Sind das evt. Floor-Flex-Platten?

Diskutiere Sind das evt. Floor-Flex-Platten? im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten...könntet ihr mir vielleicht sagen, ob es sich bei diesen zwei Fußbodenbelägen um Floorflex-Platten handeln könnte? Ich...

  1. #1 Morissette, 22.07.2019
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    Hallo liebe Experten...könntet ihr mir vielleicht sagen, ob es sich bei diesen zwei Fußbodenbelägen um Floorflex-Platten handeln könnte? Ich beziehe in den nächsten Tagen diese Wohnung und im Mietvertrag steht, dass in einigen Wohnungen diese asbesthaltigen Platten liegen. In meinem Mietvertrag steht konkret PVC/Linoleum. Besonders der Belag in der Küche ähnelt aber stark dem, was ich im Netz unter Floor-Flex-Platten finde. Auf meine telefonische Nachfrage, ob das mit den Floor-Flex-Platten in dieser Wohnung der Fall sei, reagierte der Objektbetreuer sehr unfreundlich und meinte, das hätte noch nie jemand gefragt und das könnte er mir erst bei der Schlüsselübergabe sagen. Nun mache ich mir doch Sorgen. Der Vermieter ist leider bekannt für sowas und da finde ich auch entsprechende Erfahrungen im Internet.
     

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  2. toshi

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    Das plattenartige vielleicht?
    Ist doch nicht schlimm, solange Du die Platten als Mieter nicht rausreißt.
    Ich würde die Kanten schön mit Silikon verschließen und einen weiteren Belag obendrauf legen (Teppichboden oder PVC von der Rolle wenn es die Küche ist).
    Wenn Du den Boden nicht mechanisch belastest und nicht bearbeitest, vermute ich nicht, daß Dir Gefahr droht, selbst wenn es Vinylasbestplatten sind.
     
  3. #3 Morissette, 23.07.2019
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    Hallo Toshi, danke für deine Antwort. Dann mache ich es so. Wollte ohnehin Rollvinyl verlegen, da der Boden schon arg hässlich ist. Eine Frage noch: Die Vormieter haben da Löcher reingebohrt in die Platten, für Übergangsprofile nehme ich an. Einfach Silikon rein?
     
  4. #4 simon84, 23.07.2019
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    1. Ist das verlegen eines neuen Bodens laut Mietvertrag zulässig ?

    2. Das Überbauverbot vom asbesthaltigen Baustoffen ist bekannt ? (wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen )
     
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  5. #5 Morissette, 23.07.2019
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    Hallo Simon, danke für deine Fragen. Ich wollte das Rollvinyl schwimmend verlegen und höchstens an einigen Stellen mit doppelseitigem Klebeband fixieren. Also alles so, dass man es rückgängig machen kann, ohne die Platten zu beschädigen. Ich habe nichts gefunden, was dagegen spricht. Was meinst du? Meine Vormieter haben offensichtlich auch einen Boden drauf liegen gehabt, man sieht Klebereste und von den Wänden wurden Leisten abgerissen.
     
  6. #6 simon84, 23.07.2019
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    Das würde ich auf jeden Fall im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentieren, insbesondere wenn der Vermieter "schwierig" ist !

    Noch mal, was steht in deinem Mietvertrag ?
    Vermutlich gibt es einen Formulierung "Jegliche Veränderung an der Mietsache bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters".
    Hast du diese ? Falls nein, hole sie dir ein ! Wie du schon schreibst, gegen eine schwimmende Verlegung mit einfach zu entfernendem Klebeband wird nix sprechen.

    Falls nicht, hast du sowieso einen Problem-Vermieter. Die fachgerechte Renovierung von asbesthaltigen Böden wäre seine Sache.
    Da er/sie das vermutlich nicht machen wollen wird, ist eine andere Wohnung zu suchen besser.
     
  7. toshi

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    Also die "provisorische Verlegung" von Rollvinyl sehe ich wie das Auslegen eines Teppichs. Das ist keine irreversible, vollflächige Verklebung und Bedarf meiner Ansicht nach keiner Zustimmung.
     
  8. #8 Morissette, 24.07.2019
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    Ja, so würde ich das jetzt auch sehen. Hab nochmal den Vertrag durchgeschaut und dort steht im Grunde, dass ich alles machen kann, was sich ohne Auswirkungen auf die Wohnung rückgängig machen lässt. Und ich werde wahrscheinlich noch nicht mal Klebeband brauchen, ist also wirklich ganz einfach wieder zu entfernen.

    Ich muss nur nochmal schauen, in welchem Zustand genau die Platten in der Küche sind, wo evt. das Asbest drin ist. Wenn die gut aussehen, würde ich nichts weiter unternehmen. Danke für eure Kommentare!!!
     
  9. #9 simon84, 24.07.2019
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    Man kann sich ja auch alles gut beten
    Aber Boden in einer Mietswohnung verlegen da informiert man immer den Vermieter !
     
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  10. #10 Morissette, 24.07.2019
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    Hallo Simon84, ich habe mich heute von einer Anwältin beraten lassen. Ich brauche für das lose verlegen von Rollware keine Einwilligung vom Vermieter, da es keine Veränderung der Wohnung ist und ich es ohne Rückstände wieder entfernen kann. Das fällt in die gleiche Kategorie, wie eine Wand bunt streichen - solange beim Auszug der Urzustand wieder hergestellt werden kann, ist es kein Problem und die Anwältin meinte, sowas wollen die Vermieter auch gar nicht wissen. Das mache nur unnötig Aufwand.
     
  11. #11 simon84, 24.07.2019
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    Sorry, das soll keine Wertung persönlich sein.
    Vielleicht ist es einfach nur die Gesellschaft. Ich bin ja selber auch Vermieter.
    Für mich ist es krank, dass man sich zu so einem Thema von einem Anwalt beraten lässt anstatt einfach den Vermieter zu informieren. Wo ist das Problem ? Was für ein Verhältnis züchtet man sich damit den heran.....
     
  12. #12 Morissette, 24.07.2019
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    Mein Vermieter ist keine Person, sondern eine große Gesellschaft. Mit Warteschleife und vielen Mitarbeitern, die keine Ahnung haben oder nichts sagen dürfen. Dank Rechtsschutzversicherung kostet mich ein Anruf beim Anwalt 5 Min. und 0 Euro. Bevor ich also ein riesen Fass mit dem Vermieter aufmache, ohne dass es notwendig ist, hab ich da einfach mal kurz angerufen. Wenn du darin ein gesellschaftliches Problem siehst, kann das gerne deine Meinung sein. Meine Fragen sind beantwortet, ich klinke mich an dieser Stelle aus.
     
  13. #13 simon84, 24.07.2019
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    Eine E-Mail schreiben dauert keine 5‘Minuten
    Freut mich dass alles geklärt ist dann passt es ja :)
     
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