Platten auf Balkon - fachgerecht verlegt?

Diskutiere Platten auf Balkon - fachgerecht verlegt? im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich verstehe nicht, was du dir hier noch erhoffst? Ich hoffe, etwas zu lernen. Um dann Entscheidungen auf einer breiteren Grundlage treffen zu...

  1. #41 GWeberJ, 07.12.2014
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    Ich hoffe, etwas zu lernen. Um dann Entscheidungen auf einer breiteren Grundlage treffen zu können, als wenn ich mich allein auf meinen SV verlasse.

    Ja, da steht einiges drin. Unter anderem auch, dass der Dachrand (also der Rand der Terrasse) nach Norm/Richtlinie 10 cm hochgeführt sein sollte. Das werden wir wohl nicht leicht hinkriegen. Da stellt sich dann die Frage, soll man das unbedingt fordern und kann man darauf verzichten?

    Neben der mangelhaften Entwässerung gibt es das Problem, dass die Platten sch... liegen. Wackeln herum und liegen zum Teil jenseits der Randeinfassung des Belags (weil diese Randeinfassung etwas Aufbauhöhe braucht). Es ist zweifelhaft, ob man die Platten auf einem bis zu 2 cm dünnen Splittbett überhaupt ordentlich verlegen kann, so dass sie dauerhaft in ihrer Position bleiben.
    Minimale AUfbauhöhe ist dagegen mit Stelzlagern/Mörtelsäckchen realisierbar. Allerdings hat man dann eine Punktbelastung, für die die aktuell verbaute weiche Abdichtungsbahn nicht gemacht ist. Da bräuchte man eine druckstabile Abdichtung. Eine Bautenschutzmatte zur Lastverteilung auf die momentane Abdichtung geht auch nicht, da eben an manchen Stellen nur um die 2 cm zur Verfügung stehen.
     
  2. #42 Kalle88, 07.12.2014
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    Bei Bewertung ist das immer so eine Sache. Das geht halt aus der Ferne nicht, da ist es dann schon ratsam seinem SV, mit dem man ja auch eine persönliche Bindung hat (Vertrauen), zu vertrauen.


    Was meinst du? Die Blechverwahrung? Also der Anschluss an das aufgehende Bauteil? Hier also die Wand. Sollte es so sein, dann sind mit zwar nur die 15cm bekannt (gemessen von Oberkante Belag) aber dazu könnten unsere Meister hier mehr sagen. So Bibel sicher bin ich noch nicht - muss ich zugeben.


    Das die Platten scheiße liegen is ja erstmal eine ganz andere Baustelle. Ob das geht, keine Ahnung - also auf Dauer. Da es aber vermutlich Platten am Rand sein dürften, ist auch die Frage in wie weit die Platten denn so belastet werden im Alltagsgebrauch. Welchen Punkt ich nachvollziehen könnte ist der permanente Wasserstau/Speicher, der mögliche Pflanzenbewuchs der sich daraus ergeben kann. Wie gesagt kann, nicht muss. Das wären so Dinge die mich mehr daran zweifeln lassen würden, den gewählten Aufbau noch mal zu überarbeiten.

    Moment... Das ist mir doch arg konstruiert. An die Abdichtungsvarianten werden die gleichen Anforderungen gestellt. Wenn man 1 lagig arbeitet, dann muss diese alles vereinen, was z. B. ein zweilagiger Aufbau erfüllen muss. Bei FSK Abdichtungen gibt es auch noch erhebliche Unterschiede. FSK ist nicht gleich FSK und auch dort gibt es Tabellen die vorschreiben welches Produkt am Ende von der Materialeigenschaft passt.

    Die Bautenschutzmatten gibt es in unterschiedlichen Höhen. Ich verstehe die Brisanz nicht so wirklich, dass hier die falsche Abdichtung liegt und diese jetzt getauscht werden muss und gegen vermutlich sau teure FSK Abdichtung ersetzt werden soll. Da gehe ich irgendwie nicht mit, dass das nur aus dem Grund notwendig wäre. Außerdem würde das ja bedeuten, dass die Anschlüsse an den Wänden alle aufgehackt werden müssen, Überhangbleche weg, Putz weg usw. Wenn die Höhen eh nicht hinhauen muss das zwar eh gemacht werden, aber gut - ich find's merkwürdig.

    Es mag stimmen das FSK Druckstabiler ist, aber soll das jetzt bedeuten, dass die Platten direkt auf der Abdichtung liegen sollen und nicht mal Platz für 6mm Bautenschutzmatten sein soll?
     
  3. #43 GWeberJ, 07.12.2014
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    Ja, sicher. Aus der Ferne ist es schwierig. Mein SV sagt mir halt, wie er die Situation aus seiner Sicht als Dachdeckermeister lösen würde. Dann wird noch ein vom Gericht bestellter SV hinzukommen, der sich fragen wird, ob das denn wirklich nötig ist. Und dann noch ein SV der Gegenseite, der natürlich tendentiell alles verneinen wird, was über Kosmetik hinausgeht.

    Sprich: Kritische Nachfragen, wie von dir nun, sind genau das, worauf ich mich einstellen muss. Wenn im Prozess die Hälfte meiner Forderung abgebügelt wird und ich entsprechend die Prozesskosten mitaufgebrummt bekomme, wäre es für mich am Ende finanziell sinnvoller gewesen, alles aus eigener Tasche reparieren zu lassen.

    Ich meine die Höhe des Dachrandabschlusses: http://www.baunetzwissen.de/standar...e-Unterscheidung-und-Vorschriften_156139.html
    Keine Ahnung, warum dort 10 cm gefordert werden.

    Wurde mir so erklärt: Es gibt harte Abdichtungen, die Punktbelastungen abkönnen (Plattenbelag plus Mensch oben drüber auf z. B. 8 cm x 8 cm Grundfläche eines Stelzlagers). Und es gibt solche, die dann mit der Zeit eingedrückt würden. Das Splittbett sorgt in diesem Fall für eine Lasterverteilung und die Abdichtung ist lediglich durch ein 2 mm dickes Vlies zu schützen.

    Der Hersteller der Terrassenplatten (sind nur 2 cm dicke Keramikplatten, nicht die typischen 5 cm dicken und sehr schweren Betonplatten) fordert 5 cm Mindestdicke der Bettung, damit die Platten dauerhaft korrekt liegen. Vorhanden sind halt an manchen Stellen nur um die 2 cm. Und da wackeln die Platten auch ordentlich. Da man die 5 cm Aufbauhöhe für ein ordnungsgemäßes Splittbett nicht herbeizaubern kann, entstand der Vorschlag dafür Mörtelsäckchen/Stelzlager zu nehmen. Aber dann hat man eben die Punktbelastung, für die die verbaute Abdichtungsbahn nicht ausgelegt sei.

    Ich glaube nicht, dass irgendein Richter Lust haben wird, das alles nachuvollziehen. Der wird einen SV bestellen und was der sagt, das zählt dann (vermute ich, mein Anwalt ebenso).
     
  4. #44 Kalle88, 08.12.2014
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    Wenn das argumentativ schlüssig ist gerne. Ich sehe diese Schlüssigkeit hier aber nicht gegeben, wenn es um den Austausch der Abdichtung geht. Aber das ist dann nur meine persönliche Meinung dazu.
    Wenn ein Werk aus technischer Sicht mangehalft ist, dann ist es das - punkt. Da braucht es keinen Interpretationsspielraum. Genau deswegen haben wir ja Normen und Fachregeln. Die machen es ja meißt doch recht eindeutig. Sicherlich gibt es auch Fälle die außerhalb davon exestieren. Bei einem falsch gesetzten Gully muss man aber nicht diskutieren, der ist falsch - punkt. Wenn die Entwässerung so ausgeführt ist, dass alle darüber liegenden Entwässerungsschichten auf deinem Balkon enden und deine Entwässerung es nicht schafft, dann ist das ein Mangel - Punkt. Es kann ja nicht sein, dass ein technisch funktionierendes Werk die Folge hätte das Wohnräume geflutet werden. Dann funktioniert das Detail schlicht nicht.




    Ah, jetzt wird'n Schuh drauß. Das mit den 10 cm hängt mit dem hygroskopischen Druck des Wasser zusammen. Bei 10 cm spricht man von aufstauendem Wasser. Daher die 10 cm. Das hat aber nichts mit Anschlüsshöhen an Wandanschlüssen zu tun. Die müssen weiterhin 15 cm von Oberkante Belag gemessen liegen.


    Die Aussage hätte zur Folge das sämtlich mit Bitumen eingedichtete Balkone und aufgeständertem Belag saniert werden müssten. Glaubst du das ernsthaft? Also ich nicht. Das sich etwas in Bitumen oder EPDM eindrücken kann stimmt schon und das es hier auch zu Beeinträchtigung der Abdichtung kommen kann auch. Bis dahin gehe mit. Wenn der Belag aber auf Bautenschutzstücken liegt, dann drückt sich da in der Regel nichts in die Abdichtung. Es würde ja bedeuten, dass die Bahnen folglich völlig Falsch in den Tabellen eingeordneten wären.

    Mal ein Beispiel:

    DD soll ein Angebot für eine Dachterasse machen. Aufgeständerter Holzbelag mit ziemlich geringer Aufbauhöhe. Er wählt aus Gewohnheit eine 2 lagige Bitumenabdichtung. Schaut in die Tabellen, wählt die Komponenten entsprechend deren theoretischen Lastanfall und verbaut es. Nun macht er den Belag, schützt die Abdichtung entsprechend mit Bautenschutz. Nun lässt der Kunde das Werk prüfen, dein SV taucht auf und sagt - falsche Abdichtung. Dann würde ich gerne die Argumentationskette lesen wollen, die dazu führt, dass ein korrekt ausgeführtes Werk mangelhaft ist. Weil angeblich der falsche Abdichtungswerkstoff benutzt wurde.

    Für mich vermischt sich hier objektive Bewertung mit dem subjektiven "ich mach das aber so und so". Ist für mich keine Bewertung, sofern dort persönliches Gusto mit reinschwingt. Wenn er dir natürlich durch Fakten Belegen kann, dass selbst bei einer geschützen Abdichtung ein Durchdrücken möglich ist, dann rividiere ich meine Meinung und verarbeite nur noch FSK...

    Wenn ich im Bekanntenkreis gefragt werden, dann vermeide ich auch irgendein Produkt als Eierlegende-Wollmilschsau darzustellen oder nur das zu Empfehlen was ich selber verarbeite.



    Gehe ich ja auch mit. Man kann dennoch mit nur Bautenschutz anfangen und je tiefer zur Tür mit Bautenschutz und Stelzlagern arbeiten, oder aber eben Säckchen. Mit letzterem habe ich aber keine Erfahrung. Ich will dir damit ja auch nur aufzeigen, dass ein Austausch der Abdichtung nicht zwingend erforderlich ist und die Forderung danach schon etwas übertrieben ist. Es gibt soviele Bestandsbauten wo etliche Dinge gegeben sind und man dort am Ende das Beste draus machen muss und die Kosten auch noch klein halten muss - da funktioniert das auch. Wir sind keine Mechatroniker die nur noch Teile tauschen können :D *duckundwech*


    Nun, der Richter wird sicherlich nicht DDM sein, ebenso wenig wird er vermutlich absolute Expertise auf dem Gebiet haben. Dafür gibt es die ö.b.u.v SV doch. Logisch, dass ein Richter auf dessen Urteil sein Urteil aufbaut. Immerhin kann auch nicht jeder Dahergelaufene ö.b.u.v. SV werden. Da muss man schon Ahnung vom Job haben, so zumindestens mein Eindruck und so viele werden die damit verbundenen Kosten wohl auch nicht geil finden. Das so ein SV auch mal ein Fehler macht - ist menschlich. Die Person hat aber ein ganz anderen Background als manch "freier" SV. Die Methodik hinter der Arbeit versteht man dann, wenn die Motivation aus dem Gutachten hervorgeht. Du als Laie wirst das kaum bewerten können. Wenn ein Gutachten aber am Ende mehr subjektiv, als objektiv ist - kann man es am Ende nur als Lockvogel verstehen.

    Wie sagte mein ehemaliger Chef immer "Selbstsicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit". Das soll jetzt keine Wertung auf dein eingestelltes Gutachten haben - bitte nicht falsch verstehen!
     
  5. #45 GWeberJ, 10.12.2014
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    Hallo Kalle,

    ich danke dir ganz herzlich für deine Hinweise. Nun kann ich viel besser in die anstehenden Gespräche gehen.

    Meine größte Sorge ist, dass ich bei dem anstehenden Prozess (teilweise) auf die Nase falle, falls meine Sachverständigen sich zu weit aus dem Fenster lehnen.
     
  6. #46 Kalle88, 10.12.2014
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    Hat er nicht, ich lese zumindestens nichts was Quatsch ist - was ja nix zu bedeuten hat. Zur Abdichtung habe ich meinen Senf ja schon kund getan. Solange das Material eine Zulassung für sogenannte "null-Dächer" (hoch beanspruchte) hat dann dürfte die wohl verbleiben dürfen. Der Rest ist wie schon im Gutachten beschrieben Murks.

    Zur Rechtslage wird dir Herr Wortmann sicherlich mehr sagen können. Persönlich sehe ich deine Chancen aber als sehr gut, dass du Recht bekommst. Ob dann was zu holen ist, ist ja n andere Frage.
     
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