Mündlicher Vertrag / Baustopp

Diskutiere Mündlicher Vertrag / Baustopp im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr geehrte Community, wir arbeiten schon seit längerem Zeitraum mit einem Unternehmen zusammen und haben auch mehrere Baustellen mit einem...

  1. #1 Naturstein98, 13.10.2019
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    Sehr geehrte Community,

    wir arbeiten schon seit längerem Zeitraum mit einem Unternehmen zusammen und haben auch mehrere Baustellen mit einem schriftlichen Vertrag abgeschlossen.
    Unser letzter Bau wurde mündlich vereinbart und Sie wollten uns den Vertrag zuschicken lassen, aber hatten schon angefangen. Nachdem wir 3/4 des Außenfassade (Riemchen arbeiten) fertiggestellt hatten und und unsere akontorechnung noch nicht beglichen wurde kam es zu einem plötzlichen Baustopp seitens des Auftrag gebenden Unternehmen, obwohl am vorherigen Tag noch die Fertigstellung besprochen und einvernehmlich vereinbart wurde und am nächsten Tag unsere Arbeiten im volle Gange waren.

    Die Begründung sei, dass wir an 3 tagen nicht auf dem Bau waren und diese Druck durch den Architekten hätten, obwohl wir 2 Wochen früher als üblich fertig waren mit 3/4 des Baus.
    Wir haben keine Baufrist, da alles mündlich geregelt war zu diesem Zeitpunkt.
    Nachdem unser Anwalt angerufen hatte, meinten diese wir sollen die erledigten Arbeiten in Rechnung stellen und Sie würden diese begleichen. Das ist auch ihre Pflicht nach meinem Kenntnisstand und laut Gesetzbuch.
    Und wir haben noch paar kleine Restbeträge von fertiggestellten Baustellen (schriftlicher Vertrag)

    Müssten wir nicht eine schriftliche Mahnung vorher bekommen, dass wir im Verzug sind ?
    Was tun falls Sie nicht zahlen ?
    Wie seiht es aus mit Schadenersatzansprüchen für die nicht verlegte Fläche ?
    und wie sieht es aus wenn wir vorher die Fertigstellung vereinbaren und diese einfach den Bau am nächsten Tag stoppen?

    Vielen Dank im voraus für die kommenden Antworten
     
  2. #2 Fabian Weber, 13.10.2019
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    Mündlicher Vertrag ist auch Vertrag.
     
  3. #3 Naturstein98, 13.10.2019
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    Heißt für uns dann? Inwiefern können wir gegen den Baustopp vorgehen ?
     
  4. #4 Fabian Weber, 13.10.2019
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    Wenn ein Baustopp verhängt wurde, dann steht Euch für die nicht erbrachte Leistung ein entsprechender Schadensersatz zu.

    Im Grunde hast Du ja in Deiner Kalkulation einen Gewinnanteil enthalten. Der steht Dir weiterhin zu 100% zu.

    Ich würde also die Schlussrechnung stellen, abzüglich dem bestellten Material.
     
  5. #5 Fabian Weber, 13.10.2019
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    Oder Du meldest erstmal formal Behinderung wegen dem Baustopp an. Der Auftraggeber hat Dich ja überhaupt nicht gekündigt.

    Dann zahlt er Deine Stillstandszeiten auch noch, wenn Du Deine Leute nirgend wo anders hinschicken kannst.

    Wichtig ab jetzt:

    Schreiben, Schreiben Schreiben!!!
     
  6. #6 Naturstein98, 13.10.2019
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    Danke schonmal für die Antworten
    Nach dem Baustopp haben wir angerufen und sie meinte dass sie nicht mehr wollen dass wir den Bau fortführen

    wir haben ein Schreiben erstellt, in dem wir sie erneut auffordern zu zahlen, auch die restbeträge zu den Baustellen vor 3 Monaten und haben auch geschrieben dass wir uns gezwungen fühlen den ihren Konkurs anzuzeigen da wir das Gefühl haben dass diese nicht zahlungsfähig sind
    Desweiter haben wir von der Freifläche eine prozentualen Anteil von 15 Prozent in die schlussrechnung dieses Baus hinzugefügt

    Um ehrlich zu sein stehen unsere Arbeiter jetzt da, sollen wir in die schlussrechnung noch das hinzufügen ? Und auch im Brief erwähnen ? Oder wie am besten
     
  7. #7 Fabian Weber, 13.10.2019
    Fabian Weber

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    Hab schonmal gefragt, ob die VOB vereinbart ist.

    Und wenn Du Dir sicher bist, dass sie insolvent sind, dann erklär denen doch mal, dass man für Insolvenzverschleppung ins Gefängnis wandert.

    Ich würde mal zum Anwalt gehen an Deiner Stelle, vielleicht kann auch die Handwerkskammer helfen.
     
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  8. reschu

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    Ich denke mal, es wird da um keine Kleckerbeiträge gehen? Dann solltet Ihr Euch anwaltlich beraten lassen.
    Nur als Idee - und sicherlich erstmal mit Eurem Anwalt zu diskutieren - wenn Ihr glaubt, dass die Gegenseite nicht mehr zahlungsfähig ist, könnte man frech mit einer Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung drohen, und falls diese nicht hilft, diese auch einleiten.
     
  9. #9 Naturstein98, 13.10.2019
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    Was meinen sie mit ob die Vob vereinbart ist ?
    Wir waren am selben Tag beim Anwalt dass Unternehmen teilte am Telefon dem Anwalt mit dass wir ihnen die schlussrechnung zukommen lassen sollen und dass sie Zahlen
    Also wieder eine Vereinbarung
    Unter Anwesenheit mehrere Anwälte sogar
     
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  10. #10 Fabian Weber, 13.10.2019
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    Na dann stell die Rechnung inkl. entgangenen Gewinn, so ist für Dich alles gut.
     
  11. #11 Naturstein98, 13.10.2019
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    Jo wird morgen inklusive des Schreibens losgeschickt
    So oder so sind sie ja verpflichtet die erbrachten Leistungen zu begleichen
     
  12. #12 Fabian Weber, 13.10.2019
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    Wie war es denn bei den anderen Verträgen? VOB ja oder nein?
     
  13. #13 Naturstein98, 13.10.2019
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    Ja waren sie. alles war geregelt und dieser Bau wurden unter den selben rechtlichen bzw vertraglichen Bedingungen vereinbart
     
  14. #14 Naturstein98, 13.10.2019
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    Also ich schicke dann die schlusssrechnung mit der Entschädigungszahlung und dem Schreiben indem wir diese erneut auffordern zu zahlen und gezwungen sind ihren Konkurs anzuzeigen falls nötig.
     
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