Bauen ohne Architektenvertrage - während Bau Leistungen selbst übernehmen

Diskutiere Bauen ohne Architektenvertrage - während Bau Leistungen selbst übernehmen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Und ich verstehe nicht wieso man den Handwerkern ständig auf die Nüsse geht wenn man mal einen Tag nicht da ist aber der Architekt kommt damit...

  1. #41 xsanders, 15.08.2014
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    Also nur mal der Vollständigkeit halber, da hier anscheinend das Pferd durchgaloppiert, ich bin nicht auf der Baustelle um irgendjemand auf die Nüsse zu gehen sondern um selbst zu arbeiten. Und falls jetzt die Ansage kommt ich soll zuhause bleiben und das Fachleute machen lassen, die Elektrik und diverse andere nicht mit dem Bauprojekt in Verbindung stehenden arbeiten darf ich wohl als gelernter Elektriker und Handwerker selbst erledigen..
     
  2. H.PF

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    Das war nicht direkt auf dich gemünzt sondern ich kenne mehr als einen Bau wie deinen. Und immer wieder wird den Handwerkern Feuer unterm Hintern gemacht und die Archis?
     
  3. #43 xsanders, 15.08.2014
    xsanders

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    Ok entschuldige. Den Handwerkern mach ich aktuell kein Feuer unter dem Hintern, mit denen bin ich vollauf zufrieden. Das Problem ist schlicht weg, dass ich keine Ahnung habe was ich vom Architekten in welchen Zeiträumen usw erwarten hätte können. Anscheinend sollte man die HOAI ja als Bauherr bereits vor dem ersten Gespräch mit dem Architekten kennen um mitreden zu können. In meiner Weltansicht wäre es Aufgabe des Archtiekten gewesen mich über das Prozedere aufzuklären.
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ist es ;)
     
  5. #45 Gast036816, 15.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht hättest du einfach einen vertrag machen sollen, in dem die leistungsinhalte geregelt sind. jetzt hast lediglich eine abrechnungsregelung mit dem architekten mündlich vereinbart.
     
  6. #46 bauschaden, 16.08.2014
    bauschaden

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    Verkehrte Welt!

    Es ist wirklich nicht der Fehler des Architekten, wenn er nicht unaufgefordert seine Pflichten hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Grundleistungen erfüllt? Brauchen Architekten immer eine Extra-Aufforderung, damit sie ihre Leistungen erbringen?
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Du nervst extrem mit dem Beharren auf deinem falsche Verstehen.
     
  8. #48 Gast036816, 16.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bauschaden - jetzt hör doch mal mit deiner kleinkindhaltung auf.

    der bauherr hat pflichten, in erster linie vertragliche mitwirkungspflichten. dazu gehört auch, mit dem architekten einen vertrag abzuschliessen und die leistungsinhalte zu regeln. jetzt laufen beide auf der baustelle rum und versuchen zu dirigieren. was am ende raus kommt, weiss niemand.

    einen vertrag abschließen, heisst auch, dass man sich für eine gewisse zeit vertragen kann!
     
  9. #49 bauschaden, 16.08.2014
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    Soll also heißen, wenn der Bauherr so blöd ist, die Leistungsinhalte nicht vertraglich zu vereinbaren, hat er Pech gehabt. Die Mitwirkungspflicht des Architekten als zukünftiger Sachwalter des Bauherrn spielen dann keine Rolle?

    Und wie sieht das mit den vorvertraglichen Pflichten aus? Zum Vertragen gehört auch, dass man fair miteinander umgeht.
     
  10. KlausK

    KlausK Gast

    Scheinbar läuft nur der Bauherr.

    Aus eigener Erfahrung: Handwerkern kann man leichter Beine machen als einem unwilligen Archi. Bin meinen damals auch dank der Handwerker in kürzester Zeit los geworden.
     
  11. #51 bauschaden, 16.08.2014
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    Herzlichen Glückwunsch dazu. Kann man den Trick erfahren, wie man mit der Hilfe der Handwerker den Architekten wieder los wird?
     
  12. KlausK

    KlausK Gast

    Kündigung aus wichtigen Grund, die Handwerker konnten dieses durch ihre Erfahrungen an meinem Bau mit diesem Archi belegen.
     
  13. #53 bauschaden, 16.08.2014
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    Dann war der Archi wohl auch so ein Totengräber des eigenen Berufstandes.
     
  14. #54 Gast036816, 16.08.2014
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    Gast036816 Gast

    wie nennt man denn den wichtigen grund genau?
     
  15. Markul

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    Ich versteh den Bauherren. Er hat eine Architekten, welcher scheinbar zur eher schlechteren Zunft gehört. Das frustriert. Wenn dann auch noch private und finanzielle Probleme dazukommen, dann ist man emotional schnell auf Anschlag.

    Wobei ich nicht nachvollziehen kann, wie je jemand von über 300 TEU Kostenschätzung auf jetzt 180 TEU kommt...und angeblich zu 90% alles identisch ist. Ich kenne das ganze eigentlich anders rum...
     
  16. H.PF

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    Bei so einem Preissprung sollte Mann eigentlich mal skeptisch werden...
     
  17. #57 Gast036816, 16.08.2014
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    die kobe hat der bauherr selbst aufgestellt, ob da alles drin und richtig ist?
     
  18. #58 Ralf Wortmann, 17.08.2014
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    Doch, natürlich liegt der Fehler beim Architekten, wenn er nicht unaufgefordert seine Pflichten hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Grundleistungen erfüllt.

    Und ja, Architekten brauchen leider tatsächlich immer „eine (schriftliche) Extra-Aufforderung“ wenn man später als AG z.B. eine Situation herstellen will, in der man zumindest versuchen kann, evtl. eine Minderung der Vergütung für einzelne Leistungsphasen zu erwirken, weil man Leistungen, mit deren Erbringung sich der Architekt nachweislich in Verzug befand, dann selbst erbracht hat.

    Dies deshalb, weil man mit dem Architekten regelmäßig den genauen Zeitpunkt für die Erbringung von Einzelleistungen vertraglich nicht vereinbart hat. Wenn es um solche Einzelleistungen geht, kommt der Archi ohne gesonderte fristsetzende Mahnung nicht in Verzug, siehe § 286 Absatz 1, Satz 1 BGB.

    Im Grunde bedarf es nach dem fruchtlosen Fristablauf auch noch einer Nachfristsetzung mit Teilkündigungsandrohung und nach Ablauf der Nachfrist einer Teilkündigung, bevor du eine Ersatzvornahme durchführen darfst, die du abrechnen kannst.


    Wenn du z.B. im Internet Ware bestellst, die nach 2 Wochen noch immer nicht bei dir angekommen ist, schreibst du doch dem Verkäufer auch erst und setzt ihm eine Frist zu Lieferung, statt einfach die Ware woanders zu kaufen.
     
  19. #59 bauschaden, 18.08.2014
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    Danke für die ausführliche Klarstellung.

    Klingt wie Kindergarten. Von einem akademisch ausgebildeten Dienstleister sollte man mehr erwarten können.

    Und wenn der Archi darauf beharrt, dass er die gemahnten und noch ausstehenden Leistungen bereits erbracht habe, ist dann immer noch einen Fristsetzung und Kündigungsandrohung erforderlich?
     
  20. #60 Ralf Wortmann, 19.08.2014
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    Im Grunde schon. Aber das müsste sich ja eigentlich klären lassen, ob er die betreffenden Leistungen erbracht hat, oder nicht. Die wichtigen Leistungsbereiche haben ja alle Außenwirkung.
    Wenn der Archi nur wahrheitswidrig behauptet, gewisse Leistungen erbracht zu haben, wäre eine Fristsetzung und Kündigungsandrohung trotzdem noch erforderlich.
     
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