Gerissener Estrich

Diskutiere Gerissener Estrich im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir haben ein kleines Problem in unserem erworbenen Haus. Der Parkettboden im Wohnzimmer und Eßzimmer gab an manchen Stellen...

  1. #1 Neuenrade, 05.02.2015
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    Hallo zusammen,

    wir haben ein kleines Problem in unserem erworbenen Haus.

    Der Parkettboden im Wohnzimmer und Eßzimmer gab an manchen Stellen immer etwas nach, zunächst teilte mir der Vorbesitzer mit, "durch eine neue Versiegelung verschwindet das Problem", jetzt hat mir ein Handwerker empfohlen, mal ein Quadrat des Stäbchen-Parkett zu öffnen und darunter zu schauen, ob der Estrich gebrochen ist...und was ist...der Estrich war darunter mit einem hübschen Riss durchzogen. Mittlerweile habe ich ca. 60% des Parkett im Wohnzimmer vorsichtig entfernt und die Risse nehmen kein Ende, es sieht ein wenig so aus als wären es kleine Äderchen zur Blutversorgung, die Risse sind überall. Der Handwerker (Maurer) hat nun ein kleines Stück des Estrich entfernt um die Dämmung darunter zu betrachten, aber da ist außen etwas Glaswolle (o.ä.) keine Dämmung vorhanden, zudem ist der Estrich an der Stelle lediglich 2 - 2,5 cm dick. Der Vorbesitzer hat das Haus selbst gebaut, im Jahr 1967. Der Handwerker hat mir für die Instandsetzung nun 1.500,00€ Material und ca. 3.500,00€ Arbeitsaufwand veranschlagt.

    Kann ich in diesem Fall auf die Haftung des Vorbesitzers hoffen, da er das Haus selbst erstellt hat?

    Danke für Eure Hilfe.
     
  2. #2 ultra79, 05.02.2015
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    Ist der Estrich seit 1967 drin? Oder wann war das gemacht?
     
  3. #3 Thomas B, 05.02.2015
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    No chance!

    Zum einen wäre ja (wahrscheinlich) nichts passiert, hätte man das Parkett drin gelassen, zum anderen sind bei Renovierungen immer Kollateralschäden möglich. Ob die Ausführung des Estrich auch den damals geltenden Normen widersprochen hat ist wohl ohne Belang. Zudem: Wenn der Verkäufer = Laie dies selber gemacht hat, so hat er diesen "Mangel" wohl nicht verschwiegen, sondern er wußte es wohl gar nicht. Weder damals, noch heute.
     
  4. #4 ThomasMD, 05.02.2015
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    Wer das Haus erstellt hat, spielt keine Rolle.
    Gebrauchte Häuser werden in der Regel ohne Gewährleistung für den Zustand verkauft. Der Käufer muss vorher prüfen.

    Den Verkäufer kannst Du nur versuchen in Regress zu nehmen, wenn er Dir arglistig den Mangel verschwiegen hat.
    Dazu musst Du nachweisen, dass er wusste, dass der Estrich zerstört ist und durch eine Parkettversiegelung nichts zu retten ist.
    Er wird sich vermutlich darauf zurückziehen, dass er Dir den guten Rat mit der Versiegelung im Glauben an die Wirksamkeit gegeben hat.
    Im Übrigen wird er sagen, dass der Zustand des Hauses aus den 60ern bereits eingepreist ist und Du kein neuwertiges Haus erwarten kannst.
    Wenn die Schäden bei den 5 T€ bleiben, bist Du noch glimpflich davongekommen.
     
  5. R.B.

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    Spielt das eine Rolle?

    Wann wurde das Haus erworben?
    Was steht im Kaufvertrag zum Thema "Gewährleistung bzw. Gewährleistungsausschluß"?
    Wer hat das Haus vor dem Kauf auf eventuelle Mängel überprüft?

    Nur weil er etwas selbst erstellt hat, kann man daraus noch keine Rückschlüsse ziehen. Nach fast 50 Jahren ist es sowieso nicht mehr möglich zweifelsfrei nachzuweisen, wer damals was, wo und wie gemacht hat.

    Einen versteckten oder arglistig verschwiegenen Mangel nachzuweisen dürfte hier wohl unmöglich sein, aber genau diesen Nachweis müsstest Du führen, um gegen den Vorbesitzer erfolgreich vorgehen zu können.

    Wir reden hier von einem Estrich der wohl 50 Jahre hinter sich hat. Dabei sollte man bedenken, dass die Bauweise vor 50 Jahren völlig anders war, und der Vorbesitzer könnte ja behaupten, dass der Estrich die letzten 50 Jahre funktioniert hat. Ich wüsste nicht wie Du nachweisen könntest, dass er den Estrichaufbau nach 50 Jahren noch gekannt hat, und wusste, dass dieser manelhaft ist, und diese Tatsache beim Verkauf verschwiegen wurde, weil Du ansonsten vom Kaufvertrag zurückgetreten wärst.

    Bei einem Haus das fast 50 Jahre alt ist darfst Du nicht einen Neubau erwarten.

    Vorschlag meinerseits: Fachanwalt konsultieren, Kaufvertrag vorlegen und prüfen lassen, und eine Beratungsstunde "buchen". Ich vermute der Anwalt wird Dir empfehlen hier nicht weiter aktiv zu werden, weil die Aussicht auf Erfolg sehr gering ist. Aber das soll Dir ein RA erklären.
     
  6. #6 ultra79, 05.02.2015
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    Ja - sieht man doch an deinen eigenen Fragen ;-)

    Offenbar ist das Alter doch eine Argumentationsgrundlage ... aber ob der Estrich wirklich 50 Jahre alt ist weisst du noch nicht... denn das hat der TE nicht geschrieben ;-)
     
  7. R.B.

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    Bei einem Estrich kann man wohl davon ausgehen, dass dieser von vornherein vorhanden war. Deswegen habe ich ja geschrieben dass er fast 50 Jahre hinter sich hat.
    Es wäre auch egal ob 50 Jahre oder 30 Jahre, das ändert an der Sachlage nichts. Es wäre vielleicht etwas anderes wenn der Estrich fast neu wäre, aber das zu vermuten fällt mir schwer.
     
  8. #8 Thomas B, 05.02.2015
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    Naja...das Alter ist schon ein Argument. Auch wenn der Estrich din-konform ausgeführt worden wäre, so ist einfach irgendwann auch die Lebenserwartung eines Bauteils/ Baustoffs erreicht bzw. man sollt auch nicht erwarten, daß dieses Bauteil, nochmals so lange durchhalten wird.

    Deutlich teurer kann es aber immernoch werden. Ist eigentlich ein Problem, das mir (fast) täglich begegnet: Dünner (zu dünner) Estrcih mit Minimaldämmung darunter, so daß man dann aber immernoch 2m-Türen im fertigen Zustand reingebracht hatte. Häufig Bodenaufbauten von gesamt ca. 70mm (+/-). Baut man nun einen neuen Estrich ein, mit entsprechender WD/ TSD und eben ausreichender Estrichstärke, so liegt man regelmäßig deutlich darüber (12 - 18 cm, je nachdem was im Geschoß darunter ist und was so alles im Bodenaufbau zu verschwinden hat). Dann passen natürlich die Türmaße nicht mehr. Also Stürze höher setzen.......

    Das zieht gerne einen ganzen Rattenschwanz nach sich. Auch ein nettes Thema: Brüstungshöhen von Fenstern (in den Obergeschoßen)....
     
  9. R.B.

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    aber doch nicht wenn er dem Vorbesitzer einen Mangel nachweisen will. :D
     
  10. #10 Thomas B, 05.02.2015
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    ...und die Fenster haben auch keine Gummilippen! Kann man die nun aufg Kosten des Vorbesitzers gegen neue Fenster austauschen...ist doch ein Mangel und entspricht zudem nicht der EnEV!
     
  11. #11 Neuenrade, 05.02.2015
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    Wir haben das Haus im Dezember erworben.

    In den Bau-Unterlagen steht, dass unter dem Estrich eine Schaumstoffmatte ausgelegt wurde. Mein Maurer hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Fasern, die ich unter dem Estrich gefunden habe, früher durchaus hätte eine solche Matte sein können.

    Ich erwarte keinen Neubau, wir renovieren beinahe alles in dem Haus aber ständig kommt wieder etwas, was vorher nicht bekannt war und nicht kommuniziert wurde.

    Der Estrich muss bereits vor dem öffnen des Parkett gebrochen sein, wenn man darüber lief gaben die Stäbchen immer ein wenig nach, lagen aber bündig mit den festen auf.
     
  12. #12 Thomas B, 05.02.2015
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    Seit wann bestehen Schaumstoffmatten aus Fasern???????
     
  13. #13 Neuenrade, 05.02.2015
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    Ich danke euch für die schnelle Reaktion auf meine Thematik. Auch wenn ich nun weiß, dass ich höchstens auf den Guten Willen des Verkäufers hoffen kann, dass er mir ein wenig entgegenkommt und wohl sonst keine Chance habe.
     
  14. #14 Neuenrade, 05.02.2015
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    Es hat eine Konsistenz wie Glaswolle. Wenn du auf meine Berufsbeschreibung schaust, wirst du erkennen, dass ich kein Experte für Baumaterial bin und hoffe somit auf ein wenig Nachsicht.
    Aber um deine Frage zu beantworten:
    Keine Ahnung, vielleicht seit gestern, vielleicht seit morgen...
     
  15. #15 Thomas B, 05.02.2015
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    Ohne jetzt Dir den Mut nehmen zu wollen: Aber ein 50 Jahre altes Haus ist 50 Jahre alt. Mit den entsprechenden Verschleißerscheinungen, Materialermüdungen, vielleicht auch Bauweisen abseist der heutigen Normen usw. usf. Jeder weiß, da man da renovieren muß. Mal mehr, mal weniger.

    Hat der Verkäufer(Vorbesitzer) hier eine neuwertige, und tip-top gepflegte Immobilie versprochen, so mag das alles etwas anders aussehen. So aber denk ich, wirst Du vom Verkäufer nichts zu erwraten haben.

    Naja...fragen kostet bekanntlich nichts.
     
  16. Muppet

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    Nunja, wenn man beim Drüberlaufen bereits gemerkt hat, dass da was nachgibt, ist das eh kein arglistig verschiegener Mangel mehr. Das hätte euch euer SV sagen sollen, dass da vermutlich was am Untergrund hinüber ist. Oder habt ihr das Haus ohne externen Sachverstand gekauft?
     
  17. #17 Thomas B, 05.02.2015
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    Logo. Nur diese Info kam ja von einem "Fachmann":
     
  18. R.B.

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    Bei einem Haus das fast 50 Jahre alt ist muss man immer davon ausgehen, dass es mit einer "Renovierung" nicht getan ist, sondern dass hier auch Sanierungsarbeiten anstehen. Das Haus geht jetzt in das letzte Drittel seiner Lebensdauer, wenn da bei der Instandhaltung ein bisschen geschlampt wurde dann hat sich so viel angestaut, dass man mehr machen muss als nur ein paar Tapeten an die Wand kleben. Gerade bei älteren Vorbesitzern ist es irgendwie auch verständlich, dass die im hohen Alter das Haus nicht mehr so in Schuß halten können oder wollen, und dass sie andere Prioritäten setzen.

    Das hat auch nichts mit mangelhafter Kommunikation zu tun. Ich kann mich bereits an viele Dinge nicht mehr erinnern die ich vor 20 oder 30 Jahren gemacht habe, wie soll sich jemand an Details erinnern die er vor 50 Jahren gemacht hat? Abgesehen davon ist es gut möglich, dass es Dinge gibt die den Vorbesitzern "normal" vorkamen, während wir heute darüber nur den Kopf schütteln können. Arglistige Täuschung fällt somit schon einmal flach.

    Es wäre auch denkbar, dass die Dämmlage dafür völlig ungeeignet war. Vor 50 Jahren wurde gerne mal Material verbaut das man günstig irgendwo besorgen konnte, da hat niemand so genau auf "Zulassungen" o.ä. geachtet.
     
  19. #19 Neuenrade, 06.02.2015
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    Wir haben gestern den Estrich raus gekloppt, darunter ist lediglich Glaswolle, wobei in der Baubeschreibung eben steht das dort Kunststoffmatten unter dem Estrich wären.
     
  20. #20 dilbert, 06.02.2015
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    Eine Baubeschreibung ist doch Teil des Vertrages zwischen dem damaligen Bauherrn und der von ihm beauftragten Baufirma. Was willst du also nun mit der Info machen, dass der Bauherr vor 50 Jahren hätte reklamieren können?
     
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