Baubegleitende Qualitätskontrolle - Haftung

Diskutiere Baubegleitende Qualitätskontrolle - Haftung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Genauso geht auch: insgesamt machen die meisten Informatiker mit ihrem Job gutes Geld, denke ich, sonst würden sie das nicht machen... dem...

  1. rodopp

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    dem stimme ich zu, wenn nicht, dann würden sie doch etwas anderes machen wollen ...

    Beispiel Ärzte: es werden an sich genügend ausgebildet in D, weil aber auch bezüglich der Verantwortung, der Arbeitszeit usw. der Job und die Bezahlung für sehr viele nicht interessant ist, so gehen viele nach dem Studium lieber entweder etwas anderes machen (Pharmafirmen, Forschung usw.) oder ins Ausland wo noch mehr gezahlt wird; Ergebnis - es fehlen in D Ärzte, obwohl in der Bevölkerung allgemein die Meinung herrscht, die Jobs sind sehr gut bezahlt (es gibt in Thüringen zum Teil ganze Abteilungen in den Kliniken, wo nur noch der Chefarzt aus D ist)

    Genauso müsste das doch auch im Bereich der Bauleitung sein - ist der Job schlecht bezahlt, die Verantwortung der Bezahlung nicht angemessen, dann gehen die Leute halt etwas anderes machen - aber ok, ich weiß nicht, wie hoch der Anteil der Ausländer in diesem Bereich ist ...
     
  2. #22 Gast56083, 17.05.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Kommt drauf an was beauftragt war. Für etwas was der BQK nicht sehen kann und wofür er nicht beauftragt war, sollte er nicht haftbar sein. Beauftragt man aber etwas explizit zur Kontrolle und er übersieht auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten, warum sollte er dann nicht (mit)haften?
     
  3. rodopp

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    @Zellstoff - ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen, möchte das aber hier nicht ausbreiten, bei Interesse können sie mich über PN kontaktieren.
     
  4. #24 Gast036816, 17.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn jemand nur von dieser tätigkeit als einzelkämpfer sein büro und sein auskommen bestreiten will, dann musst du jeden monat 3 rechnungen in bauherrenwunschhöhe 2.000 bis 2.500 € stellen können. d. h. bis zu 36 häuser im jahr und bis zu 27 häuser in unterschiedlichen bauphasen gleichzeitig.
     
  5. #25 Skeptiker, 17.05.2014
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    Weil Norbert den Rechenweg nicht angegeben hat, habe ich 'mal nachgerechnet:

    Er geht von einem Jahrenumsatz von 36 x 2.000 oder 2.500 € aus, also rund 72.000 - 90.000 € aus. Das macht bei einem kostendeckenden Stundensatz von 80,- € (o. Mwst.) 1.000 Stunden dafür. Abzüglich zwei Wochen Jahresurlaub, 'ner handvoll Feiertage und einer Woche Krankheit teilen wir durch 48 Wochen und kommen auf runde 20 Stunden pro Woche, ggf. zuzüglich Fahrtaufwand. Nach Abzug aller eigenen Kosten, Soizialversicherungen, priv. Rentenversicherung und Steuer dürften das netto dann ca. 20,- € / Std. sein, netto.

    Jetzt rechnen wir 'mal andersrum: 1.000 Stunden durch 36 Häuser sind 28 Stunden pro Haus. Bei einem minimalen durchschnittlichen Aufwand von 2 Stunden pro Besuch (Fahrzeit, Zeit vor Ort, Bericht / Dokumentation schreiben) kann der Bauherr den Überwacher also freundlich gerechnet rd. 15 mal auf der Baustelle erwarten. Wünscht der Bauherr mehr Besuche oder ausführlichere Ausarbeitungen (Normenauszüge, detaillierte Darstellungen von Abweichungen, Begleitung zu Gesprächen vor Ort oder beim Anwalt ...) wird das schon sehr knapp. Ob's objektiv für die erforderlichen ausreicht muss jeder für sich bewerten.

    Davon kann man natürlich leben, aber wer mag das schon immerzu machen? Ich halte BQÜ deshalb für einen Nebenerwerb. Außerdem wünscht nur ein Bruchteil der Erwerber von BT-Objekten oder Auftraggeber von GÜ/GU-Leistungen eine BQÜ. In B werden zur Zeitnur wenige Hundert EFH / DHH pro Jahr neu gebaut. Wenn 10 Prozent davon eine BQÜ kauften entsprächen Norberts 36 Häuser vermutlich schon mehr als 100 Prozent des in Berlin bestehenden Marktes. Also: Wenn jemand 5 solche Aufträge zur selben Zeit hätte, wäre das schon viel - sehr viel.
     
  6. #26 Ralf Wortmann, 19.05.2014
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    Du sollst - mit oder ohne Vertragsklauseln - nicht für das komplette Bauwerk haften, sondern nur für solche Mängel, die du bei deinen stichprobenartigen Kontrollen auch hättest erkennen können und müssen. Für einen Mangel, der aufgrund des Baufortschritts verdeckt ist und nicht erkannt werden konnte, haftet der BQK-Ingenieur nicht. Letztlich muss i.d.R. der Auftraggeber beweisen, dass der BQK-Ingenieur den Mangel hätte erkennen können und fahrlässig übersehen hat.

    Es ist nur so, dass es die Gerichte nicht akzeptieren, wenn sich BQK-Ingenieure in AGB mit weitreichenden Haftungsausschlussklauseln komplett aus der Verantwortung stehlen wollen. Im Rahmen dessen, was sie bei ihren stichprobenartigen Kontrollen leisten, sollen sie – wie jeder andere auch – sorgfältig und gewissenhaft arbeiten; um mehr geht es nicht.

    Man kann unter diesem Gesichtspunkt als Ingenieur ohne weiteres BQK-Verträge schließen. Wie jeder andere auch, braucht man aber auf jeden Fall eine vernünftige Berufshaftpflichtversicherung mit nicht zu hohen Selbstbeteiligungen.
     
  7. #27 Thomas Traut, 19.05.2014
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    Mir hat mal jemand den Satz gesagt: "Ein bisschen Bauleiter ist wie ein bisschen schwanger!". Ich habe von einem Urteil gelesen, wo ein Architekt aus dem Freundeskreis, der auf Anforderung des Bauherren gelegentlich mal auf der Baustelle war (kostenloser Freundschaftsdienst), hinterher vom Bauherren wegen Mängeln in Anspruch genommen wurde, und das wurde als Recht gesprochen!
     
  8. #28 Skeptiker, 19.05.2014
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    Meinst Du mit "Stichpunkten" einzelne Baustellenbesuche zu vorher definierten Zeitpunkten ("nach Einbau Fugenbänder vor Betonage der Bodenplatte", "nach Fertigstellung Wandmauerwerk vor Aufbringen Wandputz")?
     
  9. #29 Ralf Wortmann, 19.05.2014
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    Stimmt, auch für kostenlose Freundschaftsdienste haftet man. Aber das ist ein ganz anderes Thema, off topic ...
     
  10. #30 Gast036816, 19.05.2014
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    Gast036816 Gast

    welche besondere nachteile zur folge haben:

    freundschaft weg, versicherungsschutz eventuell auch!
     
  11. rodopp

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    bei "kostenloser Freundschaftsdienst" wird es aber wahrscheinlich schwierig nachzuweisen, womit der "Bauüberwacher" beauftragt war, oder ist es üblich bei "kostenloser Freundschaftsdienst" auch schriftliche Verträge zu machen.
    Wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, so kann der "Bauüberwacher" einfah sagen - damit war ich doch gar nicht beauftragt, oder?
     
  12. #32 Skeptiker, 19.05.2014
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    In Kenntnis dieser Tatsache kann man sich als Sachkundiger vor einem solchen Freundschaftsdienst nur schriftlich von der Haftung freistellen lassen - und sei die eigene Haftpflicht-Versicherung noch so gut. Aber wer tut das bei Freunden schon?
     
  13. #33 Thomas B, 19.05.2014
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    Kann man sich da überhaupt "enthaften" lassen. Ich meine, daß dies rechtlich sehr schwierig ist.

    Und: Freundschaftsdienste verstehen sich häufig als Einbahnstraße (und als Sackgasse).

    Im Sinne der Freundschaft darf (soll) man einem Frend einen Dienst verrichten, der üblicherweise sehr viel Geld kosten würde. Natürlich -weil Freund- umsonst oder für ein Handgeld/ Aufwandsentschädigung.

    So etwas finde ich auch völlig i.O.,m solange es sich eben um Handreichungen hadelt. Helfen beim Umzug, Helfen bei ....

    Hier aber (bei Bauleitung/ -überwachung) handelt es sich um haftungsmäßig anspruchsvolle und daher auch zeitmäßig um sehr aufwendige Unterfangen. Ich käme zum Beispeil nie auf die Idee bei einem befreundeten Hotelier einzufallen und im Sinne der Freundschaft in seinem Haus meinen Gratis - Urlaub verbringen zu wollen (Vollpension, versteht sich) oder bei beim mir bekannten örtlichen Metzger meinen Fleischeshunger zu stillen ohne dafür zu löhnen.
     
  14. #34 Skeptiker, 19.05.2014
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    Nein, soweit ich mich erinnern kann, bedarf es für die Haftung eben gerade weder einer schriftliche Beauftragung noch eines Honorars. Mit anderen Worten: Sachkundige haften auch für 'mal eben nebenher gegebene mündliche Auskünfte, bspw. in einem Forum wie hier! Einziger Ausweg: Schriftlicher Haftungsausschluß!
     
  15. #35 Thomas B, 19.05.2014
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    Sachkundige haften sogar für fremde Baustellen, auf denen sie weder den BH kennen, noch die ausführenden Firmen oder sonst was.

    Wenn ich zB von der Straße aus sehe, daß auf einer Baustelle das gerüst nicht i.O. ist und nicht einschreite, so hafte ich -obgleich nur Außenstehender- mit Schadensfalle mit!!!

    Natürlich ist der Nachweis hier nicht so einfach, hat es aber alles schon gegeben.
     
  16. #36 Skeptiker, 19.05.2014
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    Vor ein paar Wochen bei einer Kammerfortbildung zur Haftung bei Bauleitung erklärte der vortragende Anwalt, dies sei möglich und riet ausdrücklich dazu, wenn man den die Leistung wirklich verschenken wolle. I.d.R. ist im Schadensfall der Eigenanteil an der Haftpflichtversicherung schon erheblich höher als das verschenkte Honorar.

    Ach komm, das ist doch ganz 'was anderes!

    Also gibt's meiner Meinung nach nur drei wirklich sichere Möglichkeiten:

    1. Einen honorierter Auftrag
    2. Ein Geschenk mit Haftungsfreistellung durch den Beschenkten
    3. Die Empfehlung an den Ratsuchenden sich an einen Dritten zu wenden und die unbeeinträchtige Freundschaft zu geniessen
     
  17. rodopp

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    @Skeptiker - na das ist ja dann schön, hoffentlich sieht es das Gericht bei mir genauso ;-) Da will nämlich der Anwalt des Dipl.-Ing., der mit Bauleitung "Rohbau" beauftragt war, uns weismachen, dass der Dipl.-Ing. die Sachen, die "schiefgelaufen" sind, gar nicht überwachen musste, weil sie ja nicht schriftlich explizit genannt wurden :mega_lol:
    sprich - es wurde ja Bauleitung zwar abgerechnet, aber die Sachen X, Y und Z musste der Architekt nicht überwachen, weil es nirgendwo schriftlich fixiert ist, dass er AUCH die Sachen X, Y und Z überwachen sollte ... mal sehen, wie es am Ende wird ...
     
  18. #38 Thomas B, 19.05.2014
    Thomas B

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    Wieso????

    Baubegleitung (ich meine jetzt nicht 3 Ortstermine á la T**) "kostet", richtig gemacht -und das will man doch für einen Freund, oder- sicher 40 - 50 Ortstermine á 1 - 2 Stunden (mit Nachbereitung, Dokumentation, evtl. was schreiben) + Nebenkosten (Auto).

    Ich finde das schon viel Arbeit für wenig Lohn (nämlich Null).
     
  19. #39 Skeptiker, 19.05.2014
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    Mir ging es ganz allgemein um nicht weiter definierte Leistungen "Guck' mal kurz....". Darüber, was bei in deinem speziellen Fall genau vereinbart war, scheint es ja erhebliche Meinungsunterschiede zu geben. Das sund die Konsequenzen für die Haftung solltest Du im Detail mit Deinem Anwalt besprechen, nicht immer wieder in andere Diskussionen hier einflechten.
     
  20. #40 Sanierung2012, 19.05.2014
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    Ich als Bauherr, finde diese Aufwandsangabe absolut untertrieben, selbst wenn sie honoriert würde.
    Ich halte das Dreifache an Stunden für noch zu niedrig.
    Die am Anfang des Threads genannten 120h können für die Qualitätskontrolle reichen aber m.E. nur wenn Stichproben gemacht werden.
    Ich würde aus meiner persönlichen Erfahrung 200h für ein gewöhnliches EFH als durchaus angemessen finden.
    Wir haben vieles selbst überwacht und Teile auf Honorarbasis den TWP und Bauleiter machen lassen.
    Fotos machen, dokumentieren, Ausführungsbesprechungen, Abnahmen, Mängelkontrollen (die z.T. mehrfach nötig sind) ist einfach extrem aufwändig aber halt auch extrem wichtig.
     
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