Altes Haus abreissen und neu bauen

Diskutiere Altes Haus abreissen und neu bauen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe ein paar Antworten zu bekommen. Zu mir: Ich möchte auf meinem landwirtschaftlichen Betrieb das...

  1. Cond88

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe ein paar Antworten zu bekommen.

    Zu mir: Ich möchte auf meinem landwirtschaftlichen Betrieb das vorhandene Wohnhaus abreißen und auf dem gleichen Platz ein neues Doppelhaus errichten. Wir sind jetzt erst am Beginn unserer Planung, möchten jedoch hier nichts falsch machen. Da es sich bei dem alten Haus um ein Baujahr vor 1900 handelt, haben wir Bedenken mit der Denkmalschutzbehörde.

    In welcher Reihenfolge würdet ihr uns raten vorzugehen? Zuerst eine Abrissgenehmigung beantragen, bevor wir überhaupt uns ans Werk mit dem Architekten machen, oder sollte man den Neubauplan bereits zusammen mit der Abrissgenehmigung einreichen?
    Wir hätten nur gerne est einmal die Gewissheit, nicht unter Denkmalschutz zu stehen, bevor wir Geld und Zeit in die Planung für einen Neubau investieren.
    Wie lange ist eigentlich die Gültigkeit einer Abrissgenehmigung?


    Vielen Dank vorab!
    Gruß
    Cond
     
  2. #2 mastehr, 03.12.2014
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    Vielleicht dürft Ihr abreißen. Die Frage ist nur, ob Ihr auch neu bauen dürft. Bei uns wäre das nicht so einfach möglich. Jedenfalls kein Doppelhaus.
     
  3. rose24

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    Hallo,

    da in Bayern, ist vermutlich keine Abbruchgenehmigung erforderlich. Am besten erstmal beim zuständigen Bauamt fragen, ob Denkmalschutz besteht. Auf keinen Fall vorher abbrechen, das könnte im Fall, dass es wirklich ein Denkmal ist, teuer werden.
    Wenn Dein Anwesen im Außenbereich ist, kannst Du außerdem gleich fragen, ob ein Ersatz durch ein Doppelhaus überhaupt zulässig ist.

    Grüße, rose24
     
  4. #4 kappradl, 03.12.2014
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    Als aktiver Landwirt wird man das dürfen.
     
  5. #5 Kalle88, 03.12.2014
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    Warum wollt ihr das Haus denn abreißen? Unwirtschaftlich? Kaputt?
     
  6. #6 mastehr, 03.12.2014
    mastehr

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    Warum braucht der aktive Landwirt ein Doppelhaus?
     
  7. #7 Gast036816, 03.12.2014
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    Gast036816 Gast

    aktive landwirte sorgen frühzeitig vor und bauen sich ihr eigenes altenteil!
     
  8. Cond88

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    Es sollte ein Doppelhaus bzw Haus mit Einliegerwohnung werden, da meine Eltern gerne auf dem Hof bleiben würden.
     
  9. rose24

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    Das geht wohl, wenn noch ein aktiver landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist.
     
  10. Cond88

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    Wir haben nur ein wenig Angst (wie sagt man so schön) schlafende Hunde zu wecken ;-) Aber es wird kein Weg vorbei führen und lieber frühzeitig wissen woran man ist als zu spät.
    Weis jemand wie lange eine Abrissgenehmigung gültig ist? 3 Jahre?
    Wie sieht egtl so eine Genehmigung aus, bzw muss ich hier schon eine Abrissfirma benennen?
     
  11. #11 Anda2012, 03.12.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Weißt Du ob das Haus unter Denkmalschutz steht oder vermutest Du es nur? Wenn unsicher, kannst Du das nachschauen unter bayerische Denkmalatlas. Einfach danach gockeln und dann die Adresse eingeben, dann siehst Du schon was Sache ist.
     
  12. Taipan

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  13. Taipan

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    Ansonsten, da vermtl. Außenbereich, würde ich vorschlagen den mit dem Bauamt abgesprochenen Bauantrag gleichzeitg mit der Abrissgenehmigung einzureichen und das Ganze durch einen FREIEN Architekten, der sich damit ein wenig auskennt.
     
  14. Cond88

    Cond88

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    Erst einmal Danke für die vielen Antworten!

    Die Hofstelle liegt im Außenbereich richtig.
    Wir haben nur die Vermutung, dass es unter Schutz steht wegen dem hohen Alter (ca 120 Jahre). Jedoch ist es in der Liste und im Denkmalatlas nicht aufgeführt.
    Würde denn hier eine "Bauvoranfrage" sinn machen zusammen mit dem Abbruchantrag? Bzw was ist eigentlich der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?

    Der erste Schritt wird für uns also sein, sich einen geeigneten Architekten zu suchen.
     
  15. Taipan

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    Amen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Eine Bauvoranfrage klärt nur ein paar wesentliche Punkte.
    Also eben ob Ihr nach einem Abriss überhaupt wieder etwas bauen dürftet, ob das ein DH sein darf oder oder oder.
    Danach dürft Ihr aber nicht bauen.
    Das dürft Ihr erst nach einem Antrag und darauf erfolgter Genehmigung!

    Eine Bauvoranfrage ist "nur" eine günstige Lösung, Klarheit in wesentlichen Punkten zu bekommen, ohne gleich den ganzen Prozess von Entwurf und Antrag anzuschieben, um am Einde ein Njet zu bekommen.
     
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