"Bauland" im Grundbuch, was kein Bauland ist?

Diskutiere "Bauland" im Grundbuch, was kein Bauland ist? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo miteinander! Ich bzw. ein Freund hat aktuell ein großes Problem bei der Erfüllung seines Wohntraumes: Er möchte gerne auf dem...

  1. RRRSSS

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    Hallo miteinander!

    Ich bzw. ein Freund hat aktuell ein großes Problem bei der Erfüllung seines Wohntraumes:

    Er möchte gerne auf dem Grundstück seiner Eltern ein EFH bauen. Dieses Grundstück ist riesig, so dass locker noch zwei weitere Häuser drauf passen würden. Das Grundstück wurde bereits vor etlichen Jahren auf drei Grundstücke unterteilt. Zwei davon stehen im Grundbuch als "Bauland" eingetragen, das dritte als "Grünland".
    Heute auf dem Bauamt wurde ihm aber gesagt, dass der Grundbucheintrag keine Relevanz hat, weil laut dem Bebauungsplan (aus 1980; seitdem wurde dieser angeblich auch nicht geändert) die Bebauungsgrenze an dem anderen Haus zu Ende ist.
    Das Witzige dabei ist, dass heute auf der anderen Straßenseite drei Häuser stehen, die laut genau diesem Bebauungsplan dort nicht stehen dürften, da diese Flächen als Grünland ausgewiesen sind...

    Wie würdet ihr da nun vorgehen?
     
  2. papeFT

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    Ich würde sehr vorsichtig in Erfahrung bringen, auf welcher Grundlage die drei Häuser auf der anderen Straßenseite ihre Genehmigung erhalten haben. Liegen diese Häuse im Geltungsbereich des angeprochenen Bebauungsplanes? Wenn ja, dann muss es in der Gemeinde dazu Beschlüsse geben.
     
  3. RRRSSS

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    Ist halt die Frage wie man das am besten bewerkstelligt (ohne aufs Bauamt erneut zu rennen)!?

    Hat eigentlich der Beamte recht damit, dass der Grundbucheintrag nix wert ist?
     
  4. #4 Der Bauberater, 27.08.2013
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    Grundbuch hat mit Baurecht nix zu tun und umgekehrt!
     
  5. RRRSSS

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    Ok, gut zu wissen.
    Und selbst wenn das online auf der Behördenseite so steht (Grundstück 113 mit 115), bedeutet das nichts? (Auf 115 wäre der Neubau dann geplant)

    Test111.JPG
     
  6. papeFT

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    In den beiden hessischen Gemeinden, aus denen ich die Kenntnisse habe, lagen die Bebauungspläne jeweils vor. Ist auch logisch, weil die Gemeinde den Plan beschließt und danach das Bauamt ihn als Grundlage seiner Entscheidungen verwendet. Was sagt also der Bebauungsplan bei der Gemeinde zu dem Chefin der Verwaltung, ebenfalls unverbindlich. Wenn sich die Gemeinde als "Bürger-nah" darstellt, dann sollte sie gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer nach einer Lösung suchen. Oder habt Ihr euch mit der Gemeinde "verkracht"?
     
  7. #7 Der Bauberater, 27.08.2013
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    Das ist eine Bodenrichtwertkarte, die hat mit Baurecht nix zu tun. Theoretisch könnte man da eine zul. Bebaubarkeit ableiten, wenn der B-Plan aber was anderes sagt, dann funzt das nicht. Gehe zu einem Kollegen, der Einsicht in alle zur Verfügung stehenden Medien schaut. B-Plan oder Abrundungssatzung, Bodenrichtwertkarte, Liegenschaftskataster, Grundbuch, Baulastenverzeichnis und schau mal in den Steuerbescheid, ob Grundsteuer A oder B angesetzt ist/war.

    P.S.
    Wo stehen die anderen drei Häuser, die lt. B-Plan da nicht stehen dürften?
     
  8. RRRSSS

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    Wie oben geschrieben betrifft das Ganze einen Freund, der aktuell beruflich sehr eingespannt ist und mich gebeten hat mal hier die Fragen zu stellen (da ich mich gerade sowieso mit Bau/Kauf auseinandersetze); deshalb kann ich nicht immer sofort alle Infos liefern.

    Soweit ich weiß wohnt die Familie bereits seit einem halben Jahrhundert in der Gemeinde und hat sich auch mit niemandem dort in irgend einer Form verkracht.
    So wie er mir das gestern erzählt hat, hat der Beamte auf dem Bauamt einfach nur diesen Bebauungsplan aus dem Schrank geholt, dort gesehen dass das zwar nicht als Grünland definiert ist, aber die Baugrenze genau an dem bereits bestehenden Haus verläuft und somit bestimmt, dass man da nicht bauen kann. Dass auf der anderen Straßenseite nun die Häuser in diesem Bereich stehen, der auf dem Bebauungsplan als Grünland ausgewiesen ist, konnte er auch nichst zu sagen, wieso das so ist.

    Wo find ich so einen? :)

    Die oben aufgeführte Karte enstpricht nicht dem Originalbauland (da ich nicht weiß, ob mein Bekannter das möchte, dass ich genau das Grundstück öffentlich zeige), aber ist vom Prinzip her fast identisch aufgebaut.
    Wenn man diese Karte betrachtet wäre es so, als ob in dem unteren grünen Bereich rechts Häuser stehen würden. Und wie gesagt, in dem Bebauungsplan vom Bauamt ist dieser Bereich als Grünland ausgewiesen.
     
  9. #9 Der Bauberater, 27.08.2013
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  10. RRRSSS

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    Definitiv, wenn man weiß nach was bzw. wem man GENAU suchen muss.

    Wie kann ich anhand der von dir genannten Seite ausfindig machen, wer genau auf die ganzen Programme Zugriff hat und mir da eine Auskunft geben kann? (Kann das z.B. jeder "freiberufliche" "Stadtplaner"?) (Sorry wenn ich so blöd frage, aber das wäre so als würde jemand, der einen defekten Stereoverstärker hat, den er reparieren lassen möchte, eine Seite mit allen Hifi-Geschäften der Stadt genannt bekommen) :bierchen:
     
  11. juwido

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    schrieb(siehe Berufsangabe) ... ein Architekt.

    Da einmal von "Grünland" und dann von einer "Bebauungsgrenze" die Rede war:
    Beginnt da der "Aussenbereich", wo erstmal nur bestimmte Nutzungen genehmigt werden?
     
  12. RRRSSS

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    Kann jeder Architekt das Selbe? :)
    Du bist ja Maschinenbauer; kennst du dich mit akustischen Mehrkörpersimulationen, numersicher Strukturmechanik, Fluidtechnik, Umformtechnik, Konstruktionstechnik, Turbomaschinen usw. aus? :-)
    Da hat wohl jeder sein Spezialgebiet und aus der Suche wird das nicht ganz klar... außerdem weiß ich immernoch nicht nach was für einem Architekten ich suchen soll.

    Wenn du das obere Bild betrachtest beginnt das Grünland hinter "115". "113" und "115" sind im Grundbuch als Bauland eingetragen, die Bebauungsgrenze (laut Bebauungsplan Bauamt) endet jedoch zwischen "113" und "115", wonach "115" kein Bauland mehr wäre.
    Im Bebauungsplan beginnt aber das Grünland hinter "115". "115" hat im Bebauungsplan die gleiche Farbe wie "113", nur die Grenze ist dazwischen gezeichnet.

    Ich hoffe das war einigermaßen verständlich!? :)
     
  13. #13 Der Bauberater, 27.08.2013
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    Ein Archi, der LPH 1-4 macht sollte das eigentlich können, gehört nämlich zur Grundlagenermittlung, ob ein BV genehmigungsfähig ist.
    Dein Kumpel soll sich einen Archi suchen, der "Bauanträge" macht. Natürlich gibt es Kollegen, die schon x Jahre (nur) Bauleitung und Werkplanung machen und im Bauplanungsrecht nicht mehr so fit sind, aber eigentlich sollte das Jeder können. Es gibt auch Bauing's, die Vorlageberechtigt sind, die können das genau so gut. :shades
    Es muss geprüft werden was das Bauplanungsrecht für die Grundstücke hergibt und ob und falls ja, was für Befreiungen/Abweichungen/Ausnahmen für die auf der anderen Seite ausgesprochen wurden (wenn sie im selben Geltungsbereich des B-Planes liegen)
     
  14. RRRSSS

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    Danke, das hilft mir weiter.
     
  15. Detman

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    Nach dem letzten GEbäude beginnt immer der Außenbereich. Egal was irgendwo gekennzeichnet ist oder geschrieben steht.
    Außer es ist Teil des Bebauungsplangebietes.
    Von daher bei 115 keine Chance
     
  16. #16 saarplaner, 27.08.2013
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Woher nimmst du denn diese Weisheit??

    Zur Vorgehensweise hat "Der Bauberater" ja schon alles gesagt.
     
  17. Detman

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    Aus der rechtssprechnung.
    da gibt es unzählige Urteile von Verwaltungsgerichten bzgl. Baulücken im Innenbereich oder Außenbereich.
    "außenbereich beginnt mit dem letzten gebäude"

    das kann man sogar so bei google eingeben, bevor man hier auf den putz haut! viel erfolg
     
  18. #18 Der Bauberater, 27.08.2013
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    Im § 34 BauGB möchtest du recht haben, wir reden hier aber vom § 30 BauGB, weil hier ein B-Plan existiert. Hier gilt anderes Bauplanungsrecht und das muss/sollte ein Kollege vor Ort mit den entsprechenden Unterlagen überprüfen. :konfusius
     
  19. RRRSSS

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    Hmm, verstehe ich nicht so ganz.
    Beginnt somit beim Neubaugebiet nach dem Bau des ersten Hauses drumherum ein Außenbereich? :shades Ah ne, da gibts ja nen Bebauungsplan. :) Ist das nicht irgendwie doppelt gemoppelt?
    Wieso liegt 115 nicht mehr im Bebauungsplan? Bei dem oberen Bild liegt das Grundstück ja noch drin.
    Und wieso stehen die anderen Häuser nun auf der anderen Seite, obwohl im Bebauungsplan dort Grünland ausgewiesen ist?

    Fragen über Fragen (die teilweise schon beantwortet wurden...)
     
  20. RRRSSS

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    Hallo,
    mein Bekannter konnte gestern Abend noch in die Unterlagen der Eltern schauen. Diese zahlen für das "Grünland" die Grundsteuer A und für die anderen beiden Grundstücke die Grundsteuer B.
    Hilft das nun irgendwie weiter oder ist die Grundsteuerabgabe auch wieder unabhängig davon ob man dort bauen kann oder nicht?
     
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