennst du den max. Unterdruck, den deine Lüftung macht? Ggf. bei Hersteller/Lüftungsbauer fragen.
     
  5. Witten

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    Guckt mal hier:
    2013-06-07 09_03_15-DIBt-Zulassung-iV14.pdf - Adobe Reader.jpg
    Das steht es eindeutig: Bei Raumluftabhängigen Feuerstätten ...

    Ist aber in meinem Fall nicht.
     
  6. #26 feelfree, 07.06.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Genau. Da steht eben nicht, welche Maßnahmen der Schorni bei raumluftUNabhängigen Feuerstätten fordern kann.
     
  7. #27 Gast56083, 07.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Genau darum gehts. Bei Raumluftunabhängig liegt es in seinem Ermessen. Er muss nicht, aber er kann; dabei ist es auch egal, ob die Anlage aktuell ordnungsgemäß installiert ist. Wie gesagt: z.B. die DIBT Zert. ist ja nur für eine gewisse Anzahl Öffnungen und Schließungen gegeben und was ist dann? Wenn er will, ist das so.
     
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    Wenn die Feuerstätte RAUMLUFTUNABHÄNGIG ist, gibt es keine weiteren Forderungen. Deswegen heißt es ja RAUMLUFTUNABHÄNGIG .
     
  9. #29 Gast56083, 07.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    wo steht das?
     
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    Dann kann er sich über seine Innung an das DIBT wenden und hier seine Bedenken anmelden. Es gibt bei ordnugsgemäßer Installation keine Handhabe, die Abnahme zu verweigern. Die Zertifizierung bezieht sich natürlich auf eine normale Anzahl von Öffnungen und Schließungen. Dazu kommt, dass die Feuerstätte ja regelmäßig durch den Bezirksschornsteinfeger geprüft wird.

    Wer von den Diskutanten hat denn schon echte, eigene Erfahrungen? Ich glaube, hier wird ein theoretisches Problem erörtert. Ansonsten bitte Details.

    Meine Erfahrung ist, dass es Schornsteinfeger gibt, die das nicht so genau wissen. Wenn Sie sich dann entsprechend (z.B. bei ihrer Innung) informiert haben, gab es nie Probleme.
     
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    ... schau auf das Fettgedruckte ...

    Gegenfrage: Eigene Erfahrung oder gerade Langeweile? Falls ja, bitte mehr Details, auf die kommt es nämlich an, siehe oben.
     
  12. Witten

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    Ich weiß was in meinem haus verbaut ist/wird.
    Mir geht es eben um die Aussage vom Schorni, das ich ein Unterdruckwächter brauche.
    RLU ist der Kamin, DIBT auch, der Schornstein hat NUR ein Knick von ca. 15 Grad
     
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    Hast Du die Aussage vom Schornsteinfeger so schon? Begründung?

    DIBT hast du, ok.
    Externe Frischluft, ok.
    Frischluft und Kamin durch Fachfirma (Stichwort Rohrleitungsführung, Dichtigkeit, Dimensionierung etc.), ???.
    Welchen max. Unterdruck macht deine Lüftung, ???.
    Dunstabzugahaube nach außen, ???.
     
  14. Witten

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    Schorni war da, Kaminbauer auch, alles Live angeguckt, und Schorni sagte: Ja, Unterdruckwächte würde ich hier gerne sehen.
    Frischluft duch Rohbauer.
    Kamin von BioFire direkt.
    Unterdruck, unbekannt, bis jetzt.
    Dunstabz.haube nicht nach aussen. (siehe Eröffnungspost)
     
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    Dunstabzugshaube habe ich nicht gesehen, sorry.

    Ok, dann würde ich zwei Sachen machen:
    - nach dem dem genauen Grund fragen bzw. ob der deine Feuerstätte an sich als Raumluftunabhängig zu betrachten ist. Was sagt eigentlich der Kaminbauer?
    - Klärung, ob deine Lüftungsanlage eigensicher ist, d.h. wie ist sichergestellt, dass der Unterdruck im Raum nicht größer als 4 Pa wird. Ansprechpartner ist hier Hersteller oder Installateur der Anlage.
     
  16. #36 Gast56083, 07.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    eigene Erfahrung und Langeweile :wow

    Mein Kamin ist DIBT RLU, zentrale KWL, Umluft DA.
    Mein BSM hat mir und meinem GU beim Ortstermin klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass die Forderung nach einer zusätzlichen Sicherungsmassnahme nicht von dem DIBT Zert. abhängt. Es gibt keine für Ihn rechtsverbindliche Verordnung, die Ihm diese Forderung untersagt. Und damit hat er Recht.
    Es gibt eine Vereinbarung zw. Kaminkehrerinnung und Herstellern, dass den Kaminkehrern nahgelegt wird, das DIBT Zert. als Maßnahme zu akzeptieren, letzten Endes bleibt es aber in seiner Verantwortung und Entscheidung. Die FeuVO regelt rechtsverbindlich nur das Thema raumluftabhängig.
    Wenn Du also heute klagen würdest (was natürlich keiner tut), dann würdest Du verlieren (ja, vor Gott und auf hoher See weiß man nie), was die Innung macht wenn Du diese anrufst weiß ich nicht.
    Ob es das Gezerre und vor allem den Ärger mit dem Schorni wert ist wg. 500€ den Aufstand zu proben, muss jeder selber wissen.

    Meiner übrigens, hat mit am Ende auch ohne P4 alles abgenommen. Er wollte nur mir (und vor allem dem GU, der Ihn länger mit den Detailinfos über den Kamin im unklaren gelassen hat) mal aufzeigen, wer am längeren Hebel sitzt.

    Und nur weil Du etwas fett schreibst, muss es noch lange nicht stimmen.

    Reicht das?
     
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    Ich mach das nur fett, damit vorher ausführlich Gesagtes nicht überlesen wird, hat ja funktioniert :winken

    Du glaubst, der Bezirksschornsteinfeger entscheidet willkürlich (?) - weil er am längeren Hebel sitzt - wer den Unterdruckwächter braucht und wer nicht? Einfach so, nach akueller Stimmungslage, so a la Gutsherrenart? Das ist wohl nicht Dein Ernst oder?

    Es geht mir übrigens nicht um das Geld sparen - ein RLU-Kamin kostet einen deutlichen Aufpreis im Vergleich zum Unterdruckwächter. Es geht mir um die technisch beste Lösung. Und die ist, die Feuerungsstätte gleich sicher zu bauen statt eine potentiell gefährliche mit einer Schutzeinrichtung abzusichern.
     
  18. #38 Gast56083, 07.06.2013
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Nein, ich rede nicht von Willkür, mir gings um das hier.

    Ich sage nicht, dass die BSMs das willkürlich tun, es gibt aber einige die sich einfach aus Ihrer Verantwortung heraus nicht an die vorgeschlagenen Beurteilungskriterien der Innung halten und sich maximal absichern wollen (oder auch manchmal nur den BH/BU ärgern wollen, weil er Ihn im Vorfeld nicht enstprechend eingebunden hat). Es gibt Fälle und die dürfen das auch.
    Du sagst der BSM kann das nicht frei entscheiden, aber er kann. Und in der FeuVO ist es eben nicht geregelt, wie bei DIBT RLU zu verfahren ist. Das stimmt einfach nicht.

    Trotzdem stimmt es natürlich, dass viele BSM erst mal instruiert werden müssen und dann wenn sie die echte RLU des Ofens akzeptieren auch auf den P4 oder was auch immer verzichten. Das wird der ganz überwiegende Teil von denen sein, die erst mal auf der Sicherungsmassnahme bestehen.

    So, und jetzt is auch wieder gut :winken
     
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    ... ich hab schon geahnt, dass wir uns eigentlich einig sind. :bierchen:
     
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