Betondecke mit I-Stahlträgern F30-tauglich machen

Diskutiere Betondecke mit I-Stahlträgern F30-tauglich machen im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Nabend. die Betondecke (baujahr 1930) befindet sich in einem Lager und soll f30 feuerhemmend sein. Alle 90 cm schaut der Flansch vom I-Träger...

  1. #1 StefanMeier, 05.08.2014
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    Nabend.

    die Betondecke (baujahr 1930) befindet sich in einem Lager und soll f30 feuerhemmend sein. Alle 90 cm schaut der Flansch vom I-Träger raus. Es ist keinen Kappendecke.

    Was kann man da kostengünstig machen? Es muss nicht schön aussehen oder sonstiges. Es muss nur F30 sein.
    Reicht es F30 Trockenbau"streifen" mit Überlappung über dem Flasch zu befestigen, oder muss die ganze Decke abgehangen werden?
    Farbe hat den Nachteil dass erst aufwendig gereinigt werden muss.
     
  2. #2 Gast036816, 05.08.2014
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    Gast036816 Gast

    einfach ein paar streifen wird nicht ohne weiteres funktionieren, das muss schon auf ein detail mit zugelassenem material und zugelassenem aufbau hinauslaufen. wer übernimmt dann die haftung für den funktionierenden brandschutz?
     
  3. #3 Gast943916, 05.08.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wie kann die Decke F30 sein, wenn die sichtbaren Flansche es nicht sind?
    Ansonsten siehe rolf a i b
     
  4. mls

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    mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit reicht das nicht.
    vordergründig könnte man an ausreichend breite "gkb" denken - funzt ned.
    das hauptproblem würde aber deren befestigung an was auch immer sein.
     
  5. #5 StefanMeier, 05.08.2014
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    na das soll schon ein zertifizierter fachbetrieb machen. klar.
    ich suche nur nach der kostengünstigsten , aber natürlich legalen und abnahmefähigsten lösung
     
  6. #6 OLger MD, 05.08.2014
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    Bei einer Decke Baujahr 1930 würde ich erst mal prüfen lassen ob die Betondecke zwischen den Stahlträgern überhaupt den heutigen F-Anforderungen genügt (Betondeckung, Durchmesser der Bewehrung,...)
    Auch die Auflager müssen dann die entsprechende F-Klasse haben. Bringt ja nix, wenn die Wände unter der Decke wegsacken wenns brennt.
    Welche Anforderungen werden an die Wände gestellt? Brandwände?

    Die abnahmefähigste Lösung steht wahrscheinlich in einem Brandschutzkonzept, welches die örtlichen Gegebenheiten, die vorhandenen Baustoffe, sowie z.B. das Lagergut, Wärmeabzugsflächen, die Schutzziele, ggf. mögliche Kompensationsmaßnshmen, usw. usf. berücksichtigt und darauf basierend ein oder mehrere Bauausführungsvarianten vorschlägt.

    Gruß
    Holger
     
  7. #7 StefanMeier, 05.08.2014
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    ok danke Holger

    verstehe, also ein Brandschutzkonzept ist nicht gefordert. Ist ein Gebäude geringer höhe. Die wände sind auch nur als f30 Trennwände gefordert. die feuerwehr möchte halt decken und wände f30, weil im OG Aufenthaltsräume entstehen könnten

    ich ging davon als, dass bei sowas sogar f30 farbe erlaubt sein? daher kam ich auf f30 platten gestreift:)
    der architekt plant halt mit standard abgehängter decke. jedoch habe ich schon öfters kostenoptimierungen erreichen können, daher erhoffte ich , das ginge hierbei auch
     
  8. Taipan

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    Ein Brandschutzkonzept ist IMMER gefordert. Es bestehen lediglich verschiedene zu erfüllende Anforderungen an die Bauteile. Die Erfüllung der Anforderungen ist zu planen und nachzuweisen (wie Du festgestellt hast) --> DAS ist das Brandschutzkonzept.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Hmm, Brandschutzkonzept hat er vorgegeben bekommen. Die Umsetzung ist ein extra Thema.
    Es gibt Lösungen mit nur Abdecken der Flansche. Nur muss man den gesamten Deckenaufbau kennen und sich im Moment auch noch durch das abP Dilemma durchwurschteln.
    Zudem ist zu klären, ob Brandschutzeinstufung auf Bestand oder aktuell erfolgen soll.

    Wer sich da nicht auskennt wählt eine sichere Lösung, wie abgehängte selbstständige Unterdecke (Decken nach Bauarteinstufung sind eh nicht mehr). Wobei die auch unter das abP Dilemma fällt.

    Nur mal so.
     
  10. #10 StefanMeier, 06.08.2014
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    verstehe. danke.
    allerdings was ist "abP" :)?
     
  11. Taipan

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    Ich sehe nicht, dass er ein Brandschutzkonzept hat ... "Die Fuerwehr will" ... mmhh ... ist kein Brandschutzkonzept ... sondern ein Anforderungskatalog ... den nicht umsetzen muss, sondern dessen dahinterstehende Schutzziele umgesetzt werden müssen ... weil ... manchmal geht weinfach nicht, was die Feuerwehr will ... da müssen dann andere Lösungen her ...
     
  12. #12 OLger MD, 06.08.2014
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  13. #13 Gast943916, 06.08.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nur mal nebenbei:
    so was gibt es nicht, von keinem Hersteller
     
  14. #14 StefanMeier, 06.08.2014
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    "Wird kein separater Brandschutznachweis erstellt, beinhalten die vom Entwurfsverfasser zum Bauantrag eingereichten Planunterlagen und Beschreibungen den Brandschutznachweis"

    so war es wohl bei mir? habe ich aus: http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Brandschutznachweis_3179143.html

    Die Feuerwehr hat dann noch die zusätzlichen textuellen Anforderungen gestellt, die mir Rahmen der Baugehmigung mit als Auflage übermittelt wurden.
     
  15. #15 StefanMeier, 06.08.2014
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  16. #16 Skeptiker, 06.08.2014
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    Weil F30 "feuerhemmend" ist und damit nach BauO NRW keine Anforderungen an solche Durchführungen gestellt werden! :konfusius
     
  17. #17 StefanMeier, 06.08.2014
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    wunderbar... das sind doch mal antworten die man lesen will.
     
  18. Taipan

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    NEIN !!! Das will nur sagen, dass das Feld nicht so einfachzu beackern ist. Hol dir den Sachverstand für meist kleines Geld und bespreche Dein Gebäude, nachdem er es gesehen hat, in allen Details und Fragen. Das gibt Dir bald Ruhe vor der FW und im E-Fall vor der Staatsanwaltschft.
     
  19. #19 StefanMeier, 07.08.2014
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    das ist richtig. der feuerwehrmeister will mal im oktober oder november gucken kommen
    und dann muss der architekt ja nicht jetzt schon jemanden beauftragen der die kabel abschottet, wenn es auch ohne geht.

    in der vergangenheit hatte ich oft den eindruck, vieles wird nach dem motto gemacht "machen wir immer so.. und besser mehr als weniger". das ist für den planer natürlich einfacher. wenn man immer in f90 denkt, ist alles bestens

    aber derjenige der die rechnungen bezahlt und die rendite kalkuliert, der muss halt optimieren. natürlich alles im gesetzlichen rahmen. ich will ja nichts illegales abstempeln lassen. kosten optimieren, staatsanwalt vermeiden ist die devise
     
  20. #20 StefanMeier, 08.08.2014
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    Zu meinen Deckenproblem noch eine 3te Sache:

    Wer darf eigentlich die F30 Decken bauen?
    Bzw. was sind die Vorrausetzungen für die erforderlichen Unternehmerbescheinigungen/erklärungen im Trockenbau? Es gibt ja keinen Trockenbaumeister oder sowas
     
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