Rechnungsfreigabe des Architekten auch an das Gewerk?

Diskutiere Rechnungsfreigabe des Architekten auch an das Gewerk? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Natürlich können Rechnungen pauschaliert werden. Aus diversen Gründen!!! Die Aufzählung diverser Gründe für eine Pauschalierung einer...

  1. #21 bauschaden, 04.05.2014
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    Die Aufzählung diverser Gründe für eine Pauschalierung
    einer Rechnung steht noch aus.
    Oder war der Blog nur vom Widerspruchsgeist getrieben?
     
  2. #22 Skeptiker, 04.05.2014
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    Diese Aussage ist so pauschal wieder einmal falsch!

    Im Einzelfall kann das baldige Vorliegen einer prüfbaren Schlussrechnung sehr wohl im Interesse des Auftraggebers liegen. Die Ausgabe soll beispielsweise in einem bestimmten Zeitraum gesucht werden (Steuervorteil); es ergibt sich ein erheblich niedrigerer Rechnungsbetrag, vielleicht sogar ein negativer (also eine Rückzahlung) oder die Rechnungsprüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich sein, der Rechnungsprüfer kann seinerseits keine Schlussrechnung stellen.

    Kurz: Es kommt auf den Einzelfall an. Nicht umsonst sieht die VOB/B in § 14 (4) eine Rechnungserstellung durch den AG nach fruchtlosem Verstreichen einer Frist vor. Weshalb wohl?

    Ein Tipp: Du solltest Dich zu Dingen, von denen Du zu wenig weißt vielleicht einfach zurückhalten, statt unbedingt Recht behalten zu wollen!

    mobil gesendet
     
  3. #23 bauschaden, 04.05.2014
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    Bitte genau lesen.

    Ich hatte geschrieben, dass es nicht in meinem Interesse liegt.

    Ihr Beispiel zeigt aber, dass es gerade im Interesse des AG liegt.
     
  4. #24 Skeptiker, 04.05.2014
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    Hervorhebungen von mir, Skeptiker:

    hatte ich, s.o.

    Und genau das ist in vielen Fällen falsch, u.a. auch deshalb, weil bis zur Vorlage der prüfbaren Schlußrechnung weitere Nachtragsangebote / - rechnungen eingereicht werden können. Auch dies will ein AG i.d.R. nicht.

    Eben und genau deshalb (bitte oben noch einmal genau lesen!) ist Deine vorherige gegenteilige Aussage falsch!
     
  5. #25 bauschaden, 04.05.2014
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    Danke für die ausführliche Erläuterung.
    Alles klar. Mit der selbst erstellten Schlussrechnung
    mache ich den Deckel der Forderungskiste zu.
    Nachforderungen durch den AN sind danach nicht mehr möglich?
     
  6. #26 Skeptiker, 04.05.2014
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    Im Prinzip ja, aber da gibt es sicher noch juristische Feinheiten zu beachten. Ich wollte lediglich der falschen Aussage widersprechen, dass der AG kein Interesse am Vorliegen einer prüffähigen Schlußrechnung habe.
     
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