Haus gekauft und erst jetzt liegt Baugrundgutachten vor

Diskutiere Haus gekauft und erst jetzt liegt Baugrundgutachten vor im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexpertengemeinde, mein erster Beitrag ist gleich ein großes Fragezeichen und ich benötige unbedingt eure Hilfe. Mein Mann...

  1. larina

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    Hallo liebe Bauexpertengemeinde,

    mein erster Beitrag ist gleich ein großes Fragezeichen und ich benötige unbedingt eure Hilfe.

    Mein Mann (31) und ich (29) haben ein Haus aus der Zwangsversteigerung (Bj 1998, 100qm Whfl, 530qm Grundstück, 3-fach Isolierverglast, neue Gas-Zentralheizung) erstanden. Alles laß sich toll und die Eigentümerin war ebenfalls für eine unkomplizierte Abwicklung.

    Nun hattemn wir am 15 März die Schlüsselübergabe und seit bereits 2 Wochen ist ein Anwalt mit involviert.

    Unser Keller ist nicht nur feucht, er ist nass. Gestern bekam ich durch meine Mutter, die zufällig den Ingenieur kennt, der wiederum jemanden kennt, der damals (1996) im Auftrag der Gemeinde ein BaugrundGA gefertigt hat.

    Aus diesem geht deutlich hervor, dass hier ungünstige Bedingungen vorherrschen und dass nach diversen DIN Normen mind. 300mm dick und bis zu 5m tief MIND eine weiße Wanne hätte gebaut werden müssen, da wir hier drückendes Grundwasser haben bei 150cm Tiefe. das Urgebiet hatte soviel Gefälle und durch die zusätzliche künstliche Veränderung eines Bachlaufes steht unser Haus nun mitten in mind. einer wassrführenden Schicht.

    Die ehemalige Eigentümerin hat uns auch in anderen Belangen nach Strich und Faden verarscht und uns absichtlich Dinge vrschwiegen, welche uns von einem Hauskauf sicherlich abgehalten haben.

    Zudem weiß ich inzwischen dass im Bauantrag vieles falsch gelaufen ist, anscheinend hat niemand dieses GA vorher gelesen, aber unser Anwalt hat bisher noch niemanden gefunden, der etwas dazu sagen kann.

    Wir haben bereits für ca 10.000 TEUR renoviert und nun stehen wir vor einem riesigen Problem. Kann man soetwas nachträglich "dicht" machen, bzw. wie sieht es rechtlich aus? Wer bezahlt das ???


    Bitte antwortet mir schnell, wir sind beide am Boden völlig deprimiert

    lieben Gruß

    Stephi
     
  2. #2 Ebbi2000, 01.05.2014
    Ebbi2000

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    Gab es denn kein Wertgutachten? - habt ihr nicht durch die Zwangsversteigerung zumindest etwas "Gewinn" gegenüber einem üblichen Kauf gemacht, so dass ihr, wenn ihr saniert, einfach die Investition vom üblichen Marktwert habt?

    Ich bin kein Experte, rechtich sieht es mit Ratschlägen hier eher mau aus, aber ihr habt ja einen Anwalt ;)

    Aber: Anwalt gibt Rat.

    Ich denke, (wieder Laienmeinung) euch bleibt nur die Sanierung der Mängel auf eigene Kosten. So schmerzhaft das auch sein mag. sorry
     
  3. larina

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    nein soetwas gibt es nicht.

    also zwangsversteigerung ist nicht zu 100 % richtig. es kam zu keiner wirklichen versteigerung und deshalb ging es in den freien Verkauf. Daher haben wir das ohne den rechtlichen Rahmen der Versteigerung abgewickelt. Wir hatten nur das Expose, Wohnbauberechnungen etc. und den Erbbaurechtsvertrag.
     
  4. #4 Bauking, 01.05.2014
    Bauking

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    Bloss keine Zeit verlieren und einen Fachanwalt beauftragen - Steckt die Eigentümerin in einer Privat-Inso?

    Arglistige Täuschung durch verschwiegene Mängel liegen wohl vor, dass macht den Vertrag je nach Ausführung zwar nichtig, das hilft euch aber nicht weiter, wenn die Dame zahlungsunfähig ist.
     
  5. #5 Baufuchs, 01.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wenn freier Verkauf, warum dann vor Vertrag keine Besichtigung?
     
  6. larina

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    Wir haben uns das ja angesehen. Allerdings war der Keller so vermüllt, wir haben 3 Tag nur zum raustragen benötigt und knapp 2,5tonnen entsorgen müssen! Man konnte weder den kellerboden noch sonst was sehen (wir haben für alles beweisfotos) ..


    Welches Fach betrifft das denn wg dem fachanwalt?
     
  7. larina

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    Sie ist nicht in der Insolvenz soweit wir wissen.. Sie wohnt 2 Straßen weiter in einer Mietwohnung...
     
  8. #8 JamesTKirk, 01.05.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das kann Euch mächtig auf die Füße fallen ... ich würde Euch als Gegenpartei vorhalten, dass Ihr halt hättet genauer hinschauen müssen.
    (Ist meine persönliche Meinung, ich habe keinerlei belastbare juristische Kenntnisse)
     
  9. #9 Baufuchs, 01.05.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nasser Keller= offenbarungspflichtiger Mangel.

    Arglistiges Verschweigen setzt Kenntnis des Mangels voraus.
    Was, wenn Verkäuferin sagt "hab ich nicht gesehen, weil Keller vollgemüllt"?

    Wie schon geschrieben: Anwalt fragen
     
  10. #10 driver55, 01.05.2014
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    Folge immer Deiner Nase...
    Der Keller ist sicherlich nicht erst seit gestern feucht/nass. Feuchte/Nasse Räume riechen/muffeln doch - trotz davor gelagertem Müll.

    Hier wurde wieder mal "die Katze im Sack" gekauft.

    Wie schon mehrfach geschrieben: Anwalt fragen
     
  11. #11 wasweissich, 01.05.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    war aber sicher günstig....
     
  12. #12 ThomasMD, 01.05.2014
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    Wo sollen denn Insolvente Deiner Meinung nach wohnen? Im Schuldenturm eingesperrt bei Wasser und Brot?

    Wenns schon so unehrlich losgeht, zuerst wars ne Zwangsversteigering dann freihändiger Verkauf mit Besichtigung bei der man nichts besichtigen konnte, dann läuten bei mir die Alarmglocken ganz laut:
    Vorsicht Nepper, Schlepper, Bauernfänger...

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  13. larina

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    Mit den 2 Straßen weiter wollte ich nur sagen dass man hier aufm Dorf weiß ob jemand insolvent ist!

    Wieso sind hier eigentlich einige Kommentare so spitz ?! Ich habe nun offensichtlich ein Problem hier und sicherlich viele Fehler auch gemacht. Wir benötigen Hilfe und keine Schelte..

    Nächste Woche nach'm Anwalt weiß ich mehr.
     
  14. #14 Ebbi2000, 02.05.2014
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    na dann viel Glück, vielleicht berichtest du, was der Anwalt dazu sagt.... :konfusius
     
  15. mls

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    wer ist "der ingenieur"?
    und ist der anwalt ein baurechtler .. oder was?
     
  16. #16 ThomasMD, 02.05.2014
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    Ach ja, weiß man das? Wenn Du wüsstest, was Du alles über Deine Nachbarn nicht weißt.
    Weil es keinen Opferbonus gibt. Zumindest solange nicht, bis nicht die Karten auf dem Tisch und die Ungereimtheiten ausgeräumt sind.
    Das Baugrundgutachten der Gemeinde war beweisbar im Besitz der vorherigen Eigentümerin und ehem. Bauherrin?

    Siehs mal so: Diese und noch schärfere Fragen werden Euch von der Gegenseite gestellt, falls es zum Streit kommt.
    Deshalb solltest Du über jede spitze oder unspitze Frage dankbar sein, deren schlüssige Antwort Du Dir bereits jetzt überlegen darfst.
     
  17. larina

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    Das muss der Anwalt rausfinden.. :(
     
  18. Neutal

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    @larina: ich habe diesen tread nun auch durchgelesen, bin mir aber nicht sicher ob Ihr selber wißt auf welchem Weg die Immobilie erworben wurde. Der freie Verkauf erscheint mir eher wie eine kleine Notlüge um hier nicht ganz so doof dazustehen....
    Ihr schreibt die Immobilie aus einer Zwangversteigerung erworben zu haben, dann habt Ihr wenig bis gar keine Rechte gegen die Eigentümer wegen der Mängel anzugehen. Zwangsversteigerungen sind immer ein Stück weit ein Glückspiel.
    Wenn Ihr es im freien Verkauf erworben habt und das Haus nur mit einer Begehung gesehen habt ohne die wirklich kritischen Stellen anzusehen, ja dann...
    Ein feuchter oder nasser Keller hat ein eigenes Klima und meist einen starken Geruch. Bei älteren Häusern ist ein trockener Keller eher ein Glücksfall als die Regel.
    Wer denn wirklich zu viel Geld hat, der kauft sich ein Haus ohne einen Sachverständigen. Kein Keller ist soweit verstellt, das man nirgends eine Möglichkeit hat an die Außenwand zu kommen. Wo man laufen kann, kann man auch etwas auf Seite stellen um mal die Wand zu sehen.
    Ich habe eher den Eindruck das Ihr ein schnelles Schnäpchen machen wolltet und hierbei den gesunden Menschnverstand auf Sparflamme gesetzt.
    Außer bei einer Zwangsversteigerung, hier liegt allerdings meistens ein Wertgutachten vor, hat jeder Käufer immer die Möglichkeit die immobilie zu besichtigen. Stimmt der Eigentümer dem nicht zu, so sollte sich das Thema auch von selbst erledigt haben. Mit einem feuchten oder nassen Keller muß man eigentlich immer rechnen und diesen dann auch genauer ansehen. Ein Haus diesen Baujahres wird nich ganz grundlos versteigert.
    Entweder gab es schon während der Bauphase große Probleme mit Mängeln und den Bauherren ist das Geld ausgegangen, oder den Bauherren ist aufgrund irgendwelcher anderen Geschichten das Geld ausgegangen und der Bau wurde nicht richtig fertiggestellt. Niemand baut sich ein Haus um es nur für etwas über 10 Jahre zu haben.
     
  19. Jan81

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    Naja Flocke so stimmt das jetzt nicht. Oft bauen Paare zusammen ein Haus und verkaufen nach eine Trennung wieder. So ungewöhnlich ist das jetzt nicht. Wenn man das Haus nach 2-3 Jahren verkauft, dann hätte ich dir zugestimmt, aber nicht nach 16 Jahren. Mein Onkel hat in dieser Zeit schon 3 Häuser gebaut und davon 2 verkauft.

    Auch wenn die Immobilie in der Zwangsversteigerung ist, kann der Verkäufer doch privat verkaufen und versuchen einen höheren Verkaufbetrag zu bekommen. So ungewöhnlich ist das jetzt auch nicht.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 02.05.2014
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