Schimmel im neu saniertem Keller

Diskutiere Schimmel im neu saniertem Keller im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Fotos der Zwischenstände der Sanierung habe ich auch. Kann ich heute Abend posten. Stolzenberg hat Recht, jedoch versuche...

  1. #41 Chris G, 17.06.2014
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    Hallo zusammen,

    Fotos der Zwischenstände der Sanierung habe ich auch. Kann ich heute Abend posten.

    Stolzenberg hat Recht, jedoch versuche ich es noch zu spezifizieren.

    Wir haben einen Garagenkeller mit nasser Aussenwand sanieren lassen, so dass die Feuchtigkeit nicht ins Hausinnere eindringt und der Raum als Gästezimmer genutzt werden kann. Uns war bewusst, dass durch diese Massnahme der Wandquerschnitt nass bleibt, was ja bei einer Innenabdichtung zwangsläufig der Fall ist.

    Erhalten haben wir aber eine schimmelige Sauna mit 80% Luftfeuchtigkeit.

    Aus diesem Grund sehen wir die Sanierung als nicht korrekt an.
    Da wir allerdings bisher nur die Information haben dass der Sanierer von einer anderen Voraussetzung bzgl. der einen Wand ausging trotz Planunterlage und mehreren Vor-Ort-Terminen, fehlt uns der Abschluss der Sanierung, also neues Konzept und vor allem wie sich das der Sanierer kostentechnisch vorstellt.

    Für uns ist durch die Situation ein Gesamtkonzept nicht erkennbar, erst Recht keine Aktualisierung, weil der Sanierer sich bisher wieder nicht meldet.

    Was ist vor allem die richtige Nacharbeit/ Konzeptvollendung? Kann das Ankleben von Dämmungskeilen in der einen betroffenen Ecke nach Schimmelentfernung die alleinige Antwort sein. Ich sehe nämlich genau auf dem nur verputzten Teil bereits jetzt schon Risse. Ist das nicht das Indiz dafür, dass der Putz wegen der höheren Fechtigkeit abfallen wird? Dann würde ja ein Zukleben der Stellen eher einen Mangel noch verdecken und nicht beseitigen, oder?
    Die gesamte andere Konstruktion klebt vollflächig mit einer Armierung, was wahrscheinlich mittelbar dazu führt, dass die Konstruktion gut am Mauerwerk haftet. Keine Ahnung wie sich soetwas bei Durchfeuchtung verhällt... Kann man in solch einer Konstruktion Feuchtigkeit messen ohne diese zu zerstören und ohne gleichzeitig ins feuchte Mauerwerk zu messen? Wie gesagt stimmt mich die dunklere Färbung des Putzes da sehr misstrauisch. Messwerte lagen allerdings auf der Oberfläche alle um die 25.

    Die spannendste Frage ist aber nach der permanent ansteigenden Luftfeuchtigkeit. Kann durch einen so kleinen Wandabschnitt, welcher nicht gedämmt wurde und somit die Wärmebrücke produziert wurde alleine durch die geringe Temperatur an der Oberfläche der Abdichtung so viel Feuchtigkeit produziert werden, dass der Raum alle Paar Stunden von 60 auf 75% Luftfeuchtigkeit ansteigt? Aber dann würde der Dämmkleil nichts an der Situation ändern. Hier waren die Messwerte auf dem Putz bei über 80. Da sagt der Sanierer aber dass das Messgerät bedingt durch die dünne Putzschicht in das nasse Mauerwerk misst.

    Wie bekomme ich sicher heraus was nicht stimmt damit ich den Sanierer damit konfrontieren kann?

    Für mich ist eine rechtliche Auseinandersetzung das letzte Mittel, diese muss aber auf sicherer Grundlage aufbauen. Ich weiss aber nichts und der Sanierer Mauert bzw. lässt Halbinformationen raus, die nicht zum Abschluss führen.

    Wenn ein privates Gutachten das Allerheilmittel sein soll, wie komme ich an einen Gutachter, der sich mit der gesamten Materie so gut auskennt, dass all die Probleme erfasst werden und die Sanierung korrekt beurteilt wird? Die Erfahrung mit dem von mir beauftragten SV hatte ich schon geschildert.
    Ich kann es mir nicht leisten 2000€ zu verbrennen. Ich hoffe dass dadurch mein Dillema und meine Fragestellungen klarer werden.

    Gruß
    Christoph
     
  2. #42 Stolzenberg, 17.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Problem sind hier vor allem die vielen fehlenden Eingangsparameter. Auf dieser dünnen Datenbasis kann eine Sanierung meines Erachtens weder geplant noch zuverlässig abgeschlossen werden.
    Das verhältnismäßig viele bautechnische Disziplinen geprüft werden müssen um ein hochwertiges Sanierungskonzept zu entwickeln sollte inzwischen rübergekommen sein. Da die Entwicklung eines Konzeptes sicherlich nicht die Aufgabe des BEF ist und dies auch durch die NUB's ausgeschlossen wird würde ich mich im Zweifelsfall erst einmal an den bislang genannten offenen Punkten orientieren. Die Wahrscheinlichkeit einer abschließenden und erfolgreichen Sanierung wird dadurch sicherlich nicht sinken.

    Eine gütliche Einigung mit dem Sanierer wäre sicherlich der beste Weg. Wenn dieser nicht in der Lage sein sollte die notwendigen Planungsleistungen zu erbringen, so hast Du zumindest schon einmal einige Ansatzpunkte hier aus dem Forum bekommen. Ich kann Dir in Deiner Region keinen SV empfehlen der Dich hier begleiten könnte, aber zunächst sollte Deinem Sanierer die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Wie dies auszugestalten wäre können Dir hier vermutlich nur die Rechtsexperten sagen.

    Mit einer falsch geplanten Innendämmung (Fehlstelle an der einbindenden Wand) stimme ich Alfons zu. Der Wandaufbau im angrenzenden Badezimmer (Vorsatzschale) und die dort ebenfalls feuchte Außenwand wäre für mich ganz klar ein Grund eine mangelhafte Abdichtung der einbindenden Wand ebenfalls als Verdachtsfläche ins Rennen zu bringen!

    Meinen bisher genannten Punkten würde ich gerne noch die Prüfung der Verträglichkeit von ursprünglicher und neu verwendeter Innenabdichtung hinzufügen!

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  3. #43 Chris G, 18.06.2014
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    Hallon zusammen,

    anbei die Bilder:

    Nach Abbrucht der alten Substanz:

    Abbruch alte Abdichtung.jpg

    Alte Löcher verschlossen + Hohlkehle:

    aklte Löcher verschlossen.jpg

    Erste Abdichtungsschicht:

    Erste Abdichtungsschicht.jpg

    Zweite Abdichtungsschicht:

    zweite Abdichtungsschicht.jpg

    Letzter Trocknungszustand der Abdichtung vor Spritzbewurf:

    letzter Trocknungsstand.jpg

    Spritzbewurf:

    Spritzbewurf.jpg

    Und gleich noch die letzten drei.

    Gruß
    Christoph
     
  4. #44 Chris G, 18.06.2014
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    Hallo zusammen,

    nun die letzten drei Bilder:

    Stand vor der Dämmung:

    letzter Stand vor der Dämmung.jpg

    Dämmung:

    Gedämmt.jpg

    Verputzt:

    Verputzt.jpg

    Beste Grüße
    Christoph
     
  5. #45 Ralf Wortmann, 19.06.2014
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    Du wirst aus meiner Sicht um einen SV nicht herum kommen. Es stimmt zwar, dass ein Privatgutachten vor Gericht keinen Beweiswert hat (es wird nur als qualifizierter Sachvortrag gewertet), aber du brauchst diesen Sachverstand, um erstmal zu ermitteln, ob die Sanierer überhaupt mangelhaft gearbeitet haben.

    Um die Voraussetzungen zu schaffen, die Kosten eines privaten Sachverständigen erstattet zu bekommen (falls tatsächlich ein Mangel vorliegt), musst du den Sanierer fristsetzend (mit Zugangsbeweis) zur Mängelbeseitigung auffordern. Bislang hast du ihm wohl nur Fragen gestellt. Es reicht aber aus, dass du nur die für dich erkennbaren Mangelerscheinungen auflistest, also z.B. so:

    ---------------------------------------------
    a) Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung horizontal im Anschlussbereich der (geraten) nördlichen Außenwand zur Decke auf einer Länge von ca. ... cm
    b) Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung vertikal im Anschlussbereich der (geraten) westlichen Außenwand zur (geraten) nördlichen Außenwand im unteren Drittel auf einer Länge von ... cm
    c) ...
    d) Feuchtigkeitsanstieg im Raum innerhalb von drei Stunden von ca. 40 % Luftfeuchtigkeit auf 65 % Luftfeuchtigkeit trotz geschlossener Fenster und Türen ohne Personenaufenthalt.

    Ich bitte Sie, diese Mängel einschließlich ihrer Ursachen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens ordnungsgemäß, fachgerecht und den allgemein anerkannten Regel der Technik entstprechend zu beseitigen.
    ---------------------------------------------------

    Über Ursachen solltest du in dem Schreiben nicht spekulieren.

    Die Zeit bis zum fruchtlosen Fristablauf kannst du nutzen, einen geeigneten SV zu suchen, den du dann aber erst nach Fristablauf mit der Begutachtung beauftragen solltest. Falls er Mängel an dem Gewerk der Sanierer findet, hast du nicht nur eine Mängelbeseitigungsanspruch, sondern auch einen Anspruch auf Erstattung der (angemessenen) Gutachterkosten.

    Falls dein SV Bauteileöffnungen vornehmen muss, wäre es sinnvoll, die Saniererfirma schriftlich einzuladen, an diesem Termin teilzunehmen, falls sie dies wünschen.

    Zielstellung der SV-Beauftragung sollte erstmal sein, herauszufinden, ob an der von der Sanierungsfirma ausführten Arbeit Mängel vorliegen und, bejahendenfalls, wie hoch die Kosten der Mängelbeseitigung sind und ob (ggf. in welcher Höhe) Sowiesokosten anfallen.

    Erst, wenn du weißt, ob wirklich Mängel vorliegen, kannst du entscheiden, ob es sinnvoll ist, einen RA einzuschalten um Ansprüche durchzusetzen. Wenn du dann einen RA einschaltest und ggf. einen Rechtsstreit führen musst, haftet der SV dann natürlich auch für die Richtigkeit seiner Feststellungen und die damit verbundenen technischen Schlussfolgerungen.
     
  6. #46 tgaeb01, 19.06.2014
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    Dass sehe ich erfahrungsgemäß etwas anders (anderes Fachgebiet).
    Der überwiegende Teil von Auseinandersetzungen enden in einem vorgerichtlichen Vergleich, also ohne Urteil.
    Ein freier SV legt vor, die Gegenpartei beruft ihren Gutachter, der durchaus ein öbSV sein kann. Damit liegen zwei Gutachten mit Sicherheit unterschiedlichen Endaussagen vor. Das Gericht bestellt daher einen Gerichtsgutachter zur endgültigen Klärung.
    Grundlegende, physikalische Gesetze differenzieren grundsätzlich nicht nach Art oder Bestellung des Gutachters! Sie sind hiervon völlig unabhängig.
    In der heutigen Zeit der I-Net Informationsmöglichkeiten, wird sich ein gerichtlich berufener Gutachter sicherlich mehr als früher hüten, dem durch Berufsverbände "verordneten Stallzwang" zu verfallen. Immerhin setzt er damit seine grundsätzliche Reputation aufs Spiel.
    Ich habe z.B., einen von einer Handwerkskammer bestellten, hochdekorierten öbSV kennenlernen müssen, der nicht einmal die Funktion einer AWP begriffen hat! Äußerst peinlich ;-) Wenn ich mich grau erinnere, war das in sogar in Magdeburg.

    v.g.
     
  7. #47 Chris G, 19.06.2014
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    Guten Tag Herr Wortmann, hallo zusammen,

    zunächst einmal vielen Dank für die Hilfe.

    Nach den nur unvollständige, ausweichende bzw. garkeine Antworten vom Sanierer kommen, werde ich wohl den Weg der Fristsetzung gehen müssen auch wenn mit diesem Schreiben der Weg zu einem "friedlichen" Abschluss der Sanierung versperrt sein dürfte...

    Ich werde parralell die Empfehlungen vom Herrn Fischer und Stolzenburg umsetzen, so dass ich die Zeit zum Fristablauf optimal genutzt bekomme um das Arbeitspaket für den SV komplett zu schnüren.

    Die letzte für mich größte Unbekannte ist die Auswahl des "richtigen" Gutachters. Ich habe schon über diverse Websiten gesucht. Meine Suche hatte sich jedoch hauptsächlich auf öffentlich bestellte SV begrenzt. Hättet Ihr vielleicht hierzu noch ein Paar Such-Tipps? Welches Fachgebiet sollte der SV beherrschen?

    Die Arbeiten, welche bei mir durchgeführt wurden, sind nach den Regelwerken der WTA ausgeführt. Wäre eventuell ein SV, welcher der WTA angehört eventuell die richtige Anlaufstelle? Welches Sachgebiet ausser Bauschäden sollte noch zu seinen Qualifikationen gehören? Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Bauphysik, Bauwerksabdichtung, etc.???
    Ich bin da ziemlich ratlos...

    Gruß
    Christoph
     
  8. #48 Alfons Fischer, 19.06.2014
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    ich habe mal eine PN geschickt mit einem Gutachter-Tipp.

    Meine Empfehlung: kommunizieren Sie ganz offen, dass und wen Sie als Gutachter einschalten wollen. Vielleicht bewegt sich dann schon was...
     
  9. #49 Alfons Fischer, 19.06.2014
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    noch eine Frage: Wissen Sie, mit was da konkret abgedichtet wurde (also die Flächenabdichtung)?
     
  10. #50 Ralf Wortmann, 19.06.2014
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    Da stimme ich im Grundsatz zu, aber lieber nicht schon vor Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist.
    Manche, insbesondere kleiner Firmen, die eigentlich bereit wären, Mängel zu beseitigen, verfallen in eine Art Sachverständigen-Starre, wenn sie hören, dass der AG einen Gutachter einschalten will und machen dann bis dahin erstmal gar nichts, weil sie sich z.B. von dem (für sie zunächst kostenlosen) SV Vorgaben erhoffen, wie der Mangel zu beseitigen wäre.

    Das wäre kontraproduktiv.
     
  11. #51 Ralf Wortmann, 19.06.2014
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  12. #52 orangen, 21.06.2014
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  13. #53 Chris G, 06.07.2014
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    Hallo zusammen,

    ich wollte Euch auf den neusten Stand bringen.
    Das Schreiben ist raus. Ich habe zwischenzeitlich drei Telefonate mit Experten im Bereich Bautenschutz und Bauphysik geführt.

    Ich habe aus den Gesprächen einige theoretische Ansätze zur Ursachenfindung für die Probleme so aufgenommen. Final wird natürlich nur ein Gutachten die Ursache ergründen. Mir haben jedoch die Gespräche die Sicht auf die Theorie etwas verdeutlicht, was aber zu zusätzlichen Fragen führt. Vor allem das Thema der permanent ansteigenden Luftfeuchtigkeit beschäftigt mich.

    Eine Theorie geht in Richtung der eventuell noch vorhandenen Baufeuchte aus der Sanierung. Schließlich ist da jede Menge Wasser eingebracht worden.
    Eine weitere Theorie besagt, dass die Holzweichfaserplatte für einen derartigen Raum (Keller mit beabsichtigter Nutzung als Gästezimmer) und ausgeführter Innenabdichtung, das falsche Material ist.

    Durch die eingebrachten Materialien bei vorhandenen Baustoffeigenschaften wird es auch kaum möglich sein zerstörungsfei festzustellen, ob die Innenabdichtung funktioniert.
    Was mir jedoch als Laie sich als Fragestellung aufwirft ist, ob eine teilweise Bauteilöffnung ein sicheres Ergebnis liefern kann?

    Wird durch eine Infrarotaufnahme der Problembereich näher eingegrenzt werden können?
    Es gibt desweiteren Feuchtemessgeräte, die in ein Bauteil eingeschoben/ eingestochen werden und so in Abhängigkeit der Einstechtiefe eine ggf. steigende Feuchtigkeit feststellen können. Würde eine derartig durchgeführte Rastermessung bis vor die Abdichtung hier auch für etwas Klärung sorgen können? Wir haben ja schließlich zur Dämmschicht noch den Sanierputz, welcher ebenfalls Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben kann.

    Für mich vor allem interessant wieviel Kälte/ Nässe auf der Oberfläche einer derartigen Abdichtung normal ist, wenn nichts drauf aufgetragen sein würde? Also wieviel müsste eine derartig abgedichtete Fläche an Feuchtigkeit abgeben, die man hätte eh abtranspotieren müssen? Kann dies derartig viel sein, dass wir 80% rel. Feuchtigkeit immer wieder erreichen und überschreiten?
    Dann würden doch derartige Systeme garnicht für Keller geeignet sein, weil vor allem bei diesen Wetterverhältnissen die Feuchtigkeit nicht herausgelüftet werden könnte. Auch mit aktiven Systemen wäre dies nicht möglich, weil das System in diesen Zeiten permanent "zu" sein würde weil die Luftverhältnisse draussen schlechter sind als drinnen.
    Was würde erst mit einem derartigen Raum passieren, wenn dieser genutzt werden würde, also Tür auf und menschliche Aktivitäten wie arbeiten, schlafen etc.

    Wenn also weniger durchlässige Dämmsysteme die Lösung sind, was passiert mit der Feuchtigkeit die langsamer durchgeleitet wird? Gibt es da keine Schimmelgefahr zwischen der Abdichtungs- und Dämmschicht?

    Wie gesagt sind das alles Fragen die ich mir stelle und als nicht Techniker nicht beantworten kann, welche aber für das Verständnis einer SV-Feststellung durchaus notwendig sind. Vielleicht könntet Ihr etwas Licht ins Dunkle bringen.

    Aktuell werden alle Messwerte protokolliert. Zusätzlich ein Vergleichsmessgerät hinzugezogen um die Feuchtewerte zu reverenzieren. Temperatur habe ich bereiz überprüft. Diese stimmt 100% mit den Ergebnissen des Hygrometers überein. Dies ist der kälteste Raum im Keller. Gestern 18,6 Grad. Badezimmer und Flur 18,7 Grad. Weiteres Zimmer im Keller 19 Grad. Allerdings hat der betroffene Raum keinen Teppich/ Laminat mehr. In den anderen Räumen haben wir Fliesen und im wärmsten Raum Teppich.
    Wandtemperatur werde ich nun auch messen, da bei den aktuellen Raumverhältnissen bereits bei 15 Grad Oberflächentemperatur sich Tauwasser bilden könnte.

    Findet Ihr dass ein Test mit Dauerlauf eines Bautrockners von 10 Tagen und überprüfung der Feuchtigkeitswerte im Anschluss durchaus vor dem Fristablauf beim Sanierer selbständig unternommen werden könnte?

    Gruß
    Christoph
     
  14. #54 tgaeb01, 06.07.2014
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    Logisch kein Gutachter würde sich auf Hellseherei einlassen ;-)
    Hierzu müssten geeignete winterliche AT Bedingungen vorliegen. Ich persönlich sehe 30 K als sinnvoll verwert-, und interpretierbare Temperaturdifferenz an! Ob ein derartiger Winter am Standort in absehbarer Zeit tatsächlich vorkommt, kann ich so natürlich nicht vorhersagen.
    Die tatsächlichen Raumluftfeuchten können verschiedene Ursachen haben, die sicherlich nicht durch Forenbeiträge abschließend abklärbar sind.
    Nicht selten ist vorzeitiger Bezug (unzureichende Bauwerkstrockung) ausschlaggebend, ohne das sich hierdurch grundsätzliche Mängel an der Baukonstruktion herleiten ließen!
    Hier muß ich einfach mal BU in Schutz nehmen, obwohl ich oftmals deren Kritiker bin!
    Im Frühjahr Baubeginn, im Herbst vollständig einziehen. Wie da eine vollständige, natürliche Bauwerksaustrocknung möglich sein solllte, mag man mir gern vorexerzieren ;-)
    Ohne zusätzliche, technische Hilfe geht das meist gar nicht! Zudem kostet das u.U. ein paar T€ Verbrauchskosten mehr, je nach Bauweise und Ausführung! Im Vertrag steht das sicherlich nicht! ;-)
    Frage doch einfach Deinen Planer, denn hierfür hat er schließlich sein Geld erhalten!
    Forenbeiträge anonymer Experten, können selten rechtlich belastbare Aufhellung bringen!
    Kondensation entsteht stets nur, wenn warme Luft an kalten Flächen kondensieren kann. Relative Feuchten helfen dabei nur bedingt, absolute sind eher interessant (Mollier- h,x-Diagramm)! ;-)

    v.g.
     
  15. #55 Alfons Fischer, 06.07.2014
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    ich hätte eher ein anderes Schadensbild erwartet, wenn es sich um "von hinten" kommende Feuchte handeln würde. Nicht einen Schimmelbefall genau in der Ecke (wo ich eher Fehlstellen oder niedrige Temperaturen erwarten würde).

    eine Thermografie könnte bildlich darstellen, ob die von Schimmelbildung befallenen Stellen mit den Bereichen der niedrigsten Oberflächentemperatur übereinstimmen.
    Das "Bild" von den Temperaturen ist aber nicht unbedingt notwendig, wenn man mit einem konventionellen Temperaturmessgerät arbeiten kann.


    Vielleicht ist in dem Bereich erhöhter Oberflächentemperatur nur eine besonders dicke Putzschicht (mit entsprechend mehr Baufeuchte bzw. Feuchtespeicherkapazität)?

    ein Feuchteprofil über den Dämmstoffaufbau ist zwar recht interessant. Nur ist es enorm wichtig, ein solches Ergebnis differenziert und kritisch zu hinterfragen. Wenn nämlich zum Beispiel ein hoher Feuchtegehalt der Schicht hinter der Dämmung (nach außen) festgestellt wird, kann dies auch mit einer zeitlich begrenzten Feuchteanreicherung infolge Baufeuchte zu tun haben.
    Denn erstens ist dort eine Sanierputzschicht (wie ich lese) und ein Kleber. Und zweitens ist es hinter der Dämmung nunmal kühler. Also ist es nicht ungewöhnlich, wenn sich dort im ersten Winter Feuchtigkeit anreichert. Eine Betrachtung über mehrere Jahre würde da u.U. zeigen, ob diese Feuchte nicht vielleicht doch unkritsich ist, weil diese gut wieder austrocknet (ganz normaler Vorgang bei Innendämmungen).

    Eine kapillaraktive Innendämmung lebt davon, das es zwar mal zu einer Feuchteanreicherung kommt, diese aber infolge der guten Baustoffeigenschaften (z.B. kappillarer Feuchtetransport) sehr schnell auch wieder nach innen abtrocknen kann. Und zwar nach innen. Und deshalb muss in der "Austrocknungsperiode" ein Abtransport (Ablüften) der Feuchte sichergestellt sein. Wenn es dann ein kühler Keller ist, muss u.U. auch mal die Temperatur angehoben werden, um der Austrocknung einen Antrieb zu geben.

    Allein die von Ihnen angesprochene "Durchlässigkeit" des Dämmsystems ist also nicht aussagekräftig genug, ob ein System funktioniert. Wenn ein etwas "durchlässigeres" Material vorliegt, kann dies u.U. auch dadurch kompensiert werden, dass es z.B. besonders gute kapillare Leitfähigkeit aufweist.


    Wenn wir zunächst davon ausgehen, dass Rohrleitungsschäden, Wassereintritt infolge undichter Dusche etc. nicht vorliegt und vor der Maßnahme der Raum feuchtetechnisch unkritisch war und die Wand keine sichtbaren Schäden aufwies, dann drängt sich zunächst mal die Neubaufeuchte als mögliche Ursache etwas in den Vordergrund.

    Und dass dies der kühlste Raum im Keller ist, vereinfacht die Sache nicht gerade. Eher das Gegenteil ist der Fall.
     
  16. #56 Chris G, 06.07.2014
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    Guten Abend,

    sprich aus diesem Grund etwas gegen den Einsatz eines Bautrockners vor Ablauf der Frist, um sich an die Ursache zu nähern, oder ist dies eher Aktionismus und sollte dies auch dem Sanierer bzw. später ggf. dem SV überlassen werden? Wie seht Ihr das?

    Gruß
    Christoph
     
  17. #57 Alfons Fischer, 06.07.2014
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    ich persönlich würde das mit dem abstimmen, der hier Gewährleistung hat.

    ich würde ja vorschlagen, vorher zu dokumentieren, ob dort der Putz besonders feucht ist. Nur: dafür braucht man schon eine gewisse Masse an Material.

    evtl. könnte eine CM-Messung das richtige sein. dafür reichen 50 oder 100 Gramm...
     
  18. #58 Stolzenberg, 07.07.2014
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    Wir sprechen hier über einen Gewährleistungsfall und wir sprechen über den heiklen Zeitraum zwischen Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Fristablauf...

    Vor Fristablauf hast Du hier gar nichts invasiv zu unternehmen. Auch eine Bautrocknung führt je nach Ausführung ggf. zu einer Abänderung des IST-Zustandes und kann daher auch Risse oder Teilablösungen bedingen.

    Der Hinweis von Alfons auf eine mögliche Temperaturmessung ist in diesem heiklen Zeitraum (ähnlich wie eine Rasterfeuchtemessung mit Mikrowellensonden unterschiedlicher Messtiefe) eine gangbare Möglichkeit die auf Basis einer denkbaren Nachbesserung vorerst nicht unternehmen würde. Fristsetzungen sind nun einmal Zeiträume des "auftraggeberseitigen Nichts-Tuens". Da muss man durch!

    MEINE Meinung:
    Wer sagt Dir denn dass sich all Deine Probleme nicht mit einem beseitigten Entwässerungsproblem in Luft auflösen (siehe anderer Thread)? Hier gibt es eine Sanierung ohne Konzept und Ursachenforschung von der man nun einmal nichts besseres zu erwarten hat als das was nun eingetreten ist! Wenn das Gutachten nun die vorgenommene Innenabdichtung als überflüssige Maßnahme basierend auf einer vernachlässigten Ursachenforschung herauswirft bist Du doch wohl auch nicht mehr überrascht... - Nicht falsch verstehen: RUHE BEWAHREN! In ein paar Tagen kannst Du dann gerne loslegen!
     
  19. #59 Chris G, 07.07.2014
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    Kein Problem. Danke für das Zurechtrücken.

    Was würde das im Zweifelsfall für mich bedeuten? Hab ja eine Sanierung inkl. "Planung" bezahlt...

    Kann ein SV auch dafür eingeschaltet werden, um zu beurteilen, ob die vom Sanierer geplanten Mängelbeseitiigungsarbeiten auch die "richtigen" sind und korrekt ausgeführt werden?

    Gruß
    Christoph
     
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Schimmel im neu saniertem Keller

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