Neubau ohne Bauschloss / gleich endgültiges Schloss

Diskutiere Neubau ohne Bauschloss / gleich endgültiges Schloss im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hoffe ich bin thematisch hier richtig. Die Haustür wurde schon vor einiger Zeit eingebaut, die Schlüssel wurden mir nicht übergeben,...

  1. aemkai

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    Hallo,

    hoffe ich bin thematisch hier richtig.

    Die Haustür wurde schon vor einiger Zeit eingebaut, die Schlüssel wurden mir nicht übergeben, sondern vom Bauleiter gleich an die Gewerke verteilt, einer wurde dann eine Woche später für mich auf der Baustelle hinterlegt.
    Gestern war dann das erste Gewerke fertig und der Handwerker hat den Schlüssel an den Bauleiter übergeben, welcher meinte, er brauche den nicht, er soll ihn mir geben.
    Ich war etwas verwundert - ich bin immer davon ausgegangen, das ein Bauschloss üblich ist - und sprach ihn darauf an, warum kein Bauschloss drin ist und ob er denn wüsste, wer den Schlüssel in der Zwischenzeit alles hatte und wie er garaniteren kann, dass denn keiner nachgemacht hat (kann er logischerweise nicht).
    Er sagte, er wüßte nicht, wo der Schlüssel überall rumgekommen ist und wenn den jemand nachgemacht hätte, "das ist dann Ihr Problem".

    Jetzt meine Frage: Ist ein Bauschloss üblich, gibt es da Vorschriften oder muss das explizit im Bauvertrag erwähnt werden (da ist nur die Eingangstür mit Schloss etc. aufgeführt)?
    Unser Bauleiter meinte, das wäre unsere Sache sich darum zu kümmern.
    Aber ich selbst hatte ja keine Chance, das Schloss erstmal gegen ein billiges zu tauschen, da ich den Schlüssel ja erst nach einer Woche bekommen habe.

    Grüße
    Michael
     
  2. H.PF

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    Ich würde die Türe so nicht abnehmen da das Schloß verbrannt ist...
     
  3. #3 stockstadt, 14.06.2014
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    Hallo,

    baust du "frei" oder mit Bauträger ??
    Ist das dein Bauleiter oder BT, GU?

    LG
     
  4. aemkai

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    Werde ich auch nicht.

    Aber wenn ich auf ein Schriftstück/eine Verordnung/etc. hinweisen könnte, würde das die Diskussion Laie <-> "Experte" für mich vereinfachen.
    Vielleicht kennt ja jemand so etwas?

    @stockstadt: Wo ist der Untschied Bauträger/GÜ

    Also wir haben eine Hausbaufirma, die für uns Angebote von den Gewerken eingeholt hat, die Einzel-Angebote wurden mit den Rohbauleistungen, die die Hausbaufirma ausführt zu einem Gesamtangebot für uns zusammengestellt.
    Zu der Firma gehört auch der Bauleiter (sonst hätte er auch nicht so geantwortet denke ich) - die Auschreibung des Tischlers lief also auch über den Bauträger.
     
  5. aemkai

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    Okay, da war ich zu langsam zum editieren.

    Das Grundstück haben wir selbst gekauft, also eher kein Bauträger, wenn ich das hier auf die Schnelle richtig Überblicke.
     
  6. #6 stockstadt, 14.06.2014
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    Eigentlich erstellt dir ein BT oder GU ein Haus nach deinem Auftrag ... solange, bis zum Übergabetermin, hat er auch die Schlüsselgewalt (und auch die Haftung für Schäden und Verluste)

    Ohne deinen Vertrag zu kennen ist es schwierig ... Ausnahmen und Abweichungen gibt es natürlich immer (z. B. bei Eigenleistungen ...)

    LG
     
  7. #7 mastehr, 14.06.2014
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    Ich hatte während der Bauphase einen von zig Schlüsseln für das Bauschloss des GU. Alle Handwerker hatten auch einen Schlüssel, mein GU verwendet aus praktischen Gründen wohl überall die gleichen Schlösser.

    Nach Fertigstellung wurden die Schlösser vom GU gegen mein Wunschmodell getauscht und mir drei neue Schlüssel übergeben. Ich habe natürlich so auch keinerlei Garantie, dass ich im Besitz aller Schlüssel bin, aber wo gibt es das schon?
     
  8. #8 Gast036816, 14.06.2014
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    Gast036816 Gast

    besorg dir ein neues schloss mit entsprechender anzahl an schlüssel und schmeiß das alte ding weg. oder willst du dich drauf verlassen, dass niemand mal eine kopie vom schlüssel gemacht hat.
     
  9. #9 stockstadt, 14.06.2014
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    Oder vielleicht doch Zugang über Fingerabdruck :think:mega_lol::mega_lol:

    LG
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 14.06.2014
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    aemkai - was bringt Dich auf die Idee, Dir stünde ein Schloß mit jungfreulichen Schlüsseln zu???

    Sicher - es wäre "nett", wenn das so wäre, aber eine Pflicht sehe ich nicht. Wenn Du Angst hast, dann musst DU eben ein neues Schloß einbauen (lassen)
     
  11. #11 mastehr, 14.06.2014
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    Da gibt es einerseits immer noch ein mechanisches Schloss, andererseits weiß auch (fast) niemand, welche Fingerabdrücke in der Software als Masterkey hinterlegt sind.
     
  12. Julius

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    Erstens:
    Es geht hier ganz offenbar NICHT um das Schloß, sondern "lediglich" um einen Schließzylinder.

    Zweitens:
    Es SOLLTE selbstverständlich sein (ist es aber leider nicht), daß man bei Einzug einen NEUEN Zylinder einbaut, den man SELBST DIREKT ANDERSWO bezogen hat!
    Und zwar einen SEHR hochwertigen, mit gesicherter Schließung (Patentschutz aufs Profil), nummerierten Schlüsseln und Eigenschaften wie Bohr-, Kernzieh- und Auftastschutz.
    Wenn man die richtige Marke wählt (ich empfehle DIE eidgenössische), liegt man da bei rund EUR 200,- (je nach Schlüsselzahl).
    Das sollte einem der ruhige Schlaf und das evt. Greifen der Versicherung auf alle Fälle wert sein!

    Somit ist es
    Drittens:
    Völlig egal, wer weitere Exemplare oder Kopien der Schlüssel des vorher in Gebrauch befindlichen Zylinders hat.
    Einen Anspruch auf "jungfräulich" hat man sowieso nicht und man könnte es in aller Regel auch nicht nachprüfen (selbst wenn vor Deinen Augen ein anderer Zylinder montiert würde).
    Die mit den Türen gelieferten Zyinder sind in den allermeisten Fällen ein Witz und daher sowieso nur als Bauschloß zu gebrauchen.
     
  13. #13 ThomasMD, 14.06.2014
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    @Julius
    Endlich einer, der Klartext redet. Beim Durchlesen des Threads habe ich mich die ganze Zeit gewundert, dass niemand den Unterschied zwischen Schloss und Zylinder zu kennen scheint.
    Zur Beschaffungspraxis des neuen Zylinders setze ich noch einen drauf: Den Zylinder entweder ohne Kundenadresse im Laden kaufen oder bei Versand an eine andere Anschrift schicken lassen. Was weiß ich denn, wer bei dem Händler arbeitet?

    Zur Ungewissheit der Fingerprints kann ich nur sagen, wenn der Hausherr nicht selbst die Software mit den Berechtigungen verwaltet, ist das System genauso unsicher wie bei dem Bauherrn mit den zurückgegeben Baustellenschlüsseln. Dann kann er auch die Türe offenstehen lassen.

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  14. aemkai

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    Weil ich es neu kaufe und bezahle?!

    Was bringt dich auf die Idee, ich sollte ein Schloss bezahlen, was erstmal nutzlos ist???
     
  15. Julius

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    Nochmal: Es geht Dir NICHT um das Schloß, sondern den zugehörigen Profil-Schließzylinder!!

    Aber auch der wäre ja nicht nutzlos.
    Nur - schon Dein Ansatz ist falsch!

    Es gilt auch hier Josefs Erster Hauptsatz:
    Jeder bekommt, was er verdient - oder bestellt hat.

    Will sagen:
    1) Wie lautete Deine vertragliche Vereinbarung bezüglich des Zylinders genau (exakter Wortlaut)?
    2) Hilft Dir das wirklich? Insbesondere, um was für einen Zylinder handelt es sich (Fabrikat, Typ, Ausführung)?

    Da - wie schon gesagt - die allermeisten Erstausrüstungszylinder in die Kategorie "Spielzeug" fallen, ist 1) zumindest solange egal, wie 2) nicht eindeutig positiv beschieden werden kann.

    Du arbeitest Dich daher aller Wahrscheinlichkeit nach momentan auf einem völlig unwichtigen Nebenkriegsschauplatz ab!


    @ ThomasMD
    Mußt Du gleich alle Tricks aus dem Nähkästchen ausplaudern?
    Der TE weiß solche Feinheiten doch nicht annähernd zu schätzen. Leider...
    Du hast nämlich völlig Recht (und so mache ich das in "schweren Fällen" auch: Bestellung bei Betrieb in anderem Bundesland, Lieferung an Name und Adresse, die KEINEN Rückschluß auf das Einbauobjekt zulassen).
     
  16. nolu13

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    Wenn der Baufortschritt nicht behindert werden soll,sollte man den zylinder nicht tauschen.
    Außerdem gehört das Haus bis zu dem Zeitpunkt der endgültigen Zahlung aller Kosten nicht Dir sondern dem GU..etc.
    .Oder zu 99,899999999999 % dem Kreditgeber !:winken
     
  17. Julius

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    Welcher Baufortschritt IM Gebäude ist nach Einzug denn noch zu erwarten...?
    Und selbst wenn dann noch Restarbeiten vorzunehmen wären, so doch nur noch nach Terminabstimmung (und sinnvollerweise in Anwesenheit mindestens eines der Bewohner)!

    Unfug!
    Es gehört - völlig unabhängig von evtl. erfolgten Zahlungen - dem Grundstückseigentümer.
    Wenn das der TE ist, also diesem.
     
  18. #18 ThomasMD, 15.06.2014
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    Dann glaub weiter an Deine Allmacht als König Kunde.
    Wie willst Du herausbekommen, wer alles einen Schlüssel zu Deinem Zylinder hat?
    Ich glaube nicht, dass Du ein Chubbschloss hast. Die dürften heute unbezahlbar sein.

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  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2014
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    Wenn schon schlauquatschen, dann doch bitte ganz genau!

    Schloß = [​IMG] ????

    Oder meinen der Herr Julius etwa ein Einsteckschloß????

    Ach ja - und wo bleibt (falsches Forum - ich weiß) der Nachweis, dass Elektroeinsätze geschraubt und gekrallt sein müssen? Der fehlt mir immer noch!
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 15.06.2014
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    Das Schloß ist nicht nutzlos, Du kannst nur nicht sicher sein, dass Du alleiniger Herr über alle Schlüssel bist!

    Und neu??? Wäre es ein Schloß mit Sicherungskarte, von dem Du die genaue Anzahl der Schlüssel kennen würdest und diese Dir vorliegen würden, dann würdest auch nicht über "neu" vs. "gebraucht" debattieren.
     
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