Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun?

Diskutiere Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo aus dem Saarland, Ich habe folgendes Problem. Bei mir wurde das Dach erneuert und der "Dachdeckermeister" sagte er verbaue eine...

  1. #1 dannyfuxx, 28.04.2014
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    Hallo aus dem Saarland,

    Ich habe folgendes Problem.

    Bei mir wurde das Dach erneuert und der "Dachdeckermeister" sagte er verbaue eine Dampfsperre. Dies wurde auch im Werksvertrag festgehalten usw.
    Während den Sanierungsarbeiten wurde festgestellt das diese NICHT verklebt war und es hat ins DG geregnet. Die Dämmung auf der Hausrückseite war komplett nass geworden.
    Ich forderte den GF auf die arbeiten an der Rückseite erneuert durch zuführen und auch die "Dampfsperre" zu verkleben und das auch dies auf der Vorderseite zutun.

    In zuge dessen, fragte Ich beim Hersteller nach wie diese den zu verlegen etc wäre.

    Hier handelt es sich um eine NoviPRO Standart Dampfbremse. Der nette Mitarbeiter , schrieb mir das dies eine DAMPFBREMSE sei und keine DAMPFSPERRE !!!

    Hinzu kommt das dies "parallel zu den Sparren von innen" zu verarbeiten sei.

    Die Arbeiten bei mir wurden im "Berg- und Talverfahren" ausgeführt worden.

    Die Frage ist daher was würdet ihr nun tun?
    Hat jmd eine Idee oder einen Rat?


    Mit freundlichen Grüßen
    Danny
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2014
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    Da geht aber einiges durcheinander:

    1) Eine Dampfsperre muss nicht verklebt sein! Das ist nur erforderlich, wenn sie gleichzeitig die luftdichte Ebene bilden soll/muss!
    2) Eine Dampfsperre/luftdichte Ebene ist keine wasserdichte/wasserführende Ebene. Hier fehlt wohl die Unterspannbahn.
    3) Vor allem fehlt aber anscheinend mal wieder für so etwas "banales" wie eine Umdeckung mal wieder eine sachgerechte Planung!
     
  3. #3 Alfons Fischer, 28.04.2014
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    der Begriff "Dampfsperre" gilt allgemein für quasi alle Arten von Bahnen, welche dampfbremsend sind.
    Es gibt keine fixe Grenze zwischen "Dampfsperre" und "Dampfbremse"

    Was meinen Sie mit "Berg- und Talverfahren"? von außen zwischen die Sparren eingelegte Bahn, die im Gefach raumseitig der Dämmung liegt und von da immer über die Sparren gezogen wird (auch: Sub-and-Top)?
    Wenn ja --> dann muss die Bahn dafür geeignet sein. Aber mit großer Wahrscheinlichkeit darf diese nicht zu dicht sein! Also eher eine Bahn, die landläufig "Dampfbremse" genannt wird.

    Sie sollten einen Fachmann vor Ort drauf schauen lassen.
     
  4. #4 dannyfuxx, 28.04.2014
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    Also die "Dampfbremse" ist von der Firma NoviPRO und der Mitarbeiter dort sagt mir das diese Verlegeart nicht für diese Dampfbremse geeignet ist und die für die anbringung von innen freigegeben ist und nicht von aussen.

    Ein Sachverständiger der HWK war schon vor Ort.

    Ich finde aber wenn ich eine Dampfsperre "bestelle" , dann will ich auch eine und keine Dampfbremse.

    oder sehe Ich das falsch?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.04.2014
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    Tust Du!

    Weil (siehe A.F.) es keine klare Unterscheidung gibt, bis wohin eine Folie eine Dampfbremse ist und ab wann eine -sperre!

    Wichtig ist nur, dass der Aufbau bauphysikalisch funktioniert!
     
  6. #6 dannyfuxx, 28.04.2014
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    ja verklebt ist die , aber der Hersteller schreibt vor das diese "unter den Sparren" befestigt werden soll und die soll getackert werden.

    beides ist nicht der Fall!
     
  7. sniper

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    ich dachte immer bis 1500 bremsen und ab 1500 sperren
     
  8. #8 dannyfuxx, 28.04.2014
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    Ja Sniper, so stehts auch bei Wikipedia.

    Aber was ist den jetzt besser?
     
  9. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Im normalen EFH Bereich ist eine DB die meist bessere Wahl. Bei abgesperrten Konstruktionen gelangt immer noch Feuchtigkeit wia Flankendiffusion hinter die Folie und kann nicht mehr entweichen. Eine Dampfsperre ist eher was für Spezialfälle und Sonderkonstruktionen
     
  10. #10 Kalle88, 28.04.2014
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    Irrelevant, weil das gesamte System zählt. Nicht ein einzelner Baustein. Besser oder schlechter gibt es nicht! Es gibt nur passend!
     
  11. #11 dannyfuxx, 28.04.2014
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    Also auf Rückfrage beim Hersteller, wurde mir gesagt das die NoviPRO Standart Dampfbremse nur für innen und parallel zu den Sparen verlegt werden darf. Eine Verlegung im Berg und Talverfahren ist nicht zulässig.

    Dann müsste dies doch ein Mangel sein der nicht unerheblich ist und damit müsste das ganze neu gemacht werden ?!
     
  12. #12 Kalle88, 28.04.2014
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    Die Mängel beginnen schon wesentlich früher. Da hat noch kein Mensch ein Handschlag auf der Baustelle getan. Perfektes Zusammenspiel von unwissendem Kunden und unwissendem Verarbeiter ergibt maximales Chaos. Aber ja, wenn der Hersteller das so nicht ausschreibt, dann ist zumindestens schon mal die Gewährleistung nicht vorhanden. Ob das System dann noch funktioniert steht auf nem anderen Papier. Wenn es aber kein Bahn für die Schlaufenverlegung ist, dann könnte man davon ausgehen.
     
  13. #13 OBommel, 28.04.2014
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    Welche Funktion soll diese Folie denn überhaupt erfüllen?
     
  14. #14 gunther1948, 29.04.2014
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    hallo
    ich glaube da läuft was mit den namen in die falsche richtung.
    NOVIpro ist eine eigenmarke von raab karcher und von saint gobain bdd.
    die bezeichnung novipro standard kenn ich nur als eine noppenbahn und die hat auf dem dach nix zu suchen.
    unter NOVIipro gibts genauso produkte für den dachbereich, wdvs, werkzeuge usw.

    wie und was da letzt endlich verbaut wurde scheint der ts nicht endgültig klassifizieren zu können.
    und was sagt der, der hätte doch für klarstellung sorgen können?

    gruss aus de pfalz
     
  15. #15 bauschaden, 29.04.2014
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    Produktbezeichnung: NOVIPro Dampfbremsfolie

    Die Produktbezeichnung lautet zutreffend:

    NOVIPro Dampfbremsfolie mit einem sd-Wert von >100 m

    Folgende Verarbeitung wird im Technischen Merkblatt aufgeführt und muss nach den Dachdeckerregeln als Herstellerangabe beachtet werden, sonst sind die aaRdT nicht eingehalten worden. In der Folge liegt ein wesentlicher Mangel vor:

    "Die NOVIPro Dampfbremsfolie ist parallel zu den Sparren zu verlegen. Beginnend bei den anschließenden Bauteilen (Giebelwand). Es ist darauf zu achten, dass die NOVIPro Dampfbremsfolie ca. 20–30 cm im Bereich der anschließenden Bauteile (Giebelwand, Kniestock, Firstpfette) übersteht. Die erste Fixierung der Dampfbremsfolie findet mit dem nächstgelegenen Sparren zur Giebelwand statt und ist durch Tackern in Abständen von ca. 15 cm zu befestigen. Die Befestigung wird an jedem Sparren fortgeführt. Es ist darauf zu achten, dass die NOVIPro Dampfbremsfolie locker (ohne Zug- und Scherkräfte) verarbeitet wird. Die Überlappungen von Folienende und Folienbeginn sind so zu gestalten, dass diese direkt auf dem Sparren mit einem Überstand von 10 cm ausgeführt werden."

    Gruß vom bauschaden
     
  16. #16 dannyfuxx, 29.04.2014
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    Hallo Bauschaden,

    ja genauso seh ich das auch.

    Es wird ja ganz klar beschrieben wie diese verlegt werden soll.

    Also kann die Ausführung nur falsch sein, da sie anders verlegt wurde.

    oder?!
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2014
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    dannifuxx - der Rentner "bauschaden" weiß alles und vor allem besser :mauer

    Er möge doch mal die genaue Fundstelle aus den "Dachdeckerregeln (watt is datt?) bekannt geben, in denen dieser Pasus stehen soll!

    Denn:
    1) das ein Hersteller etwas nicht ausdrücklich erwähnt, bedeutet noch nicht, dass es dafür nicht verwandt werden kann!
    2) wenn ein Hersteller sein Produkt für eine Anwendung nicht freigibt, bedeutet nicht immer, dass es dafür nicht verwandt werden kann!
    Der Anwender kann z.B. nachweisen, dass es die gleichen Eigenschaften wie andere, dafür geeignete Produkte hat. Der Anwender verleiter dann nur die für den Bauherren eh irrelevante Rückversicherung beim Hersteller!
    Eine fehlende Freigabe kann auch einfach bedeuten, der Hersteller hat keine Erfahrung damit und will nicht für Anwenderfehler haften!
    3) kann sich eine Abweichung von den a.R.d.T ergeben, die der AG freigegeben hat!


    Du eierst hier um irgendwelche Herstellerfreigaben, weist nicht mal, welches Material da eigentlich verbaut wurde, (siehed gunther 1948) und scherst Dich keinen Deut um die wahren Probleme Deines Dachaufbaus:
    *keine Planung
    *evtl. fehlende Luftdichte
    *vermutlich fehlende Unterspann/-deckbahn
     
  18. #18 bauschaden, 29.04.2014
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    Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen, Stand 09.1997, Seite 5, 1 Allgemeines, Absatz 4:

    "Herstellervorschriften (Verlegeanleitungen, Planungs- und Verarbeitungshinweise o. ä.) stellen werkstoffspezifische Regelungen dar. Sie können ebenso, wie z. B. Normen, Regelwerke und fortdauernde praktische Erfahrung, den Status der allgemein anerkannten Regeln der Technik erlangen."
    © Köln, Verlag Rudolf Müller

    Aus dem bekannten Schrifttum ergibt sich nicht, dass die Verlegeanleitung des Herstellers problemlos missachtet werden können.

    Das ist reine Theorie. Kein AN wird sich die Mühe machen, durch ein nachvollziehbares Gutachten zu beweisen, dass das Bauprodukt die gleichen Eigenschaften hat. Durch das Angebot eines bestimmten Bauproduktes besitzt das Produkt NOVIPro Dampfbremsfolie eine zugesicherte Eigenschaft. Auch hinsichtlich der Verlegeanleitung des Herstellers.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ah ja. Also mal wieder ein echter :Baumurks, ....... äh Bauschaden!

    Das modale Hilfsverb "können" hat einen unverbindlichen Charakter und bedeutet, dass die Einstufung als a.R.d.T. für jeden Einzelfall gesondert! nachgewiesen werden muss.
    Wo - werteer Bauschaden - ist der Nachweis für das bei danny verarbeitete Produkt?? Bitte liefern Sie diesen!
     
  20. #20 dannyfuxx, 29.04.2014
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    Also ich merke schon , hier teilen sich die Meinungen;)

    Ich löse das hier mal etwas auf und mache mein Problem mal etwas ersichtlicher...

    Auszug aus dem Werkvertrag:

    Unbenannt.jpg

    dann ein Bild wie diese Verlegt ist :

    20131031_094908.jpg

    und auf Anfrage an NoviPRO mit diesem Bild wurde mir das geantwortet:

    "ich habe unseren Techniker eingeschaltet. Die DampAremsfolie wird im Innenbereich zwischen
    Sparrendämmung und Verkleidung (Gipskarton, OSB oder ähnliches angebracht). Wenn ich das Bild rich$g
    interpretiere, wurde eine Berg- und Talverlegung von außen durchgeführt. Für diesen Verwendungszweck ist
    die Standard-DampAremse ungeeignet. Dafür nutzt man eine Sanierungs-DampAremse, die u.a. wie die
    ISOVER Klimamembran im s.g. „Berg und Tal Verlegeverfahren“ verarbeitet wird."

    so und nun bin ich mal gespannt was dabei rum kommt!!!

    Was denkt ihr den?
     
Thema:

Dampfsperre im Werksvertrag & Dampfbremse verbaut. Was nun?

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