Bodenplatte oder Keller bei diesem Boden?

Diskutiere Bodenplatte oder Keller bei diesem Boden? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, Wir haben vor ein Grundstück von der Gemeinde im Einheimischen Modell zu kaufen und haben nun noch etwas über die...

  1. DerSas

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    Hallo zusammen,

    Wir haben vor ein Grundstück von der Gemeinde im Einheimischen Modell zu kaufen und haben nun noch etwas über die Bodenbeschaffenheit erfahren.
    Der Boden ist recht lehmhaltig. Grundwasser liegt bei 1m bis 1.20m, bei Hochwasserereignissen ist mit ansteigendem Grundwasser bis knapp Geländeoberfläche zu rechnen. Oberflächenwasser versickert schlecht und sollte in den Schmutz und Oberflächenwasserkanal geleitet werden.
    Das Grundstück liegt dazu noch ca. 50cm unter Straßenniveau. Wir würden daher noch gerne Aufschütten um bei Hochwasser auf der sicheren Seite zu seien bzw. auf der sicheren Höhe.
    Ein Bodengutachten haben wir noch nicht. Die Gemeinde hat wohl eins erstellen lassen und wir werden noch Einsicht verlangen.
    Das Grundstück ist 538qm groß, das Haus wird etwa auf 8m x 10m gebaut.
    Nun zur Frage: Müssen wir bei diesen bekannten Bodenverhältnissen mit erheblichen Mehrkosten für die Gründung einer Bodenplatte rechnen ( erst Aushub, dann Aufschütten, Verdichtungsmaßnahmen etc. bis die Tragfähigkeit gewährleistet ist ), oder rechnet es sich evtl. gleich einen Keller mit WW zu bauen und den vorhandenen Aushub auch gleich zum Aufschütten des restlichen Geländes zu verwenden ?

    Gruß aus Freising
    DerSas
     
  2. Julius

    Julius

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    Das kann Dir Dein Planer sagen, wenn ein (auf das tatsächliche Baufenster bezogene) Bodengutachten vorliegt.
     
  3. #3 Inkognito, 05.10.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Wenn Sie einen Keller erstellen, achten Sie darauf, dass ein Auftriebsnachweis erstellt wird, insbesondere wenn Sie eine Leichtbauweise, z.B. Holzrahmenbau, wählen. Wobei ich generell zu einer sehr sorgfältigen Auswahl der Baustoffe raten würde - so dass im Falle des Falles ein Schaden nicht gleich zum Desaster wird. Im Keller würde ich zum Beispiel nach Möglichkeit auf einen schwimmenden Estrich verzichten, der Wandbildner sollte wohl besser aus einem Stein sein, der die Feuchte irgendwann auch wieder abgibt und wenn Sie ein WDVS wählen, dann zumindest in den unteren Metern keines, dass nach dem ersten Kontakt mit Feuchte ausgetauscht werden muss. Dazu kommen noch diverse Sachen wie eine Hebeanlage für Schmutzwasser, Druckwasserdichte Lichtschächte und so weiter und so fort. Im Zweifel würde ich eine echte weiße Wanne jeder anderen Konstruktionsart vorziehen. Lassen Sie sich unter keinen Umständen mit dem Begriff "WU-Beton" veräppeln, dieser ist nur ein Teil einer "WU-Konstruktion", einer weißen Wanne.

    Ansonsten erhalten Sie im Bodengutachten eine Gründungsempfehlung, davon würde ich nicht ohne Not abweichen.
    Leider steht da nicht drin, was eigentlich wichtig wäre: "Leute, ein Überschwemmungsgebiet eignet sich nicht als Wohnbaugebiet, baut woanders, verdammte Axt."
     
  4. DerSas

    DerSas

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    OK, danke schonmal. Ich werd mal das Gutachten der Gemeinde sichten, wobei ich mir vorstellen kann daß in deren Gutachten kein Gründungsvorschlag stehen wird. Da muß dann wahrscheinlich eh noch eins gemacht werden mit dem Bauträger.

    Gruß
     
  5. Julius

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    Wieso nun plötzlich Bauträger?
    Ich denke, das Grundstück wird von der Gemeinde an Euch verkauft?
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Der Baugrund wird von euch zur Verfügung gestellt, ist also ein bauseitiger Baustoff. Für dessen Beschaffenheit seid ihr Verantwortlich, entsprechend macht man selbst ein Baugrundgutachten. Gründungsempfehlung mit beauftragen!
    Dann planen lassen, und dann eine Baufirma suchen. Anders könnt ihr niemals sicher sein, etwas vernüftiges zu bekommen. Eigene Bauüberwachung nicht vergessen.
     
  7. DerSas

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    @Julias : meinte mit Bauträger eigentlich den GU oder die Fertighausfirma. Hier haben wir uns noch nicht entschieden....

    Jedenfalls wurde uns jetzt das Gutachten der Gemeinde gezeigt. Es wurden wohl 5 Bohrungen gemacht in dem Bebauungsgebiet. Wir haben hier nur eine Zusammenfassung des Gutachten, leider auch ohne Gründungsempfehlung. Womöglich ging es der Gemeinde hier in der Planfeststellung nur um die Versickerungseigenschaften. Trotzdem sind hier schon mal ein paar Eckdaten entnehmbar, siehe Anlage.

    Kann man daraus schon etwas zur Gründung schließen ?

    Danke und Gruß
     

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  8. #8 neoplan, 06.10.2014
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    wir würden in solcher Situation mit hauseingang noch über strassenniveau gehen ( UG zb nur 50% in boden ).
     
  9. #9 Inkognito, 06.10.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Naja, der wichtigste Satz fehlt, s.o., aber ich fürchte ich dringe mit meiner Meinung zu dem Thema nicht durch.
     
  10. DerSas

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    Hier sind noch 2 weitere Anhänge aus denen noch mehr hervorgeht...
     

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  11. DerSas

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    @Inkognito: weiß nicht was du meinst, welcher Satz fehlt?
     
  12. #12 tgaeb01, 12.10.2014
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    Wesentliche Aufschüttungen bedürfen meist auch einer Genehmigung.
    Wer bei diesen Verhältnissen auch noch einen Keller bauen möchte, öffnet weit die Tür für spätere Risiken.
    Auf das Bodengutachten der verkaufenden Gemeinde, Gründungsempfehlung, würde ich mich nicht verlassen ;-) Evtl. ist eine Bohrpfahlgründung notwendig, dann wird das anfänglich preiswerte Grundstück der Gemeinde insgesamt heftig teuer.
     
  13. #13 peterk61, 12.10.2014
    peterk61

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    Das bestehende Baugrundgutachten kann nur eine orientierende Beurteilung des Untergrundes liefern. Die Erstellung eines Baugrundgutachtens für Dein Grundstück wird dringend empfohlen.

    Ausgehend auf den Befunden des bestehenden Baugrundgutachtens dürften keine Mehrkosten für die Gründung eines Einfamilienhauses anfallen. Die Sande unter dem Oberboden dürften für eine Gründung mittels Streifenfundamenten oder einer Bodenplatte geeignet sein.

    Der Oberboden ist mit 80 cm sehr mächtig. Der Oberboden muss entfernt und in der Funktion als Oberboden verwertet werden. Um die Geländeoberkante an das Straßenniveau anzupassen, wird somit eine Anschüttung von 1,3 m Höhe erforderlich werden.

    Ein Keller wird Mehrkosten mit sich bringen, wenn eine Bauwasserhaltung erforderlich wird.

    Die Möglichkeiten wie gebaut werden kann und Kostenschätzungen für mögliche Alternativen wie z. B. mit und ohne Keller erhälst Du von Deinem Architekten.
     
  14. #14 Inkognito, 12.10.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Ein hochwassergefährdetes Gebiet eignet sich meines Erachtens nicht als Wohnbaugebiet.

    Kann man anders sehen.
     
  15. #15 geogott, 23.10.2014
    geogott

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    ist doch egal, der Bund kommt für Hochwasserschäden wieder auf, klasse!
    Solange unsere Regierung den Leuten, die 20 m neben der Elbe/Donau/Rhein bauen, immer wieder alles neu bezahlt, nutzen solche Leute das auch weiter aus!
     
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