Unwetter bei der Estrichverlegung

Diskutiere Unwetter bei der Estrichverlegung im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, da ich mich mit Baumaßnahmen nicht wirklich auskenne hoffe ich das Ihr uns weiterhelfen könnt. Meine Frau und ich bauen über...

  1. #1 kawedus, 21.06.2018
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    Hallo zusammen,
    da ich mich mit Baumaßnahmen nicht wirklich auskenne hoffe ich das Ihr uns weiterhelfen könnt.

    Meine Frau und ich bauen über einen großen Bauträger in NRW ein Fertighaus in Massivbauweise.
    Sprich die Wände sind aus fertigen Stahlbetonteilen.
    Vor knapp 2 Wochen wurde bei uns der Estrich zusammen mit der Dämmung Freitags verlegt. Am darauffolgenden Sonntag gab es in unserer Gegend ein Unwetter welches, genau über dem Baugebiet, Starkregen mit 56L pro qm mit sich brachte.
    Da bei uns das Dach wohl noch nicht komplett eingedeckt war drang das Regenwasser durch das Dach und somit in den frisch verlegten Estrich im 2. OG sowie teile des 1. OG.


    Am darauffolgenden Montag wurde seitens des Bauträgers in den betroffenden Räumen Kernbohrungen vorgenommen und Trockengeräte installiert da das Wasser wohl auch in die Decken eingezogen ist.
    Die Geräte stehen, stand Dienstag, also knapp 2 Wochen später noch immer bei uns.

    Als absoluter Leihe auf diesem Gebiet würde mich interessieren worauf ich bei der Übergabe achten soll, bzw. ob dieser Umstand eventuell sogar in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden kann ?
    Da wir ja 5 Jahre Garantie auf die Bauleistungen haben würde ich jetzt annehmen das, wenn Schäden durch den o.G. Umstand entstanden sind, diese in den 5 Jahren zu Tage treten und vom Bauträger beseitigt werden ?
     
  2. #2 Andybaut, 21.06.2018
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    Da kann alles oder nichts passiert sein.

    Die Dämmung wurde naß und wird nun zum Lebensraum für Pilze,
    der Estrich hat einen Schaden abbekommen (Ahnydrit oder Zement?)
    der Schaden im Estrich kann sowohl oberflächlich als auch in der Festigkeit entstanden sein.
    Wasser in Leerrohren

    Ich würde mir überlegen mit dem Bauträger (sicher, dass es nicht eher ein GU ist?)
    einen Sachverständigen der Handwerkskammer zu kontaktieren,
    der die ganze Sache anschauen soll.
    Ohne Prüfung von dritten würde ich die Arbeiten so nicht abnehmen wollen.

    Wie gesagt: kann alles oder auch nichts passiert sein.
     
  3. #3 Lexmaul, 21.06.2018
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    Ja, zu spät und nicht in Deinem Bereich, aber der Unternehmer gehört geohrfeigt - wieso macht man Estrich (und damit Putz, Trockenbau und Sanitärrohinstallation ohne ein dichtes Dach???
     
    SIL gefällt das.
  4. #4 kawedus, 21.06.2018
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    gute Frage, wir haben zum Glück eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen VQC Sachverständigen. Dieser wurde direkt über den GU gebucht. Reicht dieser für die Bewertung des schadens aus oder sollte hier noch ein weiterer vom GU unabhäniger Sachverständiger zusätzlich gebucht werden ?
     
  5. #5 kawedus, 21.06.2018
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    Puh, was den Estrich angeht weis ich nur das er schwimmend verlegt wurde, ob es sich dabei um Anhydrit oder Zement handelt weis ich nicht.
    Wahrscheinlich ist es ein GU. Als Sonderausstattung haben wir über das Unternehmen auch einen VQC Sachverständigen gebucht. Ich hoffe dieser prüft die Schäden gewissenhaft.
     
  6. #6 Lexmaul, 21.06.2018
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    Über das Unternehmen - dann denk mal weiter ;)
     
  7. #7 kawedus, 21.06.2018
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    klar, ich dachte nur das Sachverständige für ihre Bewertung haften. Wahrscheinlich hast du aber recht.
     
  8. #8 Lexmaul, 21.06.2018
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    Irgendwie haftet er sicher - aber im real life auch wieder nicht.

    Würde sowas immer unabhängig buchen und keinen Knecht des GU. Ist natürlich etwas Schwarzmalerei, vielleicht ist alles tutti, aber meist...
     
  9. SIL

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    Nein das tun Sie leider nicht, ausser bei Vorsatz grob fahrlässig etc, selbst gerichtlich bestellte vereidigte 'hauen Zeugs raus' wo dich fragst.
     
  10. #10 kawedus, 21.06.2018
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    Wahrscheinlich hast du recht. Ich werde zusätzlich einen Sachverständigen für die Beurteilung des Schadens beauftragen.
     
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