KfW 40 Vorbehalt oder Beratungsgespräch

Diskutiere KfW 40 Vorbehalt oder Beratungsgespräch im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich benötige mal eine Info von jemanden der sich mit KfW Mitteln sehr gut auskennt. Der Kaufvertrag wurde im Februar 2021 bei...

  1. #1 marcidarci175, 20.01.2022
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    Hallo zusammen, ich benötige mal eine Info von jemanden der sich mit KfW Mitteln sehr gut auskennt. Der Kaufvertrag wurde im Februar 2021 bei einem Fertighausanbieter für ein KFW40 Haus unterzeichnet. Welche Klausel, Formulare oder Ähnliches hätten ausgefüllt werden müssen um jetzt KfW-Mittel (Kreditvariante) zu beantragen. Aufgrund der BEG Umstellungen sind wir jetzt total durcheinander. Gibt es sowas wie einen Vorbehalt mit dem man hätte den Bauvorhabensbeginn nach hinten schieben müssen. Welche Regeln haben zu diesem Zeitpunkt gegolten, damit wir jetzt KfW Mittel beantragen können. Was hätten wir tun müssen und wo kann man das schriftlich belesen und belegen?
     
  2. #2 Einfachnurich, 20.01.2022
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    Mal eine Frage, wer hat sie denn bezüglich der Finanzierung begleitet? Das kann doch nun wirklich in diesem Stadium nicht ernsthaft ihre Frage sein??

    Sie hätten den Bauwerksvertrag mit Vorbehalt (wie übrigens Kaufverträge für Grundstücke auch) unterzeichnen können, ja müssen, so hat das Vorhaben bereits begonnen, was zu einer Förderablehnung führen wird.
     
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  3. #3 jodler2014, 20.01.2022
    Zuletzt bearbeitet: 20.01.2022
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    Ich vermute mal es handelt sich um einen Vertrag mit einem GÜ / GU ?
    Es gibt doch mit Sicherheit einen Vertrag und dazu passend ein Leistungsverzeichnis was im " Paket " enthalten ist ?
    Wenn der 40 ' Stauts nicht erreicht wird ist das auch kein Problem .
    Dadurch wird das Haus sogar günstiger und die Kreditlast wird kleiner .
    Oder wo ist das Problem ?
    Aufgrund der Fragestellung ,könnte man vermuten , das zum Zeitpunkt der Vertragsannahme ( Unterschrift ) das Gehirn im Ruhemodus war ...
     
  4. #4 Einfachnurich, 21.01.2022
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    Darum geht es gar nicht, es geht eher darum, dass mit Unterzeichnung des Bauwerkvertrages das Investitionsvorhaben begonnen wurde und damit keine Förderfähigkeit mehr gegeben ist oder der Anspruch damit erloschen ist!

    Wobei ich den Passus...

    der Kaufvertrag wurde im Februar 2021 bei einem Fertighausanbieter für ein KFW40 Haus unterzeichnet.......

    nicht ganz verstehe, denn einen Kaufvertrag unterzeichnet man beim Notar, nicht bei einem Fertighausanbieter. Es bleibt hier die Frage, was unterzeichnet wurde, ein Bauwerksvertrag beim Fertighausanbieter Grundstück war vorhanden oder ein Kaufvertrag beim Notar, wo der Fertighausanbieter das Haus baut.

    Um die Fördermittel bei einem Neubau zu erhalten, muss vor Vorhabensrealisierung ohnehin ein Energieberater eingeschaltet werden, ist das nicht geschehen, ist ohnehin keine Förderanspruch gegeben. Diesen Energieberater (kfW gelistet) hat das Unternehmen in der Regel an der Hand.
     
  5. #5 Ybias78, 21.01.2022
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    In solchen Fällen wäre ein Planungsvertrag eher angebracht. So kann das BU schon mit den Arbeiten starten, einem entgehen die Fördermittel aber nicht. Jetzt ist es, wie auch @Einfachnurich schreibt, zu spät und die 33.750 € (kfw 40EE) sind leider weg...
     
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