Unterschied Autokran und Mobilkran??

Diskutiere Unterschied Autokran und Mobilkran?? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, kann mir jemand im Forum den Unterschied zwischen Autokran und Mobilkran erklären? Gibt es überhaupt welche?

  1. #1 gdlimburger, 12.12.2014
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    Hallo zusammen,

    kann mir jemand im Forum den Unterschied zwischen Autokran und Mobilkran erklären? Gibt es überhaupt welche?
     
  2. R.B.

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    Ich glaube da gibt es keine "offizielle Definition". Ich würde sagen, ein Autokran ist zwingend auf einem Fahrzeug montiert, während ein Mobilkran nur mobil sein muss, sprich er kann auch auf einem Anhänger befestigt sein oder er bringt seine eigenen "Räder" mit (sprich er wird wie ein Anhänger an ein Fahrzeug gehängt).
     
  3. #3 Baggerbedrieb, 14.12.2014
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    Nennen wir es doch einfach Fahrzeugkran. Das wäre dann die offiziell richtige Definition für sich selbst fortbewegende Krane.
     
  4. #4 Baggerbedrieb, 14.12.2014
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    Es liegt auch am Hersteller ...
    Liebherr baut Mobilkrane, Raupenkrane und Mobilbaukrane,
    Tadano Faun baut All-Terain Krane, LKW Aufbaukrane und Geländekrane
    Terex baut Gittermast-Raupenkrane, Rough-Terrain-Krane, All-Terrain Krane, Teleskop Mobilkrane und Pick-and-Carry Krane
    ...
     
  5. #5 wasweissich, 14.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich würde es mal si unterscheiden :
    auf einem grossserienfahrzeug montierter (leichterer) kran wäre ein autokran .

    ein mobilkran wäre für mich ein spezialfahrzeug -ein schwerer kran auf rädern
     
  6. #6 Baggerbedrieb, 14.12.2014
    Baggerbedrieb

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    Aber für mich würde ich wohl Autokran als im öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug bezeichnen, einen Mobilkran eher in die Ecke Raupenkran einordnen welcher auf mehreren Tiefladern zum Einsatzort gebracht wird, sich dort aber selbstständig bewegen kann.
     
  7. Neutal

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    Die meisten laufen aber als selbstfahrende Arbeitsgeräte ;-)
     
  8. #8 wasweissich, 14.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Stimmt so nicht ,
    die grossen sind mit 62km/h in der regel autobahntauglich ,die mittleren mit 80+km/h sowieso und fast alle mit über 20km/h jenseits der sfA bestimmungen.....
     
  9. #9 wasweissich, 14.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ab sofort nehme ich alles zurück und behaupte das gegenteil.... :o
     
  10. H.PF

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    Genau, guck mal aufs Nummernschild... Grün = Selbstfahrende Arbeitsmaschine und somit Steuerfrei...
     
  11. #11 toxicmolotow, 14.12.2014
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    Grün = Steuerfrei, das würde ich unterschreiben. Aber nicht grün = sfA

    Denkt doch mal an die ganzen steuerbefreiten Fahrzeuge im Katastrophenschutz mit grünen Nummernschildern. Die sind auch steuerbefreit aber noch lange keine sfA. :-D
     
  12. #12 Sebastian85, 17.12.2014
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    Kann man nicht jeden Kran auf einem LKW befestigen? :hammer:
    Und kann es sein, dass es Automobilkran heißt? Das heißt Auto- und Mobilkran sind damit Synonyme...
     
  13. #13 wasweissich, 17.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    portalkran auf einem lkw geht nicht wirklich .

    Und turmkran ist nicht wirklic machbar
     
  14. #14 SirSydom, 17.12.2014
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    Erst gestern einen Turmkran als Auto- oder Mobilkran gesehen.
    Wiki sagt: Falls untendrehende Turmdrehkrane auf Fahrzeuge montiert werden, werden diese als Mobilbaukrane bezeichnet.
     
  15. #15 WerniMB, 17.12.2014
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    Die Begriffe erklären sich mMn durch ihren Wortstamm doch selbst:

    MOBIL(beweglich)kran umfasst als Oberbegriff alle Kräne die nicht fest eingebaut sind und zum Einsatzort bewegt werden können.
    z.B.: ADK,alle TDK, auch Schwimmkräne

    AUTO(selbst)kran ist die Untergruppe der Mobilkräne, die sich selbst bewegen, also als Einheit aus Kran und Fahrzeug.

    Klugscheißer Ende!:konfusius

    ...und Gruß
     
  16. #16 ars vivendi, 17.12.2014
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    Die zugelassene und oder eingetragene Geschwindigkeit hat schonmal garnix damit zu tun ob es als Lkw Kran oder selbstfahrende Arbeitsmaschine zählt.
    Ich habe schon sehr schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterm Popo gehabt.
    Und grüne oder schwarze Nummer hat nur steuerliche Bewandniss.
     
  17. helge2

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    Na eine Definition hab ich auch.

    Gruß Helge 2

    Textquelle:"Friedrich-Bau-Holz" VEB Fachbuchverlag Leipzig 1980
     

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  18. #18 WerniMB, 17.12.2014
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    Es ist verdammt noch mal höchste Zeit, dass sich die EU-Kommission um ein eindeutiges und umfassendes Regelwerk kümmert.

    :yikes
     
  19. helge2

    helge2

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    Da kümmert sich wohl lieber um den Krümmungsgrad von Gurken die verkauft werden dürfen :-)

    Gruß Helge 2
     
  20. #20 Jens1976, 18.12.2014
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    Die EU muss da nicht mehr viel machen:
    BGV D6, BGI 555, BGG 921 bzw. deren Nachfolger sowie mitgeltende UVV's und RdT

    Das dürfte doch umfassend genug sein?


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