Fragenstellung Beweissicherungsverfahren

Diskutiere Fragenstellung Beweissicherungsverfahren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, wir haben massive Probleme mit dem Tischlerbetrieb, welches unsere Fenster, Hebeschiebetüren und Haustür montiert hat. Einige...

  1. #1 Ratlos2019, 28.10.2020
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    Hallo Bauexperten,

    wir haben massive Probleme mit dem Tischlerbetrieb, welches unsere Fenster, Hebeschiebetüren und Haustür montiert hat. Einige Ausführungsfehler, welches von zwei Parteigutachten (1x unser, 1x Tischler), hat der Tischler eingesehen und möchte diese fachgerecht Nachbessern. Dies dann zum zweiten Mal.

    Bei den restlichen Mängeln, war der Gutachter vom Tischler anderer Meinung als unser Gutachter.

    Leider geht das nun schon seit einem Jahr so und wir können nicht weiter machen. Denn davon hat unser Rechtsanwalt uns abgeraten.

    Jetzt haben wir beschlossen, dass Beweissicherungsverfahren einzuleiten.
    Unser Rechtsanwalt teilte uns mit, dass dafür die Fragen exakt definiert sein müssen.
    Er teilte uns zwar mit, dass wenn wir die Fragen formuliert haben, er sich die Fragen durchliest und ggf. Formulierungsänderungen dann macht. Jedoch wissen wir gerade nicht, wie wir überhaupt die Fragen stellen sollen.
    Könnte Ihr uns da ein paar Tips geben?
     
  2. #2 msfox30, 28.10.2020
    msfox30

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    Na wenn du schon einen Gutachter hast, dann frag doch ihn. Wäre mein erster Anlaufpunkt
     
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  3. Mok

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    Präzise und eindeutig. Was dir aber ja klar sein dürfte. Euer Gutachter ist der einzige, der volle Einsicht in den Fall und die Kompetenz hat. Der wird wissen, was zu fragen ist, ein Forum kann da nur bedingt helfen. Zum Beispiel könntest du, wenn die Fragen formuliert sind, euren Fall detailliert schildern und zur Diskussion stellen. Dann bekommst du vielleicht noch die ein oder andere wertvolle Ergänzung.
     
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  4. #4 Gast 85175, 29.10.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich habe gerade ein Problem mit der Formulierung „exakt definiert“. Sowas sagen Juristen wenn sie selbstmit der Materie überfordert sind. Ich finde das jedenfalls nicht gut.

    Der Sachverständige wird vom Gericht damit beauftragt einen „Fragenkatalog“ abzuarbeiten und NUR das ist seine Aufgabe, nichts anderes. Wenn dem etwas ausserhalb dieser Fragestellungen auffällt, dann wird der das eisern ignorieren, einzig wenn es akut gefährlich ist darf er es nicht ignorieren, das ist dann aber wieder ein anderes Thema.

    Es ist also wichtig dem die richtigen Fragen zu stellen und da finde ich die Formulierung „exakt“ halt falsch, weil das wohl zu einer unnötigen Verengung der Fragestellung führt und dem SV so auch eine verengte Antwort aufzwingt.

    Die Fragen müssen also nicht exakt im Sinne von „eng begrenzt“ sein, sondern eher im Sinne von „zielführend“. Die Fragestellung muss dazu geeignet sein ihre Ansicht zu bestätigen und die Meinung der Gegenseite zu entkräften. Wenn Sie sich sicher sind Recht zu haben, dann sollten Sie dem SV hier auch Raum zum Antworten lassen, also die Fragestellung nicht zu sehr zu verengen, Die Verengung nur auf „Ja/Nein“ birgt immer die Gefahr, dass bei so einer 51/49-Geschichte, bei der man halt eben keine ganz klare Antwort geben kann, exakt das unter den Tisch fällt, da kommt dann halt nur Ja/Nein dabei heraus und das evtl. (knapp) zu ihren Ungunsten.

    Sie müssen sich überlegen, was denn das eigentliche Ärgernis ist und das in die Fragestellung pressen ohne zu spezifisch zu werden.

    Ich weiß, selbst das klingt noch sehr abstrakt und es lauern hier bestimmt auch noch einige Stolperfallen, aber so ist das halt vor Gericht, da kommt es oft auf sprachliche Feinheiten an. Das zieht sich dann halt auch bis zu den Sachverständigen durch, die sind ja nicht viel mehr als Hilfspersonal mit Spezialwissen des Gerichts...

    Ich kenne die Schadenshöhe nicht, aber wenn es sich „rentiert“, dann ist schon bei der Formulierung der Fragen die Mithilfe eines erfahrenen SV angezeigt. Den müssen Sie natürlich selbst beauftragen und bezahlen, aber von dem muss auch niemand was wissen, das ist sozusagen ihr Privatvergnügen.
     
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  5. #5 Ratlos2019, 29.10.2020
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    Vielen lieben Dank für eure Antworten.

    Vielleicht war meine Wortwahl „exakt“ falsch gewählt. Er hatte uns quasi genau das so erklärt, wie in #4 beschrieben.

    Über die genau Schadenshöhe, haben wir mit unserem Rechtsanwalt noch nicht sprechen können. Dies wird beim nächsten Termin stattfinden.

    Wenn ich alle Kosten einbeziehe, sprechen wir im schlimmsten Fall über 40.000-50.000.
    Baugerüst stellen (Preis den wir seiner Zeit für 4 Wochen zahlen mussten = 4.000€)
    Bauverzögerung (Miete für Wohnung = knapp 10.000€)
    Öffnen der Fassade .... Puuuuuhhh etc etc etc.
    Gerichtskosten RA Kosten SV Kosten und und und
     
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