Versicherung einer denkmalgeschützten Scheune

Diskutiere Versicherung einer denkmalgeschützten Scheune im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wir / also unsere Firma beabsichtigt eine alte Scheune mit über 900 qm Grundfläche zu kaufen. Hierbei handelt es sich um einen alten Kuhstalls...

  1. #1 Carden. Mark, 29.12.2013
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    Wir / also unsere Firma beabsichtigt eine alte Scheune mit über 900 qm Grundfläche zu kaufen.
    Hierbei handelt es sich um einen alten Kuhstalls eines Guts.
    Da Ding steht unter Denkmalschutz.
    Eigentlich ist die Behörde nur an das Kreuzgewölbe interessier gewesen das die gesamte Fläche im Rastermaß 4*4 m überdeckt. Hierüber befindet sich dann noch ein Vollgeschoss das früher als Strohlager gedient hatte. Die Gewölbedecke ist echt klasse.
    Aber nun stelle ich mir so ganz nebenbei die Frage, wie das Ding zu versichern ist.

    Ich gehe mal davon aus, dass der Gebäudewert anzusetzen ist.
    Nur was ist das?
    Der Wert – hmmm, 100 Jahre alte Grundsolide Bausubstand, perfekt für uns zum lagern. Aber sonst kaum für irgend etwas anderes zu gebrauchen.
    Oder ist der Wert an eine evtl. Wiedererstellung nach einem Totalschaden zu bemessen? Das wäre dann kalkulatorisch höchst interessant. Wohlgemerkt: 900 qm Kreuzgewölbe… Da wüsste selbst ich als BU nicht was ich da ansetzen sollte. Eine Halle in heutiger Bauweise wäre deutliche günstiger Neu zu bauen.

    Was passiert denn im Falle eines Totalschadens?
    Müsste dann das Gebäude 1 zu 1 so wieder aufgebaut werden?
    Also mit den alten Techniken? = Kreuzgewölbe???
    Dann könnte ich aber keinen Historischen Wert mehr erkennen.

    Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering, dass das Ding irgendwo durch einen Totalschaden erleidet. Dieses schon alleine wegen der Fehlenden Brandlast. Aber interessieren tut mich das schon – irgendwie.

    Die Denkmalbehörde möchte ich nicht fragen.
    Da habe ich noch andere Verhandlungen mit.
    Die könnten auf falsche Gedanken kommen….
     
  2. #2 ars vivendi, 29.12.2013
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    Im Normalfall würde ich den Wiederherstellungswert versichern.Ohne dem aufwendigen Gewölbe. Die Denkmalbehörde verlangt nach einem Feuer seltenst einen Wiederaufbau. Außer es wäre wirtschaftlich vertretbar.
    Allerdings muß der Denkmalschutz natürlich bei der Versicherung angegeben werden weil sonst nach einem Feuer evtl eine Unterversicherung vorliegt und die dann Probleme beim Regulieren machen.
     
  3. #3 funkylisa, 29.12.2013
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    Genau was ars vivendi sagt. Du müsstest auf jeden Fall den Wiederherstellungswert versichern. Ich nutze da die klassischen BWL zur Begründung dafür. Zumal du ja auch den Wert des Gebäudes in deiner Buchhaltung als Anlagevermögen unter der Aktiva spalte verbuchen musst. Wenn also das Gebäude zerstört wird, ist dein Anlagevermögen zu nichte. siehe http://www.buchhaltung-online.biz/wp-content/uploads/2009/08/1bilanz001.jpg D.h. die Versicherung müsste so greifen, damit du dein Anlagevermögen wieder zurück bekommst. Sprich das müsste logischer Weise der Wiederherstellungswert des Gebäudes sein auch mit Denkmalschutz.
    Ganz klassische Bilanzierung also. Was wollt ihr denn da Lagern?
     
  4. #4 funkylisa, 29.12.2013
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    Du könntest aber auch ohne Probleme ganz klassisch eine Hausratsversicherung abschließen wenn du auf
    http://www.hausratversicherungtest.org/leistungen-der-hausrat/ dir die Klausel Leistungsumfang der Hausratversicherung. durchliest. Steht dort "Die Versicherung bezahlt dabei und bei allen anderen Schäden den Neuwert. Das heißt, dass die Versicherung die Kosten bezahlt, die entstehen, um die beschädigten oder verloren gegangenen Gegenstände in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen." Also Neuwert wäre im deinem Beispiel ja die Rekonstruktion des Gebäudes." Bei jetzt kommts " Das gleiche gilt für Elementarschäden durch Naturgewalt." Ich sehe da kein großes Problem bei. :bau_1:
    Gruß Funkylisa
     
  5. #5 Baufuchs, 29.12.2013
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    @Funkylisa
    Vergiss die Hausratversicherung.
    Damit ist nur der Hausrat, also z.B. bei einem Privathaushalt die sich im Haus befindlichen Möbel/Geräte/Kleidung etc. versichert.

    Für Gebäudeschäden muss eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
     
  6. #6 Carden. Mark, 29.12.2013
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    Danke - soweit.
    Gelagert werden sollen alle typischen Bau- und Bauhilfststoffe eines Bauunternehmens.
    Außer die Großen Dinge, die stehen im Außenbereich.
    Wiedererstellungswert ist / war klar.
    Die frage ist nur:
     
  7. Julius

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    Wird nicht für solche Zwecke der heutige Neuwert nach den fiktiven Herstellungskosten 1914 mit einem gleitenden Multiplikator (auf heutiges Preisniveau) errechnet?
    Damals sollte das Errichten von Kreuzgewölben ja nicht viel teurer als Stahlbeton gewesen sein...
     
  8. #8 Kalle88, 29.12.2013
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    Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann willst du ja eine Versicherung abschließen. Spekulierst jetzt aber auf den tatsächlich zu versichernden Wert. Halte ich in Bezug einer Unterdeckung für fragwürdig. Deine Denkrichtung halte ich aber für richtig, auch wenn ich auf die Schnelle keine Paragraphen beisammen habe.

    "Was weg ist, ist weg" würde die Logik sagen und Denkmalgeschützte Bauten sind damit auch unwiederbringlich weg. Warum also sollte der Denkmal dir ein Neubau in genau der Weise aufzwingen? Ich glaube da haben die rechtlich garnicht die Handhabe dich da in die Pflicht zu nehmen. Es geht ja um Erhalt, nicht aber um Wiederaufbau. Knifflig finde ich es aber, wenn nur ein Teil Schaden nimmt, was dann? Wenn du allein für den Teilschaden schon eine Unterdeckung in deiner Police hast, dann wirds wohl teuer für dich. Es wird aber auch teuer, wenn überhaupt versicherbar, wenn du den korrekten Wert ermittelst.

    Ist irgendwie die Wahl zwischen Pest und Cholera... meiner Meinung nach.
     
  9. #9 Kalle88, 29.12.2013
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    Versteh ich nicht. Das Anlagevermögen ist doch der Wert der gekaufte wurde, da entsteht doch zwangsläufig ein Minus. Weil der Wiederherstellungswert höchstwahrscheinlich teurer sein wird, als der gekaufte Wert. Die Differenz davon ist also so oder so Schaden. Bedeutet meiner Meinung nach, dass ich den Wiederherstellungswert (nach heutiger Art) plus die Differenz versichern müsste. Um eben keinen Verlust im Anlagevermögen zu haben. Vorrausgesetzt die Differenz kann nicht mit Abschreibungen eingebracht werden.
     
  10. #10 Carden. Mark, 29.12.2013
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    Gibt es da nicht irgendwo den Verzicht der Versicherung wegen Unterdeckung?
    Ist klar - je nach Versicherung.
    Fakt ist, der Kaufpreis ist weit unter den Kalkulationwert einer Wiedererrichtung.
    Ich sage nur 900 qm sichtbares Kreuzgewölbe.
    So etwas wäre heute nicht mehr zu bezahlen.
     
  11. Neutal

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    Bei kompletter Zerstörung ist die Sache relativ einfach. Der Neuafbau ist nach Denkmalschutzauflagen ohne originalsubstanz nicht möglich. Teuer wird es erst wenn eine Sanierung möglich und vertretbar ist. Jeder weiß wie aufwendig Sanierungen unter Denkmalschutzauflagen sind.
    Der üble Punkt an diesen Sachen sind die kleinen Formulierungen der Versicherer. Um hier auch wirklich in den Genuß einer Regulierung zu kommen, sollte der Vertrag gründlich mit einem Rechtsanwalt durchgesehen werden und ggf noch ergänzt werden. Die Versicherer mögen das nicht so gerne, wollen aber dennoch gerne den Vertrag abschließen.
    Meiner Meinung nach sollte ein solcher Vertrag nicht ohne rechtsanwalt unterschrieben werden. Die Schlupflöcher in den Verträgen und AGB`s sind fein formuliert und hören sich meistens erstmal gut an.
    Mein Ratschlag also:
    Mit dem Versicherungsberater das Objekt ansehen und ein Angebot erstellen lassen.
    Mit dem Anwalt das Angebot durchsehen und passagen ergänzen oder streichen ( Kunde ist König)
    Das korrigierte Angebot von der Versicherung absegnen lassen und unterschreiben.
    Wichtig: Niemals einen zu hohen oder zu tiefen Betrag annehmen. In beiden Fällen muckt die Versicherung wegen Versicherungsbetrug. Meine Mutter war deutlich überversichert und hat deswegen nach einem Einbruch kein Geld gesehen.
     
  12. Julius

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    Der Kaufpreis ist insoweit doch völlig egal.
    Die Frage ist hingegen, ob Du bei einer gleitenden Neuwertversicherung (mit Verzicht auf Einrede der Unterversicherung) überhaupt Anspruch auf Wiedererrichtung in alter Bauweise hättest!
    Vermutlich krankt es schon daran. Bekämst dann eben einen vergleichbaren Neubau (also selbe Größe, aber in moderner Bauweise).
    Wenn ausdrücklich die evtl. Wiedererrichtung des Kreugewölbes gewünscht wird, müßte man das vermutlich ausdrücklich (gegen Aufpreis) mit in den Vertrag aufnehmen.
     
  13. #13 Kalle88, 29.12.2013
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    Wie gesagt, mich würde eher der Teilschaden interessieren als der Totalschaden. Davon geht für mich die höhere Gefahr aus.
     
  14. #14 Carden. Mark, 29.12.2013
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    Das stimmt.
    Ein paar 100 qm Krezgewölbe...........
     
  15. #15 wasweissich, 29.12.2013
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    wasweissich Gast

    unterversichert gibts nicht mehr .
    bei neuverträgen auf jeden fall .
     
  16. BJ67

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    Wer ist Verkäufer ?
    - Privat = Vertrag evtl. vorhanden,
    - öffentlich Kommune = Vertrag bei öffentlichem Versicherer wahrscheinlich vorhanden,
    - Land oder Bund = in der Regel nicht versichert.

    Wie ist es jetzt versichert ? Der Vertrag geht ja erst mal Kraft Gesetzes auf dich über, du darfst ihn dann sonderkündigen so du willst oder auch anpassen. Wenn kein Vertrag vorhanden ist ist eine Versicherung ab Kaufvertrag abzuschließen.

    Es versichert auch nicht jede Versicherung Gebäude vor 1900. Die mit den drei Buchstaben und gelben Schild haben mir eine entsprechende Versicherung für ein vermietetes Haus von 1829 ohne weitere Nachfrage sofort mündlich abgelehnt.

    Daher habe ich die öffentliche Versicherung übernommen.
     
  17. #17 Carden. Mark, 29.12.2013
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    hmm,
    also, Komplettschaden = KP, da Neuerstellungskosten durch uns betrieben überschaubar wären.

    Also wäre dass schlimmste, so etwas wie ein 90% Szenario, mit Auflage = Neuerrichtung in alter Bauweise.
     
  18. #18 Carden. Mark, 29.12.2013
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    Verkäufer sind 3 Landwirte = Privat.
    Im Zuge des Kaufs haben die aber auch erst vom Denkmalschutz gehört.
    Im ersten Termin waren die noch im Glauben, dass die Denkmalbehörde nur die Decke im Ansinnen hatten.
    Die hatten uns hierüber informiert.
    Bei einem Treffen mit dem Denkmalschutz, den Verkäufern und uns wäre es fast zum Eklat zwischen denen gekommen.
    Ergo, die haben irgend etwas versichert, aber kein Denkmal.
     
  19. sniper

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    die 3 jungs vom lande wollen eine scheune verkaufen ,wissen aber nix vom denkmalschutz ,

    du hast gehört die 3 jungs wollen eine scheune verkaufen

    wer hat denn dann den schlafenden hund ----denkmalschutz ---von der kette gemacht ?????
     
  20. Julius

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    Vermutlich keiner.
    Der Notar wird schlicht im Rahmen der Erstellung des Kaufvertrags nachgesehen haben, was so alles zu der Hütte im Grundbuch und der Denkmalliste steht...
    Geschlafen haben wohl nur die Drei vom Lande!

    Ich habe hier (Bayern) auch ein mehrere hundert Jahre altes Einzeldenkmal versichert (mein Haus), das hat die Versicherung in keiner Weise gestört. Haben ganz normal die Werte ermittelt (es gibt aber keine solchen Besonderheiten wie solch eine Decke). Hab aber ohne Probleme auch die Wasserleitungs- und Elementarschäden mitversichert bekommen.
     
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