Erhöhung einer Brandwand / Daches eines Reihenendhauses

Diskutiere Erhöhung einer Brandwand / Daches eines Reihenendhauses im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Leute ich breche ein Reihenendhaus ab und baue ein neues. Hierbei möchte ich gerne das Dach erhöhen d.h. die Traufe und der Firsr werden...

  1. #1 Klaus12345, 18.08.2018
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    Hallo Leute
    ich breche ein Reihenendhaus ab und baue ein neues.
    Hierbei möchte ich gerne das Dach erhöhen d.h. die Traufe und der Firsr werden circa 1 m höher als im Bestand und als die unmittelbaren Nachbarn.
    Gemäß Bebauungsplan sind die Höhenanforderderungeb entsprechend eingehalten.
    Jetzt zur Frage:
    Benötige ich die Unterschrift beziehungsweise schriftliche Zustimmung des unmittelbaren Nachbarn für diese Erhöhung?
    Die Bauordnung (HBO) schreibt unter Paragraph 6 das die Grenzbebauung nicht identisch sein muss . Was heißt das genau ist es eventuell so das man bis zum Beispiel 1 m den Nachbarn nicht fragen muss und wenn es eine erhebliche Erhöhung ist dann doch oder wie ist das geregelt?
    Es kann doch nicht sein das ich immer der Sklave meines Nachbarn bleiben muss oder ?
    Freue mich über eure Antworten!
    LG
    K
     
  2. #2 simon84, 18.08.2018
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    Es ist in jedem Fall sinnvoll den Nachbarn zu informieren, auch wenn das Verhältnis nicht gut ist.
    Nichts ist schlimmer als einen Brief vom Amt zu bekommen in dem man überrumpelnd informiert wird.

    Verhinden werden können deine Nachbarn das BV vermutlich eher nicht, sofern du alle Vorschriften, insbesondere die eines evtl. vorhandenen Bebauungsplans einhälst.

    Das Thema taucht ja öfters auf, von beiden Seiten beleuchtet. Einfach nur "Der Nachbar hat jetzt ein größeres Haus" zählt jedenfalls nicht als Hinderungsgrund :)

    Wichtig ist, dass du alle Vorschriften einhälst und das Nachbarhaus in keinster Weise schädigst oder benachteiligst.

    Die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere Brandschutz, die saubere technische Durchführung des nicht ganz einfachen Anschlusses von zwei Häusern mit unterschiedlichen Dächern usw. schreibst du dir damit selber auf die Flagge.

    Interessant wird es eigentlich erst, wenn z.B. eine echte Kommunwand existiert (1 Wand = 2 Häuser), welche dann evtl. aufgemauert werden müsste.

    Allgemein lohnt sich das Gespräch mit dem Nachbarn, auch wenn dieser nicht aufstocken will, so gibt es evlt. doch Potential ein paar Sachen gemeinsam zu machen um Geld zu sparen. Dachfenster, Dach-Reparaturen, WDVS/Fassade usw.

    Bitte auch immer die geltenden EnEV Vorschriften beachten, bei einer solchen Aufstockung bist du schnell über die 1/3 Kostenregelung (Renovierungskosten höher als 1/3 von einem vergleichbaren Neubau) hinaus, das heisst dein Gebäude muss dann EnEV Mindeststandard GESAMT erfüllen und nicht nur am Dach selbst.

    Ach ja, dass man sowas ohne Planer nicht macht sollte klar sein.
    Muss jetzt nicht unbedingt ein Architekt sein, wenn du da eine Abneigung hast, aber ein Zimmerermeisterbetrieb mit eigenem Zeichner oder ein Ingenieurbüro sollte schon drin sein bei so einer Aktion.
     
    Fabian Weber und Dimeto gefällt das.
  3. Dimeto

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    Würde mich wundern, wenn der B-Plan für die jeweiligen Hausgruppen nicht noch weitere Festsetzungen trifft, z.B. dass innerhalb der Gruppe nicht oder nur bis zu einem bestimmten Maß höhen- und lagemäßig abgewichen werden darf.
    Wenn Du keine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung brauchst, brauchst Du auch keine Nachbarunterschrift.
    Solange Du Dich innerhalb der Festsetzungen des B-Planes bewegst, sollte der Nachbarschutz ausreichend gewahrt sein. Es gibt allerdings extreme Ausnahmefälle, wenn z.B. wegen allzugroßzügiger Baugrenzen die städtebauliche Absicht in ihren Grundzügen erschüttert wird.
    "Sklave" ist wohl etwas übertrieben, aber dass eine Reihenhausbebauung ständig eine größere Rücksichtnahme verlangt als eine weitläufige Villensiedlung, liegt auf der Hand.
     
Thema: Erhöhung einer Brandwand / Daches eines Reihenendhauses
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