Regenwasserleitung zu flach eingebaut - gibt es Bestimmungen?

Diskutiere Regenwasserleitung zu flach eingebaut - gibt es Bestimmungen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Die Regenwasserleitung des Altbestands ( Baustraße) durch Sub des Tiefbauers beschädigt. Nach Abtrag des Oberboden von 30 - 60 cm, lag die RWL 50...

  1. #1 Emanuel, 03.02.2014
    Emanuel

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    Die Regenwasserleitung des Altbestands ( Baustraße) durch Sub des Tiefbauers beschädigt. Nach Abtrag des Oberboden von 30 - 60 cm, lag die RWL 50 cm tief. Tiefbauer gibt an , diese hätte tiefer liegen müssen. Ironi - beim Aufgraben durch die Hausbaufirma wurde festgestellt, das die beim Neubau verlegte Regenwasserleitung bereits nach dem Fallrohr 90 Grad, dann in der Vertikalen nur eine Tiefe von (43 cm, vom Rohr oben gemessen) erreicht.
    Wir hatten festgestellt,daß bei wechselnden Temperaturen - Schneeschmelze und Frost das Wasser aus der Revisionsöffnung des Fallrohrs läuft.

    Gibt es eine DIN für die Einbautiefe?
     
  2. #2 Manfred Abt, 03.02.2014
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    relevant sind zwei Aspekte:
    • frostfreie Verlegung: hängt von der Region ab, Mindestwert normalerweise 80 cm
    • Rohrstatik: Rohre tragen nicht als Rohr allein sondern als sogenanntes Rohr-Boden-System. Insofern ist eine Mindestüberdeckung gem. Herstellerangabe erforderlich, damit das Rohr hält.
     
  3. #3 Tafelsilber, 03.02.2014
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    Nach DIN 1986-100 mind. 80 cm Überdeckung.
     
  4. #4 Emanuel, 03.02.2014
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    Rutscht ja auch viel Schnee und Schneematsch ins Rohr und wenn es dann wieder gefriert ist das Rohr schnell dicht. Bi 42 cm wo das Rohr liegt ist alles gefrohren, war nicht leicht da ranzukommen.Also muß man mit dem Rohr am Fallrohr direkt auf die Tiefe von 80 cm gehen und dann erst in die Vertikale? Richtig?
     
  5. #5 gunther1948, 03.02.2014
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    hallo
    da können wir jetzt streiten ob nicht doch horizontale.

    gruss aus de pfalz
     
  6. R.B.

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    Das ist wie Brutto und Netto :mega_lol:
     
  7. #7 Emanuel, 03.02.2014
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    Natürlich die Horizontale! Aber es ist mir schon wichtig mit der Frage mit dem Einbau "Rohr am Fallrohr direkt auf die Tiefe von 80 cm gehen und dann erst in die Horizontale? Richtig?
    Der Erdbauer macht uns einen Vorwurf wegen einer RW-Leitung am Altbestand die unserer Meinung nach Tief genug lag, und jetzt stellt sich raus, daß unsere von ihm eingebaute Regenwasserleitung nur bei 42 cm Tiefe liegt! Auch die Zuleitung aus dem Pumpenschacht liegt so flach. Es geht nächste Woche (seit 3 Jahren) wieder vor Gericht um die Abnahmefähigkeit und dieser jetzt erkannte Mangel könnte doch schon erheblich sein...
     
  8. #8 Emanuel, 05.02.2014
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    Es gibt leider noch keinen Hinweis, wie man die 80 cm Einbautiefe erreichen muß. Direkt nach dem Anschluß des Fallrohres? Aufgraben hat jetzt auch ergeben, das die Drainagepumpe im Pumpenschacht direkt in das zu flach verlegtes Regenwasserleitung entwässert. der Y-Zulauf liegt nur 45 cm entfernt. Das würde erklären, warum nach der Schneeschmelze und dann wieder Frost die Pumpe das Wasser nicht abpumpen konnte. Auch lief Wasser aus der Revisionsöffnung des Fallrohrs.

    Was soll man machen? Hilft es die Rohre zu isolieren oder muß man diese neu verlegen? Kann man sagen, dass das ein Mangel ist den man
     
  9. Julius

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    Dämmung hilft nicht.
    Entweder (elektrisch) beheizen oder auf tieferlegen.

    Hast Du denn keinen eigenen SV, wo zu der Sache schon ein Rechtsstreit läuft?
     
  10. #10 Emanuel, 05.02.2014
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    Dieser Sachverhalt ist ganz neu. Die Hausbaufirma hat gerade angefangen aufzugraben - da sich Wasser an der Hauswand ansammelt und die Wände durchfeuchtet. Besonders bei der Schneeschmelze. Der konnte es noch nicht auffallen, da sie die Arbeiten unterbrochen haben wegen Frost. Ich hatte aber angegeben, daß besonders nach Frostperioden die Wand am Fallrohr durchfeuchtet. Grundsätzlich hat die Hausbaufirma nichts mit der Wasserver- und -entsorgung zu tun, den Auftrag hat der Tiefbauer von uns erhalten. Anfang nächste Woche geht es bei Gericht um die Abnahmefähigkeit der Arbeiten - Tiefbauer hat keine Bauabnahme bisher gemacht, trotzdem auf Zahlung der Schlußrechnung bestanden.
     
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