Bauleitervertrag

Diskutiere Bauleitervertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es ist soweit bei uns soll der Bau unseres EFH in den nächsten Wochen los gehen :) Die ersten Erfahrungen mit dem Bauleiter (macht nicht...

  1. #1 loco42, 21.06.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21.06.2013
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    Hallo,

    es ist soweit bei uns soll der Bau unseres EFH in den nächsten Wochen los gehen :)

    Die ersten Erfahrungen mit dem Bauleiter (macht nicht der Architekt) machen einen sehr guten Eindruck. Er hat uns jetzt als Vertrag folgenden Entwurf geschickt:

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Soweit okay, was mich stutzig macht ist der letzte Satz:

    Schadenersatzansprüche des AG gegenüber des AN werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

    Ist das üblich?

    Was außerdem noch zu fehlen scheint ist der Punkt Dokumentation. Was meint Ihr? Wenn ja was kann ich in diesem Punkt vom Bauleiter erwarten?

    Vielen Dank
    Loco
     
  2. #2 andreas2906, 21.06.2013
    andreas2906

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    von wann is denn der vertragsvorschlag???

    16% mwst...
     
  3. Einmal

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    Hängt auch von Vertragsverhältnis ab - ist das ein angestellter Bauleiter? Oder schließt Du direkt mit dem BL einen Vertrag.

    So einfach pauschal ausschließen (also auch grobe Fahrlässigkeit) ist ggf. nichtig. Ein BL hat eine wichtige Funktion und damit (natürlich) Rechte und Pflichten.
     
  4. #4 andreas2906, 21.06.2013
    andreas2906

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    nach kurzem surfen auf deren homepage...
    der bauleiter etc. wird alles über die fertigbude gestellt.

    wenn nicht bereits schon alles unterschrieben - eigenen sachverstand einkaufen.
    ansonsten werden sie einmal monatlich mit awg einbalsamiert.
     
  5. #5 Skeptiker, 21.06.2013
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    Ob das juristsich überhaupt so durchsetzbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen, aber der Mann gibt keinerlei Qualifikation aus dem Baubereich an - abgesehen von seinem selbstgebasteleten schicken "Gutachterausweis". Genauso gut wie den Typen kann man auch die freundliche Beraterin aus dem Baumarkt zur Bauleiterin erklären - und von jeder Haftung freistellen. :mauer

    Davor, diesen plump gemachten Vertrag abzuschließen, kann man nur warnen!

    Interessant auch, dass dieser Herr angibt:

    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Dortmund
    Burgwall 14 - 44122 Dortmund - Bereich Bauaufsicht

    Auch dies zeugt von geballter Kompetenz - oder aber von einem besonders dreisten Versuch, das Licht behördlicher Autorität auf sich fallen zu lassen. :think Womit der Herr wohl vorher sein Geld verdient hat?
     
  6. #6 andreas2906, 21.06.2013
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    informell am rande, letzte änderung der homepage im oktober 2007...
    die müssen ja eine menge zu tun haben.
    sehr suspekt das ganze.

    was wurde euch denn versprochen?
    1x haus schlüsselfertig für 199k ?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2013
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    Ich habe den link entfernt.

    Der TE möge erstmal aufklären, wer mit dem warum wie einen Vertrag schliessen soll.

    Haus vom GÜ
    Planung vom Architekt, Haus vom GU
    PLanung, Ausschreibung und Bauüberwachung vom freien Architekten?
    Ganz was anderes
    ????
     
  8. loco42

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    Hallo,

    Planung vom Architekt, Ausschreibung und Bauüberwachung vom selbstständigen Bauleiter. Der ist Trockenbau-Meister und das passt bisher sehr gut. Bin froh dass wir ihn haben. Die Gewerke werden einzeln ausgeschrieben und vergeben.

    Der Link war nicht seine Homepage, sorry für die Verwirrung. Daher hat der BL den Vetrag wohl kopiert. Inhaltlich fast 100%. Außer natürlich Mwst 19% etc.

    Das mit dem Haftungsausschluss stößt mir ja auch auf. Wie ist es denn "normalerweise"? Da macht alles der Architekt und der haftet auch für seine Leistung, oder? So Sachen muss ich wissen, für das nächste Gespräch mit dem BL.

    Vielen Dank
    Loco

    OS: Oder hat jemand einen anderen BL-Vertrag als Vorschlag/Entwurf?
     
  9. #9 Thomas B, 22.06.2013
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    Was verleitet Dich zu der Annahme, daß ein Meister im Gewerk Trockenbau qualifiziert ist einen Rohbau auszuschreiben? Und die Dachdeckerarbeiten? Und die Zimmererarbeiten? Und so weiter und so fort.....

    Was verleitet Dich zu der Annahme, daß ein Trockenbauer der Richtige ist um z.B. die Qualität der Betonierarbeiten, der Mauerarbeiten, usw. korrekt einzuschätzen.

    Auch architekten wissen nicht alles (!), sind aber recht breit aufgestellt. Ein Trockenbauer wird sich im Bereich Trockenbau von einem Architekten kaum etwas vormachen lassen. dazu ist er in seinem gewerk sicher zu sehr der Fachmann. Gewerkeübergreifend allerdings sehe ich in diesem BL eher eine Fehlbesetzung.

    Das sieht er wohl auch so und schließt gleich mal die Haftung aus.....

    Na dann.....
     
  10. loco42

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    Hallo Thomas,
    Hallo Alle,

    Er wurde uns von einem Freund empfohlen (gelernter Maurer), der schon viele Häuser auch in Eigenregie gebaut bzw. renoviert hat. Wie auch immer, das war nicht mein Frage. Ohne weiter ihn diese Details zu gehen, gehen wir jetzt einfach mal davon aus, dass er der Richtige ist.

    Unsere Erfahrungen mit Architekten ist (sagen wir mal) sehr gemischt. Wie in jedem Bereich gibt es eben echte Profis und leider auch viele Luschen. Aber auch das war nicht meine Frage und ich will hier keine Grundsatzdiskussion anfachen.

    Das war's was mich interessiert. Wie ist das im "Normal-"Fall, wenn z.B. der Architekt alles begleitet. Für was haftet der Architekt im Bereich Bauleitung? Mit den Architekten (von einem haben wir uns schon getrennt) haben wir auch nie einen Vetrag gemacht. Was ist dann die Rechtssprechung bzgl. Haftung?

    Hat vielleicht jemanden einen anderen BL Vertrag als Beispiel?

    Vielen Dank & viele Grüße
    Loco
     
  11. #11 Gast036816, 22.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    womit begründet er denn den haftungsausschluss?

    - keine haftpflichtversicherung?
    - in keiner kammer eingetragen?
    - nicht nach hoai vergütet?

    jemand, der für seine handlungen nicht haftet, sollte nicht dein vertragspartner werden.
     
  12. loco42

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    Noch keine Begründung, das Gespräch findet erst nächste Woche statt. Deswegen recherchiere ich ja vorab. Werde diese Haftungsfreistellung so sicher nicht unterschreiben. Brauche aber natürlich Argumente dazu.

    Habe inzw. einen interessanten Link bzgl. Bauleiter Pflichten gefunden:
    http://www.baunetz.de/recht/Ein_paar_wichtige_Hinweise_fuer_Bauleiter_44224.html

    Mit der "fehlenden" Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation gefällt mir auch nicht. Der Punkt "Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche ..." ist mir klar. Was aber genau beinhaltet die Dokumentation in dieser Phase?

    Danke
    Loco
     
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