Ist die Empfehlung des Bodengutachtens rechtlich verpflichtend?

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  1. kat91

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    Hallo,

    wir sind bei der Planung unseres EFH (ohne Keller) mit Garage und haben folgendes Problem:

    Auf Empfehlung unserer Statikerin (keine Pflicht zur Erstellung eines Bodengutachtens seitens der Behörden) haben wir ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, damit die Statikerin die Bodenplatte möglichst genau berechnen kann (das war ihre Begründung).
    Wir bauen in einem Baugebiet, dass Ende der 80er Jahre erschlossen wurde und haben eines der letzten freien Grundstücke dort gekauft (die restliche Straße ist bereits bebaut und links neben uns baut gerade jemand ein Doppelhaus). Keiner der Nachbarn hat je ein Bodengutachten erstellen lassen und auch die Häuser die seit Jahren dort stehen weisen keine Setzrisse auf.
    Das Bodengutachten empfiehlt uns nun 8m!!! Tiefe Betonsäulen in den Boden einzulassen um diesen Tragfähig zu machen, da es sich um ehemaligen Bachgrund handelt. Es wurden uns nun Tiefbaufirmen empfohlen, mit denen wir das verwirklichen sollen.
    Da noch nicht mal der Neubau unmittelbar neben uns solche kostenintensiven Anstrengungen unternommen hat (die haben das Grundstück mit einer Lavaschicht tragfähig gemacht) ist nun meine Frage, ob das freiwillig in Auftrag gegebene Gutachten rechtlich bindend ist?! Unsere Statikerin will das Gutachten natürlich umgesetzt haben, damit sie keine Haftung übernehmen muss. Kann man auf Eigenverantwortung das Bodengutachten außen vor lassen? Bitte nicht falsch verstehen, wir sind ja gerne bereit etwas an der Tragfähigkeit des Bodens zu machen, aber wir wollen keine 8m tiefen CMC Säulen! Auch das bereits angefragte Tiefbauunternehmen fand das im Falle eines normalen EFH übertrieben... kann hier jemand helfen??
     
  2. SIL

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    Ja indem einen anderen Bodengutachter nimmst, merkwürdig ist zudem das nur eine Gründungsvariante ausgewiesen wurde.
     
  3. kat91

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    Es wurden noch eine weitere Empfehlung ausgestellt: Pfahlgründung mit SOB-Pfählen. Das ist aber vergleichbar mit den CMC Säulen, daher habe ich es nicht noch zusätzlich erwähnt. Ich habe auch schon über ein zweites Gutachten nachgedacht, habe aber Angst, dass wir nur erneut viel Geld ausgeben für das gleiche Ergebnis. Ich spiele eher mit dem Gedanken den Statiker zu wechseln... macht das Sinn?
     
  4. #4 Surfer88, 26.05.2020
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    Tja willkommen im Club!
    Wir haben 4,5m tiefe Plomben gemacht.
    War auch ein Vorschlag aus dem Gutachten.
    Im Nachhinein würde ich es nicht nochmal machen....1m Schotterpackung und fertig.
    Ist leider die Tendenz heutzutage das sowohl Bodengutachter als auch Statiker die 110% Variante wählen, keiner will später den Kopf hinhalten weil spitz auf Knopf gerechnet wurde.....

    Was für Bodenwerte wurden denn ermittelt?

    Lg
     
  5. #5 driver55, 26.05.2020
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    Statiker/in wechseln macht doch überhaupt keinen SInn. Er/Sie führt doch (eigentlich) nur gemäß Bodengutachten aus.

    Habt ihr das Unternehmen für das Bodengutachten ausgewählt oder war dies eine Empfehlung vom Statiker?:cool:
    Kosten des Gutachten? Evtl. zweites Gutachten?

    Hm?:deal
     
  6. kat91

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    Die Statikerin hat natürlich Vorschläge für den Gutachter gemacht. Wir haben uns von allen Angebote machen lassen und den „günstigsten“ ausgewählt. Das Gutachten kostet knapp 2000€.
    Wir haben bereits vor Monaten eine vorläufige Statik ohne Bodengutachten bekommen, damit wir uns von anderen Gewerken schon mal Angebote machen lassen können. Von daher ist unsere jetzige Statik noch nicht auf Grundlage des Bodengutachtens erstellt worden.
     
  7. SIL

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    Stell das Gutachten mal hier ein zumindest Boden /Schichten /Kerne und Hydrologie ( anonym) versteht sich und was der Statiker als Sohldruck /Pressung Sohl/Gründungs etc angenommen und Gleiten /Grundbruch etc falls mit erfasst und die BP ( geht auch die vorbemessene) an euren Grundriss bzw Geschossen wird sich ja nichts geändert haben. @Mok schaut dann auch mit drauf :winken
     
  8. #8 Surfer88, 26.05.2020
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    2000€ für ein Bodengutachten?
    Nur RKS oder Baggerschurf mit Analyse?
    Wir haben für unseres damals 800€ bezahlt....Deutschlandweit übrigens die Firma...

    Lg
     
  9. kat91

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    5B2FD2DD-E2B0-4F0E-81AD-B75F10B5B988.jpeg Ich muss ehrlich gestehen, dass ich nicht alle Fachbegriffe verstanden habe, aber hier ein paar Auszüge auf dem Gutachten und der Statik. Ich hoffe, dass es das ist, was gemeint war
     

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  10. #10 Fabian Weber, 26.05.2020
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    Meine Kollegin hat sich das Bodengutachten gespart, hätte Sie das rechtzeitig gemacht, dann hätte Sie Ihr Haus 10m weiter rechts auf dem Grundstück errichtet, da war der Boden ok. So hat Sie viel Geld versenkt im Erdreich.
     
  11. #11 Surfer88, 26.05.2020
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    Also ich weiß auch nicht...

    Im vergleich zu uns, ist das ja ein Traumboden!
    Da würd ich den Statiker mal bemühen, dass er für sein Geld den Taschenrechner aufklappt !

    Lg
     

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  12. kat91

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    Das ist halt das was wir auch denken. Klar es gibt bessere Böden, aber die ganze Nachbarschaft hat die gleichen Bodenverhältnisse und wirklich keiner hat so nen Aufwand betrieben, wie der Gutachter jetzt empfiehlt! Und meine Frage ist nicht ob der Boden gut oder schlecht ist, sondern wie wir vorgehen können, ohne die Empfehlung aus dem Gutachten umsetzen zu müssen! Können wir den Empfehlungen überhaupt widersprechen??
     
  13. #13 Fabian Weber, 26.05.2020
    Fabian Weber

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    Klar könnt Ihr widersprechen, nur kann es sein, dass der Statiker dann nicht mehr mitspielen will.

    Ich würde erstmal das Gespräch suchen.
     
  14. #14 BaUT, 26.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.05.2020
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    Grundstück nahe Bachlauf mit bindigem Boden. Klar kann man ein Polster aufschütten und die Bodenplatte richtig stabil elastisch gebettet berechnen und erstellen.

    Möglicherweise wurde hier tatsächlich mit Kanonen auf Soatzen geschossen aber:
    Man verstehe auch mal die vielen Statiker, die für geizige Bauherren, die kein Geld für ein Bodengutachten ausgeen wollten, dann die Statik auf optimistischen Tragfähigkeitsangaen geratener Böden gerechnet haben und dann voll in die Haftung genommen wurden. Wenn die Hütte reißt, dann schreit jeder Bauherr nach der Versicherung des Statikers und dann hört man so Sätze wie "Da hätte uns der Statiker doch aufklären müssen, dass er ein Bodengutachten braucht um die Gründung zu berechnen."

    Im Vortext vieler EFH-Statiken welche ohne Boden-GA erstellt wurden steht zur Gründung dann eine angenommene Tragfähigkeit und der Hinweis: "Der tatsächlich anstehende boden in in der Bauphase einer Sichtkontrolle zu unterziehen" - das reicht natürlich nicht aus um den Statiker zu entlasten.

    Wenn man ohne Tiefengründung auskommen will, dann redet halt mal mit der Statikerin oder sucht euch eine andere.
     
  15. Mok

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    Zur Frage im Titel: Nein, die Empfehlung des Bodengutachtens ist nicht rechtlich bindend. Es steht euch frei, euch einen anderen Gutachter zu suchen oder euren aktuellen Gutachter zu bitten, nochmal in sich zu gehen. Tut ihr das nicht, seid ihr mehr oder weniger doch an das Gutachten gebunden, da ein Statiker in Haftung genommen wird, wenn er von den Empfehlungen abweicht und es zu Schäden kommt.

    Ein Statikerwechsel ist natürlich denkbar, aber da müsst ihr erst mal einen Dummen finden, der das mitmacht. Es gibt Urteile, in denen Statikern und Architekten unterstellt wird, dass sie die Qualität von Baugrundgutachten erkennen können müssen (was ich im Detail etwas problematisch finde, aber gut). Wenn die Folgerungen des Gutachtens nachvollziehbar sind und der Statiker wider besseren Wissens davon abweicht, dann wird es ihm im Schadensfall denke ich auch kaum helfen, wenn ihr in "Eigenverantwortung" das Gutachten außen vor lassen wollt. Ihr seid private Baulaien und noch dazu machst du hier ja auch keinen Hehl daraus, dass du das Gutachten noch nicht mal in Gänze verstanden hast. Ich denke die Hürden, eure Planer hier rechtssicher aus der Verantwortung zu lassen, dürften hoch sein. Das ist im Zweifel dann natürlich gut für euch, aber ich als Statiker würde mich nicht darauf einlassen.

    Zum Baugrund selbst kann ich auf der Basis nicht all zu viel sagen. Die Aufschlussdichte und -tiefe möchte ich mal lobend erwähnen, die halte ich hier für sinnvoll. Der Boden scheint die ersten 3,4 m bis 3,6 m steif (bzw. bei KRB 2 weich bis steif) zu sein. Das ist erstmal ganz ok. Dann wird er weich, was den Gutachter wohl zu seiner Empfehlung bewogen hat. Insgesamt scheint der Baugrund aber recht homogen zu sein, also mit erhöhten Setzungen wäre wohl zu rechnen, die allerdings recht gleichmäßig auftreten sollten. Rein von den paar Bildchen her hätte ich auf irgendwas mit Bodenteilersatz und Plattengründung getippt. Mich würde mal das Gesamtbild interessieren (Bodenbeschreibung, Bodenkennwerte, ggf. Setzungsabschätzung, ...), wenn du willst kannst du mir euer Gutachten mal per PN zukommen lassen.
     
    simon84 und kat91 gefällt das.
  16. kat91

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    Vielen Dank für die vielen guten Auskünfte bis hierhin. Was wir nun mit dem Gutachten machen werden, müssen wir noch überlegen. Immerhin habt ihr mir hier ein paar Perspektiven aufgezeigt... danke dafür!
     
  17. #17 Andreas Teich, 27.05.2020
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    Vermutlich wurde ein Massivbau geplant?
    Wenn alternativ zB Holzbau mit CLT-Platten auf einer Bodenplatte gewählt wird
    kann durch stark reduzierte Gründungskosten durch viel geringere Bodenpressung
    eine hochwertigere Bauausführung oder besserer Dämmstandard umgesetzt werden.
    Frag eure Statikerin wie sich das auswirken würde- sofern sie überhaupt Erfahrung mit Holzbau hat.
    CLT-Hersteller leisten Hilfe bei der Berechnung bzw stellen die Software kostenlos zur Verfügung
     
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