Bau durch Bauträger: Wer steht bei dem Energieausweis in der Pflicht, wenn ...

Diskutiere Bau durch Bauträger: Wer steht bei dem Energieausweis in der Pflicht, wenn ... im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo liebe Bauprofis! Unser neues Eigenheim steht noch in den Kinderschuhen - außer der Vertragsunterzeichnung ist noch nicht viel passiert (was...

  1. #1 Moritzz, 19.07.2014
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    Hallo liebe Bauprofis!
    Unser neues Eigenheim steht noch in den Kinderschuhen - außer der Vertragsunterzeichnung ist noch nicht viel passiert (was aber auch so geplant ist).
    Nun haben wir von unserem Bauträger bereits für das noch zu errichtende Gebäude einen Energieausweis ausgehängt bekommen wobei der Bauträger die von ihm geplante Heizungsanlage (Gas-Brennwert-Therme) zu Grunde gelegt hat. Nun haben wir aber das Gewerk Heizung und Sanitär extern vergeben und planen den Einbau einer Fußbodenheizung im gesamten Haus.
    Meine Frage:
    Ist der Bauträger in der Pflicht uns einen Energieausweis zu liefern der die Energiewerte der Fußbodenheizung berücksichtigt? Oder liegt dies in unserer Verantwortung (also zu unseren Lasten)?

    Wie seht ihr das?

    Danke und viele Grüße,
    Moritzz
     
  2. #2 Moritzz, 19.07.2014
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    Sorry, habe gerade gesehen das ich im total falschen Forum unterwegs bin
    ....kann mir vielleicht noch jmd. helfen wie ich meinen Beitrag verschoben bekomme?:)

    Danke!
    Moritzz
     
  3. #3 MoRüBe, 19.07.2014
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    MoRüBe Gast

    Ganz einfach: das hättet Ihr bei der Vertragsunterzeichnung regeln müssen!!

    Darüber hinaus: vermutlich kein Bauträger und, weil nach dem 01.05. gebaut wird: Überprüfung, ob auch alles so gebaut wurde. Also lächeln und zahlen.:konfusius
     
  4. #4 Moritzz, 20.07.2014
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    Hallo MoRüBe,
    danke für die Information.
    Wie muss ich den Satz
    "Darüber hinaus: vermutlich kein Bauträger ..." verstehen? Warum vermutlich kein Bauträger?
    Und eine letzte Frage:
    Was hat es mit dem 1. Mai auf sich und der Prüfung ob auch alles so gebaut wurde!?
    Danke und viele Grüße,
    Moritzz
     
  5. Julius

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    Zur Frage BT oder nicht:
    Wem gehört das Grundstück DERZEIT?
     
  6. #6 stockstadt, 20.07.2014
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    Sind BT jetzt verboten???? :mega_lol::mega_lol:

    LG
     
  7. Julius

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    Nein, aber man überlegt, korrekten deutschen Satzbau zu verbieten (weil den offenbar sowieso fast keiner mehr versteht)...
     
  8. #8 stockstadt, 20.07.2014
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    Danke ... man wird wirklich beim Lesen schlampig : Konfusius
     
  9. #9 MoRüBe, 20.07.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    § 16(1) ENEV: da steht es.

    War das jetzt korrektes deutsch?
     
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