Baufensterüberschreitung, ich soll eine Unterschrift leisten u.bin stark verunsichert

Diskutiere Baufensterüberschreitung, ich soll eine Unterschrift leisten u.bin stark verunsichert im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Zur (nicht) nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung von Baugrenzen mal hier lesen.

  1. #21 Baufuchs, 22.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zur (nicht) nachbarschützenden Wirkung der Festsetzung von Baugrenzen mal hier lesen.
     
  2. #22 Thomas B, 22.07.2014
    Thomas B

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    Danke, Manfred!

    Interessant allemale....

    Es wäre in diesem Falle aber doch zu beurteilen, ob die Baugrenze nachbarschaftsschützend ist (oder eben nicht).

    Ich denke, daß dies auch davin abhängt wie massiv die Bebauung ist (eine Gartenhütte ist ja nicht so ganz mit einem MFH zu vergleichen) und wie nah man sich auf die Pelle rückt.
     
  3. #23 Gerd Kleine, 22.07.2014
    Gerd Kleine

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    Danke für die schnelle Antwort


    Gruss

    Gerd
     
  4. #24 Gerd Kleine, 22.07.2014
    Gerd Kleine

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    Auch eine sehr gute und sehr wahre Antwort. Aber so richtig helfen , naja....

    Aber vielen Dank


    Gruss

    Gerd
     
  5. #25 Gerd Kleine, 22.07.2014
    Gerd Kleine

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    Die Baugrenze liegt 4m entfernt. Also schaue ich, wenn ich am Gartenzaun stehe im 4m Abstand auf eine 10m hohe Wand ( höhe geschätzt , 2 Vollgeschosse mit Dach ) bzw. zwei Eckbalkone.
    Wenn der Bauträger im Baufenster bleibt, schliesst das MFH fast bündig mit meinem Haus ab ,
    vielleicht steht es 80cm über, mit Baufensterüberschreitung ca. 3,30m.

    Auch vielen Dank für die Antwort

    Gruss

    Gerd
     
  6. #26 Gerd Kleine, 23.07.2014
    Gerd Kleine

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    ja das mit dem Geld sehe ich genau so wie Sie.

    Auch vielen Dank für die Antwort.

    Gruss

    Gerd
     
  7. Taipan

    Taipan

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    NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS UNTERSCHREIBEN!!

    Wenn wirklich eine 10m hohe Wand in 4m Abstand zur Grundstücksgrenze entstehen soll, dann wird ein Teil der Abstandsflächen auf deinem Grundstück liegen. Vieliecht will er Dir mit der Unterschrift eben diesen Streifen als Baulastzusicherung abringen ... da gibt es durchaus formulierungen, mit denen Du einer Baulast zustimmst, ohne es zu merken. Oder er will dir wenigstens eine Zustimmung über den Verzicht auf eine ggf im Bebauungsplan stehende Abstandsregelung abschwatzen.
     
  8. #28 Baufuchs, 23.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da liegt keine Abstandsfläche auf dem Grundstück des TE.

    Schmalseitenprinzip gem. BauONW. (0,4 x h)

    Um den seitlichen Abstand geht es auch gar nicht.

    Trotzdem: Nicht unterschreiben
     
  9. #29 Gerd Kleine, 23.07.2014
    Gerd Kleine

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    Hallo Leute,

    ich bin fertig. Ich hatte gerade den Termin und habe tatsächlich abgelehnt. Mann waren die sauer.
    Verabschiedet wurde ich mit den Worten " ich Wünsche Ihnen in Zukunft ein unbeschwertes Leben "
    Was soll das denn heissen ?

    Jetzt setze ich mich erstmal auf meine Terrasse und trink mir ein Bier. Das hat mir voll zugesetzt.
    Mir schlottern die Knochen.

    An alle nochmal Danke.

    Gruss

    Gerd
     
  10. #30 Gerd Kleine, 23.07.2014
    Gerd Kleine

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    Hallo Herr B,

    ich sehe sie sind online ich brauche jemanden zum austauschen:


    ich bin fertig. Ich hatte gerade den Termin und habe tatsächlich abgelehnt. Mann waren die sauer.
    Verabschiedet wurde ich mit den Worten " ich Wünsche Ihnen in Zukunft ein unbeschwertes Leben "
    Was soll das denn heissen ?

    Jetzt setze ich mich erstmal auf meine Terrasse und trink mir ein Bier. Das hat mir voll zugesetzt.
    Mir schlottern die Knochen.

    An alle nochmal Danke.

    Gruss

    Gerd
     
  11. #31 Baufuchs, 23.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Alles richtig gemacht.

    Nur wenn es baurechtlich einwandfrei ist, wird nun das Bauamt dem Befreiungsantrag zustimmen.

    Das sich der Einblick vom Neubau bei Überschreitung der Baugrenzen negativ verändert hätte, ist an der angehängten Skizze ganz gut zu sehen.

    Also zurücklehnen und abwarten....

    Den Anhang Baugrenze.pdf betrachten
     
  12. #32 Annette1968, 23.07.2014
    Annette1968

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    Herr Kleine, Sie können stolz auf sich sein, und wenn die Knie zehnmal zittern! :) Da wäre der ein oder andere schwach geworden und hätte unterschrieben, nur um vermeintlich seine Ruhe zu haben.

    Und jetzt ein gutes Entspannen auf der Terrasse. :bierchen:
     
  13. #33 ultra79, 23.07.2014
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    Also erstmal an den TE: richtig gemacht - das Problem liegt bei den Andern - man hätte dich einfach mal früher fragen sollen. Jetzt kannst du dir in aller Ruhe Gedanken machen - entweder kommt vom Bauamt was oder es wird sich erledigt haben.

    Wenn ich mir die Skizze so ansehe - wo kommen denn die Balkons hin? Evtl. ist man mit der Baufensterüberschreitung auf seiner Terrasse ja weniger fremden Blicken ausgesetzt als wenn die Häuser quasi in Flucht stehen? Sollte man mal überlegen...
     
  14. #34 Annette1968, 23.07.2014
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    Irgendwo weiter oben stand was von Eckbalkonen. Da wäre er jetzt schlechter dran, - wobei es innerhalb der Baufensters auch schon nicht schön wäre.
     
  15. #35 Gast036816, 23.07.2014
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    Gast036816 Gast

    nichts - der ist einfach sauer, weil er meinte: den haben wir schon im sack.

    gratulation für die standhaftigkeit. hoffentlich bleibt alles gut!
     
  16. #36 Thomas B, 23.07.2014
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    Nur mal so ins Blaue gefragt.......

    Was bedeutet eigetlich eine locker-flockige Überschreitung der Baugrenze um 2,50 m.???

    Das sind ja keine Erdnüsse ("peanuts"). Das ist selbst im toleranzbehafteten Baugewerbe viel Holz.

    Wenn ich Manfreds Skizze sehe (genordert???), sehe ich eine Erweiterung an Gerds Nord-Ost-Ecke. Das klingt erstmal (für Gerd) harmlos. Der gemeine Deutsche orientiert sich schließlcih südwärts. und nach Westen. Was im Nord-Osten abgeht, das bemerkt man doch gar nicht...oder doch?

    Wird die Baugrenze überschritten, wird evtl. auch das Gebäude tiefer. Wird es tiefer, ist da einfach und schlicht 2,50 m mehr wandlänge (unschön) und evtl. auch mehr giebel, weil ein tieferes Gebäude bei gleoicher Dachneigung mehr Höhe erzeugt.

    Es wäre also durchaus interessant zu ergründen, ob es sich bei der Überschreitung der Baugrenze um einen einmalige Sache handelt oder ob das einen Rattenschwanz nach sich zieht...who knows.
     
  17. #37 Annette1968, 23.07.2014
    Annette1968

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    @Thomas, wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe geht es um eine Überschreitung dort, wo die Eckbalkone hinkommen sollen. Eckbalkone würde ja gerade Sinn machen, wenn offensichtlich der Garten auf der Nordseite liegt. So bekommen die Mieter im MFH zumindest etwas West oder Ostsonne ab. Was aber widerum bedeuten würde, dass sich die Mieter auf dem Balkon zur Seite des TE erst recht zu ihm hin orientieren würden - um eben jene Sonne noch zu erhaschen.

    Aber wenn ich die Zeichnung richtig interpretiere, werden die Balkone auch bei Einhaltung der Baugrenze den Blick auf die Terrasse zulassen.

    Zumindest wenn die Balkone außerhalb des Baufensters liegen dürfen. Wenn nein, wird es zwar immer noch möglich sein, aber immerhin "nicht volle Breitseite", dann könnte man sich mit etwas gepflanztem Sichtschutz noch gut abschirmen.
     
  18. #38 Gerd Kleine, 23.07.2014
    Gerd Kleine

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    Hallo Baufuchs,

    Skizze passt fast, nur ist mein Haus nur halb so schmal , aber von der tiefe und vom Prinzip getroffen. Am Neubau sind dann hinten links u. rechts die Eckbalkone. Hinten ist Südlage, nicht ganz genau aber fast.

    Danke

    Gruss

    Gerd
     
  19. #39 Florian72, 26.07.2014
    Florian72

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    Gerd,
    beim Verhandeln geht es nicht nur um Fakten, sondern auch um den sozialen Aspekt. Mit der Drohkulisse hat man versucht, Sie einzuschüchtern und sich dadurch einen dicken finanziellen Vorteil zu verschaffen (grösseres Haus), den das Bauamt ggfs. nicht zulässt.

    Nicht Ihre Schuld, wenn jemand nicht das bekommt, was ihm gar nicht zusteht!!

    Und wenn der Bauantrag doch durchgeht (warum auch immer), dann hats offensichtlich nicht Ihre Unterschrift gebraucht.

    Durchhalten!
     
  20. #40 Gerd Kleine, 27.07.2014
    Gerd Kleine

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    Ich finde keine Ruhe , es geht leider weiter, so ein Käse. Ich glaub ich gebe auf.

    Nachdem gestern lange auf dem Nachbargrundstück rumgemessen wurde, hat es heute Nachmittag geklingelt. Schon wieder stand der Bauträger vor der Tür (das 4. mal jetzt ).
    Zuerst haben Sie sich für das schlechte Benehmen beim letzten Besuch entschuldigt.Das ist ja schon mal ein Anfang. Aber gestern, wo die noch auf dem Grundstück rumgemessen haben, wurde ich nicht mal gegrüsst.
    Dann haben Sie mir einen neuen Zettel hingelegt. Darauf steht, das Sie den seitlichen Abstand zu meinem Haus auf 5,60 vergrössern wollen.Ausserdem haben Sie mir, für den Fall das ich mal baue, auch eine Baufenster Überschreitung auf meinem Grundstück zugesichert, obwohl ich die in meinem Leben gar nicht mehr brauchen kann.

    Jetzt sind die Balkone, bzw. die Hauswand etwas weiter weg, aber trotzdem schau ich da drauf, und das müsste ich definitiv nicht wenn das MFH Haus mit meinem Haus fluchten würde.

    Soll ich das jetzt annehmen damit ich Ruhe habe ? Wenn ich nicht annehmen würde, wollen Sie das MFH Haus näher an mein Haus ranschieben, auf 3m, und hinten Parkplätze machen, das wäre doch ganz schlimm für mich. Ich versteh nur noch Bahnhof !?
    Dürfen denn die Parkplätze ausserhalb des Baufensters liegen ?

    Bitte nochmal helfen, ich werde noch Kolone.

    Ich will doch nur mein Rentendasein geniessen und mich nicht mit deren Problemen beschäftigen.

    Gruss

    Gerd
     
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