Offenes, eingeschossiges EFH - Bitte Feeddback zu Grundriss-Skizze

Diskutiere Offenes, eingeschossiges EFH - Bitte Feeddback zu Grundriss-Skizze im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mein erstes Posting. Hab schon als Gast sehr viel gelesen in diesem Forum (und diverse andere Quellen, Literatur mit...

  1. #1 ersttaeter, 29.08.2013
    ersttaeter

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    Hallo zusammen,

    mein erstes Posting. Hab schon als Gast sehr viel gelesen in diesem Forum (und diverse andere Quellen, Literatur mit unterschiedlicher Qualität (subjektiv)) und versuche mich also an alle Regeln zu halten. Falls es nicht spontan klappt, bitte um Nachsicht.

    Ich versuche für mich selbst einen guten Entwurf zu finden, mit dem ich dann nächstes Jahr in die Hausbauplanungsphase gehen kann (hab keinen Zeitdruck). Dies ist mein 4ter Entwurf, die anderen wurden immer wieder verworfen.

    Grundidee hinter dieser Skizze (mir fehlen leider die Fähigkeiten, um ein sauberes Aufmaß selbst zu machen, sorry für das unkonventionelle Format):
    - offene Bauweise (angelehnt an ein mir bekanntes dänisches Haus)
    - günstig (offen, keine Verrohrung außer im EG, einfaches Mauerwerk, kein Keller)
    - getrennter Raum für Kinder


    Was fällt mir noch ein?
    - FBH im ganzen EG, außer Speisekammer
    - Gasbrennwerttherme plus Solarthermie (6qm auf Südseite), Kaminofen im offenen Wohnbereich
    - KFW ist kein Ziel
    - DG erstmal nicht ausbauen (wobei, wenn das Dach gedämmt ist, fehlt ja nur der Boden - Kniestock ist ja 0)
    - 2. Bad/WC nicht ausbauen
    - Grundfläche ist trotz der Größe noch OK laut Bebauungsplan (Geschosszahl, etc.)
    - Satteldach, 33° Dachneigung


    Welche Fragen hab ich an Euch?
    - Kann man das mit den Spindeltreppen so machen? Ich bin mir nicht sicher, wieviel Platz die brauchen bzw. wie die befestigt werden?
    - Ist die große Fenterfront im Süden zu groß d.h. zu teuer so umzusetzen? Wären mehrere kleinere Fenster mit gleicher Gesamtfläche besser?
    - Die Trennwand zwischen Kinderbereich und offenem Wohnbereich sollte im DG auch zu sein - zu im Sinne von Schall und Durchgang. Sollte man hier dann eine Wand reinziehen, evtl. mit einem Fenster wegen Licht aus dem offenen Bereich?


    Den Anhang Grundriss_201308291224.pdf betrachten
    (wegen dem Maßstab, ein "Kästchen" entsprechen 0,5m... :-))


    Sonst fällt mir gerade nichts ein.
    Danke an alle. :winken

    mfg
    ersttaeter
     
  2. #2 Gast036816, 29.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich hatte dein bild für gefühlte 10 Sekunden am Laptop geöffnet!
     
  3. #3 Mikalaya, 29.08.2013
    Mikalaya

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    *schonmal Helm reich für die Profireaktionen*
    Ich kann dir nur wenig helfen, insbesondere was Machbarkeiten von Treppen angeht.. was mit spontan auffällt:
    - die 45* Ecke bei Bad/Schlafzimmer würd ich wegmachen
    - große Fenster im Wohnbereich sind ja schön, aber sicher so gar nicht aufmachbar? Da würde ich wenigstens eine Schiebetür (ja, die ist teurer als die normale Glastür..) integrieren. zu groß sind die 3,5m m.E. nicht.
    - Einrichtung? wo soll der TV hin, wo das Sofa? -> richte das ganze Ding mal realistisch ein, dann sieht man wesentlich mehr.
    -vorher klär die Treppen, damit steht und fällt so ein Grundriss ;)
    - edit: jaja und dann geh zum Planer ;) aber Grundrisse malen macht Spaß und wenn man sich nicht reinsteigert hält es auch keinen Archi vom echten Entwurf ab :D
    LG
    Mika
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.08.2013
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    Wände haben keine Stärke? Spindeltreppen sind als notwendige Treppen gem- LBO zulässig?
    Im Dachraum stimmt über den Treppen die Kopfhöhe?

    Oder schlicht und einfach -> Ab in den Papierkorb
     
  5. #5 Baufuchs, 29.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dieser hat das gleiche Schicksal verdient.
     
  6. #6 ersttaeter, 29.08.2013
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    Hm, OK. In echt sieht das gut aus und funktioniert. Sind allerdings Ständerwände und Massiv wäre das mit dem Winkel vermutlich schwer.

    Die Front soll festverglast sein, der Ausgang ist eine separate Tür links neben der Front.

    http://images4.bookingstudio.dk/cl/...46df-97b2-a7085202b2a0_634456413567200000.jpg

    So in der Art würde ich es stellen. Im original ist die Fensterfront spitz zulaufend, das habe ich nicht übernommen. Ich würde auch keine bodentiefe Fenster für die Front nehmen, lieber noch einen 45cm Absatz darunter als Ablagen/Sitzfläche...
    Im Hintergrund des Bilder rechts ist auch der 45° Winkel bei SZ/Bad zu sehen.

    Danke für deine Hilfe!

    Lg,
    ersttaeter
     
  7. #7 ersttaeter, 29.08.2013
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    In der Skizze noch nicht. Ich dachte, man solle sich erst über die grobe Raumaufteilung, Gänge, Treppen etc. Gedanken machen - was ich mit dieser Skizze versuche.
    Wandstärke außen dann wohl 36,5 (bei T9) bzw. bei Holzständer wohl ähnlich dick abhängig von Anbieter.
    Wände innen Kalksandstein - oder Ständerwände

    Ähm, LBO? Vermutlich ist es nicht zulässig, wenn ich es richtig lese. Kannte ich nicht. Gibt es ähnliche Treppenformen, die zulässig sind?

    Danke - aber ich reite noch kurz auf den Details herum. Nicht um meinen Entwurf schönzureden, sondern damit der Nächste besser wird.

    LG,
    ersttaeter
     
  8. #8 Heideblick, 29.08.2013
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    Hallo!

    Der Grundriss ist von der Grundfläche her natürlich happig, aber ich finde lang gestreckte Häuser gut.
    Es ist tatsächlich wie in dem Thread mit dänischen Entwürfen, mit Wohn- und Esszimmer als Verteiler und weit getrennten Schlaf- und Kinderzimmern, aber wollt Ihr das tatsächlich? Speziell den Wohnbereich als Verteiler zu nutzen ist schon etwas speziell bzw. erzeugt m.E. Unruhe.
    Das lässt sich, wenn gewünscht, schöner lösen.

    Grüße
    HB
     
  9. #9 ersttaeter, 29.08.2013
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    @Ralf Dühlmeyer:
    Das hier habe ich in der BayBO gefunden.

    Art. 32 Treppen
    (1) Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoss und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zugänglich sein (notwendige Treppe). Statt notwendiger Treppen sind Rampen mit flacher Neigung zulässig.

    (2) Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig. In Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sind einschiebbare Treppen und Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsraum zulässig.

    (3) Notwendige Treppen sind in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen zu führen; sie müssen mit den Treppen zum Dachraum unmittelbar verbunden sein. Das gilt nicht für Treppen

    1.in Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,
    2.nach Art. 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2.
    (4) Die tragenden Teile notwendiger Treppen müssen

    1.in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen,
    2.in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 aus nichtbrennbaren Baustoffen,
    3.in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 aus nichtbrennbaren Baustoffen oder feuerhemmend
    sein. Tragende Teile von Außentreppen nach Art. 33 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 für Gebäude der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

    (5) Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze notwendiger Treppen muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen.

    (6) Treppen müssen einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Für Treppen sind Handläufe auf beiden Seiten und bei großer nutzbarer Breite auch Zwischenhandläufe vorzusehen,

    1.in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen,
    2.im Übrigen, soweit es die Verkehrssicherheit erfordert.


    -> Zählt eine Spindel-/Wendeltreppe als eine einschiebbare Treppe?

    Danke für die Hilfe.

    ersttaeter
     
  10. #10 ersttaeter, 29.08.2013
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    Ist bei unserer aktuellen Wohnsituation auch nicht anderst und wir leben gerne so.
    Danke für den Zuspruch. ;-)

    ersttaeter
     
  11. #11 karo1170, 29.08.2013
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    Nein. Damit sind diese Klapp-/Schiebeleitern zum Dachboden gemeint.
    Wenn du im (nichtausgebauten) DG keine Aufenthaltsräume hast, entfällt die Forderung nach einer notwendigen Treppe. Dann ist deine Spindeltreppe eben eine "sonstige Treppe".
     
  12. #12 ersttaeter, 29.08.2013
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    OK, danke, das hilft mir weiter. D.h. wenn Raum über SZ/Bad nur zum Lagern wäre, ist Spindeltreppe OK. Da der Raum über dem rechten Flügel wohl später ein Aufenthaltsraum wird, muss die Spindeltreppe wohl wegfallen. Alternativ fällt mir eine halbgewendelte Treppe ein für diesen Platz, ggf. noch ein halber Meter über der Speisekammer drüber, damit man mit der Kopfhöhe am Treppenende kein Problem hätte.

    Hm, danke.

    ersttaeter
     
  13. #13 karo1170, 29.08.2013
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    Aussentreppe? Vielleicht braucht/will man ja einen separaten Zugang zum DG?
     
  14. #14 ersttaeter, 29.08.2013
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    Hm, auch ne Option. Stimmt.

    Aber da ich noch nicht wirklich weiß, warum der Grundriss totaler Müll ist, warte ich hier einfach noch mal ein paar Tage ab...

    Danke.
     
  15. #15 Gast036816, 29.08.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ganz einfach - wie bei den meisten selbstmalversuchen:

    schreibt euer raumprogramm auf, nehmt den lageplan und den relevanten teil des bebauungsplans unter den arm und geht damit zu einem architekten oder einer architektin oder einem guten gü und lasst euch einen entwurf machen.

    zu einem vollständigen entwurf gehört nicht nur der erdgeschossgrundriss.
     
  16. #16 Baufuchs, 29.08.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zur Realisierung der Trauflänge des Hauses (19m) ist z.B. eine min. Grundstücksbreite von 25m erforderlich.
    Da Wandstärken in der Skizze nicht berücksichtigt sind, erhöht sich dadurch (bei gleichen Rauminnenmaßen) die notwendige Grundstücksbreite um ca. 1,20m auf 26,20m.

    Ist das Grundstück so breit?
     
  17. #17 NixPlan, 29.08.2013
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    Ich würde die Fenster nicht rot machen, und schon garnicht in einer anderen farbe wie die festverglasung. Gelbe Tür neben grüner Spindeltreppe, naja wer es mag!

    Ansonsten bin ich und die Natur froh das kein Papier verschwendet wurde.
     
  18. #18 ersttaeter, 30.08.2013
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    Das Grundstück ist zwischen 31m (Straßenseite) und 25m breit - läuft so ein bisschen zu, nicht ganz quadratisch. ca. 700qm.

    Ich denke, da ist noch Luft. Danke für den Hinweis.:bierchen:

    LG,
    ersttaeter
     
  19. #19 ersttaeter, 30.08.2013
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    Hm, mir war nicht bewusst, dass das so verstanden werden kann...
    Die Fensterrahmen werden nicht rot und lila (für Frauen: Flieder?) und die Türen nicht gelb! Ich hatte dies lediglich so hervorgehoben, damit es erkenntlich ist auf meiner "Skizze". Fenster würden anthrazit oder so werden.
    Und grüne Treppe? :yikes Sicher nicht. War der Hinweis mit den Farben wirklich ernst gemeint?

    LG,
    ersttaeter
     
  20. #20 ersttaeter, 30.08.2013
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    Ein Raumplan (ist/soll + Nutzung) hab ich und die zwei Abweichungen vom Bebauungsplan (Ziegelfarbe, Kniestock) wären genehmigungsfähig.

    Den Gang zum Architekten werden ich demnächst tun - sobald ich einen bei mir gefunden habe, der EFH macht und entsprechende Referenzen vorweisen kann. Irgendwie glaub ich, dass es im Ländlichen manchmal schwer ist.

    Danke.

    LG,
    ersttaeter
     
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