Genehmigngsfreie Caports und Garagen

Diskutiere Genehmigngsfreie Caports und Garagen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir planen die Errichtuing einer Garage 6,5*7m mit Flachdach. Die Garage soll in der Ecke des Grundstücks jeweils 1m von der...

  1. #1 Kugelgnom, 05.03.2015
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    Hallo,

    wir planen die Errichtuing einer Garage 6,5*7m mit Flachdach.
    Die Garage soll in der Ecke des Grundstücks jeweils 1m von der Grundstücksgrenze enstehen.
    An einer der Seiten befindet sich jedoch die Baugrenze (3m von der Grundstücksgrenze).

    Darf die Baugrenze überbaut werden da die Garage hier in Schleswig Holstein unter die Genehmigungsfreien Caports und Garagen fällt?

    Gruß Kugelgnom
     
  2. Jan81

    Jan81

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    Ne, Bauordnung muss trotzdem eingehalten werden, auch wenn jetzt Genehmingugnsfrei ist. Ob die Baugrenze überbaut werden darf, steht in B-Plan oder Bauamt mal nach fragen.

    Ich bin auch gerade an dem Thema dran. Mich persönlich würde interessieren ob man nach dem Bau die Garage/Carport für Katasteramt vermessen lassen muss. Das Bauamt bekommt jetzt keinen Bauantrag und keien Bauanzeige. Woher soll das Katasteramt jetzt wissen das ich das Carport da hin gestellt habe?
     
  3. #3 planfix, 05.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    genehmigungsfrei heißt nicht planungsfrei!
    die einhaltung der grenzen für die genehmigungsfreiheit muß ja auch erst mal jemand feststellen und fixieren.
    üblicher weise lasse ich mir das auch immer noch anhand des planes bei einem gesprächstermin mit dem bauherren im bauamt bestätigen, da es ja auch manchmal kreative änderungsvorschläge seitens nachbarn, handwerker, ... schwiegermutter gibt, die dann schon nicht mehr genehmigsfrei sein können.
     
  4. #4 Kugelgnom, 05.03.2015
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    Ich habe folgendes gefunden:

    Bauplanungsrechtliche Zuläsigkeit

    Hinzukommen muß dass die Garage an der von Ihnen gewünschten Stelle auch zulässig aufgestelllt wird.
    Hier kann z.B. ein Bebauungsplan(eine Stazung der Gemeinde) bestimmte Festsetzungen treffen. Dieser Plan kann u.a. vorsehen, dass Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
    (Baufenster) nur dann direkt an der Grundstücksgrenze zulässig sind wenn Sie genehmigungsfrei sind.

    Ich sehe das also so, wenn meine Garage genehmigungsfrei ist sollte Sie auch wie vorgesehen Platz errichten werden dürfen.

    Im B-Plan kann ich dazu leider nichts finden. Hier der B-plan
     
  5. #5 yra1966, 05.03.2015
    yra1966

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    in deinem Zitat steht "kann vorsehen", also ist das nur ein Beispiel.

    wenn bei Euch nichts dazu drin steht, heißt das m.E., dass die Garage nur innerhalb der Baugrenzen mit allen notwendigen Grenzabständen errichtet werden darf.
     
  6. #6 planfix, 05.03.2015
    planfix

    planfix Gast

    schau mal da!
    aber auch für verfahrensfrei gibt es regeln.
    dann gehts mit der Bauordnung SH weiter, und zwar bezüglich der vorschriften für garagen und carports. da kenn ich mich aber nicht aus.
    danach muß jemand festlegen was wo wie geht. das ist üblicherweise planersache. der ist ja dann auch in der verantwortung, sollte es doch ärger geben.
     
  7. Jan81

    Jan81

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    Nur zu Info, habe heute von Katasteramt Hildesheim antwort bekommen.
    Carport´s sind ab 25 qm und Gartenhäuser ab 20 qm einmessungspflichtig.
     
  8. #8 Kugelgnom, 05.03.2015
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    Ich habe folgendes gefunden:

    Bauplanungsrechtliche Zuläsigkeit

    Hinzukommen muß dass die Garage an der von Ihnen gewünschten Stelle auch zulässig aufgestelllt wird.
    Hier kann z.B. ein Bebauungsplan(eine Stazung der Gemeinde) bestimmte Festsetzungen treffen. Dieser Plan kann u.a. vorsehen, dass Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
    (Baufenster) nur dann direkt an der Grundstücksgrenze zulässig sind wenn Sie genehmigungsfrei sind.

    Ich sehe das also so, wenn meine Garage genehmigungsfrei ist sollte Sie auch wie vorgesehen Platz errichten werden dürfen.

    Im B-Plan kann ich dazu leider nichts finden. Hier der B-plan
     
  9. #9 Kugelgnom, 05.03.2015
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    So ich habe eben mit dem Bauamt Telefoniert und die Auskumft erhalten das sogenannte Nebenanlagen von der Baugrenze nicht betroffen sind.
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 05.03.2015
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    Hier für uns in Sachsen-Anhalt gilt z.B.: Garage ja, Carport nein.
     
Thema: Genehmigngsfreie Caports und Garagen
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