Glänzende Dachziegel - kein B-Plan - Nachbar wird geblendet

Diskutiere Glänzende Dachziegel - kein B-Plan - Nachbar wird geblendet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Klar ist das die Frage, wer das zahlt..... Aber möchtest Du auf Deinem Balkon eingequetscht zwischen Rankgerüst und Hauswand sitzen? Das geht ja...

  1. #21 Bauliesl, 04.10.2013
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    Klar ist das die Frage, wer das zahlt..... Aber möchtest Du auf Deinem Balkon eingequetscht zwischen Rankgerüst und Hauswand sitzen? Das geht ja mal übergangsweise, aber auf Dauer....
    In vielen älteren Bebauungsplänen sind solche Dinge nicht festgelegt - weil´s diese grottenhässlichen Ziegel früher eben noch gar nicht gab.
    Außerdem handelt es sich bei dem Objekt um eine Wohnanlage, die sehr gepflegt und sehr einheitlich ist, d.h. ein Rankgerüst oder Glas o.ä. würde von der Eigentümergemeinschaft vermutlich sowieso nicht genehmigt.
     
  2. #22 mastehr, 04.10.2013
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    Dann muss man halt diese Einheitlichkeit aufgeben. Ein Rankgitter wäre wohl die kostengünstigste Möglichkeit, dieses Problem zu lösen.

    Als Bauherr mit glänzenden Dachziegeln würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
     
  3. #23 Kriminelle, 04.10.2013
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    Wenn der EFH-Besitzer sich uneinsichtig zeigt, würde ich mal die blendenden Strahlen zurückreflektieren lassen. Ein Spiegel, für Dekozwecke auf dem Balkon, etwas winklig anbringen... mal schauen, ob der Mensch dann reagiert ;)
     
  4. #24 Bauliesl, 04.10.2013
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    @mastehr:
    Aha, weil Du Dich im Recht fühlst und Deine glänzenden Dachziegel ja nicht Dich, sondern nur die Nachbarn in ihrer Wohnqualität einschränken...?
    Willst Du in einem 2-Meter-Streifen zwischen Rankgerüst und Hausmauer sitzen? Nicht wirklich, oder?
    Und das nur, weil der Nachbar gerne glänzende Dachziegel will, die er ja nicht mal sieht, wenn er sich im Haus oder auf seiner Terrasse aufhält..?

    @Kriminelle:
    Gute Idee... ;-)
     
  5. #25 mastehr, 04.10.2013
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    Eine Gebäude in der Nachbarschaft stellt in der Regel immer eine Einschränkung der Aussicht dar. Wenn man so etwas nicht möchte, besteht die einzige Möglichkeit darin, die umliegenden Grundstücke zu kaufen oder sich VOR dem Einzug zu informieren, was der Worst Case sein könnte.
    Nein. Deshalb habe ich mir ein Grundstück gekauft, 15 Meter von meiner Terrasse weit bestimmt nur einer, was dort hin kommt.
    Wenn der B-Plan keine Einschränkungen macht, ist es sein gutes Recht, die Dachziegel auszusuchen, die ihm gefallen und die von ihm gewünschten Eigenschaften haben.

    Ich kann mir auch immer noch nicht erklären, wie die Sonne von einer ebenen Fläche über mehrere Stunden hinweg reflektiert werden kann.
     
  6. Baumal

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    jep. und hoffentlich fällt er auf die schnauze damit.

    schon mal etwas von rücksichtnahme, einschränkung der
    wohnqualität von mitbürgern gehört?
     
  7. #27 mastehr, 04.10.2013
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    Schon mal davon gehört, dass man sich selber auch mal einschränken muss? Bei einem Neubau kommt auch noch das von Einmal in #12 Geschriebene hinzu.
     
  8. Baumal

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    "...Gerade bei Neubauten gibt es oft den Effekt und unbewußter Ärger bei den Alteingesessenen, dass da wo vorher freier Blick war, auf einmal ein Haus steht. Und dann blendet es auch noch ......"

    aha.
    du findest es in ordnung, dass bei neubauten nicht nur der freie blick
    flöten geht, nein neubauten dürfen auch noch blenden, so dass mitbürger
    mit heruntergelassenem rollo in ihrer bude sitzen müssen?
     
  9. #29 mastehr, 04.10.2013
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    In der Fahrschule habe ich schon gelernt, dass man bei Blendung seinen Blick in eine andere Richtung lenken soll. Warum sollte das in diesem Fall nicht auch funktionieren?

    Außerdem sollte der Eigentümer des Glanzdaches sich sein Dach patentieren lassen. Für die Solarbranche wäre so ein Dach, dass den ganzen Tag über viele Stunden hinweg in der Lage ist, die Sonne auf so eine kleine Fläche zu bündeln sehr interessant.
     
  10. Baumal

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    mann, mann deine argumentation ist mehr als dürftig.:mauer
     
  11. #31 ralf9000, 04.10.2013
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    Gibt es doch schon:

    [​IMG]

    wobei man sich allerdings nicht im Aussichtsturm auf der Veranda aufhalten sollte.
     
  12. Baumal

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    gemasolar, bei sevilla?
    der hammer das teil!

    gibts punkte? :D
     
  13. #33 ralf9000, 04.10.2013
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    Ne keine Punkte, weil - so glaube ich - falsch. Soviel ich weiß, ist das ein Entwurf für die Sahara, in der Wirtschaftswoche war mehr zu lesen.
     
  14. Baumal

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    ...:mad:
     
  15. #35 mastehr, 04.10.2013
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    Wenn der Bauherr tatsächlich auch eine Nachführung seiner Dachziegel hat, ziehe ich meine vorherigen Aussagen zurück.
     
  16. Baumal

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    [​IMG]

    hmmm...:mad:
     
  17. Baumal

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    verstehe dich wer will.
    oder versucht du dich nun als jurist?
     
  18. #38 Gast036816, 04.10.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so ein quatsch!
     
  19. Baumal

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    ...tja auf solch kriminelle lösungen kommen
    kriminelle staatsdiener.
     
  20. H.PF

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    Also ein Halogenstrahler auf dem Nachbargrundstück, der ins Schlafzimmer strahlt, der ist zu Ändern. Immissionsschutzgesetz...

    Und DAS wäre ja problemlos mit einem Rollladen zu beheben.

    Aber ein ganzes Dach? Da wird man doch auf dem Balkon gegrillt! Find ich einen massiven EIngriff, da würd ich es als Betroffener auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen...
     
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