Abweichung zur Baubeschreibung

Diskutiere Abweichung zur Baubeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Sieht so aus als ob das Rohr einfach inkl. dieser Ummantelung eingegossen wurde.

  1. #41 Neubauer83, 27.06.2014
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    Sieht so aus als ob das Rohr einfach inkl. dieser Ummantelung eingegossen wurde.
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2014
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    Was ist das für eine komische Haltung?
    Entweder es stört, dann muss es weg.
    Oder es stört nicht, dann brauchts auch kein Geld! Oder hängst Du Dir die Geldscheine vor die Brille, damit Du das Elend nicht sehen musst???

    Warum muss man bei sowas dann immer nach Geld schreien?
     
  3. #43 Neubauer83, 27.06.2014
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    Ne, nicht direkt...die Wohnung wird vermietet, also seh ich das Elend sowieso nicht.
    Ich habe aber etwas anderes gekauft als geliefert wird, daher habe ich meiner Meinung nach das Recht auf Minderung.

    So wie ich das verstanden habe habe ich während der Bauphase sowieso nichts zu bemängeln beim Bauträger sondern erst wenn ich die fertige Wohnung abnehme, oder?
     
  4. Monti

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    Der Rückbau wird aber mit jedem neu geschaffenem Fakt unwahrscheinlicher, weil es nicht mehr verhältnismäßig ist. Und die Zufriedenheit der Mieter wird auch nicht unbedingt durch die Maßnahme steigen.

    Die Erstberatung beim Anwalt kostet weniger als 200 € und kann doch bestimmt schon als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
     
  5. #45 Neubauer83, 28.06.2014
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    Als Betriebsausgaben zwar nicht aber als Werbungskosten.
    Ich denke ich lasse mich da jetzt tatsächlich mal beraten. Jedoch glaube ich kaum dass es sinnvoll ist den BT hier zu einem Rückbau zu zwingen. Er hat mit ja geschrieben dass es technisch nicht anders machbar war. Klar, diese Verlegung ist sicher nicht das Optimum, aber wenn das anständig verkleidet ist, vielleicht noch mit Beleuchtung in ner Schattenfuge...aber das kostet ja auch wieder.

    Wie groß ist die Chance dass man in den nächsten 30 Jahren mal wieder an diese Rohre ran muss? Kann das jemand abschätzen?
     
  6. #46 Neubauer83, 28.06.2014
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    IMG_1786.jpg IMG_1787.jpg


    Hier mal das ganze etwas "globaler" dargestellt...
     
  7. #47 Thomas B, 28.06.2014
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    Ach Du sch**** !!!

    Die kommen ja zum Teil miten im Raum raus!

    Da wird dann die Decke wohl komplett abgehängt, oder? Was verbleibt dann noch an Raumhöhe??????

    Wie oft man an die leitungen ran muß hängt auch ganz entscjheidend vom darüberliegenden Nutzer ab. Stopfen die bewohner auch gerne mal mehr ins Klo als notwendig oder Papier, oder Windeln,...was auch immer, kann es schnell zu einer verstopfung kommen. Oder nie.

    Dazu noch ein 90° Knick, wenig Gefälle....

    Insgesamt meines Erachtens gänzlich inakzeptabel.

    Auch wenn Du es selber nicht bewohnst.

    Wie sieht es denn mit Reparaturen (bei Verstopfung oder was ich nicht) aus? Wie ist das geregelt? Darf der Penthousler dann Deine Wohnung bzw. die Abhängungen zerstören?
     
  8. #48 Neubauer83, 28.06.2014
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    Also, das erste Bild wo das Rohr schön an der Wand läuft ist im Bad, das finde ich noch ganz erträglich.
    Das andere ist die Küche. Da wird an der Wand gerade aus und rechts die Küche montiert. Da sind also sowieso Oberschränke und Dunstabzugshaube.
    Ich würde die Decke nicht komplett abhängen lassen sonder quasi am Rand die Rohre eben verkleiden lassen. Ich schätze mal, dass wenn es verkleidet ist darunter am Rand noch ca. 2,20m sind.
     
  9. #49 GWeberJ, 28.06.2014
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    Stell doch mal Detailbilder von den Stellen rein, wo die Rohre aus der Decke kommen in der Küche.
     
  10. #50 Neubauer83, 28.06.2014
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    Das 2te und 3te Bild in Post #34
     
  11. #51 GWeberJ, 28.06.2014
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    Vom Laien: Die Brandwiderstandsfähigkeit der Decke darf durch Durchbrüche für Rohrleitungen nicht beinträchtigt werden. Bei uns ist in dem Bereich auch einiges schief gelaufen.

    Bei dir scheint die normale Rohrisolation einfach durch den Durchbruch duchgeführt worden zu sein. Stattdessen gehört da eine richtige Brandschottung hin, die in einem Labor auf ihre Tauglichkeit überprüft wurde (bauaufsichtliches Prüfzeugnis, bauaufsichtliche Zulassung). Und die muss dann noch haargenau nach Vorgabe verbaut werden.
     
  12. #52 Ralf Wortmann, 29.06.2014
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    @Neubauer83:

    Wer erstattet dir denn die Mietminderung, die deine Mieter in 6, 7 oder 10 Jahre geltend machen, weil das Rohr repariert werden muss, oder weil es einen Wasserschaden in der Wohnung gegeben hat und die abgehängte Decke geöffnet werden muss? Nach 5 Jahren ist die Gewährleistung verstrichen und du hast i.d.R. keine Ansprüche mehr gegenüber dem Verkäufer. Rückbau wäre wirklich besser. Technisch gibt es immer eine geeignete, für dich mangelfreie Lösung. Wenn dein Bauträger offenbar die Kosten für einen Fachplaner für technische Ausrüstung spart, muss er eben auch die Folgen tragen.

    Wenn du aber trotzdem nur eine Entschädigung in Geld herausschlagen willst, hier wenigstens ein Tipp:

    Mache keine Minderung geltend. Erwähne das Wort „Minderung“ nie, weder mündlich, noch schriftlich! Denn ein nach den einschlägigen Tabellen (z.B. nach der Zielbaummethode nach Aurnhammer) von Sachverständigen berechneter Minderungsbetrag kommt stets zu für den Anspruchssteller unerwartet niedrigen, enttäuschenden Ergebnissen.

    Es ist daher wichtig, dass du dich nicht unter mehreren infrage kommenden Ansprüchen auf das Recht zur Minderung festlegst, denn damit verlierst du u.U. die anderen Rechte, weil du dein Wahlrecht ausgeübt hast.

    Die Geltendmachung anderer Rechte ist für dich aber in der Regel lukrativer, vor allem, wenn du weiterhin damit drohen kannst, einen für den Bauträger teuren Rückbauanspruch gerichtlich durchzusetzen. Da hast du eine ganz andere Verhandlungsposition und kannst dich dann – scheinbar zähneknirschend und natürlich „unter Zurückstellung erheblicher Bedenken“ schließlich mit einem Vergleichsbetrag zufrieden geben, der deutlich höher ist, als ein Minderungsbetrag, aber niedriger als die Rückbaukosten, die der Bauträger sonst aufwenden müsste.

    Wenn du so vorgehen willst, ist es (unabhängig von der Rechtslage) wichtig, dass du schon jetzt – vor der Fertigstellung – schriftlich den betreffenden Mangel rügst und fristsetzend dessen Beseitigung verlangst und auch schon jetzt deutlich machst, dass du eine Verkleidung der Rohre oder einer Reduzierung der Raumhöhe durch eine abgehängte Decke nicht als geeignete Mängelbeseitigungsmethoden ansiehst. Dann steigt deine Chance erheblich, dass sich der Bauträger später nicht auf Unverhältnismäßigkeit der Rückbaukosten berufen kann. Du kannst dann später stets darauf verweisen, dass es für ihn viel billiger gewesen wäre, wenn er sich schon unmittelbar nach dem Erkennen des Mangels rechtskonform verhalten hätte, sodass er sich die nunmehrigen Mehrkosten selbst zuzuschreiben hat.

    Wenn du letztlich eine relativ hohe Entschädigung willst, behalte für dich, was du wirklich willst und denkst und erwecke den Eindruck, dass du kompromisslos einen Rückbau notfalls auch gerichtlich durchsetzen wirst. Deine Verhandlungspartner müssen es am Schluss geradezu als Erleichterung empfinden, wenn sie dich dann schließlich nach „langen und zähen“ Verhandlungen dann doch dazu gekriegt haben, statt des Rückbaus einen Vergleichsbetrag zu akzeptieren.
     
  13. #53 Neubauer83, 29.06.2014
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    Vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin mir selbst echt mittlerweile nicht mehr schlüssig ob ich damit leben kann. Vor allem nach Euren Bedenken zwecks Brandschutz, geringem Gefälle der Rohre zzgl. vieler 90° Knicks etc..

    Nur zu meinem Verständnis, die Rohrleitung wären lt. Teilungserklärung der oberen Wohnung als Sondereigentum zugehörig. D.h. doch dass im Fall der Fälle der Eigentümer der Penthouse-Wohnung für die Kosten einer Reparatur (auch inkl. Entschädigung falls mir hier ein finanzieller Schaden z.B. Einrichtung oder auch Mietausfall entsteht?) übernehmen müsste, oder?
     
  14. BJ67

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    Wenn du dann den Prozeß gegen den Eigentümer des Penthouse nach 3 Jahren wegen Mangel an Nerven mit einem Vergleich beendet hast, jeder seinen Anwalt bezahlt hat, bleiben auch noch 3,70 € über, um den Schaden des Mietausfalls von 1.000 € zu kompensieren.

    Ziehe den Rechtsstreit auf jetzt vor, denn jetzt hast du noch ein Druckmittel, nämlich Kaufpreisraten die noch nicht gezahlt sind und die Wohnung ist nicht abgenommen. Jetzt muss der Bauträger die Mängelfreiheit beweisen, später du den Schaden.
     
  15. Julius

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    Man kann nur hoffen, daß der TE seine beruflichen Projekte deutlich besser mähnätscht...
     
  16. #56 Neubauer83, 29.06.2014
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    Na klaro, da hab ich ja auch das sagen und mach die Planung!!!
     
  17. #57 Neubauer83, 29.06.2014
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    Ich hab mal ein Bild von einer Rohrdurchführung gemacht die noch nicht vergossen wurde...
    Hat das schwarze Band was mit Brandschutz zu tun? Weil die graue Ummantelung ist nur ein Dämmvlies.

    Also morgen geht auf jeden Fall die Mängelrüge raus, mal sehen was dann passiert.
     
  18. #58 Neubauer83, 06.07.2014
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    Hallo zusammen,
    ich wollte Euch kurz auf dem laufenden halten da Ihr mir mit so vielen Antworten geholfen habt.
    Also, am Freitag hat der BT meine Mängelanzeige erhalten. Hat sich auch sofort beim Makler (den ich recht gut kenne) gemeldet und sich tierisch aufgeregt. Bin jetzt mal auf die Reaktion zu mir gespannt.
    Wie sieht es eigentlich aus wenn durch die Abkofferungen die Deckenhöhe teilweise unter den Vorgaben der LBO landet? Voraussichtlich landen wir bei ca. 2,10m unter den Rohren wenn die verkleidet sind. Das Bad zählt ja soweit ich gelesen habe nicht zu den Aufenthaltsräumen, die Küche jedoch schon.
    Einen schönen Sonntag noch....
     
  19. #59 Annette1968, 06.07.2014
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    Hallo Neubauer, ich würde nach außen nie auch nur den Anschein erwecken, dass die Abkofferungen bleiben können. Von daher spielt es auch keine Rolle, ob die nach der LBO bleiben könnten. Ansonsten erklärt der BT noch, dass das nach LBO geht und du kannst nur noch abnicken, weil du keine Argumente mehr dagegen hast. Denn dann kannst du schlecht nachschieben, dass die LBO eigentlich egal ist, weil du es nicht so sondern ausschließlich nach Baubeschreibung akzeptierst.
     
  20. #60 GWeberJ, 07.07.2014
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    Wieder zunächst der Hinweis: Ich bin Laie.

    Brandschutz bei solchen Rohrdurchführungen wird in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie geregelt. Diese ist (eventuell mit geringfügigen Variationen) jeweils in den einzelnen Bundesländern geltendes Recht, das jeder Bauherr einhalten muss. Wenn Leitungen eng beinander liegen (< 50 mm, das ist wohl bei dir der Fall), dann müssen für die Brandschottung bauaufsichtlich geprüfte Systeme zum Einsatz kommen.

    Dass diese dunkegraue Umwicklung ein solches System ist, glaube ich nicht (bin mir eigentlich nahezu sicher). Aber ich bin nur Laie. Wenn aber bei dieser Rohrdurchführung beim Brandschutz gepfuscht wird, warum dann nicht auch bei den anderen? Damit du einen Eindruck bekommst, was man da alles falsch machen kann, wenn keiner mit Sachverstand aufpasst: http://www.sbz-online.de/SBZ-2009-2...-auch-schief,QUlEPTI2MDcxOCZNSUQ9MzAwMDQ.html

    Ich würde das Photo mit diesen eng beieinander liegenden Rohren an die örtliche Bauaufsicht schicken. Dazu eine kurze Erklärung, dass du bezweifelst, dass hier eine Brandschottung gemäß den Vorgaben der Leitungsanlagen-Richtlinie vorgenommen wird und es vielleicht auch andere fehlerhafte Durchführungen in dem Bauwerk gibt. Und natürlich, dass sich der Bauträger unkooperativ verhält.

    Falls ich richtig liege, sind du und dein Bauträger danach keine Freunde mehr. Aber erstgenommen, das wirst du dann in Zukunft. Und vielleicht erledigt sich diese Art der Leitungsführung dann auch von selbst, ganz ohne Anwalt und Risiken auf deiner Seite.
     
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