Baubegehung und Abnahme ALLEIN durchführen?

Diskutiere Baubegehung und Abnahme ALLEIN durchführen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Allerseits, ja, ich weiß, ich habe mich vielleicht zu spät darum gekümmert und es ist kurz vor 12. Unser Haus ist zu 90 % fertig und im...

  1. #1 Marseille, 23.01.2014
    Marseille

    Marseille

    Dabei seit:
    03.02.2013
    Beiträge:
    65
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Brandenburg
    Hallo Allerseits,

    ja, ich weiß, ich habe mich vielleicht zu spät darum gekümmert und es ist kurz vor 12. Unser Haus ist zu 90 % fertig und im März soll die Hausübergabe stattfinden.
    Nun liest man ja überall, dass ein Sachverständiger mit seinem Fachwissen helfen kann !und sollte!, wenn das Haus übergeben werden soll.

    Wir (d. h. meine Frau, Familie, Nachbarn und ich) sind regelmäßig auf der Baustelle gewesen und es wurde überwiegend sauber und gut gearbeitet. Es gab immer kleine Mängel, aber eine E-Mail oder ein Anruf genügten und der Mangel wurde behoben!
    Jetzt, wo es aber richtig ernst wird, stellt sich die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, einen SV ins Boot zu holen, der ja "nur" noch fast das fertige Produkt sieht. Deswegen bin ich auf der Suche nach Tipps (und im Netz habe ich leider keine konkreten gefunden), auf welche Sachen man bei einer Hausüberhabe achten soll und wo die Rechte und Pflichten der beiden Parteien liegen, wenn man sich das mit der Übernahme allein zutraut (z. B. welche Punkte berechtigen uns konkret, mit der Schlussrate zu warten?).

    Im Klartext: ich brauche so eine Art "roten Faden" und Tipps. Z. B. liest man, das der BU Mängel nach einer bestimmten Frist bis vor Übergabe beseitigen soll. Und man liest im Internet weiter, dass auch viele kleine Mängel einen dazu berechtigen, die Abnahme zu verweigern. Aber was sind kleine Mängel und wie viele sollten es sein? (Wenn im Vertrag z. B. "makellos glatte Wände" steht und an der Decke einige Gips-Platten nicht 100%ig eben sind)

    Da es mit unserem BU wirklich gut läuft/lief, habe ich eigentlich auch keine Angst davor, das ohne SV durchzustehen. Man ist ja bei größeren Mängeln sowieso immer abgesichert und hat auch die Möglichkeit jemanden anzuzeigen.
    Ich bräuchte also nur ein paar wichtige Anhaltspunkte, um beispielsweise dem BU klarzumachen, dass wir auch möchten, dass kleine Mängel behoben werden sollen; ein sattelfesteres Auftreten bei der Übergabe...

    Falls ihr aber der Meinung seid, dass ein SV in diesem Endstadium unabdingbar ist, dann werde ich mir wohl einen suchen :/

    Vielen Dank!

    MarS
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wo bekommt man so etwas
    gelehrt...? :yikes

    Dann nimm nur schön allein ab.
    Bei hinterher entdeckten größeren Mängeln hat dann der BU sowieso immer die Möglichkeit, Dir den Vogel zu zeigen...
    (und Du müßtest - als Nicht-Vogelfreund - dann auf Deine Kosten das Gericht bemühen)
     
  3. #3 Baufuchs, 23.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn die Wände "makellos glatt sind" kannst Du mit der Beschreibung der Wände keine Decken beanstanden.....

    Im übrigen:

    Lös dich mal von der Bezeichnung "Hausübergabe".
    Was da ansteht ist eine Abnahme mit den entsprechenden Folgen.

    1. Nach Abnahme tritt Beweislastumkehr ein.
    Bis zur Abnahme muss BU beweisen, dass das Bauwerk mängelfrei ist.
    Nach Abnahme musst Du beweisen, dass ein Mangel vorliegt.
    Darüber hinaus wird nach Abnahme die vereinbarte Vergütung zur Zahlung fällig.

    2.) Wegen wesentlicher Mängel kannst Du die Abnahme verweigern, bei kleineren Mängeln (auch wenns mehrere sind) hast Du die Möglichkeit bis zum 2-fachen der Mängelbeseitigungskosten einzubehalten.

    Wieso bist Du bei größeren Mängeln sowieso abgesichert und was meinst du mit "kann man ja auch jemanden anzeigen"?

    Mein Tipp:
    Nimm dir einen Fachmann zur Abnahme mit (auch wenns spät ist)...
     
  4. #4 Gast036816, 23.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    makellos glatte wände können Q1 bis Q4 entsprechen, der begriff ist dehnbar.
     
  5. #5 Baufuchs, 23.01.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gu´s die solche Beschreibungen verwenden, bauen gern auch formschöne Heizkörper und hochwertige Sanitärobjekte ein....:D
     
  6. #6 Skeptiker, 23.01.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Hmmmm, weder das eine noch das andere ist der Fall, ganz im Gegenteil.

    Nach meiner Erfahrung erspart ein Sachverständiger bei der Abnahme eines EFH durchschnittlicher Größe und Qualität dem Erbwerber / Bauherrn ein Vielfaches seines Honorares an Mangelbeseitigungskosten, welche dieser sonst über kurz oder lang selbst übernehmen müsste.

    Man kann es aber auch so sehen: Nach der Beauftragung von Sachverständigen hat der Auftraggeber hinterher Ärger mit Leuten, mit denen er sich bisher blendend verstand, zweifelt an deren Sachkompetenz und ist sich nicht mehr sicher, ein ganz tolles Haus zu bekommen - und als sei das nicht genug, kostet die Beauftragung auch noch extra Geld. Das alles möchte man sich doch als Käufer / Bauherr ersparen.
     
  7. #7 Skeptiker, 23.01.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Bei denen ist ales immer hochwertig. Das häufigste Wort in deren BLB ist gleich nach den unbestimmten Artikeln "hochwertig". Auch wenn mit diesen Bauteilen dann nur die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Mindeststandard erreicht wird. Und es ist in der ganzen BLB kein einziger bauphysikalischer Kennwert konkret genannt und keine Bauteildimension erhalten. Oft sind ja nicht 'mal die Baustoffe eindeutig genannt - aber "hochwertig"!
     
  8. #8 Gast036816, 23.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    erinnert mich immer an die sinnhaftigkeit des blaumilchkanals.
     
  9. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    gern wird auch stilvoll verwendet.

    @TE: ein Sachverständige kann auch nur noch erkennen, was offensichtlich ist (Dir vllt. nicht). Er kann aber den BT/GÜ/GU dazu bringen für bestimmte Ausführungen zusagen hinsichtlich der fachlich richtigen Ausführung zu machen und dafür ggf. erweiterte Gewährleistung zu erhalten. Die Schmerzen, die der Sachverständige damit beim Bauherrn, bei sich und beim AN verursacht und wieder geheilt werden müssen, müssen zzgl. des Feuerwehrzuschlages aber auch fürstlich entlohnt werden. Schützen wird das vor nichts.
     
  10. #10 Marseille, 25.01.2014
    Marseille

    Marseille

    Dabei seit:
    03.02.2013
    Beiträge:
    65
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Brandenburg
    Danke für die zahlreichen Antworten.
    Also doch mit einem Sachverständigen. Scheint wohl normal zu sein, dass man es allein nicht macht.
    Eine Idee, wo ich einen herbekommen kann? Raum Berlin/ BB. Hab mich schon an den BSB gewandt... :D

    LG
     
  11. #11 Gast036816, 25.01.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    architektenkammer oder baukammer - auf deren homepage stöbern.
     
  12. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    Ganz ehrlich.

    Wenn du bis jetzt auf einen Bausachverständigen verzichten konntest, dann kannst du bei Hausübergabe "fast" auch. Was soll der Bausachverständer jetzt noch anschauen? Ob die Wand gerade ist und ob der Außenputz auch gut ist? usw.

    In meinen Augen ist schon zu spät. Nur wenn du gutes Gefühl hast und die Firma gute Arbeit leistet, dann kannst du "eigentlich" auf einen Bausachverständer verzichten.

    Ist meine Meinung.
     
  13. #13 Kriminelle, 25.01.2014
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.439
    Zustimmungen:
    1.188
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    ...dann google mal nach Bauübergabe... und dann kannst Du entscheiden, ob Du einen SV brauchst.
    Der kann mE die meisten Mängel während des Baus feststellen... die sichtbaren wirst auch Du schon sehen.
    Bei der Bauübergabe gibt es ein Protokoll... darin wird stehen, was noch zu machen ist bzw nachzuarbeiten ist.
     
  14. #14 Skeptiker, 25.01.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Im Bauwesen ist da der Begriff "Abnahme" üblich und meistens auch juristisch richtig. Da kommt es immer auf die Vertragsgestaltung an. Zum Protokoll: In dem steht natürlich nur, was gesehen wurde. Und auch bei ausschließlicher Begleitung einer Abnahme steht da mit Sachverständigem erheblich mehr drin als ohne. Zweifelsohne ist eine sachverständige Begleitung des gesamten Bauablaufs das Beste, was man sich leisten kann, aber deshalb ist die Sparversion keineswegs sinnlos! Man sieht nur, was man weiß und Sachverständige / Architekten / Bauingenieure wissen praktisch immer mehr als Laien-Bauherrn. Und es gibt keinen Bau ohne Fehler!

    (Ich kann mich nicht erinnern, eine Abnahme ohne zusätzliche Nacharbeiten im Protokoll verlassen zu haben, deren Kosten nicht den mehrfachen Wert meines Honorars hatten.)

    mobil gesendet
     
  15. #15 Kriminelle, 25.01.2014
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.439
    Zustimmungen:
    1.188
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Jepp, ich weiss. Aber es geht ja um einen Tipp, wie TE darüber etwas im Netz findet :D Unter Abnahme gibts nämlich nicht so viel...
     
  16. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Aber vielleicht das fachlich Korrektere...?
     
  17. #17 Carden. Mark, 26.01.2014
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich dachte Werbung ist hier verboten :D
     
  18. #18 Skeptiker, 26.01.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Upps! War mir beim Schreiben nicht aufgefallen :-o sorry!

    mobil gesendet
     
  19. rodopp

    rodopp

    Dabei seit:
    08.11.2013
    Beiträge:
    634
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    Erfurt

    komisch, und ich dachte, Fehler und Mängel am Bau kommen nur ausnahmsweise vor, die weitaus große Mehrheit der Baufirmen baut fachlich richtig ...
     
  20. #20 Marseille, 26.01.2014
    Marseille

    Marseille

    Dabei seit:
    03.02.2013
    Beiträge:
    65
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Brandenburg
    Über den Bauherrenschutzbund findet man SV. Aber es gibt auch andere Vereine.
    Ja, im Netz findet man nicht so viel, was man bei der Bauüberhabe beachten soll. Am Ende steht meistens, man soll einen SV beauftragen.
    @Jan81: so war meine Meinung auch bis jetzt, weil sie gut arbeiten und die Mängel, die wir während des Baus gefunden haben, aucdh beseitigt haben. Nur jetzt habe ich auf unserem Spitzboden einen Schneehaufen entdeckt und frage mich, ob ich nicht doch einen Profi brauche. Auf der anderen Seite kann ich mir, wie anfangs gesagt, einen SV auch sparen, wenn es jetzt eh "zu spät" ist und er nur noch das fast fertige Produkt sieht. Deswegen war/ bin ich auf der Suche nach Informationen, wie das ablaufen sollte mit der Bauübergabe.

    LG und schönen Sonntag!
     
Thema:

Baubegehung und Abnahme ALLEIN durchführen?

Die Seite wird geladen...

Baubegehung und Abnahme ALLEIN durchführen? - Ähnliche Themen

  1. Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig

    Abnahme/Hausübergabe vor Fertigstellung / Fertighaus technikfertig: Hallo zusammen, wir bauen gerade ein Fertighaus und stehen etwas im Verzug mit der Fertigstellung. Eine aviserte Hausübergabe und Fertigstellung...
  2. Abnahme

    Abnahme: Hallo zusammen, habt ihr ein paar Tipps für eine Tiefbau- Erdarbeiten - Abnahme. Worauf sollte man achten. Klar, dass das vertragliche erfüllt...
  3. Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren

    Abnahme - optische Mängel - SV wie kommunizieren: Hallo Zusammen, ich lese schon länger mit und hätte ebenfalls eine Frage. Wir haben ein Haus vom Bauträger gekauft und auch ein gutes Gefühl mit...
  4. Abnahme eines Spiegel/ Lampen

    Abnahme eines Spiegel/ Lampen: Liebe Community, ich bin kurz davor zu verzweifeln! Könnt ihr mir helfen, wie ich diesen Spiegel bzw. die Lampen entferne? Der Spiegel selbst ist...
  5. Abnahme mit Mängeln

    Abnahme mit Mängeln: Hallo Leute, wir bauen mit einem Bauunternehmen (nur Hausbau, Grundstück hatten wir schon) und in ein paar Tagen haben wir Hausübergabe/Abnahme....