Aufteilungserklärung für Doppelhaushälfte

Diskutiere Aufteilungserklärung für Doppelhaushälfte im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, könnte Ihr mir bitte helfen. ich möchte einen Haus von einem Doppelhaushälfte übernehmen. Es besteht bereits einen...

  1. Zhang

    Zhang

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    Hallo Zusammen,

    könnte Ihr mir bitte helfen.

    ich möchte einen Haus von einem Doppelhaushälfte übernehmen.

    Es besteht bereits einen Notarurkunde "Begründung von Wohnungseigentum".

    komische Weise sind nur die Terrasse im Garten und Teilbereich vorne zu den sondern Nutzungsrechte gehören. Die restliche Garten von beiden Häuser gehören zu Gemeinschaft.

    könnte Jemand mir bitte sagen, welche Risiken hier evtl. verbergen?

    da alle Beteiligten an der Teilungserklärung gestorben sind, kann keine dazu sagen, warum wurde damals so gemacht (2008). Marklerin hat vorgeschlagen, dass ich nach dem Hauskaufen mit jetzigen Nachbar eine Erweitung machen und die gesamte Gartenfläche als Sondernutzungsrechte zu machen. Aber wäre das möglich? ich möchte das vor dem Kauf abgeklärt haben.

    vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.

    Grüße

    Zhang
     
  2. BaUT

    BaUT

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    Dann musst du das vorab mit den Nachbarn bereden. Frag mal einen Rechtsanwalt oder Notar, ob man sich die Zusage von den Nachbarn aschon jetzt als Eidesstatliche Versicherung geben lassen kann. Wenn nicht - kaufst du vielleicht die Katze im Sack und darfst an "deiner" Grundstückshälfte nichts verändern ohne Zustimmung der Nacharn - kein Pool, keine Kinderschaukel, kein Zaun zum Nachbarn zwecks Hundehaltung im Garten, kein gar nix. Dann hättest du gleich eine Eigentumswohnung kaufen können und musst evtl. sogar noch einen Gärtner zahlen, weil das schon immer so war....
     
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  3. Zhang

    Zhang

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    danke für Deine Antwort liebe BaUT: Es gibt breits einen Trennwand zwischen beiden Gartenteile und die Nachbarn ist anscheinend auch nicht ganz bewusst dass die gesamte Garten zum Gemeinschaft gehören. ihm ist das auch völlig egal. für ihn ist klar, jeder für sich. aber trotzdem möchte ich vorher wissen, ob wir die Garten teilen können. Weiss Du oder jemand anderen, wo kann ich Info dazu bekommen?
    herzliche Grüße
    Zhang
     
  4. #4 Fred Astair, 27.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.10.2020
    Fred Astair

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    Das hat doch @BaUT schon beschrieben: Ein Rechtsanwalt kann Dich hierzu beraten. Es geht darum, herauszufinden, ob eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn heute, verbindlich ist, um später die Teilungserklärung zu ändern.
    Ich fürchte, dass sie das nicht ist.
    Nicht umsonst hat der Gesetzgeber an die Teilungserklärung so hohe Ansprüche gestellt.
     
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Aufteilungserklärung für Doppelhaushälfte

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