Angebot/Rechnung ohne Vertrag

Diskutiere Angebot/Rechnung ohne Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich habe eine Frage zu einem Angebot bzw. der damit verbundenen Rechnung. Ich habe von einer Firma ein Angebot über ein Bauvorhaben...

  1. #1 Windows95, 18.01.2021
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    Guten Abend,

    ich habe eine Frage zu einem Angebot bzw. der damit verbundenen Rechnung.

    Ich habe von einer Firma ein Angebot über ein Bauvorhaben erhalten, das ein Architekt für uns "geprüft" hat,
    nachdem er für uns auch den Bauantrag erstellt hat. Die Firma hat er "mitgebracht".
    Er ist allerdings nicht mehr in der Umsetzungsplanung eingebunden gewesen, aus Kostengründen.
    Architekt meinte, dass wir das durchaus auch ohne ihn schaffen würden... Nun ist da so einiges schief gegangen.
    Natürlich. :-( Es wurden hohe Abschlagsrechnungen von ca. 2/3 der Leistungen im Voraus bezahlt. Allerdings wurden auch erst ca. 20% der Leistungen erbracht (nach einem halben Jahr!). Ich vertraue der Firma allerdings nicht mehr und möchte gern die Kohle wieder zurück. Die erbrachte Qualität ist teilweise haarsträubend (für mich als Laie). Mittlerweile denke ich auch, dass der Architekt ne gute Provision bekommen hat, weil er die Firma reingebracht hat. Auf gut deutsch: Man hat uns verarscht.

    Meine Fragen:
    1. Seht ihr eine Möglichkeit, dass ich die Wucher-Preise für die erbrachte Leistung noch reduzieren kann? (wirklich 30-40% zu hoch). Aber wir haben auf den Architekten vertraut. Angebot gab es und wurde auch quasi mündlich frei gegeben.
    2. Wir warten seit Monaten auf die Erbringung der restlichen, schon bezahlten Leistungen! (es wird auch immer mal wieder was gemacht. Zumindest ist dann mal kurz Treiben auf der Baustelle und am nächsten Tag ist wieder Stille.) Kann ich den Auftrag entziehen? Es sind teilweise aufeinander aufbauende Arbeiten. Es wurden allerdings keine Fristen zur Fertigstellung im Angebot (Sommer letzten Jahres) gesetzt. Es gibt keinen "Vertrag", nur das Angebot.

    Der Architekt blockt und ist nicht auf unserer Seite ("Hab ja die Umsetzungsplanung/Bauleitung nicht gemacht"), sondern auf der Seite der Bau-Firma. (Will es sich nicht verscherzen mit zukünftigen Provisionen, sage ich mal ketzerisch.

    3. Frage: Wer ist da der richtige Ansprechpartner? Sachverständigen ranholen? Gutachter? Rechtsanwalt?

    Mit der Firma haben wir uns schon abgearbeitet und prallen ab. Ansonsten würden wir uns auch gern gütlich einigen.

    Danke für eure Hilfe!
    Peter
     
  2. #2 Fred Astair, 18.01.2021
    Fred Astair

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    Euer Ansprechpartner ist entweder ein Rechtsanwalt oder die Mafia. Glaube nicht, dass Du auf gütlichem Wege irgendwas von Deinem Geld wiedersiehst.
     
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  3. #3 Fabian Weber, 18.01.2021
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    Ich würde mal einen Baufachanwalt vorschlagen.

    Ob Ihr nochmal nachträglich den Preis neu verhandeln könnt glaube ich kaum.

    40% teurer ist noch lange nicht sittenwidrig.

    Einen Bausachverständigen solltet Ihr mindestens haben, besser einen Bauleiter.

    Der Architekt würde sich strafbar machen, wenn er eine Provision von der Baufirma erhalten würde, ich würde da ganz vorsichtig sein mit derlei Vermutungen.
     
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  4. #4 Osnabruecker, 19.01.2021
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    Den ersten Architekten habt ihr raus geworfen aus Kostengründen. Habt ihr denn einen Ersatz? Irgendwen mit Ahnung vom Bau?

    Ansonsten müsst ihr euch das technische und rechtliche Know-how jetzt dazu holen.

    Das wird zäh werden, da die Firma schon bereits bezahlt wurde... Gibt's nicht noch eine Möglichkeit den ersten Architekten wieder ins Boot zu holen? Der scheint die Fa. ja händlen zu können (wenn er denn wollen würde).
     
  5. #5 petra345, 19.01.2021
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    Es besteht Vertragsfreiheit. Niemand kann gezwungen werden einen Vertrag abzuschließen!

    Daß Architekten ihre Firman mitbringen ist im Handwerk durchaus normal. Wenn der Architekt mit der Firma gute Erfahrungen gemacht hat, möchte er weiter mit ihr zusammenarbeiten. Das gilt natürlich auch bei besonderen Erfahrungen.

    Man sollte keine Provisionen unterstellen, wenn man sie nicht beweisen kann. Aber wer glaubt, daß da alles ohne geht, ist naiv. Zumindest an Weihnachten werden volle Körbe, die kein Baumaterial enthalten, verteilt.

    Wer aber nur ein Angebot von einer Firma hat, weil der Architekt sie mitgebracht hat, ist selbst Schuld.
    Da muß man sich auch nach Alternativen umsehen. Das bedeutet aber, daß man eine Ausschreibung mit allen einzelnen Tätigkeiten erstellen kann. Selbst mit Ausbildung ist das nicht immer einfach.
    .
     
  6. #6 Windows95, 19.01.2021
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    Zusammengefasst: Die Mängel sind offensichtlich. Der Architekt möchte aber keine Aussage treffen, weil er es sich mit der Firma nicht verscherzen will.
    Und weil er uns da reingeritten hat, ist da jetzt auch kein Vertrauensverhältnis mehr. Finanziell gab es eine Zahl, die man als Architekt ja auch hätte halten können,
    indem man seinen Lohn mit reinrechnet und an anderen Stellen abstriche macht. Oder dem Bauherren sagt: Du, das passt hinten und vorne nicht und ihr werdet da untergehen.
    Stattdessen wurde ja gesagt: Ihr schafft das auch ohne mich.

    @petra345 Mal ganz ehrlich: Wenn ich einen Architekten beauftrage, der seine Firmen mitbringt und "das Angebot prüft" holt man sich noch jemanden, der wiederum den Architekten und das vorgeschlagene Angebot "prüft"?
     
  7. #7 K a t j a, 19.01.2021
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    Der Architekt hat vielleicht einen schlechten Tipp gegeben, ansonsten hängt er in dem Vertrag nicht mit drin. Zumindest ist er m.E. nicht zu belangen für die Probleme, die Du mit der anderen Firma hast. Da hilft nur Anwalt.
     
  8. #8 Windows95, 19.01.2021
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    Wir wollen den Architekten gar nicht für seinen "shclechten Tipp" belangen. Darum geht es gar nicht. Und er hängt ja auch nicjt im Vertrag mit drin.
    Allerdings gab es schon beim Bauantrag Unstimmigkeiten. Falsche Maße usw. Dafür könnte man ihn sicherlich belangen, aber das ist eine andere Geschicht.

    Wie bekommt man denn die Firma nun dazu, mal weiter zu machen? Wie stellt man denn konkret eine Frist?
    Und wie bekommt man ihn dazu, sich daran zu halten? Muss das schon ein Anwalt machen?

    Danke
     
  9. #9 Fred Astair, 19.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 19.01.2021
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    Wenn Du das nicht rechtsicher kannst, dann ja.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 19.01.2021
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    Wenn Du das nicht kannst, solltest Du einen Bauleiter einstellen.
     
  11. #11 simon84, 19.01.2021
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    Die Mängel sachlich korrekt zu beurteilen ist für Laien auch schwierig. Dazu sollte man sich ggf Hilfe holen.

    ansonsten wird es halt schwierig wenn der Unternehmer jetzt am längeren Hebel ist weil ihr schon zu viel im Voraus bezahlt habt.

    Ich würde mich da auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.

    „Einfach so“ kündigen und andere Firma wird evtl. noch teurer und führt zum Ruin ....

    Geld was bereits geflossen ist siehst du nie wieder
     
  12. #12 Windows95, 22.01.2021
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    Wir hatten jeztt nochmal ein Gespräch mit einem erfahrenen Architekten. Wenn wir ihn ganz richtig verstanden haben, haftet unser Architekt auch wenn er NUR die Genehmigungsplanung gemacht hat, also Leistungsphase 1-4 und dann das Angebot der Baufirma geprüft und an uns mit bestem Gewissen weitergeleitet hat, ohne dass es eine Ausführungsplanung gab? Er hat uns ja ins offene Messer laufen lassen, indem er sagte: "Ihr könnt das auch alleine mit den Firmen umsetzen, ist nur viel Aufwand" usw...
     
  13. Alex88

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    da wird rumgeeiert, anstatt Nägel mit Köpfen zu machen,
    Fred und simon haben es doch geschrieben: BAUFACHANWALT heiß das Zauberwort und nicht Forum
     
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