Grundfläche Niedersachsen Berechnung

Diskutiere Grundfläche Niedersachsen Berechnung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich brauche mal die Hilfe eines alten Hasen unter euch :D Ich habe mehrere Grundstücke Sondergebiet Ferienhaus in Niedersachen nun...

  1. #1 torsten73, 25.11.2021
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    Hallo,
    ich brauche mal die Hilfe eines alten Hasen unter euch :D
    Ich habe mehrere Grundstücke Sondergebiet Ferienhaus in Niedersachen nun gekauft, es ist dort erlaubt ein Ferienhaus mit eine Grundfläche von 75 qm (Haupthaus) zu errichten.
    Wenn nun die Dachüberstände über die besagten 50cm sind... werden die auf einmal voll zur Grundfläche dazu gerechnet... Aussage des Bauamts in Cuxhaven.
    Der Bebauungsplan für das Ferienhausgebiet wo ich die Grundstücke gekauft habe wurde 1986 bereits aufgestellt... also 36 Jahre alt.
    Da ich ein Haus mit einer Holzfassade habe möchte ich ungern die Dachüberstände kleiner machen aktuell 0,90 und 1,20m Giebelseite.
    Wenn ich das richtig verstanden habe müssten die Berechnungen der Grundfläche genommen werden die 1986 gültig waren in Niedersachen... Die habe ich aber nicht im Internet gefunden... hat sich in den Jahren was geändert un der Berechnung der Grundfläche das auf einmal die Dachüberstände die großer als 0.5 m mit in der Grundfläche berücksichtigt werden müssen ?
     
  2. #2 Kriminelle, 25.11.2021
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    Ja, laut LBO NDS alles ü 50 cm (oder gleich 50) wird zur Grundfläche herangezogen.
     
  3. #3 torsten73, 26.11.2021
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    Ja soweit war ich auch schon, aber das wohl erst seit 2012. In der Baumverordnung von 1986 oder 2003 war es wenn ich mich nun nicht total vertan habe anders.
    Da ist unter Teil 2 Paragraph 7b alles was untergeordnete Bauteile sind und unter 1.5 m unberücksichtigt ... Bezieht sich aber auf Abstandsflächen... Das ist halt in der aktuellen Fassung nun anders da zählt nun alles dazu was grösser als 0.5 m ist.
    Da der Bebauungsplan halt aus 1985 ist könnte ich somit das Glück haben mich auf die alte Baumverordnung zu berufen... Weil da hat es noch keinen interessant...und mein Problem hätte sich erledigt.
    Hatte den Hinweis in eine Flyer gefunden vom Bauamt in Niedersachsen.....
    Weil mit der GZR Zahl habe ich kein Problem danach wären auch 125/155 je nach Grundstück kein Problem. Grundstück grössen 628/768 qm.
     
  4. Dimeto

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    Die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung wird im §9 BauGB begründet und bezüglich GR bzw. GRZ im §19 der BauNVO konkretisiert. Hierbei handelt es sich um bundeseinheitliches Planungsrecht. Landesrecht kommt nur an den Stellen zum Tragen, wo es ausdrücklich erwähnt ist, z.B. beim Geschossigkeitsbegriff (§18 BauNVO). Auch der §19 verweist in der hier einschlägigen Fassung von 1977 in seinem vierten Absatz auf Landesrecht. Allerdings ist hier die Rede von "bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können." Ein Dachüberstand ist aber keine bauliche Anlage im Sinne des Baurechts. Er ist ein Gebäudeteil. Damit kommt es auf seine städtebauliche Relevanz an, ob er zur Grundfläche zählt oder nicht. In Ermangelung planungsrechtlicher Kriterien kann man hilfsweise auch bauordnungsrechtliche Maßstäbe heranziehen. Doch sowohl in älteren (OVG Lüneburg, Urt. v. 9.2.1981 - 6 OVG A 226/79) als auch in neueren Urteilen
    Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: OVG Lüneburg 1. Senat | 1 LB 43/07 | Urteil | Abstandsfläche; Dachvorsprung | Langtext vorhanden
    wird ein Dachüberstand über 0,5m nicht mehr als untergeordnet beurteilt.
    Nein, nicht auf einmal, war schon immer so.
    Ist ja kein Problem, machst' das Haus halt kleiner.
    Das hast Du richtig verstanden. Allerdings befinden sich die Vorschriften zur Berechnungen nicht in der Landesbauordnung, sondern in der BauNVO 1977.
    Nein.
    Die Regelungen waren zwar anders, haben mit Deinem Problem aber nichts zu tun.
    Das hast Du falsch verstanden. Bestimmte Gebäudeteile durften die Abstandsfläche unterschreiten, aber nur, wenn sie untergeordnet waren. Dein Dachüberstand ist aber kein Dachvorsprung und mit mehr als 50cm Ausladung auch nicht untergeordnet.
    Doch.
    Nein.
     
    hanghaus2000, 11ant, Fred Astair und einer weiteren Person gefällt das.
  5. #5 torsten73, 26.11.2021
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    Hallo Dimeto,

    DANKE für deine fusführliche Antwort, du bringst so langsam Licht ins Dunkele :D
    Also versuche ich eine Ausnahmeregelung vom Bauplan nun zu beantragen wegen den Dachüberstand und spreche noch einmal mit der Gemeinde, der Landkreis würde mir das eventuell genehmigen.
    Das Haus ist halt ein Holzhaus und wegen Schutz der Fassade hatte ich entsprechend die Dachüberstände größer gewählt, die Begründung fanden sie dann auch logisch da die Überstände halt keine weiter Funktion haben, Terrasenüberdachung oder soweitern... sondern rein als Fassandenschutz und als Verschattung für die vielen Glasflächen und somit mehr oder weniger technisch Notwendig sind....

    Ich werde berichten was nächste Woche bei rauskommt.
     
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