Baufensterüberschreitung, ich soll eine Unterschrift leisten u.bin stark verunsichert

Diskutiere Baufensterüberschreitung, ich soll eine Unterschrift leisten u.bin stark verunsichert im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Mein Name ist Gerd und ich habe folgendes Problem : Das Nachbargrundstück wurde verkauft. Jetzt will eine private Person die ich flüchtig kenne...

  1. #1 Gerd Kleine, 21.07.2014
    Gerd Kleine

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    Mein Name ist Gerd und ich habe folgendes Problem :

    Das Nachbargrundstück wurde verkauft. Jetzt will eine private Person die ich flüchtig kenne ( kleiner Ort ebend ) hier ein Renditeobjekt MFH darauf bauen. Das Grundstück ist wirklich gross und einfach rechteckig, trotzdem will der neue Nachbar grösser bauen (2,50m) als das Baufenster hergibt.Ich verstehe das nicht, weil es eigentlich keine Notwendigkeit gibt.
    Jetzt soll ich auch noch unterschreiben ( keine Baulast, nur so eine Zeichnung )und fühle mich so stark unter Druck gesetzt das ich nicht mehr schlafen kann. Ich will keinen Ärger haben, ich will aber auch nicht das das MFH mit den Eckbalkonen weiter nach hinten raus gebaut wird als erlaubt, weil dann die Mieter in den Balkonen wahrscheinlich auf meine Terrasse schauen können. So 100% kann ich das nicht abschätzen aber den Eindruck habe ich. Ich würde sofort unterschreiben wenn der Eigentümer selbst drin wohnen würde, und es meinetwegen um einen grossen Wintergarten geht von dem ich evtl auch noch etwas hätte weil wir mal ein Bier zusammen darin trinken würden.
    Ich bin auch der Meinung das ich überrumpelt werden sollte. Am Freitagabend war man bei mir, und als ich um Bedenkzeit gebeten habe nochmal am Sonntagmorgen weil man am Montag angeblich den Bauantrag einreichen wollte. Aber noch konnte ich dem Druck standhalten.
    Was mach ich bloss, ich habe auch niemanden denen ich mich anvertrauen möchte, weil ich nicht weiss auf welcher Seite meine Bekannten stehen. Alles ist im Dorf doch irgendwie miteinander verbunden, selbst der Unternehmer der das grosse Haus bauen soll, kommt aus dem Ort und hat die Unterlagen vorbereitet.
    Kann mir mal jemand einen objektiven Ratschlag geben ? Warum bringt man mich in eine Situation in der ich gar nicht sein will ? Ich kann auch nicht so gut reden. Ausserdem ist mein Haus alt und renovierungsbedürftig, wahrscheinlich nimmt man mich eh nicht ernst. Und auf meiner anderen nachbarsseite wurde auch schon ein MFH errichtet, aber der Bauherr hat sich streng an das Baufenster gehalten , mich auch nicht belästigt und ich kann mit dem Objekt auch sehr gut leben.
    Mittwoch ist der nächste Termin, was soll ich machen ? Oder bin ich einfach zu pingelig ?

    Danke schon mal für Eure Hilfe

    Gruss

    Gerd
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Du hast Bedenken gegen das Bauvorhaben des Nachbarn. Also einfach erstmal nicht unterschreiben. Sollte Deine Zustimmung wegen irgendetwas tatsächlich notwendig sein, wird das Bauamt auf Dich zukommen und Dich um Stellungnahme bitten. DANN kannste alle Deine Bedenken und Sorgen in Ruhe formulieren und an das Baumat schicken. Die entscheiden dann ...
     
  3. #3 Wachtlerhof, 22.07.2014
    Wachtlerhof

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    Lass Dich nicht unter Druck setzen. Wenn Dir das mißfällt, was Dir vorgelegt wurde, dann unterschreibe auch nicht. Die können das auch ohne Deine Unterschrift einreichen. Du behinderst sie dabei überhaupt nicht. Auch Du hast ein Recht darauf in Frieden zu leben.

    LG - Gisela
     
  4. #4 Gast036816, 22.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst nicht unter schreiben, du kannst wenn du überzeugt bist. es ist dein gutes recht, nicht zu unterschreiben. teil deine bedenken dem bauaufsichtsamt mit - wie Taipan beschrieben hat.
     
  5. #5 Thomas B, 22.07.2014
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    Nicht eben ungewöhnlich. Werden mehr m2 Wohnfläche gebaut, kann man mehr m2 verkaufen/ vermieten.

    Baufenster haben den Sinn und Zweck zum einen im Rahmen eines B-Planes eine Gestaltung zu gewährleisten (Baulinien, Häuserfluchten...) und zum anderen den Nachbarn vor zu viel Nähe zu schützen.

    Grundsätzlich dürfen Sie davon ausgehen, daß der B-Plan Bestand hat, sie haben evtl. das Grundstück erworben in dem Wissen, daß ein zukünftiger Nachbar niemal näher als X Meter an sie herankommen kann. Nun will er 2,50 m mehr. Das stellt mE einen siginfikante Beeinträchtiguing für sie dar (über ein paar cm würde man wohl kaum streiten).

    Eine Befreiung von diesen festsetzungen des B-Planes kann nur zugestimmt werden, wenn die Rechte Anderer (also auch Ihre Rechte) nicht zum Nachteil der Angrenzer berührt werden und wenn die Grundzüge der Planung (des B-Planes) nicht verletzt werden.

    Schuldig oder schlecht müssen Sie sich nicht fühlen, denn der Investor will etwas außerhalb der Norm, etwas was für sie evtl. (ich kann es nat. nicht beurteilen, da ich das Objekt/ die Lage nicht kenne) Nachteile mit sich bringt.

    Warum hat der Investor nicht so geplant, wie es der B-Plan vorgibt????
     
  6. #6 Baufuchs, 22.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus BauONW:

    Offenbar will der Investor einen Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stellen.

    Der normale Weg wäre nun, dass das Bauamt betroffene Angrenzer beteiligt, d.h. anschreibt, welche Abweichung ggf. genehmigt werden soll.
    Dann können die Angrenzer ihre Einwendungen vorbringen und die Behörde muss diese bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

    Bei Abweichungen zu nachbarrechtlichen geschützten Belangen sind die Behörden sehr vorsichtig, einer Abweichung zuzustimmen.

    Um diesem Prozedere aus dem Weg zu gehen, will der Investor den Weg nach Abs. (4) gehen, und sich von den Angrenzern vorab eine Unterschrift holen.
     
  7. #7 Inkognito, 22.07.2014
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    Inkognito Gast

    Ich würde in keinem Falle für etwas unterschreiben, was ich nicht verstehe und von dem ich vermute, dass ich es nicht wollen könnte - und schon gar nicht wenn jemand versucht mich unter Druck zu setzen.


    Klar kennt in dem Dorf jeder jeden, aber wenn es den Nachbarbauherren nicht interessiert, wie er mit Mitmenschen umgeht - warum dann Sie?
     
  8. #8 SirSydom, 22.07.2014
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    Hallo Gerd,

    das du nicht unterschreiben musst ist dir denke ich klar - haben auch alle Vorredner deutlich gemacht.
    Aber dir geht es ja eher um den sozialen Aspekt - und da kann man dir hier wirklich schlecht weiterhelfen.

    Denn du alleine kennst dein Dorf und deine Nachbarn und kannst einschätzen wie wer reagiert.
    Im Endeffekt musst du für dich entscheiden ob dich der möglicherweise gestörte Dorffrieden oder die Balkone des Nachbarn mehr stören.

    Ich würde vorschlagen, du unterschreibst erstmal nicht und sagst deinem Nachbarn, dass das keine Ablehnung ist und nicht heißt dass du später nicht unterschreibst wenn das Bauamt auf dich zugeht.
    Lass dir eventuell mit entsprechende Zeichnungen darlegen, ob und wie weit die neuen Bewohner deine Terasse einsehen können. Eventuell kann man noch etwas verhandeln (z.B. Nachbar stellt Sichtschutz auf) oder aus 2.50 werden 2.00 - schlussendlich musst du dann irgendwann entscheiden.

    Beide Entscheidungen können sehr belastend sein, je nachdem wir man selbst so gestrickt ist..
     
  9. #9 Thomas B, 22.07.2014
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    Ich finde eher das Verhalten des Investors "seltsam"...naja...eigentlich nicht!

    Daß eine Befreiung notwendig werden würde wußte dieser ja schon. Er hätte also die Betroffenen Nachbarn schon sehr früh in die Planung einbinden können, hätte abklopfen können wie wiet diese mitgehen, was denen zuzumuten ist.

    Er aber läßt fertig planen und "fordert" nun die Zustimmung ein (= macht Druck).

    Ich würde dem was husten!
     
  10. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wenn die wieder auftauchen kannst Du ja mal fragen, wieviel Mehrertrag durch die Baufensterüberschreitung zu erwarten ist und zu welchem Anteil man Dich daran beteiligen will...
     
  11. #11 Heideblick, 22.07.2014
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    Das würde ich auch fragen, selbst wenn mein "Nein" von vorne herein feststünde.
    Außerdem steckt der Investor ja richtig in der Klemme: evtl. erforderliche Umplanung, Zeitverzug mit späterer Fertigstellung und späteren Einnahmen, Mehrkosten pro qm, usw..
    Würde der Investor einem Investor gegenüberstehen, würde es für ihn richtig teuer...

    HB (Mir wäre Ruhe / Sichtschutz im Garten unbezahlbar.)
     
  12. kike

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    Schon das Procedere spricht nicht gerade für Rücksichtsnahme... ich würde nicht unterschreiben.
     
  13. #13 Baufuchs, 22.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal abgesehen davon, dass ich auch nicht unterschreiben würde:

    Es ist gar nicht zwingend, dass bei einer Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 2,50m nachbarschützende Belange betroffen sind.

    Ist dies der Fall, beteiligt das Bauamt die Angrenzer gar nicht, sondern kann ohne Nachbaranhörung die Befreiuung von der Festsetzung des B.-Plans erteilen.
     
  14. #14 feelfree, 22.07.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wie kann ich mir das vorstellen?
    Nehmen wir an ich kaufe heute ein Grundstück. Im Bebauungsplan ist beim Nachbargrundstück eine Baugrenze mit z.B. 8m Abstand zu meinem Grundstück eingezeichnet ist.
    Jetzt kommt der böse Investor und will 2,5m näher rücken - Abstandsflächen werden dadurch nicht verletzt.
    Und da kann jetzt das Bauamt einfach eine Befreiung aussprechen, ohne mich anzuhören? Welchen Wert hat dann dieser Bebauungsplan?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Liebe Leute, denkt Ihr nicht, dass Ihr hier mit Euren Sprüchen (würde richtig teuer..., beteiligen....) den TE deutlich überfordert.
    Ein älterer Mensch (Rentner) mit eh schon vorhandenen Unsicherheiten wird wohl kaum sich einem so dreist auftretenden Investor derart gegenüberstellen.
    Macht den Mann doch nicht noch wuschiger!

    @ Gerd
    Ich an Ihrer Stelle würde mir Hilfe an die Seite holen. Das kann, muss aber bei Leibe kein Anwalt sein. Ein Kind, Bekannter, ehem. Arbeistkollege, der a) nicht in die Sache direkt eingebunden ist (vielleicht auch nicht im Ort lebt) und b) mehr Geschick oder Erfahrung in solchen Verhandlungen hat, kann da schon völlig ausreichen.
    Es geht ja auch nicht drum, den Investor vor den Kopf zu schlagen, sondern Ihnen Rückendeckung und Schutz vor Überrumpelung zu geben.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Nachbarschutz wird überwiegend über die Landesbauordnung geregelt.

    Simples Beispiel:
    Gewerbegebiet grenzt an Wohngebiet. Zum Emissionsschutz wird ein Baufenster mit grossem Abstand zum Wohngebiet angelegt.
    Bauherr will Segelmacherei bauen, Halle muss länger sein als das Baufenster tief ist.
    Segelmacherei macht keinen Lärm, erzeugt keinen Mief oder Staub oder sonstwas.
    Der Sinn des Abstands wäre also auch bei geringerem Abstand zwischen Halle und Wohnbebauung gewahrt.

    Warum also sollte der keine Ausnahme/Befreiung bekommen dürfen/können.

    Bebauungspläne dienen überwiegend dem Städtebau. Wenn also aus städtebaulicher Sicht nichts dagegen spricht - why not!
     
  17. #17 ultra79, 22.07.2014
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    Ich würde auch den Weg wählen "ich unterschreibe nicht - sage dem Investor aber das das noch kein nein ist und er doch erstmal die Unterlagen einreichen soll"

    Evtl. scheitert das Ganze schon beim Bauamt - dann ist man nicht der Buhmann.

    Ist zwar nur aufgeschoben, aber manche Probleme kann man auch einfach aussitzen.

    Parallel dazu Beistand organisieren und sich beraten lassen.

    Irgendwelche "Ausgleichszahlungen" scheinen mir in der gegebenen sozialen Situation schwierig - ich denke im Dorf können Leute eher akzeptieren das jemand "nein" sagt als das jemand "ja - aber nur gegen Geld" sagt.
     
  18. #18 Norderstedter, 22.07.2014
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    Hallo Gerd,
    - Du musst nichts unterschreiben was Du nicht unterschreiben willst.
    - Ralf Dühlmeyer hat vollkommen Recht dass Du mit ein bischen Unterstützung (Kind, ehemaliger Kollege etc) sicherlich besser an die Sache gehen kannst.
    - Schilder dem Bauherren (zusammen mit Deiner Unterstützung) doch einfach mal Deine Bedenken/Sorgen und frag ihn, was er sich da für eine Lösung vorstellen kann. Lass ihn ruhig die Arbeit machen, sich etwas zu überlegen, wie Deine Interessen gewahrt werden. Den Vorschlag soll er aber bitte schriftlich machen.
    - Über die Vorschläge schläfst Du noch eine Nacht und entscheidest dann ob sie ausreichen oder nicht.
    Viel Erfolg!
     
  19. #19 Thomas B, 22.07.2014
    Thomas B

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    Was soll denn der Investor (BT?) vorschlagen. Er hat offenkundig fertig geplant (Baunaträge sind fertig gestellt). Der Nachbar wird nun im Nachgang darüber informiert und soll doch bitte unterschreiben. Finde ich dreist! Der BT will etwas, braucht ein Entgegenkommen und kommt forsch dahergeschritten.....

    Ralfs Ansicht bzgl. des rein städtebaulichen Chrakters kann ich nicht (ganz) teilen. Gerade wenn der Nachbar ein MFH errichten kann, dann sind doch die Baugrenzen nicht nur städtebaulicher Natur, sondern für die Nachbarschaft von ganz elemntarer Bedeutung. Wer weiß unter welchen Gesichtspunkten die seinerzeit ihre Grundstücke erworben haben. Möglicherweise in der Annahme, daß ein Nachbar XY doch mindestens X Meter wegbleiben muß. Natürlich muß man auch hier etwas differenzieren: Ist das Baufenster 30 m von des Nachbars Grenze entfernt und es gelüstet dem BT nun nach 27,5 m Abstand, so wird das sicher anders bewertet, als wenn die Baugrenze 10 m entfernt liegt und der BT will auf 7,5 m ran.

    Hier wäre etwas mehr Information zur Beurteilung nicht schlecht.
     
  20. #20 feelfree, 22.07.2014
    feelfree

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    Ich hatte gefragt, weil ich mal in einen solchen Fall als Anwohner "verwickelt" war.
    Innenstadtlage, Bebauungsplan von 1905 oder so, sieht ein Bauverbot bzw. einen "Grünstreifen" zwischen zwei Häuserzeilen vor.
    Im Laufe der Zeit wurden da der eine oder andere Schuppen, Garage etc. gebaut, alles kein Problem. Eines Tages wird ein uraltes Mini-EFH, das bis an die Baugrenze gebaut war, abgerissen. Dann kommt ein Investor und will in diesen Grünstreifen/Bauverbot ein 6-FH samt TG reinsetzen.
    Das Entsetzen aller Angrenzer war entsprechend groß - es kam dann auch nicht. Aber das Baurechtsamt hatte plötzlich genauso argumentiert: Städtebaulich ist das ja vertretbar, passt ja wunderbar rein, der Grünstreifen ist ja sowieso schon von allerlei kleineren Schwarzbauten durchzogen, die Nachbarn rechts und links sind ja noch viel näher dran als der neue, etc. Man hätte fast glauben können, das Baurechtsamt verdient an dem Projekt mit. Nachbarschaftliche Belange haben die überhaupt nicht interessiert. Erst als mit anwaltlichem Schreiben und Rechtsweg gedroht wurde sind die plötzlich auch umgeschwenkt...
     
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