Optische Mängel - wie kann man Nachbesserung erreichen?

Diskutiere Optische Mängel - wie kann man Nachbesserung erreichen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich hoffe, das ist das richtige Unterforum für meine Frage, wusste nicht, wo es besser aufgehoben ist. Bei unserem schlüsselfertigen Bau sind...

  1. #1 Tobias1282, 18.11.2014
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    Ich hoffe, das ist das richtige Unterforum für meine Frage, wusste nicht, wo es besser aufgehoben ist.

    Bei unserem schlüsselfertigen Bau sind uns in letzter Zeit einige optische Mängel aufgefallen. Technisch funktioneren die "Mängel" ohne Probleme, die Mängel sind rein optisch. DIe Frage ist nun, welche Möglichkeiten haben wir, eine Nachbesserung zu erreichen bei unserem Bauunternehmer? Also ohne gleich mit dem Anwalt zu drohen....

    1. Rollogurte sind schief
    4 unserer Rollogurte im 1. Stock sind nicht parallel zum Fenster, sondern leicht schief. Allerdings so schief, dass man dies sofort erkennt, wenn man das Zimmer betritt.

    2. WC und Drückerplatte nicht in Wandmitte
    Im Erdgeschoss steht unser WC im Eck, dafür wurde eine Vormauerung im 45° Winkel im Eck hochgezogen. Der Spühlkasten wurde hierbei in die Vormauerung eingebaut, allerdings nicht in die Mitte, sondern 2cm nach rechts versetzt. Durch das Fliesen dieser Vormauerung wird dies nun noch deutlicher, dass der Drücker und das WC eben nicht in der Wandmitte sind (Wandbreite hier 70cm), sondern eben 2-3 cm zur Seite verschoben ist.

    3. Spühlschacht krum und schief
    Um unsere Drainage zu spühlen, gibt es 2 Spühlschächte nach unten. Seit dem Einbau und Verfüllen der Baugrube Mitte Mai bis heute haben sich in den Spühlschachten Dellen und Kurven ergeben, diese sieht man, wenn man zum Drainageboden nach unten schaut. Den Boden sieht man noch, eine Pumpe kann man auch noch reinhängen, allerdings sieht man deutlich auch die Verformungen.


    Reichen diese optischen Mängel schon zu einer Nachbesserung? Oder wie stark müssen diese sein, damit man eine Nachbesserung fordern kann? Wie gesagt, die Teile funktionerien alle (WC und Drückerplatte noch nicht angeschlossen, ich gehe aber davon aus, dass sie funktioneren), es sind rein optische Mängel. Der Vertreter unserer schlüsselfertigen Baufirma meinte bei dem verschobenen WC/Drückerplatte bisher nur, dass dieser "optische" Schaden nicht zur NAchbesserung reichen würde.
     
  2. #2 Thomas B, 18.11.2014
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    Wie schief denn (Abweichung in cm oder mm von der Vertikalen)?

    Kaum bezifferbar. Naja....vielleicht EUR 50 Nachlaß?

    Wenn dies im unterirdischen Bereich ist, kann man wohl kaum von einem optischen Mangel besprechen, da man den Schacht ja idR nicht sieht (außer mit Röntgenbrille :) )

    Die reine Anzahl der Spülschächte finde ich aber etwas kümmerlich...2 Stück?
     
  3. #3 Mycraft, 18.11.2014
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    Also als erstes ein Bild sagt tausend Worte...

    Und nun zu deinen Problemen:

    - Wenn der GÜ seriös ist und was auf sich hält dann lässt er diese optischen Mängel beseitigen...wenn nicht, dann muss du damit eben leben...aber bedenke auch, der Ton macht die Musik! Vieles lässt sich bei einem Gespräch klären bei dem beide Seiten nicht gleich auf die Barrikaden gehen, sondern zu Kompromissen bereit sind.

    Wir hatten auch etliche kleinere optische Mängel und nahezu alle wurden beseitigt...z.B. schief geschnittene Dachziegel.
     
  4. howa

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    Die Frage ist wie einfach sind die Sachen zu beseitigen!

    - Bei den Gurten wird man wieder aufstemmen und die Gurtkästen versetzten müssen, sieht man dann eventuell am Putz. Da die Oberfläche nicht 100% gleich gemacht werden kann!
    - Beim WC müsste man den ganzen Spülkasten versetzten! Viel Spaß, wo schon alles fertig ist!

    Das sind lauter Sachen die nicht einfach zu machen sind, viel Geld kosten,....und ob es dann besser ist?

    - den Spülschacht im Erdreich sieht man nicht, denk ich.

    Da wird die Kulanz schnell vorbei sein!
     
  5. #5 Tobias1282, 18.11.2014
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    Howa, dass die Sachen nicht einfach zu beseitigen sind, ist mir klar. Aber auf der anderen Seite fallen die Rollogurte halt auch sofort ins Auge wenn man den Raum betrittt, weil man durchdie Türe direkt auf das erste Fenster zugeht. Im Endeffekt müssen wir also mit diesem "Schaden" leben???? Das kann doch eignetlich nicht sein, nur weil die Reperatur der Schäden zu teuer ist...
     
  6. #6 Kalle88, 18.11.2014
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    Dann teilt euch doch die Kosten? Vermutlich ist das aber nicht gewünscht, richtig?
     
  7. #7 Baufuchs, 18.11.2014
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    @Tobias
    beantworte doch mal die Frage von ThomasB "wie schief"?

    oder besser: Foto einstellen
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 18.11.2014
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    Der bitte kann ich mich nur anschließen.

    @Tobias1282:

    Wenn es tatsächlich Mängel sind, kannst du eine Mängelbeseitigung so lange beanspruchen, bis sich der Werkunternehmer gem. § 635 Absatz 3 BGB auf Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung beruft. Erst dann, wenn er diese Einrede erhebt (was er fast sicher irgendwann tun wird) und nur dann, wenn diese Einrede berechtigt ist, erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung und weicht einem Anspruch auf Minderung (meist nur sehr geringe Beträge).

    Für die Beantwortung der Frage kommt es vor allem darauf an, wie hoch die Kosten einer fachgerechten Mängelbeseitigung sind. Diese müssen „unverhältnismäßig hoch“ im Verhältnis zu deinem Interesse an einer Beseitigung des Mangels und im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Werkvertrags sein. Alles sehr schwammig. Kommt im Streitfall sehr auf das Gericht an.

    Um die Höhe zu klären, könntest du Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen, falls du dir wegen dieser eher geringfügigen Mängel diese Mühe machen möchtest.

    So, wie du die Mängel beschrieben hast, scheint es sich um sehr geringfügige optische Mängel zu handeln. Solange wir hier keine Fotos sehen, lässt sich das aufgrund der Beschreibung indes nicht wirklich beurteilen.

    Hier mal als Beispiel zwei Urteile, in denen die Gerichte die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung als gegeben angesehen haben:


    -----------------------------------------------------------------------------------------------
    OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2007, 23 U 164/05, BauR 2009, 1317
    (Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 9. Oktober 2008, Az: VII ZR 13/08, zurückgeweisen)

    1. Auch wenn das Werk (hier: Fliesenarbeiten) wesentliche Mängel i.S.d. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B a.F. aufweist, kommt eine Einschränkung des Schadensersatzanspruchs des Auftraggebers auf die Kosten einer teilweisen Nachbesserung und einen verbleibenden Minderwert gemäß § 13 Nr. 6 VOB/B dann in Betracht, wenn eine Neuherstellung vom Auftragnehmer wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands verweigert wird und das Interesse des Auftraggebers an der Neuherstellung im Verhältnis zu dem ganz erheblichen Aufwand der Neuherstellung gering zu bewerten ist .

    2. Macht der Auftraggeber optische Mängel (hier: Unterschiede in der Farbe und im Brand zwischen den im Erdgeschoss und Untergeschoss verlegten Fliesen) geltend, sind seine optisch-gestalterischen Belange unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen und der vom Auftraggeber bezweckten Harmonie der Raumgestaltung unter gebrauchsüblichen Bedingungen (normaler Betrachtungsabstand, übliche Beleuchtungsverhältnisse, Normalbetrachter) zu beurteilen . Bei der Bewertung von optischen Mängeln (hier: zu breite Fugen und Fugenversatz) ist die Wertigkeit des optischen Erscheinungsbildes für jeden Raum gesondert zu beurteilen .

    3. Fallen die optischen Beeinträchtigungen einem außen stehenden Betrachter nur auf, wenn er ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ist das Interesse des Auftraggeber an einer Neuherstellung des Werks entsprechend der vertraglichen Vereinbarung als verhältnismäßig gering zu bewerten .

    4. Wurden die Fliesen auf einer im Verhältnis zur Raumgröße kleinen Fläche (hier: des Türbereichs) entgegen dem Verlegeplan verlegt und ist dadurch in diesem Bereich der Rhythmus des Fliesenverbandes ist unterbrochen bzw. gestört, steht dies in keinem Verhältnis zu einer Neuverlegung des Fliesenverbandes, denn dafür müsste der Fliesenbelag im gesamten Raum und im Flur erneuert werden. Hinzu kämen farblich und/oder in der Maserung abweichende Fliesen, die eine Erneuerung des gesamten Erdgeschosses notwendig machen würden .

    5. Bei der Nichteinhaltung des Fliesenverlegeplans auf einer untergeordneten Fläche, die vom Wohnbereich nicht ohne weiteres einsehbar ist und nicht zum längeren Aufenthalt genutzt wird (hier: der Gang zur Garage), steht das zur Beseitigung des Fliesenversprungs notwendige Auswechseln des Fliesenbelags objektiv in keinem Verhältnis zum Verbleib eines optischen Mangels .

    6. Bei der Berechnung des Minderwertes sind Beurteilungskriterien, wie sie auch von der Zielbaummethode verwandt werden, zu berücksichtigen .

    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
    OLG Bamberg, Urteil vom 16.04.2007, Az. 4 U 198/05

    Zeigt ein Wärmedämmverbundsystem witterungsabhängig nur zeitweise auftretende und an der Grenze der Wahrnehmbarkeit liegende optische Beeinträchtigungen (hier: "Aufschüsseln" bzw. "kissenartige Aufwölbung" der Wärmedämmplatten) kann der Bauunternehmer dem Nachbesserungsverlangen mit einem Kostenaufwand von 35.500 Euro den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegensetzen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Werk voll funktionsfähig ist und den Unternehmer nur ein geringer Schuldvorwurf trifft.
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
  9. rodopp

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    Interessant ... mir haben Anwälte immer behauptet, so etwas gibt es beim Gericht nicht ... alles ist eindeutog definiert und Richter arbeiten angeblich volkommen emotionslos ...
     
  10. #10 Gast23627, 19.11.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Richter

    Es gibt Richter die sind emotionslos.

    Es git auch Richter die sind nicht emotionslos.

    Es gibt auch Richter die sind dumm.

    Es gibt auch Richter die sind nicht dumm.

    Es gibt auch Richter die sind faul.

    Es gibt auch Richter die sind nicht faul.

    Es gibt Richter die sind...

    Es gibt auch Richter die sind nicht...

    Man kann die Reihenfolgen auch ändern und die Merkmale erweitern...

    Und das mal lesen: http://www.nachdenkseiten.de/?p=23403

    Entschuldigung ich bin vom Thema abgekommen.
     
  11. #11 Fliesenfuzzi, 19.11.2014
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    Tja Meister Schrage- da hat der Nobbi in Worte gefasst was mich schon lange anstinkt.
    Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Sachen. Recht bekommen muß man teuer bezahlen. Und das man dann noch das bekommene Recht umsetzen kann- ergo sein sauer verdientes Geld auch erhält ist wieder eine andere Geschichte.
    Die Hauptsache das Gericht und die Anwälte bekommen ihre Kohle, egal wie sie gearbeitet haben.



    Aber zur eigentlichen Frage:
    solche Art von Schlamperei gibts ständig. Da helfen auch die besten Planer ;-) nix. Mich persönlich würden solche Sachen die ich täglich sehen muß gewaltig anstinken. Da ist der Threaderöffner sicher nicht zu pingelig.

    Zumindest hier ein Lösungsvorschlag der (für den Verursacher) nicht allzuteuer werden sollte:
    Neu fliesen! Und zwar Fliese auf Fliese. Die Schüssel ist fix abgeschraubt, auch die Drückerplatte. 15mm mehr machen der Konstruktion nix aus.
    Wenn die neue Fliesenfuge dann genau in der Mitte ist fällt die Asymmetrie kaum oder nicht mehr auf.
     
  12. bernix

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    Das ist sicherlich richtig, wäre aber zu ändern, wenn ein eindeutiges Interesse bestünde.
    Haben aber viele Unternehmer nicht, und das mit gutem Grund....

    Warum Rechtsanwälte und Richter ihr Geld nicht bekommen sollen wenn der Beklagte zahlungsunfähig ist, erschliesst sich mir jetzt nicht....
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 19.11.2014
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    Das ist jetzt aber alles arg :offtopic: hier.

    Gibt es noch Beiträge, die dem TE weiter helfen?
     
  14. howa

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    Nur wenn mal Fotos kommen vom Betroffenen!
     
  15. #15 Tobias1282, 20.11.2014
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    So, hier bin ich wieder!
    Hatten heute Termin mit unserem Bauleiter, die Rollogurte werden alle ausgebessert, weil sie zu schief sind (mehr als 0,9cm Toleranz). Somit schonmal der wichtigste Punkt in einem freundlichen Gespräch geklärt!
     
  16. #16 Mycraft, 20.11.2014
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    Naja sage ich doch...einfach miteinader reden....
     
  17. howa

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    Ich würde aber trotzdem gerne Fotos sehen!

    0,9cm! Sieht man auf dem Foto wahrscheinlich gar nicht!
     
  18. #18 Mycraft, 21.11.2014
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    da schließe ich mich auch an!
     
  19. #19 Tobias1282, 22.11.2014
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    Hier mal das Bild eines "schiefen" Rollogurtes. Sind ja nicht 0,9cm, sondern mehr, und deshalb wird der ausgewechselt.
    CIMG4332.jpg
     
  20. Markul

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    Kommt da eine Gardine hin?
     
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