Notentwässerung Nachrüstpflicht

Diskutiere Notentwässerung Nachrüstpflicht im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, nach meinen Informationen wurde die DIN 1986-100 im Jahr 2002 geändert. Ab dort war gemäß DIN der Einbau einer Notentwässerung...

  1. #1 Blumenschein, 08.01.2015
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    Hallo zusammen,

    nach meinen Informationen wurde die DIN 1986-100 im Jahr 2002 geändert. Ab dort war gemäß DIN der Einbau einer Notentwässerung auf einem Flachdach zwingend vorgeschrieben.

    Gibt es hier auch eine Pflicht für eine Nachrüstung der Notentwässerung für Dächer die vor 2002 gebaut oder erneuert wurden?

    Danke für Infos,
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  2. #2 ThomasMD, 08.01.2015
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    War sie das vorher nicht?
    Ich weiß jetzt nicht nach welcher DIN ich damals gerechnet habe, aber alle Flachdachgebäude, an denen ich vor 2002 beteiligt war, haben Notüberläufe oder sind konstruktiv so ausgebildet, dass kein unzulässiger Wasseraufstau möglich ist.

    Keine Ahnung, was der Hintergrund Deiner Frage ist, aber wäre ich Eigentümer und ein Fachkundiger würde mich auf das Fehlen eines Überlaufs hinweisen, würde ich dies sofort nachrüsten lassen und bis dahin akribisch die Einläufe kontrollieren und bei jedem Starkregen oder Schneeschmelze einen Posten aufs Dach schicken.
     
  3. #3 Kalle88, 08.01.2015
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    Welche Entwässerung liegt hier denn vor? Attikahöhe ist? Durchbiegung?
     
  4. #4 cappuccino, 08.01.2015
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    Ich habe einen Neubau gesehen (Flachdach), dem die Notentwässerung fehlt! Ist das OK?
     
  5. #5 Kalle88, 08.01.2015
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    Vermutlich...
     
  6. #6 cappuccino, 08.01.2015
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    Um das Flachdach rum ist eine ca. 1 m hohe Brüstung (Attika) gemauert.
    Wenn dann der Abfluss aus irgendeinem Grund mal verstopft sein sollte und es extrem und lange regnet, könnte das Dach mit Wasser volllaufen. Und ob die Statik dann für dieses Gewicht ausgelegt ist...
     
  7. #7 Kalle88, 08.01.2015
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    Hätte, könnte, sollte, müsste - was vergessen? So lange keine vollständigen Fakten vorliegen, bringt ein Urteil über die Konstruktion gleich null.
     
  8. #8 toxicmolotow, 08.01.2015
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    Es kann doch auch zwei reguläre Abläufe geben. Dann hast du deine Notentwässerung. (Vorsicht, gefährliches Halbwissen)
     
  9. #9 Kalle88, 08.01.2015
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    Nö. Notentwässerung sollen einen Differenzwert abpuffern können und keine reguläre Entwässerung. Man kann sie auch als Signalgeber zweck entfremden und sich die regelmäßige Wartung schenken...
     
  10. #10 toxicmolotow, 08.01.2015
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    Wenn für eine gewisse Fläche x mit 2% Gefälle eine Entwässerung an der tiefen Seite benötigt wird, man dort aber vorne und hinten jeweils eine Entwässerung einbaut, dann fällt der Signalgeber in der Tat weg, aber ich habe die ausreichende doppelte Ablaufmöglichkeit. Ist dann immer noch ein Speier notwendig (pflicht)?
     
  11. #11 Skeptiker, 08.01.2015
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    Nein, hast Du nicht! Notentwässerungen müssen oberirdisch frei auslaufen, dürfen also nicht direkt an das Kanalnetz angeschlossen sein. Daraus ergibt sich zwangsläufig auch deren Signalwirkung und "Unverstopfbarkeit" des Auslaufs.
     
  12. #12 Kalle88, 08.01.2015
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    Hä? Einer am tiefsten Punkt und einer am höchsten? Das mit dem Signalgeber war eher ironisch gemeint, weil die Regel ist das Flachdächer eben NICHT gewartet werden. Erst wenn Tonnen an Wasser drauf liegen oder der Wasserfall aus der Decke kommt. Kannst du mir erklären welcher Sinn die doppelte Ablaufmöglichkeit bringt? Außer kosten? Unter Umständen dürften die zwei Gullys sich in der Ablaufleistung behindern.

    Du könntest natürlich jetzt die Deckenkonstruktion so erstellen, das Wasserstau bis Höhe X aufgenommen werden kann. Dann setzt du den zweiten Gully entsprechend weiter weg der dann dafür sorgt, dass sich das Wasser nicht über das statisch Zulässige aufstaut. Der Sinn ist aber ziemlich gering. Der Speier wird pflicht wenn das Wasser durch das Gebäudeinnere geht. Ansonsten ist ein Notablauf genau das was er ist, ein Notablauf für Starkregenereignisse die die eigentliche Entwässerung nicht alleine schafft. Theoretisch gibt es keinen Grund zusätzliche Hauptentwässerung der "Sicherheit" wegen einbauen zu lassen. Richtig berechnet sind die nicht nötig.
     
  13. #13 Skeptiker, 08.01.2015
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    Nach DIN 1986-100 ist diese Ausführung zulässig, wenn die tragende Konstruktion so dimensioniert ist, dass sie die Last des enstehenden Tagwasseraufstaus aufnehmen kann.

    Ob der statische Nachweis richtig gerechnet wurde, kann man sich natürlich bei jedem Bauwerk fragen.
     
  14. #14 Skeptiker, 08.01.2015
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    Die Entwässerungseinrichtungen von Dachflächen gehören nach DIN 1986 aus wirtschaftlichen Gründen so dimensioniert, dass sie den stärksten während 2 Jahren in 5 Minuten auftretenden Niederschlag ableiten können. Die darüber hinaus bei einem statistisch nur einmal in einhundert Jahren für fünf Minuten auftretendem Starkregen niedergehende Niederschlagsmenge muss über Notüberläufe abgeleitet werden - oder die Dachkonstruktion so ausgelegt werden, dass die daraus resultierende zusätzliche Last aufgenommen werden kann.

    Diese sollen natürlich nur bei besagtem Jahrhundertregen genutzt werden und liegen deshalb um eine errechnete Anstauhöhe höher als die normalen Abläufe.

    Die Anzahl der Abläufe, über die das Niederschlagswasser abgeleitet wird, hängt nur von der zu entwässernde Fläche, der örtlichen Regenspende und der Ableitfähigkeit des Ablaufes und der sich ggf. anschließenden Leitungen ab.
     
  15. Taipan

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    Und ein Notüberlauf kann auch ein auf einer gewissen Länge speziell ausgebildeter und etwas niedrigerer Attika-Abschluss sein, den man als Laie und/oder von Unten überhaupt nicht sieht. (Hadda schon gebaut ... Beim Funktionsversuch gab es einen netten Wasservorhang ...)
     
  16. #16 Skeptiker, 08.01.2015
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    Nein, war sie nicht - wenn denn das Dach in der Lage ist, die Last aus dem Anstau eines Jahrhundertregens schadlos aufzunehmen. In den meisten Fällen ist dies aber die einfachste, wirtschaftlichste und deshalb günstigste Möglichkeit.

    Nein (wieder: wenn denn das Dach in der Lage ist, die Last aus dem Anstau eines Jahrhundertregens schadlos aufzunehmen).
     
  17. #17 Kalle88, 08.01.2015
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    Ergänzend zu Skeptiker: Niederschlagswasser aus Notabläufen dürfen nicht auf Flächen entwässert werden die einem Kanal angeschlossen sind. Ist zwar für ein EFH eher unwahrscheinlich im Industriebau könnte das schon wichtiger sein.
     
  18. Taipan

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    Viel wichtiger: Sie dürfen nicht auf Flächen entwässert werden, die zum öffentlichen Verkehrsraum gehören. Das mit dem Entwässerungsverbot auf Flächen, die an die öffentliche Entwässerung angeschlossen sind, lässt sich Systembedingt gerade in Städten leider nicht immer erreichen. Das sehen die Abwasserbetriebe meist auch recht schnell ein.
     
  19. #19 Skeptiker, 08.01.2015
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    Weil ich jetzt parallel per PN gefragt wurde: Es gibt auch keinen "Notentwässerungs-Überwachungsverein" und kein Bußgeld, wenn abweichend gebaut wird. Bestraft werden Nutzer / Eigentümer nur mit abgesoffener Trittschalldämmung, schimmelndem Gipskarton oder anderen Gemeinheiten und können dann eine Auseinandersetzung mit dem Verursacher des Ärgers über dessen Beseitigung beginnen.
     
  20. #20 Kalle88, 08.01.2015
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    Es ist aber im höchsten Maß empfehlenswert jemand fachkundiges rüber sehen zu lassen und ggf. einen fehlenden Notablauf oder Überlauf verbauen zu lassen.
     
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