Kosten Sicherheits- und Grundstückskoordinator

Diskutiere Kosten Sicherheits- und Grundstückskoordinator im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir möchten gerne ein Reihenmittelhaus bauen und das ganze ist jetzt schon so weit das es Richtung Grundbuch geht was das Grundstück...

  1. #1 JensF77, 14.05.2014
    JensF77

    JensF77

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    Hallo,

    wir möchten gerne ein Reihenmittelhaus bauen und das ganze ist jetzt schon so weit das es Richtung Grundbuch geht was das Grundstück angeht und dann hoffentlich der Bau auch langsam startet.

    Heute erhielt ich einen Brief von der Baufirma das wir für dieses Vorhaben einen sogenannten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator benötigen.

    Unsere Baufirma bietet als "Service" die Vermittlung dieses Koordinators an.

    Meine Fragen dazu:

    • Kann man einem Koordinator vertrauen der einem von der Baufirma empfohlen wird? Der soll ja die Baufirma kontrollieren. Kommt mir im ersten Moment sehr komisch vor.
    • Sind die angesetzten Kosten von 1150€ gerechtfertigt???
    • Kennt jemand solche Koordinatoren im Raum Braunschweig?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
     
  2. #2 Stolzenberg, 15.05.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Der SiGeKo nach RAB30 kümmert sich gemäß Baustellenverordnung um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Deiner Baustelle. Eine "echte" Überwachung oder Kontrolle Deiner Baufirma so wie Du sie Dir vorstellst bedeutet dies nicht! Er ist z.B. notwendig auf Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber.
    Der Bauherr kann diese Aufgabe auch selbst ausführen wovon in 99,99% der Fälle dringendst abzuraten ist, obwohl Dich eine Bestellung eines SiGeKo's trotz allem nicht von Deiner Bauherrenverantwortung entbindet. Eine wie auch immer geartete "Weisungsbefugnis" und vertraglich vereinbarte Handlungsspielräume sollten gut durchdacht und vertraglich fixiert werden...

    Zum Preis möchte ich mich nur ungern äußern, da Du Dir dies mittels Beantwortung Deiner letzten Frage selbst recherchieren kannst! - Suche mal bei Google nach sigeko und Datenbank oder befrage die Gelben Seiten! Danach nimmst Du Dein Telefon!!!

    Zu einer ECHTEN Bauüberwachung werden Dir hier die betreffenden Fachleute sicher noch einiges erzählen! Ich kann Dir nur empfehlen darauf zu hören.

    Die weise Auswahl eines fachlich kompetenten "qualitätssichernden Überwachers" ist sicherlich von deutlich größerer Bedeutung als der Koordinator!!!

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  3. #3 Gast036816, 15.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    normalerweise liegt der bau eines 1-familienhauses unter der schwelle zum einsatz eines sigeko's. wie bereits beschrieben, überwacht der sigeko nicht deine auftragnehmer. er weist sicherheitsrisiken hin. deckt der sigeko sicherheitslücken auf, so ist der verursacher verpflichtet diese zu beseitigen. die kontrolle der beseitigung der sicherheitslücken liegt in der verantwortung des verantwortlichen bauleiters nach lbo.

    ob die kosten von 1.150 € gerechtfertigt sind, hängt vom umfang und vom zeitaufwand des dienstleiters ab. 20 stunden sind auch bei einem kleinen bauvorhaben schnell verbraucht.
     
  4. #4 Gast56083, 15.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    wo liegt denn "die Schwelle"? War es nicht so, dass ein sigeko prinzipiell formal immer nötig ist, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden?
    Auch für ein EFH ist das doch idR der Fall.
    Ich würd die anderen BH (die es vermutlich gibt für die REH und weitere RMH?) fragen, ob man nicht einen gemeinsamen beauftragt, sollte günstiger werden, als wenn jeder einen eigenen anheuert. Irgendwo hab ich damals gelesen dass ca. 0,5% der Bausumme (Erstellungskosten) im Rahmen sind.
     
  5. DirkZ1

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    Baustellenverordnung, §2, Abs. 2
    http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__2.html

    ja, wenn du alles alleine machst und länger als 500 Manntage brauchst ;-)
     
  6. #6 Gast56083, 15.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    äh..aber da gehts doch um Planung/Ausführung und Ankündigung.
    In §3 um die Koordination...Sicherheits und GesundheitsschutzKoordinator

    http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__3.html

     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 15.05.2014
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    Ja ne - is klar. Ich hab nen Rohrbruch und lass mein Bad neu machen.

    Klempner stemmt die Wand auf, macht die Rohre, anschliessend kommt ein Fliesör und macht das Bad wieder schick und der Bauherr bestellt nen Koordinator, weil ja Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber - Sani + Fliesör - dort tätig sind und das ganze eine Baustelle ist (eine bauliche Anlage wird geändert)

    :mauer
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 15.05.2014
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    Schreibe deiner Baufirma z.B. wie folgt:

    -----------------------------------------------------------------------------
    Wir bitten höflich um Mitteilung, weshalb für die Errichtung unseres Reihenmittelhauses ein SiGeKo erforderlich sein soll.

    In Auslegung des § 2 BaustellV ist in der Regel davon auszugehen, dass ein Bauvorhaben bis zur Größe eines normalen Einfamilienhauses einen Aufwand von 500 Personentagen nicht überschreitet, vgl. Kollmer/Blachnitzky/Kossens, Die neuen Arbeitsschutzverordnungen, Anhang IV, S. 237, zitiert im Beschluss des OLG Zweibrücken vom 12. Juni 2001, Az. 1 Ss 117/01.

    Falls die Einschaltung eines SiGeKO nur deshalb erforderlich sein sollte, weil alle Reihenhäuser gleichzeitig errichtet werden sollen und deshalb eine einheitliche Baustelle darstellen, wären wir allenfalls bereit, uns anteilig an den Kosten eines unserer Meinung nach dann von Ihnen zu bestellenden SiGeKo zu beteiligen, falls unsererseits hierzu tatsächlich eine rechtliche Verpflichtung bestehen sollte.

    Dann teilen Sie uns bitte die zu erwartenden Gesamtkosten und die Höhe unseres etwaigen Anteils mit. Bejahendenfalls möchten wir dann hierüber vor Beauftragung eine konkrete schriftliche Vereinbarung treffen. Es versteht sich von selbst, dass Sie in diesem Falle gleichwohl verpflichtet wären, die Gesamtkosten so niedrig wie möglich zu halten.
    ----------------------------------------------------------------------

    Soweit der Textvorschlag.

    Viele Grüße und viel Erfolg

    Ralf
     
  9. #9 Gast56083, 15.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ist eine Badsanierung eine Baustelle im Sinne des §1?

    http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__1.html

    Den Neubau des TE´s würde ich darunter fallen lassen, Dein Bad...eher weniger.

    Ich hab mal im Forum gestöbert:

    Ich lese die Quintessenz des threads so: sigeko ist auch bei einem EFH Neubau erforderlich, zwingend. Der BH kann es selbst übernehmen oder abgeben. Aber formal, muss es einen sigeko geben. Im Fall des TE´s, fordert nun der BU den Bauherrn auf, diesen zu bestellen (vermutlich mit dem Hintergedanken ein paar € zu verdienen). Aber rein formaljuristisch ist das doch ok und richtig.

    im selben Faden findet man auch Deine damalige Meinung zu sigeko und EFH

     
  10. Neutal

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    Ein sigeko kann nur jemand sein, der sich mit den Anforderungen an Arbeitschutz und Baustellensicherheit auch auskennt. Eine Anforderung die ich den meisten Bauherren absprechen möchte.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 15.05.2014
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    Noch einen Nachtrag für Jens:

    Es muss natürlich auch anhand der Vertragsunterlagen geprüft werden, ob ihr überhaupt selbst für die etwaige Gestellung eines SiGeKo verantwortlich seid. Im Beitrag #1 ist von einer Grundbucheintragung die Rede.

    Wenn ihr das Reihenmittelhaus von einem Bauträger samt Grundstück in einem einheitlichen Notarvertrag gekauft habt, seid ihr nicht Bauherren, im bauordnungsrechlichen Sinne, sondern nur die „Käufer“ (mit werkvertraglichen Leistungspflichten) und euer Notarvertragspartner, der BT, ist Bauherr und muss ggf. den SiGeKo stellen und bezahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

    Wenn das der Fall sein sollte, verwendet meinen o.g. Textentwurf nicht, sondern thematisiert erstmal das.
     
  12. #12 Gast56083, 15.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen: Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) erst mal grundsätzlich nein, aber ;)

    da ich hoffe, dass Dein Sani und der Flisör nicht 500 Tage brauchen und auch nicht mehr als 30 Tage mit mehr als 20 Beschäftigten anrücken, also eher nein.

    Ich werd da insg. nicht final schlau draus, ob es jetzt bei einem EFH wirklich zwingend sein muss oder nicht.
    Im Forum gibt es aber zumindest offenbar auch unterschiedliche Sichtweisen bei den Experten.

    Und da gleich noch ne blöde Frage: § 3 ist quasi immer erfüllt, wenn es doch um § 2 geht, dann hängts fürs EFH vermutlich an den 500 Personentagen.
    Einfach gerechnet: 9 Monate Bauzeit, mit 21 AT / Monat ergibt im Schnitt 2,65 Leute/d auf der Baustelle.
    Ich habs ja nicht gemessen, aber aus dem Bauch würde ich sagen, eher mehr oder "kommt ungefähr hin".

    sind die 500d üblicherweise zuviel für ein EFH?
     
  13. #13 th_viper, 15.05.2014
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    Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle, ist der SiGeKo zu bestellen.
    Die Mann-Tage / Arbeitstage _20 Beschäftigte Regelung betrifft nur die Vorankündigung.
    Ist ein SiGeKo und erforderlich und es kommen noch Vorankündigung oder "gefährliche Arbeiten" hinzu, ist auch noch ein SiGePlan zu erstellen.
     
  14. #14 Gast56083, 15.05.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    schöne Zusammenfassung zu dem Thema findet sich hier

    das was th_viper sagt, nur "etwas" ausführlicher
     
  15. Neutal

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    Seit über 20 Jahren am Bau habe ich im EFH Bereich noch keinen SiGeKo erlebt. Anders sieht es bei öffentlichen Bauten oder größeren Baustellen aus.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 15.05.2014
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    Und wenn man mal ein oder zwei BV MIT SiGeKo gehabt hat, dann weiß man, dies ist nur ein weiterer Papiertiger, der ausser Geld nichts frisst und nichts verändert.

    Die Pläne haben den gleichen Wert wie verbrauchsabhängige Energiepässe - keinen!

    Das wird erst anders bei Baustellen wie S21 o.ä., wo der SiGeKo durchgängig am Bau ist, qua Vertrag mit Firmen und Bauleitung auch Rechte hat und diese wahrgenommen werden.
    Ich hab mal nen Bericht von einer Baustelle in Bärlin gesehen, da kostete es 5 €, wenn man ohne Helm angetroffen wurde.
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 15.05.2014
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    Gute Idee! So hat man die Kosten für den SiGeKo schnell wieder drin. Das sollte vielleicht der TE auch praktizieren. 110 Werktage, an denen er jeweils mindestens 2 Personen ohne Helm antrifft = 220 x 5 € = 1.100 €. ;)

    Rechtlich sind, wenn Juristen darüber nachzudenken beginnen, solche Strafen aber ziemlich kompliziert und werfen interessante Fragen auf. Wie schafft man es, mit allen infrage kommenden Besuchern der Baustelle eine Vertragsstrafenvereinbarung zu schließen? Wer ist Gläubiger des 5 €-Anspruchs? Hat der Abgestrafte, wenn er denn zahlt, einen Anspruch auf Quittung oder Rechnungslegung? Wie sind die eingenommenen Beträge zu versteuern? Ist Umsatzsteuer enthalten und abzuführen? Wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abgestraft werden, müssen Sie auch dann zahlen, wenn sie infolge ständiger Verstöße mit ihrem Einkommen unter die Pfändungsfreigrenzen rutschen? usw., usw. …
     
  18. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Deshalb sind Juristen auch nicht auf der Baustelle.
    Es gibt je nach Vorgaben Bauherr auch Alternative Maßnahmen. Da zahlen die Jungs lieber die 5 €. Das setzt deren Chef ziemlich schnell durch.
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 15.05.2014
    Ralf Wortmann

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    Und wenn, dann gott sei dank nur so kurz, dass sie keinen Schaden anrichten können.:D
     
  20. #20 Gast036816, 15.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das geld kam in die bausau. wenn die voll war, wurde ein grillfest organisiert.

    kenne den fall, handybimmeln in der baubesprechung kostete ebenfalls.
     
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