Nutzung des Dachraumes unter Satteldach.

Diskutiere Nutzung des Dachraumes unter Satteldach. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Paul, Akkus mögen keine hohen Temperaturen. Brandschutz ist auch ein Thema,wenn "gepuffert" wird. @Julius Warum reagierst DU so aufgeregt?

  1. #21 jodler2014, 10.01.2015
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    Hallo Paul,
    Akkus mögen keine hohen Temperaturen.
    Brandschutz ist auch ein Thema,wenn "gepuffert" wird.
    @Julius
    Warum reagierst DU so aufgeregt?
     
  2. Taipan

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    Der Brandschutz ist das kleinste Problem, ebenso wie die verringerte Haltbarkeit der Akkus ... DAS Problem habt ihr noch nicht erkannt ... Verordungstexte über Batterieräume ... aber was juckt es, wenn im E-Fall die gesamt Bude unkontrolliert mit gefährlichen Chemnikalien geflutet wird, so dass im einfachsten Fall die Bude abgerissen werden muss.
     
  3. #23 jodler2014, 10.01.2015
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    Eben!
    Nicht zu Ende gedacht!

    Was Du beschreibst ist ja schon worst case!

    Mit regelmäßiger Pflege und Wartung kann man das in den Griff bekommen.

    Schon mal live miterlebt,wenn so ein Puffer Akku "dicke Backen " macht?
    Lüftungs-Konzept in dem Fall und überhaupt vorhanden?
     
  4. Taipan

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    Nö der Worst Case ist, wenn nach einem Personenschaden, ner niedlichen Explosion, eines durch die Feuerwehr unlöschbaren Feuers - Möglichst mit Übergriff auf die Nachbargebäude, einer sauberen Grundwasserverschmutzung oder ähnlichem die Bude entgültig abgerissen werden muss.

    Darüber haben schon Murphy und die Techniker von Boing geschrieben.
     
  5. #25 jodler2014, 10.01.2015
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    Hallo Taipan,
    und die Gase erst recht!

    Schon sehr provokativ der Beitrag!

    Ja ,ich weiß gasungsarm.....

    Laderegelung btw.

    to be tuned
     
  6. Taipan

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    Dann hats hoffentlich Jeder verstanden.
     
  7. #27 karo1170, 10.01.2015
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    Verordnungstexte? Welche denn? EltbauR/EltbauVO gelten m.W.nicht.
     
  8. Taipan

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    Und deswegen blenden wir einfach alles aus, was dort drin steht und ignorieren damit unsrer Pflicht Gebäude zu errichten, von denen keine Gafahr ausgehen darf ... Ich habe ja nicht geschrieben, dass die gelten ... aber dran halten sollte wir uns schon irgendwie ... Wenn wir uns nämlich nicht dran halten, dann wirds spaßig mit der Haftung ...
     
  9. #29 Memento, 11.01.2015
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    Mal wieder zum Thema.
    Mach da ne Raumspartreppe oder so ne Wendeltreppe rein, so dass man den Raum benutzen kann. Ist ja sonst totale Verschwendung.
    Deine Kinder werden es Dir danken wenn sie da mal ein Spielzimmer oder ähnliches bekommen.
    Rauchmelder oben rein der mit einem der Rauchmelder unten vernetzt ist (Funk) und gut ists.

    Kleine Kinder werden da ja nicht alleine oben spielen und ältere können sich in Sicherheit bringen.

    Haustechnik bis auf Multischalter würd ich da nicht unterbringen.
     
  10. Taipan

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    da oben ist KEIN Aufenthaltsraum !!!
     
  11. #31 Memento, 11.01.2015
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    Interessiert doch niemanden. Wäre mir total egal.

    Ist doch genauso wie ein Dachgeshoss, ne Treppe führt hoch und oben sind Dachfenster. Wo ist der Unterschied. Nur weil der Raum kleiner ist?

    Ich hab im Dachgeschoss an der Giebelseite normale Bodentiefe Fenster (Balkontüren) oje und die Kann man komplett öffnen, wenn man sie komplett aufschließt. Und, interessiert das jemanden, nein.
     
  12. #32 Skeptiker, 11.01.2015
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    Doch, im Brand- oder Unfall-Fall den Staatsanwalt.
     
  13. #33 Memento, 11.01.2015
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    Im Brandfall kommt man bei mir sogar leichter raus, wenn da die Feuerwehr mit der Leiter hochkommt. Wie auch immer.

    Was ist an dem Spitzboden anders als an einem normalen Dachgeschoss?
     
  14. #34 Skeptiker, 11.01.2015
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    Die Entfernung Dachflächenfester - Traufe und damit die Anleiterbarkeit für die Feuerwehr. Mit deren Leiter entfällt der 2. Rettungsweg und damit die Genehmigungsfähigkeit für einen Aufenthaltsraum. Den allerdings auch schon der B-Plan ausschließen kann oder eine andere Regelung. Das wurde aber in diesem Thread bereits erklärt. Ich mache hier jetzt nur das Repititorium. :D
     
  15. Muppet

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    Mal rein aus Interesse: Ab wann ist eine Galerie eine Galerie? Gibt es da irgendeine Mindestgröße/Mindestkopfhöhe? Also ab wann wird das Hochbett zur Galerie?
     
  16. Taipan

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    Die Frage ist eher bis wann es eine Galerie ist. Und ab wann die Nutzer einer Galerie soweit abgeschrimt sind, dass sie das Geschehen im Raum NICHT mehr sofort mitbekommen. Höhen und ähnliches liegen hier eher in der Nutzbarkeit. Da gibt es für Raumeinbauten, soweit ich weiss, keine Gesetze ...
     
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